Betreff
Anpassung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken
Vorlage
0194/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken vom 25.09.2015        


Rechtsgrundlage:

§§ 5 Kreisordnung NRW, 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz NRW

Sachdarstellung:

Der Kreis Borken hat nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen. Hierzu zählt auch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren. Die Gebührenerhebung erfolgt zu dem Zweck, diejenigen Personen, die Leistungen des Kreises Borken in Anspruch nehmen, vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht andere Gebührenregelungen (z.B. Gebührengesetz NRW) gelten, werden Gebühren des Kreises Borken nach einer Allgemeinen Gebührensatzung erhoben. Die derzeit geltende Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Borken wurde zuletzt durch Beschluss des Kreistages vom 24.09.2014 geändert. Die Änderung ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Inzwischen ergibt sich neben kleineren redaktionellen Änderungen folgender Anpassungsbedarf.

1.   Aufgrund des Anstiegs der Personalkosten sollen die Stundensätze der Leistungen der Mitarbeiter/innen des Kreises den aktuellen Werten angepasst werden. Als Grundlage für die Gebührenanpassung dienen die im kommunalen Bereich üblicherweise genutzten Werte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes - Stand 2014/2015)“. Grundlage der bisherigen Gebührenbemessung waren die KGSt-Werte zum Stand 2013/2014.


Beamte / Beschäftigte

Mittlerer Dienst

(A8/E8)

Gehobener Dienst (A11/E10)

Höherer Dienst (A15/E15)

Personalkosten

Beamte

62.500

78.900

117.700

Beschäftigte

50.500

68.100

96.600

Sachkosten Büroarbeitsplatz pauschal

9.700

9.700

9.700

Verwaltungsgemeinkosten (20% d. Personalkosten)

Beamte

12.500

15.780

23.540

Beschäftigte

10.100

13.620

19.120

Kosten des Arbeitsplatzes pro Jahr

Beamte

84.700

104.380

150.940

Beschäftigte

70.300

91.420

124.420

Std/Jahr Beamte

(1650)

51,33

62,26

91,48

Std/Jahr Beschäftigte

(1570)

44,78

58,23

79,25

durchschnittliche Kosten pro Stunde

48,06

60,74

85,36

gerundet

48,00

61,00

85,00

nachrichtlich:

derzeitige Gebührensätze

45,00

58,00

81,00

Danach sollen die Gebührensätze wie folgt ausgewiesen werden:

Mittlerer Dienst

EUR

Gehobener Dienst

EUR

Höherer Dienst

EUR

je angefangene Stunde

48,00

61,00

85,00

je angefangene ½ Stunde

24,00

30,50

42,50

je angefangene ¼ Stunde

12,00

15,25

21,25

2.    In Tarifstelle 7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Gebührensatzung soll eine Anpassung des Gebührentatbestandes an das Alten- und Pflegegesetz NRW und die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) erfolgen. Frühere Rechtsgrundlage war das Landespflegegesetz (AllgFörderPflegeVO).

 

3.    In Tarifstelle 11.1.1 des Gebührentarifs soll eine Klarstellung, dass auch die Erteilung einer Förderzusage nach den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest, SMBl. NRW. 2375) vom Gebührentatbestand erfasst ist, erfolgen.

Die geänderte Allgemeine Gebührensatzung soll zum 01.10.2015 in Kraft treten.

Inhaltliche Änderungen sind im Entwurf der Allgemeinen Gebührensatzung (Anlage) grau hinterlegt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Der Kreis Borken muss seine Allgemeine Gebührensatzung anpassen, um nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen.

        


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Die Gebührenanpassungen werden nach Beschluss des Kreistages bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt und wirken sich ertragssteigernd bei den einzelnen Gebührenpositionen aus. Diese können allerdings nicht im Detail beziffert werden.