Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt die Ergebnisse des 1. Controlling-berichtes für den Fachbereich 50 – Soziales zum 30.06.2015 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat
die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 am 26.02.2015 beschlossen. In diesem
Jahr wird von einem ausgeglichenen Kreishaushalt ausgegangen.
Im 1.
Controllingbericht 2015 werden wesentliche Planabweichungen zum Stichtag
30.06.2015 aufgezeigt. Hierdurch soll ein erster Überblick über den Stand der
Haushaltsbewirtschaftung sowie ein Einblick in die konkreten Ursachen etwaiger
Planabweichungen der einzelnen Budgets eröffnet werden. Die aufgeführten
Abweichungen werden in den Facheinheiten in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst
Finanzen analysiert. Die Erkenntnisse dienen soweit möglich zur Steuerung der
Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf.
Die Ergebnisse des
1. Controllingberichts zu dem Budget 01 – Soziales sind als Anlage beigefügt.
Im Budget 01
zeichnet sich nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt eine voraussichtliche
Verbesserung von 1,66 Mio. EUR gegenüber der Haushaltsplanung ab.
Ein erheblicher
Mehraufwand ergibt sich aufgrund des Anstiegs der durchschnittlichen Zahl der
Asylbewerber und abgelehnten Asylbewerber insbesondere für laufende Leistungen
nach dem AsylbLG (Produkt 01.01.01). Dieser beläuft sich auf 4 Mio. EUR für
laufende Leistungen und 600 T-EUR für Krankenhilfe. Da diese Aufwendungen
jedoch von den Städten und Gemeinden zu finanzieren sind, ergeben sich in eben
jener Höhe Erträge aus Erstattungen.
Auch im Bereich
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Produkt 01.01.02) fallen
die Aufwendungen aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts, nach dem
teilweise rückwirkend höhere Regelsätze zu zahlen sind, höher aus. Dies wird
jedoch durch die Übernahme der vollständigen Nettoaufwendungen durch den Bund
aufgefangen.
Bei den Hilfen bei
Pflegebedürftigkeit (Produkt 01.01.03) sind die Fallzahlen stärker gestiegen
als angenommen. Anstelle von geplanten 865 Leistungsempfänger/innen ist nunmehr
auf Jahressicht von durchschnittlich 915 Empfänger/innen von vollstationärer
Hilfe zur Pflege auszugehen, was voraussichtlich zu einem Mehraufwand in Höhe
von 500 T-EUR führt.
Im Produkt
01.04.01 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – ist von
geminderten Transferaufwendungen von insgesamt 1,75 Mio. EUR auszugehen. Dies
liegt vorwiegend darin begründet, dass – trotz eines erwarteten Anstiegs um
drei Prozent - der durchschnittliche Aufwand für die Kosten der Unterkunft je
Bedarfsgemeinschaft aktuell auf Vorjahresniveau liegt. Ferner ist die
durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht so stark gestiegen wie
angenommen. Zudem ergibt sich in diesem Produkt eine ertragswirksame Auflösung
bei der Rückstellung „Erstattungen an den Bund“ in Höhe von 561 T-EUR. Hier ist
im Frühjahr 2015 ein Rückzahlungsvorbehalt aufgehoben worden, der für eine im
Jahr 2013 an den Kreis Borken als Optionskommune geleistete Erstattung bestand.
Aufgrund der gegenüber der Planung geringeren Kosten der Unterkunft fallen
jedoch auch die Bundeszuweisungen und Finanzbeteiligungen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden um 1,03 Mio. EUR geringer aus.
Das Ergebnis im
Produkt Bildung und Teilhabe (01.05.01) verbessert sich voraussichtlich um 600
T-EUR. 2012 war vom Bund eine Revision der BuT-Zuweisung gefordert worden, die
nunmehr durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts verneint wurde. Die
für die mögliche Revision gebildete Rückstellung wird daher nicht mehr benötigt
und ertragswirksam aufgelöst.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage. |