Betreff
Sachstand Förderschulen Lernen;
Antrag des Kreistagsabgeordneten Seifen v. 21.05.2015
Vorlage
0120/2015
Art
Antrag fraktionslos/AfD

1.      Der Kreis Borken erklärt sich bereit, die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen unter der Voraussetzung, dass es einen regionalen Konsens der Städte und Gemeinden über den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule Lernen mit den vier Teilstandorten Gronau, Stadtlohn/Borken, Vreden und Bocholt gibt.

2.      Der Kreis Borken erklärt sich zu dieser Maßnahme auch dann bereit, wenn die Stadt Vreden diesem Konsens nicht zustimmt, hält dann aber nur drei Teilstandorte vor: Gronau, Ahaus und Bocholt.


Rechtsgrundlage:

§ 78 Abs. 4, § 80 Abs.1 und 2, § 82 Abs. 10 Schulgesetz NRW

Sachdarstellung:

Aufgrund der rigorosen Anwendung des Erlasses zur Mindestschülerzahlen an Förderschulen ohne Rücksicht auf die besonderen Belange eines Flächenkreises werden in kürzester Zeit die meisten Förderschulen im Kreis Borken schließen müssen. Denn die zu beobachtende Praxis der Verantwortlichen, vor allem der Schulräte des Kreises, die Eltern von Kindern mit Förderbedarf Lernen über die pädagogischen Möglichkeiten der Förderschule nicht aufzuklären, sondern die Regelschule als Selbstverständlichkeit zu suggerieren, führt zu einem so schnellen Rückgang der Schülerzahlen in den Förderschulen, dass diese unter die Mindestgröße von 140 Kindern fallen. Damit wird de facto die garantierte Wahlmöglichkeit von Eltern, ihr Kind mit besonderem Förderbedarf Lernen auch an einer bestehenden Förderschule anzumelden und einzuschulen, außer Kraft gesetzt. Dies ist deshalb umso bedauernswerter, weil die zieldifferente Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf an den Regelschulen für die Förderkinder große Fördernachteile mit sich bringt (Belege gibt es zuhauf) und sich den anderen Beteiligten (Regelkinder und Lehrkräfte) Aufgaben stellen, die im normalen Schulalltag nicht zu leisten sind, ohne dass es zu merkbaren Einbußen kommt. Die Erfahrungen in anderen Ländern weisen dies deutlich nach. Deshalb ist es unbedingt notwendig, einen Grundbestand an Förderschulen zu erhalten, um im Augenblick den Förderkindern eine Alternative zum bestehenden Regelschulsystem anzubieten und bei einem Umdenken in einigen Jahren den wertvollen Bestand an Förderschulen wieder vorweisen zu können.

Die sofortige Schließung von mit erheblichen Mitteln der öffentlichen Hand errichteten und unterhaltenen Förderschulen ist auch gegenüber dem Steuerzahler unverantwortlich. Eine weitere Nutzung der Standorte als Dependance einer Gesamtförderschule Lernen würde zumindest den Eindruck von unverantwortlicher Geldverschwendung durch die öffentliche Hand etwas relativieren und außerdem vielen Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf eine ortsnahe Beschulung ermöglichen.

(Weitere Begründungen, vor allem zur Rolle der Bezirksregierung, folgen.)

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Helmut Seifen