Der
Sachstandsbericht zur geplanten Neufassung der Entsorgungsverträge zwischen
Kreis Borken und EGW wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§§ 17, 20 KrWG, §
5 Abs. 1 LAbfG NRW
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken
ist der für sein Gebiet für die Entsorgung zuständigen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger gemäß den §§ 17, 20 KrWG i. V. m. § 5 Abs. 1 LAbfG NRW. Seit
1994 wird die Abfallentsorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge im
Sinne einer ökologisch wie ökonomisch optimalen Aufgabenerfüllung in
privatrechtlicher Form organisiert. Zu diesem Zweck wurde 1994 im Zuge einer
Organisationsprivatisierung die Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH
(EGW) gegründet, die auf der Grundlage des Rahmenentsorgungsvertrages vom
08.09.1994 und einer Vielzahl weiterer Entsorgungsverträge seit mittlerweile
über 20 Jahren tätig ist. Die EGW ist eine GmbH, deren Anteile vollständig der
Kreis trägt.
Zu den Aufgaben
der EGW zählen insbesondere die Kompostierung von Grün- und Bioabfällen, die
ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung von (Rest-)Abfällen, die
Abfallberatung, Aufgaben im Bereich der Wertstoffwirtschaft, die Entsorgung von
Sonderabfallkleinmengen und die Nachsorge stillgelegter
Abfallentsorgungsanlagen (Deponien). Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die EGW
in den vergangenen Jahren eine moderne Entsorgungsinfrastruktur aufgebaut und
ist gemeinsam mit dem Kreis Borken abfallwirtschaftliche Kooperationen
eingegangen.
Mit dem Wandel der
Entsorgungs- in eine Wertstoffwirtschaft und damit einhergehend einem Wandel
der operativen und nicht zuletzt der gesetzlichen Anforderungen, die zunehmend
durch europäische Gesetzgebung geprägt werden, haben sich die Grundlagen für
die Arbeit der EGW in den vergangenen 20 Jahren erheblich verändert. Diese
Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die in großen Teilen seit 20 Jahren
gültigen Entsorgungsverträge.
Zwischen dem Kreis
Borken und der EGW besteht daher Einvernehmen, dass die bestehenden
Entsorgungsverträge neu gefasst werden sollen. In einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe und unter rechtlicher Begleitung eines Fachanwaltes wurde
inzwischen der neue Vertragsrahmen abgestimmt.
In den alten
Verträgen steht aufgrund der damaligen Gründung der EGW vielfach der Bau und
Betrieb von Entsorgungsanlagen im Vordergrund. Die abfallrechtlichen
Vorschriften und Pflichten fußen hingegen ebenso wie die Gebührentatbestände in
den Abfallsatzungen auf den verschiedenen Abfallarten. Vor diesem Hintergrund
sollen auch die neuen Verträge vorrangig auf die verschiedenen Abfallarten und
deren spezifischen rechtlichen Anforderungen geknüpft werden.
Neben einem
Rahmenentsorgungsvertrag, der die grundlegende Zusammenarbeit zwischen Kreis
Borken und EGW regelt, ist der Abschluss weiterer auf Abfallarten bezogener
Entsorgungsverträge vorgesehen. Die Einzelverträge werden derzeit entworfen und
juristisch geprüft.
Die
Vertragsentwürfe sollen in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages am
17.09. und 24.09.2015 beraten und in den Sitzungen am 03.12. und 10.12.2015
beschlossen werden. Parallel erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den
Gremien der EGW.
Von der Neufassung
sind beispielhaft die bestehenden Verträge über Planung, Bau und Betrieb eines
Kompostwerkes, über die Aufbereitung und Kompostierung von Grünabfällen, über
Planung, Bau und Betrieb der MBA, der Entsorgungsvertrag über die Nachsorge
stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen sowie der bestehende
Rahmenentsorgungsvertrag betroffen. Diese werden im Zuge der Neufassung
aufgehoben.