Betreff
1. Controllingbericht 2015 für den Fachbereich 50 - Soziales
Vorlage
0156/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt die Ergebnisse des 1. Controlling-berichtes für den Fachbereich 50 – Soziales zum 30.06.2015 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)

Sachdarstellung:

Der Kreistag hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 am 26.02.2015 beschlossen. In diesem Jahr wird von einem ausgeglichenen Kreishaushalt ausgegangen.

Im 1. Controllingbericht 2015 werden wesentliche Planabweichungen zum Stichtag 30.06.2015 aufgezeigt. Hierdurch soll ein erster Überblick über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung sowie ein Einblick in die konkreten Ursachen etwaiger Planabweichungen der einzelnen Budgets eröffnet werden. Die aufgeführten Abweichungen werden in den Facheinheiten in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Finanzen analysiert. Die Erkenntnisse dienen soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf.

Die Ergebnisse des 1. Controllingberichts zu dem Budget 01 – Soziales sind als Anlage beigefügt.

Im Budget 01 zeichnet sich nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt eine voraussichtliche Verbesserung von 1,66 Mio. EUR gegenüber der Haushaltsplanung ab.

Ein erheblicher Mehraufwand ergibt sich aufgrund des Anstiegs der durchschnittlichen Zahl der Asylbewerber und abgelehnten Asylbewerber insbesondere für laufende Leistungen nach dem AsylbLG (Produkt 01.01.01). Dieser beläuft sich auf 4 Mio. EUR für laufende Leistungen und 600 T-EUR für Krankenhilfe. Da diese Aufwendungen jedoch von den Städten und Gemeinden zu finanzieren sind, ergeben sich in eben jener Höhe Erträge aus Erstattungen.

Auch im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Produkt 01.01.02) fallen die Aufwendungen aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts, nach dem teilweise rückwirkend höhere Regelsätze zu zahlen sind, höher aus. Dies wird jedoch durch die Übernahme der vollständigen Nettoaufwendungen durch den Bund aufgefangen.

Bei den Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Produkt 01.01.03) sind die Fallzahlen stärker gestiegen als angenommen. Anstelle von geplanten 865 Leistungsempfänger/innen ist nunmehr auf Jahressicht von durchschnittlich 915 Empfänger/innen von vollstationärer Hilfe zur Pflege auszugehen, was voraussichtlich zu einem Mehraufwand in Höhe von 500 T-EUR führt.

Im Produkt 01.04.01 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – ist von geminderten Transferaufwendungen von insgesamt 1,75 Mio. EUR auszugehen. Dies liegt vorwiegend darin begründet, dass – trotz eines erwarteten Anstiegs um drei Prozent - der durchschnittliche Aufwand für die Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft aktuell auf Vorjahresniveau liegt. Ferner ist die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht so stark gestiegen wie angenommen. Zudem ergibt sich in diesem Produkt eine ertragswirksame Auflösung bei der Rückstellung „Erstattungen an den Bund“ in Höhe von 561 T-EUR. Hier ist im Frühjahr 2015 ein Rückzahlungsvorbehalt aufgehoben worden, der für eine im Jahr 2013 an den Kreis Borken als Optionskommune geleistete Erstattung bestand. Aufgrund der gegenüber der Planung geringeren Kosten der Unterkunft fallen jedoch auch die Bundeszuweisungen und Finanzbeteiligungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden um 1,03 Mio. EUR geringer aus.

Das Ergebnis im Produkt Bildung und Teilhabe (01.05.01) verbessert sich voraussichtlich um 600 T-EUR. 2012 war vom Bund eine Revision der BuT-Zuweisung gefordert worden, die nunmehr durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts verneint wurde. Die für die mögliche Revision gebildete Rückstellung wird daher nicht mehr benötigt und ertragswirksam aufgelöst.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.