1.      Der Kreistag des Kreises Borken nimmt den Beschluss der Strategiekommission Münsterland vom 10.03.2015 (Anlage 2) zur Kenntnis.

2.      Der/die Vertreter/in des Kreises Borken in der Mitgliederversammlung des Münsterland e.V. wird angewiesen, den aufgrund der Empfehlungen des Aufsichtsrates zur Umsetzung des Beschlusses der Strategiekommission notwendigen Satzungsänderungen zuzustimmen.

3.      Zur Umsetzung von bestimmten, konkret regional abgestimmten, durch die EU und das Land NRW geförderten Projekten zur regionalen Strukturförderung (Anlage 3) und geplanten Tourismusprojekten wird dem Münsterland e.V. in den Jahren 2016 und 2017 durch den Kreis Borken insgesamt ein Betrag in Höhe von ca. 73.000 € zur Verfügung gestellt, um daraus und mit den Finanzmitteln der übrigen Kreise und der Stadt Münster die erforderlichen Eigenanteile zu finanzieren. Der Mehraufwand wird in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 gedeckt durch einen Haushaltsansatz von 333.000 €, der in dieser Höhe schon im Kreishaushalt 2015 veranschlagt ist.

4.      Im Hinblick auf die durch die Mitgliederversammlung des Münsterland e.V. zu fassenden Beschlüsse erklärt der Kreis Borken seine Bereitschaft, nach positiver Evaluierung der Förderprojekte spätestens ab dem Jahr 2018 zur Sicherstellung der nachhaltigen Aufgabenerfüllung des Münsterland e.V. eine ausreichende Beitragserhöhung mitzutragen. Eine Erhöhung um 10 Cent je Einwohner/in jährlich wird bereits durch Kreistagsbeschluss vom 20.02.2014 gedeckt.

5.      Die Beschlussvorschläge 2-4 stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kreistage der übrigen Münsterlandkreise und der Rat der Stadt Münster ebenfalls derartige Beschlüsse fassen.

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Rechtsgrundlage:

Keine

 

Sachdarstellung:

1.    Ergebnisse der Strategiekommission und notwendige Satzungsänderungen

Der Aufsichtsrat des Münsterland e.V. (MSL e.V.) entschied im Frühjahr 2014, eine Evaluation des MSL e.V. durchzuführen, an der sich ein strukturierter Strategieprozess anschließen sollte. Beide Prozesse steuerte und moderierte die Prognos AG. Die hierfür eingerichtete Strategiekommission (Anlage 4) schlug in ihrer dritten und abschließenden Sitzung am 10.03.2015 u.a. vor, dass der Vorstand des MSL e.V. um ein Mitglied verkleinert wird. Dieses Vorstandsmitglied soll dem Verein „als Bevollmächtigter des Vorstands und Bereichsleiter Tourismus“ jedoch weiterhin zur Verfügung stehen.

Der Aufsichtsrat soll nach Ansicht der Strategiekommission hingegen um zehn Personen erweitert werden, um eine größere Transparenz und Mitsprache zu gewährleisten: Sie schlägt vor, dass acht Vertreter/innen durch den Regionalrat benannt werden, zwei weitere sollen aus den Bereichen (Land-)Wirtschaft und Wissenschaft kommen.

Die Strategiekommission hat sich weiterhin darauf verständigt, Mitgliedsbeitrag und Verlustausgleich für die HH-Jahre 2016 und 2017 auf dem derzeitigen Stand einzufrieren. Somit wird insbesondere den mehrheitlichen Forderungen im Rat der Stadt Münster entsprochen. Zusätzlicher finanzieller Spielraum für künftige Projekte und Maßnahmen im Kerngeschäft des MSL e.V. ergibt sich damit nicht.

Entscheidend für die künftige Zusammenarbeit im MSL e.V. und somit des Münsterlandes ist, dass die Kreistage aller Münsterlandkreise und der Stadtrat der Stadt Münster die Satzungsänderungen und die Beitragsanpassungen mittragen.

2.    Unterstützung von Münsterland weit relevanten Förderprojekten in Trägerschaft des Münsterland e.V.

Neben diesen Satzungsänderungen beschäftigte sich die Strategiekommission in einem zweiten Schwerpunkt mit den Möglichkeiten, die sich in der aktuellen Förderphase für das Münsterland ergeben können. Aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds sowie aus Mitteln des Landes NRW werden 2014-2020 umfangreiche Förderprogramme und -projekte bezuschusst. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch themenspezifische Aufrufe und landesweite Wettbewerbe. Im Bereich Wirtschaft hat der MSL e.V. im Rahmen des Aufrufs „Regio.NRW“ stellvertretend für die Region fristgerecht zum 12.03.2015 regional abgestimmte Projekte zur regionalen Wirtschaftsförderung eingereicht. An folgenden Projektskizzen ist der MSL e.V. maßgeblich und unter Bereitstellung von Eigenanteilen beteiligt: „Enabling Innovation Münsterland“, „Gründergeist@Münsterland“ und „Regionale Koordinierungsstelle Klimaschutz“ (Anlagen 5-7). Unter den Projektpartnern ist jeweils auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH zu finden. Die Erarbeitung dieser Projektvorhaben ist in wesentlichem Maße im Rahmen der Wirtschaftsförderungskonferenz Münsterland erfolgt und dort als gewinnbringend bewertet worden. Der Aufsichtsrat des MSL e.V. hat eine Beteiligung an den Projekten am 17.03.2015 einstimmig beschlossen. Der MSL e.V. hat dabei eine zentrale Rolle als regionaler Ansprechpartner für die Fördergeber, das Land NRW und die Projektpartner übernommen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung regionalisierter Strukturpolitik wird es zukünftig noch unverzichtbarer sein auf eine regionale Institution wie im Falle unserer Region den Münsterland e.V. zurückgreifen zu können, die die Funktionen als Koordinator, Projektträger und -manager für Münsterland weite Projekte ausfüllt.

Parallel dazu gehen die Aktivitäten zur Fortentwicklung der Tourismusdestination Münsterland weiter. Aktuell läuft der Förderaufruf „Erlebnis.NRW“ (Bewerbungszeitraum: 16.04.-15.07.2015). Hier sowie im Rahmen des INTERREG V-Programms und bei der REGIONALE 2016 bestehen gute Chancen, für die Region vorteilhafte Fördermaßnahmen anzustoßen und umzusetzen. Derzeit werden gemeinsam mit den Partnern in der Region Tourismusprojekte vorbereitet, abgestimmt und priorisiert. Diese bauen auf den Ergebnissen des Strategieprozesses, auf wissenschaftlichen Marktforschungsergebnissen und der erfolgten Profilierung im Tourismus auf. Themenübergreifend geht es hierbei u.a. um Fragen der Digitalisierung, der Qualitäts- und Serviceoptimierung entlang der touristischen Wertschöpfungskette sowie der dauerhaften Qualitätssicherung des inzwischen rund 5.000 km langen Radwegenetzes im Münsterland. Ergänzt werden sollen die beiden Premiumthemen Radfahren und Reiten durch neue Produktentwicklungen, z.B. zu den Themen Erlebnis und Genuss. Nach einer positiven Entscheidung der Jury im Herbst 2015 könnten dann im Rahmen von „Erlebnis.NRW“ ab 2016 Projekte umgesetzt werden.

Einem in der Region aufzubringenden Eigenanteil von geplant 20 % stünden bei einer Förderquote von 80 % aus EU- und Landesmitteln für wirtschafts- und tourismusfördernde Projekte die fünffache Summe für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen gegenüber! Die benötigten Eigenmittel der Region stehen im laufenden Budget des MSL e.V. nicht zur Verfügung, da es sich um Mittel für zusätzliche Projekte und Maßnahmen handelt. Sie müssen somit zusätzlich aufgebracht werden. Der Aufsichtsrat des Münsterland e.V. spricht sich daher dafür aus, Eigenmittel in der entsprechenden Höhe zu erbringen. Bei einer Aufteilung der Eigenmittel nach dem Einwohnermaßstab auf die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster entfiele auf den Kreis Borken ein Anteil von ca. 73.000 € für die genannten Förderwettbewerbe, d.h. jeweils 36.500 € für die beiden HH-Jahre 2016 und 2017. Dieser Betrag ergibt sich aus den erforderlichen Eigenanteilen für die o.g. Projekte zur regionalen Wirtschaftsförderung sowie zur Vorbereitung auf die Umsetzung von touristischen Projekten im Rahmen von „Erlebnis.NRW“. Je nachdem, ob der MSL e.V. einen Zuschlag bekommt und abhängig davon, in welcher Höhe Projektförderungen bewilligt werden, kann sich die Höhe der tatsächlich erforderlichen Eigenanteile noch verändern.

 

3.    Weitere Finanzierungsbedarfe im Bereich Tourismus

Parallel zu den Überlegungen der Strategiekommission geht der MSL e.V. selbstverständlich weiter seinem Kerngeschäft nach. Im Bereich Tourismus liegt dabei ein Hauptaugenmerk auf der Qualitätssicherung der vorhandenen touristischen Infrastruktur. Neben den o.g. Eigenanteilen für Förderprojekte ergibt sich aktuell ein weiterer notwendiger Finanzierungsbedarf: Auf Verwaltungsebene wurde grundsätzliche Einigkeit darüber erzielt, beim MSL e.V. eine zentrale Koordinationsstelle für das Rad- und Reitwegenetz Münsterland einzurichten. Für eine Vollzeitstelle mit Gemeinkosten würden für das Münsterland pro Jahr Kosten in Höhe von ca. 50.000 € entstehen. Unsicher ist derzeit die Haltung der Stadt Münster hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung. Wenn die genannte Summe auf die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster nach der Einwohnerzahl umgelegt wird, ergibt sich ein Anteil für den Kreis Borken in Höhe von 11.470 € p.a., der dann ab dem Haushaltsplan 2016 zusätzlich berücksichtigt wird.

Aus der Umsetzung eines REGIONALE-Projektes würden sich weitere Chancen für die touristische Vermarktung des Münsterlandes ergeben: Derzeit laufen auch unter Beteiligung des Kreises Borken Münsterland weite (Vor-)Planungen zu einem REGIONALE 2016-Projekt „Schlösser und Burgenregion Münsterland“, das – vereinfacht dargestellt – eine Verknüpfung zwischen dem REGIONALE-Projekt „WasserBurgenWelt“ (www.wasserburgenwelt.de) und der „100 Schlösser Route“ www.100-schloesser-route.de – der „Königin der deutschen Radrouten“ durch das gesamte Münsterland – schaffen soll. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass die 100 Schlösser Route sowohl infrastrukturell als auch erlebnis- und marketingmäßig „in die Jahre gekommen“ ist und großes Verbesserungspotenzial aufweist. Dies zeigen nicht zuletzt beim MSL e.V. vermehrt eingehende Rückmeldungen von Gästen. Vor der Umsetzung eines umfangreichen REGIONALE-Projektes müssen im Rahmen einer Projektstudie Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen definiert werden. Der Eigenanteil des Kreises Borken an einer solchen Studie in Höhe von 6.000 € ist dabei vorsorglich schon als „Zuschuss für die 100 Schlösser Route“ in den Haushalt eingestellt. Wie hoch die Kosten für die Umsetzung eines anschließenden REGIONALE-Projektes ausfallen würden, lässt sich derzeit nur sehr grob schätzen. Mit einem unter den Projektpartnern (Münsterlandkreise, Stadt Münster sowie MSL e.V. als Koordinator) eruierten und abgestimmten Gesamtvolumen von grob geschätzt 3 Mio. € kalkuliert, würden sich bei 80 %iger Förderung und einer dreijährigen Laufzeit 200.000 € Eigenanteil pro Jahr ergeben. Für den Kreis Borken ergäben sich bei einer Umlegung auf die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster nach der Einwohnerzahl rund 45.900 €. Genauere Zahlen würde die anstehende Projektstudie aufzeigen. Von den Ergebnissen der Studie hängt somit ganz entscheidend ab, welche finanziellen Mittel in den Folgejahren in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen wären.

 

4.    Bisherige und zukünftige Beitragsanpassungen

Folgende Finanzierung des MSL e.V. zur Förderung der Region und zur Bündelung der Münsterland weiten Aktivitäten besteht derzeit: Die Münsterlandkreise und die Stadt Münster zahlen jährlich 25 Cent je Einwohner/in als Mitgliedsbeitrag. Darüber hinaus erhält der Verein von den Münsterlandkreisen und der Stadt Münster zu Beginn jedes Geschäftsjahres einen Zuschuss von 55 Cent je Einwohner/in, um die jährlichen Verluste zu decken. Insgesamt werden somit z.Z. 0,80 €/E. überwiesen.

Der Kreistag stimmte am 08.12.2011 dieser Erhöhung des Zuschusses an den MSL e.V. in 2012 um 10 Cent pro Einwohner/in zu. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Tätigkeitsfelder sowie die Organisationsstruktur des Münsterland e.V. zu überprüfen. Das Fazit lautete, dass der Münsterland e.V. für das Marketing und die Entwicklung des Münsterlandes in Gänze gute Arbeit leistet. Außerdem wurde festgestellt, dass in nächster Zeit eine weitere Zuschusserhöhung notwendig werden könnte (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0038/2013). Diese Einschätzungen wurden nunmehr auch im Rahmen der Evaluation durch die Prognos AG im Jahr 2014 bestätigt.

Für das Haushaltsjahr 2013 wurden 296.000 € eingeplant (369.107 Einwohner/innen mal 0,80 €). Durch Kreistagsbeschluss vom 20.02.2014 wurden zusätzlich 10 Cent je Einwohner/in – versehen mit einem Sperrvermerk – vorsorglich eingestellt.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Der Kreistag stimmt den vorgeschlagenen Satzungsänderungen, den o.g. Beschlüssen und Empfehlungen der Strategiekommission und des Aufsichtsrates des Münsterland e.V. mit den entsprechenden finanziellen Folgewirkungen nicht zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für 2015 wurden 333.000 € in den Haushaltsplan eingestellt, zusammengesetzt aus Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,25 € pro Einwohner/in sowie einer Verlustabdeckung in Höhe von 0,65 € je Einwohner/in, d.h. insgesamt 0,90 €. Bei einer Münsterland weit einheitlichen Festlegung auf 0,80 € pro Einwohner/in und Jahr wären somit 10 Cent als „freie Spitze“ vorhanden.

Mit einem gleich bleibenden Haushaltsansatz von 333.000 € für 2016 und 2017 könnte der Mehraufwand von jeweils rund 36,5 T € (s.o. Beschlussvorschlag 3) der angestrebten Förderprojekte in Trägerschaft des MSL e.V. abgedeckt werden. Zusätzlich erforderlich sind ab 2016 anteilig 11.470 € für die Personalstelle zur Qualitätssicherung des Rad- und Reitwegenetzes.

Zudem wurden Aufgaben des Vereins „Das Münsterland – die Gärten und Parks e.V.“ auf den MSL e.V. übertragen. Damit verbunden ist ein finanzieller Zuschuss pro Kreis/Stadt Münster in Höhe von 6.000 €. Diese sind in den Haushaltsplan 2015 eingestellt worden. Ebenfalls vorsorglich im Kreishaushalt 2015 eingestellt wurden weitere 6.000 € - als Zuschuss für die Projektstudie der 100 Schlösser Route.