Betreff
Landschaftsplanung im Kreis Borken
Vorstellung der Entwürfe der Landschaftspläne "Südlohn" und "Bocholt/Rhede"
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
0235/2015
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 27 a und 27 b Landschaftsgesetz (LG NW)

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat am 04.10.2012 bzw. am 18.07.2013 die Aufstellung der Landschaftspläne "Südlohn" und "Bocholt/Rhede" beschlossen.

Für Nordrhein Westfalen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Landschaftsplanung, die durch die Kreise und kreisfreien Städte zu leisten ist. Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes kann die Bezirksregierung keine darüber hinaus gehenden Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete durch Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung ausweisen. Insofern stellt der von den politischen Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte zu beschließende Landschaftsplan als Ortsrecht eine Möglichkeit zur Selbstbestimmung für die von ihm betroffenen Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der westmünsterländischen Parklandschaft. Die Erarbeitung der Planentwürfe erfolgte durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken. Der Landschaftsplan enthält neben den notwendigen Erhaltungsfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) die gebotenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.

Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender und gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus.

Die für die jeweiligen Landschaftspläne eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich erstmals im Sommer 2015 getroffen. Die zweiten Sitzungen dieser Gremien erfolgten am 09. und 12.11.2015. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. Die Plangebiete sind Vertretern der planbegleitenden Arbeitsgruppe im September 2015 bei Bereisungsterminen vorgestellt worden.

In der Arbeitsgruppe wirkten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, die betroffenen Kommunen sowie Vertreter des Ausschusses für Umwelt und des Landschaftsbeirates mit.

Der aktuelle Planungsstand wird dem Ausschuss für Umwelt am 19.11.2015 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 16.12.2015 anhand einer Präsentation vorgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27 a LG NW) beginnt für den Landschaftsplan "Südlohn" am 18.01.2016, für den Landschaftsplan "Bocholt-Rhede" am 22.02.2016.

Rechtzeitig zu diesen Terminen erhalten die Kreistagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt sowie des Landschaftsbeirates je ein Exemplar des Entwurfs des Landschaftsplanes.

Für den Landschaftsplan wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbüros durchgeführt. Folgende Termine sind hierfür vorgesehen:

Landschaftsplan „Südlohn“:

13.01.2016             Bürgerversammlung

18.01.–30.01.16     Frühzeitige Bürgerbeteiligung, je eine Woche Bürgerbüro in Südlohn und in Oeding

Landschaftsplan „Bocholt/Rhede“:

17.02.2016             Bürgerversammlung

22.02.-04.03.16      Frühzeitige Bürgerbeteiligung, je eine Woche Bürgerbüro in Bocholt und in Rhede

Zusätzlich werden vor Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Entwürfe der Landschaftspläne den relevanten Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

Nach Ende der Termine für die Bürgerbüros können die Entwürfe jeweils weitere 2 Wochen in der Kreisverwaltung und im Internet eingesehen werden.