Der Kreistag nimmt den Ergebnisbericht der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Integration zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.
Auftrag
Mit Antrag vom 19.01.2015 beantragte die SPD-Fraktion im
Kreistag, einen Integrationsbericht zu erstellen sowie die Beantragung von
Landesmitteln zur Errichtung eines Kommunalen Integrationszentrums. In seiner
Sitzung am 26.02.2015 beschloss der Kreistag dazu einstimmig, den Antrag an die
Interfraktionelle Arbeitsgruppe Integration weiterzuleiten. Ein Bericht über
die Ergebnisse der Beratung soll im Rahmen der Kreistagssitzung am 24.09.2015
erfolgen.
2.
Verfahren
Die IfA Integration tagte unter dem Vorsitz von Herrn
Landrat Dr. Zwicker zwischenzeitlich zweimal, am 27.05.2015 und am 24.08.2015.
In der ersten Sitzung am 27.05.2015 wurde den Mitgliedern sowohl ein allgemeiner Überblick zum Themenfeld Integration (Anlage 1) wie auch konkret zum Kommunalen Integrationszentrum (Anlage 2) gegeben. In der Diskussion wurde deutlich, dass es zu den Aufgabenfeldern des Kommunalen Integrationszentrums bereits bestehende Strukturen im Kreis Borken gibt. Namentlich wurden als Akteure das Regionale Bildungsnetzwerk und insbesondere die Integrationsagenturen angeführt. Integrationsagenturen stehen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (in Borken Caritas und DRK) und wurden eingerichtet auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit und der Förderung durch das Land und decken weitestgehend die Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren ab. Über diese Strukturen hinaus besteht auch eine Kooperation des Fachbereiches Jugend und Familie mit dem Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland. Dieses Netzwerk wird zur Informationsbündelung auf Kreisebene in Kürze auch einen sog. Integrationswegweiser veröffentlichen, in dem alle Informationen zu Akteuren und Angeboten in der Integrationsarbeit im Kreis zusammengefasst werden (Übersicht der Ansprechpartner, wer macht was…). Umfassende Informationen über Adressen und Ansprechpartner kreisweit enthält aber z.B. auch die jährliche Sozialraumanalyse der o.a. Integrationsagenturen.
In der zweiten Sitzung am 24.08.2015 stellten Vertreter/innen der Integrationsagenturen im Kreis Borken (Sitz in Gronau und Borken) die Einrichtung Integrationsagentur sowie deren Aufgaben und Tätigkeiten anhand einer PP-Präsentation (Anlage 3) und anschließender Diskussion vor. Die Vertreter bestätigten dabei, dass die Integrationsagenturen weitestgehend die Aufgabenfelder der Kommunalen Integrationsagenturen abdecken („zu 99%“) und dass auch aus ihrer Sicht die Integrationsarbeit auf Kreisebene bereits gut aufgestellt ist. Es kristallisierte sich allerdings auch heraus, dass aber natürlich eine weitere bedarfsgerechte Förderung zweckdienlich wäre.
Zu den beiden Sitzungen der IfA Integration wird im Übrigen auf die entsprechenden Niederschriften verwiesen (Anlage 4 und 5).
3.
Ergebnis
In der Interfraktionellen Arbeitsgruppe besteht Konsens,
dass die Unterstützung der kommunalen Integrationsarbeit auf Kreisebene
insbesondere auch durch die Arbeit der Integrationsagenturen bereits gut
aufgestellt ist, aber weitere bedarfsgerechte Förderung unter Inanspruchnahme
der Landesfördermittel wünschenswert ist. Diese Förderung muss aber nicht
zwangsweise durch die Einrichtung eines Kommunalen Kompetenzzentrums erfolgen
soweit damit lediglich Doppelstrukturen in der Integrationsarbeit geschaffen werden.
In der IfA Integration besteht Konsens, dass der Kreis sich daher jetzt vorrangig beim Land weiter dafür einsetzen soll, dass auch ohne Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ein Einsatz von der Förderung der Kommunalen Integrationszentren entsprechenden Landesmitteln zukünftig auch direkt für bereits bestehende Strukturen bzw. an die besonders betroffenen Kommunen Gronau und Bocholt möglich ist.
Herr Landrat Dr. Zwicker weist dazu auf die in
Beantwortung seiner diesbezüglichen Initiative vom 24.04.2015 vom Land nun ganz
aktuell eingeräumte Möglichkeit hin, entgegen der eigentlichen Förderkonzeption
nun auch als Kreis ohne Kommunales Integrationszentrum Mittel aus dem
Förderprogramms „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ im Rahmen einer analogen
Einzelförderung zu erhalten. Des Weiteren sollen demnächst weitere Gespräche
mit Herrn Staatssekretär Klute vom Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales zu diesem Thema geführt werden.