Betreff
Gründung des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Kreis Borken
Vorlage
0154/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt die vorgelegten und ausgeführten Informationen zur Neustrukturierung der psychosozialen Netzwerk- und Gremienarbeit und die Gründung des Sozialpsychiatrischen Verbundes vom 24.06.2015 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§§ 3, 23 ÖGDG – Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz NRW

§§ 6, 7 PsychKG – Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen NRW

Sachdarstellung:

Der Fachbereich Gesundheit leistet seit Jahren nachhaltige Kooperations- und Netzwerkarbeit mit sämtlichen Trägern und Diensten zur sinnvollen und abgestimmten Unterstützung für Menschen mit Teilhabehindernissen aufgrund psychischer Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen im Kreisgebiet. Hierbei haben sich langjährige Strukturen etabliert und die hiesige Kooperationskultur hat sich vielfach im Sinne von betroffenen Bürgern bewährt:

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) mit ihren Unterarbeitsgruppen wirkte bereits seit 1978 zusammen. Seit 2002 organisierte der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) abgestimmte, verbindliche sowie sozialräumlich orientierte Hilfen mit betroffenen Menschen aus Sozialpsychiatrie und Suchthilfe.

Der Kreis Borken übernahm für beide Strukturen die Geschäftsführung im Fachbereich Gesundheit.

Im vergangenen Jahr wurde mit dem PSAG-Beirat und dem GPV-Vorstand die Idee verfolgt, aus diesen beiden Netzwerken eine gemeinsame Struktur zu entwickeln.

Die im Fachbereich Gesundheit entworfene Kooperationsvereinbarung zu einem Sozialpsychiatrischen Verbund im Kreis Borken wurde unter Beteiligung sämtlicher Akteure in den einzelnen Gremien und Arbeitskreisen diskutiert und ausgestaltet.

Es wurde festgestellt, dass sich Ziele, Aufträge und Inhalte von PSAG und GPV in einer vereinheitlichten Gesamtstruktur gemeinsam bearbeiten lassen und die Möglichkeiten des fachlichen Controllings weiterentwickelt werden können. Hierbei würden Synergien genutzt und der (Personal-)Ressourceneinsatz sowohl verwaltungsintern als auch bei Freien Trägern optimiert.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 20.11.2014 wurde unter TOP 8.3 bereits kurz über diese beabsichtigte Zusammenführung von Gremien informiert.

Am 24.06.2015 wurden in einer gemeinsamen Veranstaltung sowohl die PSAG durch ihre Mitgliederversammlung wie auch der GPV durch seine Trägerkonferenz aufgelöst. Unmittelbar im Anschluss hieran folgte die Gründung des neuen Netzwerkes SPV durch einstimmiges Votum und Unterzeichnung der insgesamt 65 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde zudem Dr. Thomas Plenge als langjährig engagierter Vorsitzender der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft mit vielfachem Dank für seinen Einsatz verabschiedet.

In den Vorstand des neuen Sozialpsychiatrischen Verbundes wurden Matthias Brinkmann (Geschäftsführer Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.), Rolf Berghorn (Geschäftsführer Horizont e.V. Gronau / InSel gGmbH Borken) und Dr. Kai Schmidt (Chefarzt des Zentrums für Seelische Gesundheit, St. Vinzenz-Hospital Rhede) gewählt. Zum Vorsitzenden wählte der Vorstand Matthias Brinkmann.

Die von August bis November 2015 tagenden sieben Arbeitskreise wählen bis Ende 2015 ihre Sprecherinnen und Sprecher, die den Psychosozialen Beirat bilden.

Die effektive klientenorientierte Arbeit in den monatlichen Teilhabekonferenzen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau läuft unverändert weiter. Die Organisation der Teilhabekonferenzen erfolgt entsprechend § 6 PsychKG NRW beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Fachbereichs Gesundheit.

Die nächste Jahreshauptversammlung des Sozialpsychiatrischen Verbundes ist für Juni 2016 vorgesehen.

Die Psychiatriekoordination im Fachbereich Gesundheit übernimmt die Geschäftsführung für den Sozialpsychiatrischen Verbund.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der gleichbleibende Sachaufwand von 1.500 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?