Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Ludwig Artmeyer als Mitglied in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:
Herrn __________________________.
Rechtsgrundlage:
§§ 11 des Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen – LG NW)l
Sachdarstellung:
Nach § 11 Abs. 1 LG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von
Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Beirat
zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft
mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen
Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und
Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
3. Fehlentwicklungen in der Landschaft
entgegenwirken.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
Unteren Landschaftsbehörde zu hören.
Herr Ludwig Artmeyer, Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und
Umwelt NRW e.V., hat sein Mandat als Mitglied des Beirates niedergelegt.
Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes
des vg. Verbandes. durch den Kreistag erforderlich. Für die Wahl ist gemäß der
Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994 mindestens
die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Von der Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt NRW e.V. wurden als Mitglied im Beirat bei der Unteren
Landschaftsbehörde vorgeschlagen:
Herr Rüdiger Bartels, Grünstiege 9, 48599
Gronau und
Herr Udo Buchholz, Siedlerweg 7, 48599
Gronau.
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. würde die Wahl
von Herrn Rüdiger Bartels begrüßen.