Betreff
Nachbesetzung im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Vorlage
0210/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Ludwig Artmeyer als Mitglied in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:

Herrn __________________________.


Rechtsgrundlage:

§§ 11 des Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsge­setz Nordrhein-Westfalen – LG NW)l

Sachdarstellung:

Nach § 11 Abs. 1 LG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.         den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2.         der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

3.         Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde zu hören.

Herr Ludwig Artmeyer, Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., hat sein Mandat als Mitglied des Beirates niedergelegt.

Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes des vg. Verbandes. durch den Kreistag erforderlich. Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994 mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. wurden als Mitglied im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagen:

Herr Rüdiger Bartels, Grünstiege 9, 48599 Gronau und

Herr Udo Buchholz, Siedlerweg 7, 48599 Gronau.

Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. würde die Wahl von Herrn Rüdiger Bartels begrüßen.