Betreff
Stellungnahme des Kreises Borken zum Zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
Vorlage
0237/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Stellungahme des Kreises Borken zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) - Entwurf September 2015 - wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG), § 8 Raumordnungsgesetz (ROG)

Sachdarstellung:

Mit dem ersten Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) wurden ca. 10.000 einzelne Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Die Landesregierung hat am 28.04.2015, 23.06.2015 und am 22.09.2015 beschlossen, den  Entwurf des LEP NRW in wesentlichen Teilen zu ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Entwurfes des LEP NRW durchzuführen.

Nach Sichtung des vorliegenden Entwurfes ist erkennbar, dass sich der Entwurfsverfasser u.a. auch mit den in der Stellungnahme des Kreises Borken vom 20.02.2014 kritisch angemerkten Aspekten auseinandergesetzt hat.

Sehr wichtig für die Flexibilität der Kommunen ist, dass einige der im 1. Entwurf vorgesehenen Ziele zu Grundsätzen verändert wurden. Während Ziele in den nachfolgenden Planungen zu beachten sind, unterliegen Grundsätze der Abwägung. Mit der Möglichkeit der Abwägung der Grundsätze in den weiter konkretisierenden Planungen (Regionalplanung, Bauleitplanung) wird die kommunale Planungshoheit mit der Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten weniger eingeschränkt.

Der folgende Zeitplan ist zur  Beratung und Abgabe der Stellungahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens vorgesehen:

1.         Beratung der Beschlussfassung über die Stellungnahmen des Kreises im

            Ausschuss für Umwelt am 19.11.2015

            Kreisausschuss am 03.12.2015

            Kreistag am 10.12.2015

2.         Termingerechte Abgabe der Stellungnahme des Kreises zum 15.12.2015 beim Landkreistag Düsseldorf zum 15.12.2015

3.         Termingerechte Abgabe der Stellungnahme des Kreises zum 15.01.2016