Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken vom 25.09.2015
Rechtsgrundlage:
§§ 5 Kreisordnung NRW, 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz NRW
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken hat nach § 53 Abs. 1 KrO
NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen
Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für
erbrachte Leistungen zu beschaffen. Hierzu zählt auch die Erhebung von
kostendeckenden Gebühren. Die Gebührenerhebung erfolgt zu dem Zweck, diejenigen
Personen, die Leistungen des Kreises Borken in Anspruch nehmen, vorrangig in
Anspruch zu nehmen. Sofern nicht andere Gebührenregelungen (z.B. Gebührengesetz
NRW) gelten, werden Gebühren des Kreises Borken nach einer Allgemeinen
Gebührensatzung erhoben. Die derzeit geltende Allgemeine Gebührensatzung des
Kreises Borken wurde zuletzt durch Beschluss des Kreistages vom 24.09.2014
geändert. Die Änderung ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Inzwischen ergibt
sich neben kleineren redaktionellen Änderungen folgender Anpassungsbedarf.
1.
Aufgrund
des Anstiegs der Personalkosten sollen die Stundensätze der Leistungen der
Mitarbeiter/innen des Kreises den aktuellen Werten angepasst werden. Als
Grundlage für die Gebührenanpassung dienen die im kommunalen Bereich
üblicherweise genutzten Werte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes - Stand
2014/2015)“. Grundlage der bisherigen Gebührenbemessung waren die KGSt-Werte
zum Stand 2013/2014.
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Beamte /
Beschäftigte |
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Mittlerer Dienst (A8/E8) |
Gehobener
Dienst (A11/E10) |
Höherer
Dienst (A15/E15) |
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Personalkosten |
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Beamte |
62.500 |
78.900 |
117.700 |
Beschäftigte |
50.500 |
68.100 |
96.600 |
|
Sachkosten Büroarbeitsplatz pauschal |
9.700 |
9.700 |
9.700 |
|
Verwaltungsgemeinkosten (20%
d. Personalkosten) |
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Beamte |
12.500 |
15.780 |
23.540 |
Beschäftigte |
10.100 |
13.620 |
19.120 |
|
Kosten des Arbeitsplatzes pro Jahr |
|
|
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|
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Beamte |
84.700 |
104.380 |
150.940 |
Beschäftigte |
70.300 |
91.420 |
124.420 |
|
Std/Jahr Beamte |
(1650) |
51,33 |
62,26 |
91,48 |
Std/Jahr Beschäftigte |
(1570) |
44,78 |
58,23 |
79,25 |
durchschnittliche Kosten pro Stunde |
48,06 |
60,74 |
85,36 |
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gerundet |
48,00 |
61,00 |
85,00 |
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nachrichtlich: derzeitige Gebührensätze |
45,00 |
58,00 |
81,00 |
Danach sollen die Gebührensätze wie folgt
ausgewiesen werden:
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Mittlerer
Dienst
EUR |
Gehobener Dienst
EUR |
Höherer Dienst
EUR |
je angefangene Stunde |
48,00 |
61,00 |
85,00 |
je angefangene ½ Stunde |
24,00 |
30,50 |
42,50 |
je angefangene ¼ Stunde |
12,00 |
15,25 |
21,25 |
2.
In
Tarifstelle 7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Gebührensatzung soll eine
Anpassung des Gebührentatbestandes an das Alten- und Pflegegesetz NRW und die
Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und
nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) erfolgen. Frühere Rechtsgrundlage war das
Landespflegegesetz (AllgFörderPflegeVO).
3.
In
Tarifstelle 11.1.1 des Gebührentarifs soll eine Klarstellung, dass auch die
Erteilung einer Förderzusage nach den Richtlinien zur Förderung von investiven
Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest, SMBl. NRW.
2375) vom Gebührentatbestand erfasst ist, erfolgen.
Die geänderte Allgemeine Gebührensatzung
soll zum 01.10.2015 in Kraft treten.
Inhaltliche Änderungen sind im Entwurf der
Allgemeinen Gebührensatzung (Anlage) grau
hinterlegt.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Der Kreis Borken muss seine Allgemeine Gebührensatzung
anpassen, um nach
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen
Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Die Gebührenanpassungen werden nach Beschluss des Kreistages bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt und wirken sich ertragssteigernd bei den einzelnen Gebührenpositionen aus. Diese können allerdings nicht im Detail beziffert werden.