Der Kreis Borken erklärt sich bereit, die
Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen unter der
Voraussetzung, dass es einen
regionalen Konsens der Städte und Gemeinden über den Vorschlag der
Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im
Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule Lernen mit den
Teilstandorten Ahaus und Bocholt gibt.
Der
Kreistag des Kreises Borken bekräftigt seine Kritik an den Vorgaben und
Auswirkungen der Mindestgrößenverordnung.
Rechtsgrundlage:
§ 78 Abs. 4, § 80 Abs. 2 , § 81 Abs. 1 und 2, § 82 Abs. 10 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Vorschlag der
Bezirksregierung Münster für die Weiterentwicklung der Förderschullandschaft
Herr Uwe Eisenberg, zuständiger Dezernent der Bezirksregierung
Münster für den Förderschulbereich, informierte am 15.01.2015 die
Schulausschüsse der sechs kommunalen Schulträger der Förderschulen Lernen über
den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der
Förderschulstruktur Lernen im Kreis Borken.
Kriterien für die
neuvorgeschlagene Struktur waren neben einem trotz der Reduzierung der
Standorte immer noch relativ wohnortnahen Netz an Förderschulen, die jetzige
Größe einer Schule und insbesondere die inklusiven Prozesse vor Ort, die nicht
behindert werden sollen. Darüber hinaus wies Herr Eisenberg auch auf die
Förderschulangebote in Coesfeld, Dülmen und Dorsten hin, die für Schülerinnen
und Schüler ggf. eine Alternative sein könnten.
Konkret schlug die Bezirksregierung vor, zum
Schuljahr 2016/17 eine Förderschule Lernen mit je einem Standort in Ahaus
und Bocholt anzustreben. Die
Förderschulen in Gronau, Stadtlohn und Borken sollten zur Absicherung dieser
neuen Förderschule zum 1.8.2016 geschlossen werden und die noch verbleibenden
Schülerinnen und Schüler könnten das Schulangebot in Ahaus oder Bocholt
wahrnehmen. Nur so lässt sich überhaupt eine Weiterführung eines Angebotes von
zwei Förderschulstandorten in den nächsten Jahren realisieren. Die Förderschule
Vreden erreicht ebenfalls nicht mehr die erforderliche Mindestschülerzahl. Die
Verbundschule im Bereich Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung
soll daher zum 01.08.2016 auslaufend gestellt werden.
Ausgehend von diesen Empfehlungen der
Bezirksregierung Münster sind die in der Anlage dokumentierten Beschlüsse in
den beteiligten Kommunen getroffen worden.
Auf der Sitzung der HVB am 14.04.2015 haben die
Bürgermeisterin und die Bürgermeister die Entwicklung zur Kenntnis genommen und
sprachen sich für den Erhalt einer Förderschulanagebotes Lernen im Kreis Borken
aus. Die Vertreter/innen der Städte und Gemeinden haben den Kreis Borken
gebeten, die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen,
wenn der Vorschlag der Bezirksregierung von allen 6 kommunalen Schulträgern der
Förderschulen Lernen umgesetzt wird. Die Abrechnung der Schülerfahrtkosten soll
nicht zwingend über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden, sondern ggf.
über ein separates Abrechnungsverfahren zwischen den betroffenen Kommunen und
dem Kreis Borken vereinbart werden.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Die Trägerschaft durch den Kreis Borken wird abgelehnt. Dies würde vermutlich zum Auslaufen sämtlicher Förderschulen Lernen im Kreis Borken führen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der noch zu beziffernde Aufwand von ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
|
Nein |
||
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Die Details sind im Rahmen des Abschlussverfahrens zu klären.