Betreff
Sachstand Förderschulen Lernen
Vorlage
0103/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Kreis Borken erklärt sich bereit, die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen unter der Voraussetzung, dass es einen regionalen Konsens der Städte und Gemeinden über den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule Lernen mit den Teilstandorten Ahaus und Bocholt gibt.

Der Kreistag des Kreises Borken bekräftigt seine Kritik an den Vorgaben und Auswirkungen der Mindestgrößenverordnung.

 


Rechtsgrundlage:

 § 78 Abs. 4, § 80 Abs. 2 , § 81 Abs. 1 und 2, § 82 Abs. 10 Schulgesetz NRW

Sachdarstellung:

Vorschlag der Bezirksregierung Münster für die Weiterentwicklung der Förderschullandschaft

Herr Uwe Eisenberg, zuständiger Dezernent der Bezirksregierung Münster für den Förderschulbereich, informierte am 15.01.2015 die Schulausschüsse der sechs kommunalen Schulträger der Förderschulen Lernen über den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschulstruktur Lernen im Kreis Borken.

Kriterien für die neuvorgeschlagene Struktur waren neben einem trotz der Reduzierung der Standorte immer noch relativ wohnortnahen Netz an Förderschulen, die jetzige Größe einer Schule und insbesondere die inklusiven Prozesse vor Ort, die nicht behindert werden sollen. Darüber hinaus wies Herr Eisenberg auch auf die Förderschulangebote in Coesfeld, Dülmen und Dorsten hin, die für Schülerinnen und Schüler ggf. eine Alternative sein könnten.

Konkret schlug die Bezirksregierung vor, zum Schuljahr 2016/17 eine Förderschule Lernen mit je einem Standort in Ahaus und  Bocholt anzustreben. Die Förderschulen in Gronau, Stadtlohn und Borken sollten zur Absicherung dieser neuen Förderschule zum 1.8.2016 geschlossen werden und die noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler könnten das Schulangebot in Ahaus oder Bocholt wahrnehmen. Nur so lässt sich überhaupt eine Weiterführung eines Angebotes von zwei Förderschulstandorten in den nächsten Jahren realisieren. Die Förderschule Vreden erreicht ebenfalls nicht mehr die erforderliche Mindestschülerzahl. Die Verbundschule im Bereich Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung soll daher zum 01.08.2016 auslaufend gestellt werden.

Ausgehend von diesen Empfehlungen der Bezirksregierung Münster sind die in der Anlage dokumentierten Beschlüsse in den beteiligten Kommunen getroffen worden.

Auf der Sitzung der HVB am 14.04.2015 haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister die Entwicklung zur Kenntnis genommen und sprachen sich für den Erhalt einer Förderschulanagebotes Lernen im Kreis Borken aus. Die Vertreter/innen der Städte und Gemeinden haben den Kreis Borken gebeten, die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen, wenn der Vorschlag der Bezirksregierung von allen 6 kommunalen Schulträgern der Förderschulen Lernen umgesetzt wird. Die Abrechnung der Schülerfahrtkosten soll nicht zwingend über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden, sondern ggf. über ein separates Abrechnungsverfahren zwischen den betroffenen Kommunen und dem Kreis Borken vereinbart werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Die Trägerschaft durch den Kreis Borken wird abgelehnt. Dies würde vermutlich zum Auslaufen sämtlicher Förderschulen Lernen im Kreis Borken führen.


Finanzielle Auswirkungen:

Der noch zu beziffernde Aufwand von ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Die Details sind im Rahmen des Abschlussverfahrens zu klären.