Der geplante Internetauftritt der Kreisverwaltung zu Umweltinspektionen wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
·
Empfehlung des europäischen Parlaments und des
Rates vom
· Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – sogenannte IED (Industry-Emissions-Directive)
· § 52a Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG
· Inspektionserlass NRW („Umweltschutz – medienübergreifende Umweltinspektionen - Az V-1-1034) des MKULNV vom 26.6.2015
· ISA-Erlass NRW („Informationssystem Stoffe und Anlagen – ISA“ – Az V-4-8023.10.0) des MKULNV vom 7.10.2013
Sachdarstellung:
Die Vorlage dient der Information der UA-Mitglieder über den geplanten gesetzlich geforderten Internetauftritt der Kreisverwaltung zur Planung und Durchführung von Umweltinspektionen im Kreis Borken.
Die überarbeitete Seite kann durch Klick auf diesen Link http://www.kreis-borken.de/index.php?id=12896 oder alternativ durch die Eingabe von „http://www.kreis-borken.de/index.php?id=12896“ im Internetbrowser direkt im unveröffentlichten Stadium eingesehen werden.
Die Seite soll im Internetangebot des Kreises Borken unter „Kreisverwaltung“/ „Bauen, Wohnen und Immissionsschutz“/ „Immissionsschutz“/ Unterthema „Umweltinspektionen“ aufrufbar sein und die aktuell dort derzeit befindliche Seite „Umweltinspektionsberichte“ ersetzen.
Die neue Seite gibt zunächst eine kurze Einführung, beschreibt die Rechtsgrundlagen und gibt dann einen Überblick über die konkret zu inspizierenden Anlagen.
Hiermit erfüllt die Kreisverwaltung zugleich ihre Verpflichtungen nach § 52 a BImSchG, einen Überwachungsplan und ein Überwachungsprogramm zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufgrund der teilweise unmittelbaren
Nachbarschaft von Anlagen in unterschiedlicher Zuständigkeit (hier: Kreis
Borken und Bezirksregierung Münster) haben sich die Unteren
Umweltschutzbehörden im Regierungsbezirk Münster und die Bezirksregierung
darauf geeinigt, einen gemeinsamen
Überwachungsplan miteinander abzustimmen und zu veröffentlichen.
Das Überwachungsprogramm
des Kreises Borken besteht aus einer Liste der nach dem BImSchG
genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die die Kreisverwaltung zuständig ist. In
der Tabelle sind sowohl die IED-Anlagen mit der höchsten Umweltrelevanz als
auch die sonstigen nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen (insgesamt
knapp 700 Anlagen) mit Anlagenbezeichnung und Anschrift sowie das jeweilige
Prüfintervall, nicht aber die konkreten Inspektionstermine aufgeführt. Zur
weiteren Information sind die Ziffern der 4. BImSchV und die Nummern nach der
IED-Richtlinie aufgelistet. Die Tabelle soll von der Kreisverwaltung in
regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Da die Bezirksregierung Münster ebenfalls
Zuständigkeiten für die Umweltinspektion von Anlagen im Kreis Borken hat, wird
mehrfach zu den entsprechenden Stellen der Internetseiten der Bezirksregierung
verlinkt. Die Bezirksregierung wiederum verlinkt in ihrem Internetauftritt auf
die passenden Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörden im Regierungsbezirk
Münster.
Schließlich werden die einzelnen Ergebnisse der Umweltinspektionen (die Inspektionsberichte) wie bisher gelistet und können einzeln als PDF-Datei eingesehen werden. Der Einstieg ist hierbei wahlweise über eine Karte des Kreisgebietes oder über direkte Links zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden möglich.
Auf die neue Internetseite und die Veröffentlichung von Überwachungsplan und Überwachungsprogramm der Kreisverwaltung soll im Rahmen einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht werden.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?