Der Fachausschuss Bildung und Schule empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Kreis Borken übernimmt die Schulträgerschaft für die Overbergschule der Stadt Bocholt zum 01.08.2016.
- Die Overbergschule wird als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Bereich der Sekundarstufe I weitergeführt.
- Die Overbergschule wird durch Errichtung eines Teilstandortes der Sekundarstufe I am Standort der dann aufgelösten Don-Bosco-Förderschule in Ahaus zum Schuljahresbeginn 2016/17 erweitert.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt Bocholt und Ahaus zu treffen, damit
eine Übernahme der Schulträgerschaft zum Schuljahresbeginn 2016/17
sichergestellt ist.
5. Der Kreis Borken trifft mit allen
kreisangehörigen Kommunen Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten auf
der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort.
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Sachdarstellung:
Der Kreistag des
Kreises Borken hat auf der Sitzung vom 28.05.2015 (Nr. 0103/2015/1) zur
weiteren Entwicklung der Förderschullandschaft folgenden Beschluss gefasst:
Der Kreis Borken erklärt sich bereit,
die Trägerschaft einer kreisweiten Förderschule Lernen zu übernehmen unter der
Voraussetzung, dass es einen regionalen Konsens der Städte und Gemeinden über
den Vorschlag der Bezirksregierung Münster zur Weiterentwicklung der
Förderschullandschaft im Kreis Borken mit der Errichtung einer Förderschule
Lernen mit den Teilstandorten Ahaus und Bocholt gibt.
Beratungsgespräch Bezirksregierung 29.10.2015
Zur Klärung von Fragen der schulorganisatorischen und
schulrechtlichen Umsetzung in Zusammenhang mit der diskutierten
Neustrukturierung der Förderschullandschaft im Förderschwerpunkt Lernen hat die
Bezirksregierung Münster am 29.10.2015 alle kommunalen Schulträger der
Förderschulen Lernen und den Kreis Borken zu einem Beratungsgespräch in das Kreishaus Borken
eingeladen.
Ergebnisse des
Gespräches
- Die
kommunalen Schulträger der Förderschulen Lernen bekräftigen ihren Konsens
zur Umsetzung einer tragfähigen kreisweiten Lösung der
Förderschullandschaft im Förderschwerpunkt Lernen.
- Zum 01.08.2016 soll eine Förderschule Lernen in Trägerschaft des Kreises mit den Standorten Bocholt und Ahaus realisiert werden.
- Die Räte der kommunalen Schulträger sowie der Kreistag des Kreises Borken werden in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster die hierzu erforderlichen Beschlüsse zeitnah, möglichst bis Anfang Februar 2016 herbeiführen. Hierzu sind einzelne bereits in den Räten getroffene Beschlüsse in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zu modifizieren.
- Die St.-Felicitas-Förderschule in Vreden hat nach Auffassung der Bezirksregierung Münster und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum maßgeblichen Stichtag 01.08.2015 die erforderliche Mindestgröße für Förderschulen im Verbund nicht erreicht. Der Rat der Stadt Vreden ist aufgefordert, den erforderlichen Beschluss zur Auflösung der Schule mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2016/17 zu fassen. Die Bezirksregierung Münster wird der Stadt Vreden die rechtliche Herleitung ihrer Rechtsauffassung noch einmal ausführlich darstellen.
- Für eine standortnahe Vorbereitung auf den Übergang Schule-Beruf erhält die Stadt Gronau zum Schuljahr 2016/17die Möglichkeit, für ihre künftige Oberstufe (9/10) eine Kooperationsklasse zu bilden. Die hierfür notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sind, in enger Absprache mit der Bezirksregierung, zeitnah zu schaffen.
Weiteres Vorgehen
Die
Bezirksregierung Münster empfiehlt der Kreisverwaltung folgenden Beschlussvorschlag
in die politischen Beratungen einzubringen:
- Der Kreis
Borken übernimmt die Schulträgerschaft für die Overbergschule der Stadt
Bocholt zum 01.08.2016.
- Die Overbergschule wird als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Bereich der Sekundarstufe I weitergeführt.
- Die Overbergschule wird durch Errichtung eines Teilstandortes der Sekundarstufe I am Standort der dann aufgelösten Don-Bosco-Förderschule in Ahaus zum Schuljahresbeginn 2016/17 erweitert.
Die genauen Details
zur Übernahme der Schulträgerschaft müssen mit den betroffenen Kommunen
abgestimmt werden. Darüber hinaus muss die Kostenbeteiligung mit allen
kreisangehörigen Kommunen auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem
jeweiligen Wohnort vereinbart werden.
Die
Stadt Vreden weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass „die Bezirksregierung
Münster der Stadt Vreden die rechtliche Herleitung ihrer Rechtsauffassung erst
am 11.11.2015 zugeleitet hat, so dass die Stadt zeitlich noch nicht in der Lage
war, diese zu prüfen. Von dieser Prüfung hängt ab, ob die Stadt sich der
Auffassung der Bezirksregierung anschließt, dass die erforderliche Mindestgröße
von 144 Schüler/innen nicht erreicht wurde und dass ein Beschluss zur
(auslaufenden) Auflösung der St. Felicitas-Schule zu fassen ist. Aktuell
besuchen unstreitig über 150 Schüler/innen die Förderschule in Vreden."
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Aufwand ist im laufenden Budget finanziert: |
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Ja |
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Nein |
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
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Ja |
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Nein |