Der Kreistag stimmt der weiteren Beteiligung des Kreises an der grenzüberschreitenden Plattform für regionale Wasserwirtschaft für den Zeitraum von 2016 bis 2021 zu. Die finanziellen Mittel für die Beteiligung werden entsprechend der Sachdarstellung bereit gestellt.
Rechtsgrundlage:
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG)
Sachdarstellung:
Ausgehend von der akuten Hochwassersituation 2010 haben der Kreis Borken und der Landkreis Grafschaft Bentheim gemeinsam mit den Waterschappen Rijn en Ijssel und Vechtestromen die grenzüberschreitende Plattform für regionale Wasserwirtschaft (GPRW) gegründet und die Zusammenarbeit auf einen Zeitraum bis 2015 festgelegt. Die Aufgaben der GPRW nimmt das deutsch-niederländische Koordinierungsbüro Deltarhein-Ost (KB) wahr, das seinen Sitz bei der Euregio in Gronau hat. Erfreulicherweise konnte 2011 eine Finanzierung der GPRW für den Zeitraum bis 2015 ausschließlich aus Mitteln der niederländischen Partner sichergestellt werden.
In den vergangenen Jahren hat sich die GPRW als wertvolles Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf allen wasserwirtschaftlichen Gebieten erwiesen. Neben einem regelmäßigen Austausch über grenzüberschreitende Entwicklungen in der Wasserwirtschaft ist Ziel der Plattform auch die Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere jedoch auch die Vereinfachung der Zusammenarbeit im Hochwasserschutz und hier besonders im Großschadensfall. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 30.01.2014 hat Herr Tobias Renner, Mitarbeiter des Koordinierungsbüros, die Arbeit der GPRW umfassend vorgestellt.
Organisation der
Zusammenarbeit und Aufgabenspektrum
Der Aufgabenumfang der GPRW orientiert sich an einem zwischen den Partnern der Plattform abgestimmten Strategiepapier und einem darauf abgestimmten jährlichen Arbeitsprogramm. Dieses umfasst im Wesentlichen die Punkte:
· Weitere Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
o Die GPRW wird die grenzübergreifenden Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL unterstützen. Insbesondere die Abstimmung der Umsetzungsfahrpläne/ Bewirtschaftungspläne der Partner wird weiter vorangetrieben. Ziel ist es die kosteneffektivsten Maßnahmen zu finden und nach Möglichkeit so umzusetzen, dass sie grenzübergreifend wirken können.
o Das KB unterstützt die internationalen Arbeitsgruppen, um hier die Ideen der Plattformpartner positionieren zu können.
· Weitere Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRMRL)
o Hier sollen die Bestrebungen, die grenzübergreifende Gefahrenabwehr zu verbessern unterstützt werden. Die Gefahrenabwehrbehörden haben schon mehrfach zusammengesessen und Abstimmungen herbeigeführt. Im Moment findet im Wesentlichen ein Austausch von Informationen statt. In den vergangenen Jahren hat eine intensive Abstimmung im deutsch-niederländischen Katastrophenschutz zur Gewährleistung einer ausreichenden Vorbereitung auf konkrete Hochwassersituationen stattgefunden. Diese Abstimmung baut auf den Vereinbarungen auf, die anlässlich des Hochwassers vom August 2010 getroffen wurden. Konkret wurden aktualisierte Hochwasserinformationskarten und Hochwasseraktionskarten für ganz Deltarhein-Ost erstellt und wurden Kommunikationsvereinbarungen getroffen. Die Karten und Vereinbarungen werden jährlich aktualisiert. Zukünftig soll es gemeinsame Übungen geben.
· Grenzüberschreitende Bewirtschaftungspläne
o Ursprünglich war überlegt worden, gemeinsame Bewirtschaftungspläne für die grenzüberschreitenden Gewässer aufzustellen. Von dieser Idee ist die GPRW abgerückt, da die Herangehensweise und die länderspezifischen Zuständigkeiten es nicht realistisch erscheinen lassen, dass in näherer Zukunft ein solcher Plan aufgestellt werden kann.
Unabhängig davon gibt es in Fachfragen einen großen Bedarf an Abstimmungen. Dies bezieht sich auf die Themen Fischwanderung (Durchgängigkeit der Gewässer), Monitoring (Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer) und Hochwasserschutz
· Verstärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
o Unabhängig von einem gemeinsamen Bewirtschaftungsplan sollen die Dokumente zur Umsetzung der EG-WRRL und der HWRMRL weiter abgestimmt werden.
· Unterstützung von innovativen, grenzübergreifenden Projekten
o Hier geht es um die Punkte Hochwasservorhersagemodelle, Klimawandel, Wasserknappheit und um Projektideen zu dem Thema Energie- und Rohstoffrückgewinnung und Building with Nature.
Während das Thema Energie- und Rohstoffrückgewinnung die Waterschappen größtenteils alleine verfolgen werden, sind aus der Beschäftigung mit den anderen Themen durchaus Vorteile für die deutschen Institutionen zu erwarten. Insbesondere die Bereiche Klimawandel, Hochwasser aber auch Wassermangel werden die öffentlichen Institutionen und den privaten Sektor weiter beschäftigen.
Im Bereich Klimawandel wird zur Zeit versucht ein Interreg-Projekt auf den Weg zu bringen. Es ist überlegt, ein „Dach“-Projekt zu formulieren, unter dem dann die grenzübergreifenden wasserwirtschaftlichen Themen mit Bezug zur Klimaanpassung zusammengeführt werden könnten.
Mehrwert der
grenzüberschreitenden Plattform für regionale Wasserwirtschaft (GPRW) für den
Kreis Borken
Bei allen genannten Tätigkeitsfeldern werden die Partner der Plattform durch die beiden Mitarbeiter des Koordinierungsbüros unterstützt. Diese Unterstützungsleistung geht von der Organisation von Sitzungen und Veranstaltungen über die Übersetzung von Dokumenten bis zu der Entwicklung der notwendigen Papiere. Das Koordinierungsbüro unterhält dazu die notwendigen Kontakte zu den jeweiligen Landesbehörden und hat in den letzten fünf Jahren ein umfangreiches, den Partnern jederzeit zur Verfügung stehendes, Netzwerk aufgebaut. Von dort aus wird die Internetpräsenz gepflegt und die Öffentlichkeitsarbeit betrieben.
Der Kreis Borken profitiert ganz konkret von der Arbeit der GPRW und damit des Koordinierungsbüros, da die notwendigen o. g. grenzüberschreitenden Ansätze sonst nicht in Angriff genommen werden könnten. Es gäbe keine Optimierungen zu den Informationen im Gefahrenfall Hochwasser, die Vorgehensweise bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien wäre längst nicht so fortgeschritten. Auch die übrigen Punkte wären - obwohl sie immer grenzübergreifende Aspekte beinhalten - nicht oder nur ansatzweise abgestimmt. Gerade bei den grenzenlosen Einzugsgebieten der Gewässer konnten Ergebnisse erzielt werden, die erwarten lassen, dass Flächeninanspruchnahmen für den Hochwasserschutz oder auch Flächenbedarfe für ökologische Verbesserungen an den Gewässern verringert oder zumindest optimiert werden können. Gute Beispiele für die erfolgreiche Zusammenarbeit sind das Projekt zur Minimierung der Nährstoffeinträge an der Schlinge, die Abstimmungen zur weiteren Aufwertung der Ahauser Aa, eine geplante Strategie zur Aktivierung von Flächen entlang der Dinkel, die Priorisierung und Optimierung der Umsetzung der EG-WRRL im Hinblick auf die Fischwanderung und der damit verbundenen Kostenoptimierungen.
Ausblick
Die GPRW soll aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen aus den vergangenen Jahren für fünf Jahre (2016 bis 2021) fortgeführt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Partner sich an der Finanzierung beteiligen. Die Euregio unterstützt die Fortführung der GPRW ausdrücklich und hat sich bereit erklärt, die Räumlichkeiten auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt haben sich in ihrer Sitzung am 30.01.2014 grundsätzlich positiv zu der Plattform und deren zukünftiger Finanzierung geäußert. Die Finanzplanung berücksichtigt die befristete Beschäftigung von 1,0 Stellen im Koordinierungsbüro (KB) der GPRW. Diese Stelle verteilt sich auf zwei Personen die jeweils zu 0,5 für das Koordinierungsbüro arbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Kostenrahmen für die weitere Unterstützung der GPRW
und damit des Koordinierungsbüros durch die vier Partner beläuft sich auf
152.500 Euro/Jahr. Die Summe setzt sich aus 95.000 Euro Personalkosten und
57.500 Euro Sachkosten zusammen. Damit würden auf den Kreis Borken 38.152
Euro/Jahr entfallen. Darin enthalten sind 23.750 Euro für Personalkosten und
14.375 Euro für Sachkosten. Die Zusammenarbeit soll auf die Periode 2016 bis
2021 befristet werden. Dann muss überlegt werden, ob eine Weiterführung
gewünscht wird.