Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN v. 24.08.2015
Das NSG "Donseler Feld" soll als Naturschutzgebiet weiterhin rechtskräftig eingestuft und im Landschaftsplan Heek/Legden unter NSG aufgeführt werden.
Sachdarstellung:
Das Naturschutzgebiet "Donseler
Feld" wird im Biotopkataster des LANUV seit 1989 als NSG dargestellt und
soll auch weiterhin rechtskräftig als NSG Inkraft sein: dort wird der
Schutzzweck u.a. definiert durch: "Zur Herstellung, Förderung und zum
Schutz von Lebens-gemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von
Wasservögeln und Amphibien,...usw "
Im neuen Landschaftsplan wird es als "geschützter Landschaftsbestandteil" (S.104 2.4.91 B5/C5) in seiner Schutzfunktion herabgestuft, dies bedeutet, dass der bisherige Schutz rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.
Das Abgrabungsgewässer "Donseler Feld" ist eins von nur insgesamt 3 ehemaligen Abbaugebieten im ganzen Kreis neben dem NSG "Versunken Bokelt" und NSG "Kuhlenvenn". Im NSG gelten strengere naturschutzrechtliche Bestimmungen, Ausnahmeregelungen sind nicht möglich. Die Herabsetzung des NSG zum "geschützten Landschaftsbestandteil" hätte zur Folge, dass durch eine stärkere Nutzung die Störung der seltenen dort brütenden Vögel, eine Verschlechterung des Gewässerzustandes und der Uferbereiche eintritt. Ein hoher Schutzstatus bedeutet gleichzeitig dem Artenrückgang entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen