Betreff
Entwurf des Landschaftsplanes "Gronau/Ahaus-Nord"
a) Beratung und Beschlussfassung über die Hinweise, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung
Vorlage
0236/2015
Art
Beschlussvorlage

1.      Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird entsprechend der in der Anlage aufgeführten Vorschläge beschlossen.

2.    Der Entwurf des Landschaftsplanes „Gronau/Ahaus-Nord” wird in der Zeit vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 öffentlich ausgelegt (§ 27 c LG NW).


Rechtsgrundlage:

§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung §§ 27 a bis 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NW-)

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 17.02.2011 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Gronau/Ahaus-Nord” beschlossen.

Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 26.03.2015 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 22.04.2015 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0067/2015).

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27 a LG NW) erfolgte im April/ Mai 2015. Parallel hierzu haben die Kreistagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt sowie des Landschaftsbeirates je ein Exemplar des Entwurfs des Landschaftsplanes erhalten.

Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbüros durchgeführt. Auf diese Veranstaltungen wurde in der örtlichen Presse hingewiesen. Die Bürgerversammlung fand am 14.04.2015 in der Gaststätte „Elkemann“ in Ahaus-Graes statt. Hieran anschließend konnte vom 20. bis 24.04.2015 im Heimathaus Gronau-Epe und vom 27. bis 30.04.2015 im Heimathaus „Hefflers Kotten“ in Ahaus-Graes der Planentwurf eingesehen werden. Dabei stand den Interessierten ein Ansprechpartner aus der Unteren Landschaftsbehörde persönlich für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Nach Ende der Bürgerbeteiligung vor Ort konnte der Planentwurf weitere zwei Wochen in der Kreisverwaltung und im Internet eingesehen werden. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zudem zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 beigefügt. Hierüber ist zu beschließen.

Die Eingaben aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit Beschlussvorschlägen finden sich in Anlage 2.

Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen soll der Landschaftsplan “Gronau/Ahaus-Nord” in der Zeit vom 01.02.2016 bis zum 29.02.2016 gemäß § 11 BNatSchG in Verbindung mit § 27 c LG NW öffentlich ausgelegt werden. Die Bürger haben innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt.

Der Satzungsbeschluss durch den Kreistag könnte sich im Sommer 2016 anschließen. Dabei erhält die Politik erneut Gelegenheit zur Beschlussfassung über jede einzelne Eingabe.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die örtliche Umsetzung des Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2017 Mittel bereit zu stellen. Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.