Der Kreis Borken erklärt sich bereit, die
Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen unter der
Voraussetzungen, dass es einen
regionalen Konsens der Städte und Gemeinden über den Vorschlag der
Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im
Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule Lernen mit den
Teilstandorten Ahaus und Bocholt gibt.
§ 78 Abs. 4, § 80 Abs. 2 , § 81 Abs. 1 und 2, § 82 Abs. 10 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Vorschlag der Bezirksregierung Münster für die
Weiterentwicklung der Förderschullandschaft
Herr Uwe
Eisenberg, zuständiger Dezernent der Bezirksregierung Münster für den
Förderschulbereich, informierte am 15.01.2015 die Schulausschüsse der sechs
kommunalen Schulträger der Förderschulen Lernen über den Vorschlag der
Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschulstruktur Lernen
im Kreis Borken.
Kriterien für die neuvorgeschlagene Struktur waren
neben einem trotz der Reduzierung der Standorte immer noch relativ wohnortnahen
Netz an Förderschulen, die jetzige Größe einer Schule und insbesondere die
inklusiven Prozesse vor Ort, die nicht behindert werden sollen. Darüber hinaus
wies Herr Eisenberg auch auf die Förderschulangebote in Coesfeld, Dülmen und
Dorsten hin, die für Schülerinnen und Schüler ggf. eine Alternative sein
könnten.
Konkret schlug die
Bezirksregierung vor, zum Schuljahr 2016/17 eine Förderschule Lernen mit je
einem Standort in Ahaus und Bocholt
anzustreben. Die Förderschulen in Gronau, Stadtlohn und Borken sollten zur
Absicherung dieser neuen Förderschule zum 1.8.2016 geschlossen werden und die
noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler könnten das Schulangebot in Ahaus
oder Bocholt wahrnehmen. Nur so lässt sich überhaupt eine Weiterführung eines
Angebotes von zwei Förderschulstandorten in den nächsten Jahren realisieren.
Die Förderschule Vreden erreicht ebenfalls nicht mehr die erforderliche
Mindestschülerzahl. Die Verbundschule im Bereich Lernen, Sprache und Emotionale
und Soziale Entwicklung soll daher zum 01.08.2016 auslaufend gestellt werden.
Ausgehend von
diesen Empfehlungen der Bezirksregierung Münster sind die in der Anlage
dokumentierten Beschlüsse in den beteiligten Kommunen getroffen worden.
Auf der Sitzung
der HVB am 14.04.2015 haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister die
Entwicklung zur Kenntnis genommen und sprachen sich für den Erhalt einer
Förderschulanagebotes Lernen im Kreis Borken aus. Die Vertreter/innen der
Städte und Gemeinden haben den Kreis Borken gebeten, die Trägerschaft einer
kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen, wenn der Vorschlag der
Bezirksregierung von allen 6 kommunalen Schulträgern der Förderschulen Lernen
umgesetzt wird. Die Abrechnung der Schülerfahrtkosten soll nicht zwingend über
die allgemeine Kreisumlage finanziert werden, sondern ggf. über ein separates
Abrechnungsverfahren zwischen den betroffenen Kommunen und dem Kreis Borken
vereinbart werden.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Die Trägerschaft durch den Kreis Borken wird abgelehnt. Dies würde vermutlich zum Auslaufen sämtlicher Förderschulen Lernen im Kreis Borken führen.
Der noch zu beziffernde Aufwand von ist im laufenden Budget finanziert: |
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Ja |
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Nein |
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? –
Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Die Details sind im Rahmen des Abschlussverfahrens zu klären.