Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt die vorgelegten und ausgeführten Informationen zur Neustrukturierung der psychosozialen Netzwerk- und Gremienarbeit und die Gründung des Sozialpsychiatrischen Verbundes vom 24.06.2015 zur Kenntnis.
§§
3, 23 ÖGDG – Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz NRW
§§
6, 7 PsychKG – Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen
Erkrankungen NRW
Sachdarstellung:
Der Fachbereich
Gesundheit leistet seit Jahren nachhaltige Kooperations- und Netzwerkarbeit mit
sämtlichen Trägern und Diensten zur sinnvollen und abgestimmten Unterstützung
für Menschen mit Teilhabehindernissen aufgrund psychischer Störungen sowie
Abhängigkeitserkrankungen im Kreisgebiet. Hierbei haben sich langjährige
Strukturen etabliert und die hiesige Kooperationskultur hat sich vielfach im
Sinne von betroffenen Bürgern bewährt:
Die Psychosoziale
Arbeitsgemeinschaft (PSAG) mit ihren Unterarbeitsgruppen wirkte bereits seit
1978 zusammen. Seit 2002 organisierte der Gemeindepsychiatrische Verbund
(GPV) abgestimmte, verbindliche sowie sozialräumlich orientierte Hilfen mit
betroffenen Menschen aus Sozialpsychiatrie und Suchthilfe.
Der Kreis Borken
übernahm für beide Strukturen die Geschäftsführung im Fachbereich Gesundheit.
Im vergangenen
Jahr wurde mit dem PSAG-Beirat und dem GPV-Vorstand die Idee verfolgt, aus
diesen beiden Netzwerken eine gemeinsame Struktur zu entwickeln.
Die im
Fachbereich Gesundheit entworfene Kooperationsvereinbarung zu einem Sozialpsychiatrischen Verbund im Kreis
Borken wurde unter Beteiligung sämtlicher Akteure in den einzelnen Gremien
und Arbeitskreisen diskutiert und ausgestaltet.
Es wurde
festgestellt, dass sich Ziele, Aufträge und Inhalte von PSAG und GPV in einer
vereinheitlichten Gesamtstruktur gemeinsam bearbeiten lassen und die
Möglichkeiten des fachlichen Controllings weiterentwickelt werden können.
Hierbei würden Synergien genutzt und der (Personal-)Ressourceneinsatz sowohl
verwaltungsintern als auch bei Freien Trägern optimiert.
In der Sitzung des
Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 20.11.2014 wurde unter TOP
8.3 bereits kurz über diese beabsichtigte Zusammenführung von Gremien
informiert.
Am
24.06.2015 wurden in einer gemeinsamen Veranstaltung sowohl die PSAG durch ihre
Mitgliederversammlung wie auch der GPV durch seine Trägerkonferenz aufgelöst.
Unmittelbar im Anschluss hieran folgte die Gründung des neuen Netzwerkes SPV
durch einstimmiges Votum und Unterzeichnung der insgesamt 65 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde zudem Dr. Thomas Plenge
als langjährig engagierter Vorsitzender der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
mit vielfachem Dank für seinen Einsatz verabschiedet.
In den Vorstand des neuen Sozialpsychiatrischen Verbundes wurden Matthias Brinkmann (Geschäftsführer Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.), Rolf Berghorn (Geschäftsführer Horizont e.V. Gronau / InSel gGmbH Borken) und Dr. Kai Schmidt (Chefarzt des Zentrums für Seelische Gesundheit, St. Vinzenz-Hospital Rhede) gewählt. Zum Vorsitzenden wählte der Vorstand Matthias Brinkmann.
Die von August bis November 2015 tagenden sieben Arbeitskreise wählen bis Ende 2015 ihre Sprecherinnen und Sprecher, die den Psychosozialen Beirat bilden.
Die effektive klientenorientierte Arbeit in den monatlichen Teilhabekonferenzen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau läuft unverändert weiter. Die Organisation der Teilhabekonferenzen erfolgt entsprechend § 6 PsychKG NRW beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Fachbereichs Gesundheit.
Die nächste Jahreshauptversammlung des Sozialpsychiatrischen Verbundes ist für Juni 2016 vorgesehen.
Die
Psychiatriekoordination im Fachbereich Gesundheit übernimmt die
Geschäftsführung für den Sozialpsychiatrischen Verbund.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Der gleichbleibende Sachaufwand von 1.500 Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
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Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?