Betreff
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2015
Vorlage
0026/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.      Die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 11.12.2014 unter Berücksichtigung

·         der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) sowie

·         mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage 2) und

·         der Änderung des Stellenplans (Anlage 3) 

mit einem Hebesatz der Kreisumlage von ___ Prozentpunkten und der Jugendamtsumlage von ­­­___ Prozentpunkten der endgültigen Umlagegrundlagen 2015 verabschiedet.

2.      Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im             Kreis Borken und der Stadt Gronau [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:] an.     

     


Rechtsgrundlage:

§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

 

Sachdarstellung:

In Ergänzung zur Sitzungsvorlage 0026/2015 zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2015 schlägt die Verwaltung aus aktuellem Anlass folgende Stellenplanänderung vor:

 

 

 

 

Änderung des Stellenplans:

Wie den Medien täglich zu entnehmen ist, steigt die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber seit geraumer Zeit ständig an. So wurden im Monat Januar 2015 21.679 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entgegen genommen. Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es 12.556 Erstanträge; dies bedeutet einen Zuwachs um 72,7 %. Die Zahl der Folgeanträge hat sich im bisherigen Jahr gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (1.907 Folgeanträge) um 76,4 % auf 3.363 Folgeanträge erhöht. Damit sind insgesamt 25.042 Asylanträge im Januar 2015 beim BAMF eingegangen; im Vergleich zum Vorjahr mit 14.463 Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg um 73,1 %. Die bisherige Prognose der Bundesregierung für 2015 von 200.000 Asylbewerbern wurde nach oben korrigiert. Man erwartet jetzt 300.000 neue Anträge.

Die Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken (1.072 Asylbewerber im laufenden Verfahren zum 01.01.2015) wird über die Verteilung der Asylbewerber nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel eine entsprechende Erhöhung aufweisen. Bereits innerhalb des letzten Quartals 2014 war eine Steigerung von rund 55 % zu verzeichnen. Das BAMF hat sich zum Ziel gesetzt, über Anträge für Flüchtlinge, insbesondere aus den Balkanstaaten, kurzfristig zu entscheiden. Die Behörde wurde daher schon personell deutlich aufgestockt. Eine weitere Aufstockung ist vorgesehen mit dem Ziel, die Bearbeitung der Asylverfahren zu beschleunigen.

Mit Abschluss des Asylverfahrens setzen die ausländerrechtlichen Aufgaben der Ausländerbehörde des Kreises Borken ein. Der Entwurf des Stellenplanes sieht wegen der zum Aufstellungszeitpunkt im Herbst 2014 sich entwickelnden Flüchtlingslage bereits die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle vor. Die o. g. Daten zeigen deutlich, dass die seinerzeit getätigten Prognosen nochmals erheblich übertroffen werden. Selbst unter Berücksichtigung der im Stellenplanentwurf vorgesehenen zusätzlichen 1,0-Stelle ist eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung nicht mehr gewährleistet. Es ist daher die Einrichtung einer weiteren 1,0-Stelle (Besoldungsgruppe A 8) erforderlich.

In der Anlage 3 sind die Änderungen zum Stellenplan sowie zum Vorblatt des Budgets 10 jeweils grau markiert.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?     


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von ca. 47.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Bei einer voraussichtlichen Stellenbesetzung zum Ende des 1. Quartals 2015 fallen für dieses Jahr für eine 1,0 Stelle zusätzliche Personalkosten in Höhe von rund 47.000 EUR an Der Mehraufwand soll durch anderweitige Einsparungen im Gesamtpersonalbudget (z.B. Stellenvakanzen, spätere Nachbesetzungen) gedeckt werden.