Betreff
Internetauftritt Umweltinspektion
Vorlage
0249/2015
Art
Beschlussvorlage

Der geplante Internetauftritt der Kreisverwaltung zu Umweltinspektionen wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

·         Empfehlung des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten (2001/331/EG)

·         Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umwelt­ver­schmutz­ung) – sogenannte IED (Industry-Emissions-Directive)

·         § 52a Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG

·         Inspektionserlass NRW („Umweltschutz – medienübergreifende Umweltinspektionen - Az V-1-1034) des MKULNV vom 26.6.2015

·         ISA-Erlass NRW („Informationssystem Stoffe und Anlagen – ISA“ – Az V-4-8023.10.0) des MKULNV vom 7.10.2013

Sachdarstellung:

Die Vorlage dient der Information der UA-Mitglieder über den geplanten gesetzlich geforderten Internetauftritt der Kreisverwaltung zur Planung und Durchführung von Umweltinspektionen im Kreis Borken.

Die überarbeitete Seite kann durch Klick auf diesen Link http://www.kreis-borken.de/index.php?id=12896 oder alternativ durch die Eingabe von „http://www.kreis-borken.de/index.php?id=12896“ im Internetbrowser direkt im unveröffentlichten Stadium eingesehen werden.

Die Seite soll im Internetangebot des Kreises Borken unter „Kreisverwaltung“/ „Bauen, Wohnen und Immissionsschutz“/ „Immissionsschutz“/ Unterthema „Umweltinspektionen“ aufrufbar sein und die aktuell dort derzeit befindliche Seite „Umweltinspektionsberichte“ ersetzen.

Die neue Seite gibt zunächst eine kurze Einführung, beschreibt die Rechtsgrundlagen und gibt dann einen Überblick über die konkret zu inspizierenden Anlagen.

Hiermit erfüllt die Kreisverwaltung zugleich ihre Verpflichtungen nach § 52 a BImSchG, einen Überwachungsplan  und ein Überwachungsprogramm zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Aufgrund der teilweise unmittelbaren Nachbarschaft von Anlagen in unterschiedlicher Zuständigkeit (hier: Kreis Borken und Bezirksregierung Münster) haben sich die Unteren Umweltschutzbehörden im Regierungsbezirk Münster und die Bezirksregierung darauf geeinigt, einen gemeinsamen Überwachungsplan miteinander abzustimmen und zu veröffentlichen.

Das Überwachungsprogramm des Kreises Borken besteht aus einer Liste der nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die die Kreisverwaltung zuständig ist. In der Tabelle sind sowohl die IED-Anlagen mit der höchsten Umweltrelevanz als auch die sonstigen nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen (insgesamt knapp 700 Anlagen) mit Anlagenbezeichnung und Anschrift sowie das jeweilige Prüfintervall, nicht aber die konkreten Inspektionstermine aufgeführt. Zur weiteren Information sind die Ziffern der 4. BImSchV und die Nummern nach der IED-Richtlinie aufgelistet. Die Tabelle soll von der Kreisverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

Da die Bezirksregierung Münster ebenfalls Zuständigkeiten für die Umweltinspektion von Anlagen im Kreis Borken hat, wird mehrfach zu den entsprechenden Stellen der Internetseiten der Bezirksregierung verlinkt. Die Bezirksregierung wiederum verlinkt in ihrem Internetauftritt auf die passenden Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörden im Regierungsbezirk Münster.

Schließlich werden die einzelnen Ergebnisse der Umweltinspektionen (die Inspektionsberichte) wie bisher gelistet und können einzeln als PDF-Datei eingesehen werden. Der Einstieg ist hierbei wahlweise über eine Karte des Kreisgebietes oder über direkte Links zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden möglich.

Auf die neue Internetseite und die Veröffentlichung von Überwachungsplan und Überwachungsprogramm der Kreisverwaltung soll im Rahmen einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht werden.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?