Betreff
Neufassung der Entsorgungsverträge zwischen Kreis Borken und EGW
Vorlage
0117/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstandsbericht zur geplanten Neufassung der Entsorgungsverträge zwischen Kreis Borken und EGW wird zur Kenntnis genommen.

 


Rechtsgrundlage:

§§ 17, 20 KrWG, § 5 Abs. 1 LAbfG NRW

 

Sachdarstellung:

Der Kreis Borken ist der für sein Gebiet für die Entsorgung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß den §§ 17, 20 KrWG i. V. m. § 5 Abs. 1 LAbfG NRW. Seit 1994 wird die Abfallentsorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge im Sinne einer ökologisch wie ökonomisch optimalen Aufgabenerfüllung in privatrechtlicher Form organisiert. Zu diesem Zweck wurde 1994 im Zuge einer Organisationsprivatisierung die Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) gegründet, die auf der Grundlage des Rahmenentsorgungsvertrages vom 08.09.1994 und einer Vielzahl weiterer Entsorgungsverträge seit mittlerweile über 20 Jahren tätig ist. Die EGW ist eine GmbH, deren Anteile vollständig der Kreis trägt.

Zu den Aufgaben der EGW zählen insbesondere die Kompostierung von Grün- und Bioabfällen, die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung von (Rest-)Abfällen, die Abfallberatung, Aufgaben im Bereich der Wertstoffwirtschaft, die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen und die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen (Deponien). Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die EGW in den vergangenen Jahren eine moderne Entsorgungsinfrastruktur aufgebaut und ist gemeinsam mit dem Kreis Borken abfallwirtschaftliche Kooperationen eingegangen.

Mit dem Wandel der Entsorgungs- in eine Wertstoffwirtschaft und damit einhergehend einem Wandel der operativen und nicht zuletzt der gesetzlichen Anforderungen, die zunehmend durch europäische Gesetzgebung geprägt werden, haben sich die Grundlagen für die Arbeit der EGW in den vergangenen 20 Jahren erheblich verändert. Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die in großen Teilen seit 20 Jahren gültigen Entsorgungsverträge.

Zwischen dem Kreis Borken und der EGW besteht daher Einvernehmen, dass die bestehenden Entsorgungsverträge neu gefasst werden sollen. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe und unter rechtlicher Begleitung eines Fachanwaltes wurde inzwischen der neue Vertragsrahmen abgestimmt.

In den alten Verträgen steht aufgrund der damaligen Gründung der EGW vielfach der Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen im Vordergrund. Die abfallrechtlichen Vorschriften und Pflichten fußen hingegen ebenso wie die Gebührentatbestände in den Abfallsatzungen auf den verschiedenen Abfallarten. Vor diesem Hintergrund sollen auch die neuen Verträge vorrangig auf die verschiedenen Abfallarten und deren spezifischen rechtlichen Anforderungen geknüpft werden.

Neben einem Rahmenentsorgungsvertrag, der die grundlegende Zusammenarbeit zwischen Kreis Borken und EGW regelt, ist der Abschluss weiterer auf Abfallarten bezogener Entsorgungsverträge vorgesehen. Die Einzelverträge werden derzeit entworfen und juristisch geprüft.

Die Vertragsentwürfe sollen in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages am 17.09. und 24.09.2015 beraten und in den Sitzungen am 03.12. und 10.12.2015 beschlossen werden. Parallel erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der EGW.

Von der Neufassung sind beispielhaft die bestehenden Verträge über Planung, Bau und Betrieb eines Kompostwerkes, über die Aufbereitung und Kompostierung von Grünabfällen, über Planung, Bau und Betrieb der MBA, der Entsorgungsvertrag über die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen sowie der bestehende Rahmenentsorgungsvertrag betroffen. Diese werden im Zuge der Neufassung aufgehoben.