Betreff
Anpassung des Fahrplanes der Linie S70/S71
Vorlage
0226/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Fahrplan der Schnellbuslinie S70/S71 Vreden – Ahaus – Münster wird ab den Osterferien 2016 wie in der Sachdarstellung beschrieben umgestellt.

 


Rechtsgrundlage:

Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)

Zweiter Nahverkehrsplan Kreis Borken

 

Sachdarstellung:

Mit dem Fahrplanwechsel 2013 wurden auf der Schnellbuslinie S70/S71 drei Fahrten von bzw. nach Münster an Schultagen eingerichtet, welche nicht über Horstmar und Laer führen. Durch die Angebotsverbesserung wurde für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen Vreden, Ahaus, Heek und Schöppingen eine direktere Linienführung mit einer Fahrzeitersparnis von sechs Minuten / Fahrt erreicht. Hintergrund der Maßnahme war die bis dahin vergleichsweise lange Fahrzeit für Fahrgäste aus dem Kreis Borken, die eine unterdurchschnittliche Marktausschöpfung im Berufsverkehr zur Folge hatte.

                                            

Nach Mitteilung der RVM führte die Umsetzung des attraktiveren Fahrplankonzepts zu einer deutlichen Nachfragebelebung aus den Kommunen Schöppingen, Heek, Ahaus und Vreden. So wurden im Vergleich mit dem Altangebot die S71-Fahrten von täglich rund 50 neuen Fahrgästen aus dem Kreis Borken genutzt, von denen rund 20 als dauerhafte Abokunden gewonnen wurden. Aufgrund der erfreulichen Fahrgastentwicklung konnte die Angebotsmaßnahme wie prognostiziert kostenneutral umgesetzt werden.

 

Nach nunmehr fast drei Betriebsjahren wird zusehends deutlich, dass das insgesamt gute Angebotskonzept dennoch einen Schwachpunkt aufweist. Die unterschiedliche Bedienung in den Schulzeiten und in den Ferien führt zu einem zusätzlichen administrativen und betrieblichen Aufwand. An den Ferientagen müssen die Busse andere Routen als in der Schulzeit fahren,  und an manchen Tagen ist die Fahrgastnachfrage auch in den Ferien so groß, dass zusätzliche Fahrzeugkapazitäten aufwendig disponiert und eingesetzt werden müssen.

 

Auch leidet die Transparenz des Angebots durch die besondere Darstellung der Fahrten in allen Fahrplan-Medien (Differenzierung einer Fahrtzeit nach „an Schultagen“, „an Ferientagen“ und „ohne Einschränkungen“). Dieser Sachverhalt führt zu nachvollziehbaren Irritationen bei den Fahrgästen und wird sowohl von den Kunden aus dem Kreis Borken als auch aus dem Kreis Steinfurt bemängelt. Überdies wünschen sich die Nutzer aus dem Kreis Borken zunehmend die Fahrzeitvorteile der S71 auch an Ferientagen. Die für eine Schnellbuslinie große Zahl an Haltestellen wird mit dieser Maßnahme weiter reduziert und der Charakter als Schnellbus gestärkt. Der größte Nutzen der Fahrplanmaßnahme entsteht damit für die Nutzer aus Vreden, Ahaus, Heek und Schöppingen. Längerfristig wird erwartet, dass die Attraktivitätssteigerung weitere Kundengewinne und damit Mehreinnahmen zur Kompensation der Kosten nach sich zieht.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Der Fahrplan der Schnellbuslinie S70/S71 Vreden – Ahaus – Münster wird nicht  umgestellt.


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Aufwand von 15.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

 

Für die Mehrfahrten auf der Schnellbuslinie werden ab dem Haushaltsjahr 2016 Betriebskosten von 25.500 € entstehen. Unter der realistischen Annahme, dass durch die Angebotsverbesserung neue Dauerkunden gewonnen werden, verbleiben ungedeckte Kosten von rd. 15.000 €. In dieser Höhe muss der jährliche Ansatz für die Ausgleichsleistungen an die RVM erhöht werden.