Die als Anlage
beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken wird beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§§ 5 und 26 Absatz 1 Buchstabe f) Kreisordnung für das Land NRW (KrO NRW)
KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz
LabfG –
Landesabfallgesetz NRW
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken ist für sein Gebiet für die Entsorgung zuständiger
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. den §§ 17, 20 KrWG i. V. m. § 5
Abs. 1 LAbfG NW. Er tritt für eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und
Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch
Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen ein.
Die bestehende Abfallentsorgungssatzung des Kreises Borken, in der Art
und Umfang der Abfallentsorgung im Kreis geregelt werden, wurde vom Kreistag in der Sitzung am
24.01.2008 beschlossen.
Aufgrund rechtlicher Anpassungen und Änderungen in den von der EGW
betriebenen Entsorgungsanlagen ist eine Anpassung der Abfallentsorgungssatzung
notwendig.
Die Anpassungen der Satzung sind in der Gegenüberstellung (Anlage 2)
ersichtlich und einzeln erläutert. Grundsätzlich sind die gesetzlichen
Anpassungen vom Wechsel des alten KrW-/AbfG zum KrWG berücksichtigt.
Die 8 Anlagen der alten Satzung, die die Zuordnung von Abfällen zu
Anlagen regelten, wurden in der neuen Satzung zur besseren Lesbarkeit in einer
Anlage zusammengefasst (Anlage 1 der Satzung). Die Zuordnung der Städte und
Gemeinden sowie weiterer Anlieferer zu den Abfallentsorgungsanlagen wird in der
neuen Anlage 2 der Satzung geregelt.
Für die Städte und Gemeinden im Kreis ergeben sich folgende Änderungen:
-
Die
Annahme von Abfällen auf dem Gelände der Deponie Ahaus-Alstätte ist mit Rückbau
der Nebenanlagen eingestellt worden. In der Satzung wird die bereits angepasste
Annahme in Anlage 2 abgebildet.
-
Die
Pflicht zur getrennten Erfassung von Abfällen wird ausgeweitet auf die Fraktionen
Altholz, Altschrott, Elektroschrott und Sperrmüll. Dies entspricht den Vorgaben
des Abfallwirtschaftskonzeptes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Vorgaben
über das Sammelsystem werden nicht gemacht, da die Kommunen dies
unterschiedlich handhaben.