Antrag des Kreistagsabgeordneten Seifen v. 21.05.2015
1. Der Kreis Borken
erklärt sich bereit, die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu
übernehmen unter der Voraussetzung, dass es einen regionalen Konsens der Städte
und Gemeinden über den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung
der Förderschullandschaft im Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule
Lernen mit den vier Teilstandorten Gronau, Stadtlohn/Borken, Vreden und Bocholt
gibt.
2. Der Kreis Borken
erklärt sich zu dieser Maßnahme auch dann bereit, wenn die Stadt Vreden diesem
Konsens nicht zustimmt, hält dann aber nur drei Teilstandorte vor: Gronau,
Ahaus und Bocholt.
Rechtsgrundlage:
§ 78 Abs. 4, § 80 Abs.1 und 2, § 82 Abs. 10 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Aufgrund der rigorosen Anwendung des Erlasses zur Mindestschülerzahlen
an Förderschulen ohne Rücksicht auf die besonderen Belange eines Flächenkreises
werden in kürzester Zeit die meisten Förderschulen im Kreis Borken schließen
müssen. Denn die zu beobachtende Praxis der Verantwortlichen, vor allem der
Schulräte des Kreises, die Eltern von Kindern mit Förderbedarf Lernen über die
pädagogischen Möglichkeiten der Förderschule nicht aufzuklären, sondern die
Regelschule als Selbstverständlichkeit zu suggerieren, führt zu einem so
schnellen Rückgang der Schülerzahlen in den Förderschulen, dass diese unter die
Mindestgröße von 140 Kindern fallen. Damit wird de facto die garantierte
Wahlmöglichkeit von Eltern, ihr Kind mit besonderem Förderbedarf Lernen auch an
einer bestehenden Förderschule anzumelden und einzuschulen, außer Kraft
gesetzt. Dies ist deshalb umso bedauernswerter, weil die zieldifferente
Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf an den Regelschulen für die
Förderkinder große Fördernachteile mit sich bringt (Belege gibt es zuhauf) und
sich den anderen Beteiligten (Regelkinder und Lehrkräfte) Aufgaben stellen, die
im normalen Schulalltag nicht zu leisten sind, ohne dass es zu merkbaren
Einbußen kommt. Die Erfahrungen in anderen Ländern weisen dies deutlich nach.
Deshalb ist es unbedingt notwendig, einen Grundbestand an Förderschulen zu
erhalten, um im Augenblick den Förderkindern eine Alternative zum bestehenden
Regelschulsystem anzubieten und bei einem Umdenken in einigen Jahren den
wertvollen Bestand an Förderschulen wieder vorweisen zu können.
Die sofortige Schließung von mit erheblichen Mitteln der öffentlichen
Hand errichteten und unterhaltenen Förderschulen ist auch gegenüber dem
Steuerzahler unverantwortlich. Eine weitere Nutzung der Standorte als
Dependance einer Gesamtförderschule Lernen würde zumindest den Eindruck von
unverantwortlicher Geldverschwendung durch die öffentliche Hand etwas relativieren
und außerdem vielen Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf eine ortsnahe
Beschulung ermöglichen.
(Weitere Begründungen, vor allem zur Rolle der Bezirksregierung,
folgen.)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Helmut Seifen