Betreff
Landschaftsplan Heek/Legden Schutzfunktion "Donseler Feld";
Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN v. 24.08.2015
Vorlage
0189/2015
Art
Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Das NSG "Donseler Feld" soll als Naturschutzgebiet weiterhin rechtskräftig eingestuft und im Landschaftsplan Heek/Legden unter NSG aufgeführt werden.


Sachdarstellung:

Das Naturschutzgebiet "Donseler Feld" wird im Biotopkataster des LANUV seit 1989 als NSG dargestellt und soll auch weiterhin rechtskräftig als NSG Inkraft sein: dort wird der Schutzzweck u.a. definiert durch: "Zur Herstellung, Förderung und zum Schutz von Lebens-gemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Wasservögeln und Amphibien,...usw "

Im neuen Landschaftsplan wird es als "geschützter Landschaftsbestandteil"  (S.104 2.4.91 B5/C5) in seiner Schutzfunktion herabgestuft, dies bedeutet, dass der bisherige Schutz rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist. 

Das Abgrabungsgewässer "Donseler Feld" ist eins von nur insgesamt 3 ehemaligen Abbaugebieten im ganzen Kreis neben dem NSG "Versunken Bokelt" und NSG "Kuhlenvenn". Im NSG gelten strengere naturschutzrechtliche Bestimmungen, Ausnahmeregelungen sind nicht möglich. Die Herabsetzung des NSG zum "geschützten Landschaftsbestandteil" hätte zur Folge, dass durch eine stärkere Nutzung die Störung der seltenen dort brütenden Vögel, eine Verschlechterung des Gewässerzustandes und der Uferbereiche eintritt. Ein hoher Schutzstatus bedeutet gleichzeitig dem Artenrückgang entgegen zu wirken.

Mit freundlichen Grüßen

Maja Saatkamp