Der Kreistag beschließt die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.
Rechtsgrundlage:
Kreisordnung NRW,
Gemeindeordnung NRW
Sachdarstellung:
Die bisher geltende Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken vom
24.09.2001 ist überholt. Zwischenzeitliche Änderungen der Kreisordnung und
Gemeindeordnung haben auch zu Veränderungen der Aufgaben der Rechnungsprüfung
geführt. Hierzu zählen vor allem der Wegfall der Gemeindeprüfung und die
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, insbesondere der
Jahresabschlussprüfung.
Der vorliegende Entwurf der neuen Rechnungsprüfungsordnung orientiert
sich an einem Mustervordruck der VERPA (Vereinigung der örtlichen
Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und enthält neben gesetzlich
bedingten Änderungen auch zeitgemäße und redaktionelle Anpassungen. Details
ergeben sich aus der Synopse zur Änderung der Rechnungsprüfungsordnung.
Die neue Rechnungsprüfungsordnung soll nach Beratung im
Rechnungsprüfungsausschuss am 18.08.2015 und Kreisausschuss am 17.09.2015 dem
Kreistag in seiner Sitzung am 24.09.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Entscheidungsalternative(n):
X |
Ja |
|
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Die neue
Rechnungsprüfungsordnung wird nicht beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: