Betreff
Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2014, Entlastung des Landrates für den Gesamtabschluss 2014 und Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages
Vorlage
0003/2016
Art
Beschlussvorlage

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) schließt sich dem von der Revision festge­stellten Ergebnis über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2014 und der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes an. Die Feststellungen der Revision werden als eigenes Prüfungsergebnis übernommen.

 

2.        Der RPA empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1.    Der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2014 wird in der vom RPA in seiner Sitzung am 11.02.2016 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 450.413.377,20 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 4.915.809,66 € bestätigt.

 

2.    Dem Landrat wird für den Gesamtabschluss 2014 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

3.    Der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.915.809,66 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen.

 


Rechtsgrundlage:

§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 116, 95 und 96 sowie § 101 GO NRW

 

Sachdarstellung:

Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche vermitteln und ist zu erläutern. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen. Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zur Bestätigung zuzuleiten.

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 wurde vom Kämmerer am 21.09.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat leitete den Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 mit den begründenden Unterlagen dem Kreistag in seiner Sitzung am 24.09.2015 zu. Aufgrund der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 24.09.2015 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 zur Prüfung an den RPA weitergeleitet. Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 6, 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der RPA zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Die Revision des Kreises Borken hat den Gesamtabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem beigefügten Prüfungsbericht vom 21.12.2015 zusammengefasst. Über die im Beteiligungsbericht vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen durch die Verwaltung informiert die beigefügte Änderungsliste.

Es wird vorgeschlagen, die Feststellung der Revision als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Bestätigungsvermerk ist nach Beschlussfassung durch den RPA vom Vorsitzenden zu unterzeichnen (§ 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 7 GO NRW).

Nach der abschließenden Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2014 durch den RPA wird der Prüfungsbericht mit dem Gesamtabschluss, dem Gesamtlagebericht, dem Beteiligungsbericht und dem Bestätigungsvermerk den Kreistagsmitgliedern als digitale Gesamtfassung bereitgestellt. Eine Druckfassung des vollständigen Prüfungsberichtes liegt in kleiner Stückzahl während der Kreistagssitzung am 25.02.2016 aus.

Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW ist für die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses der Kreistag zuständig. Er beschließt auch über die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages. Vorgeschlagen wird, den Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.915.809,66 € der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Für die Verrechnung des Gesamtüberschusses oder des Gesamtfehlbetrages aus dem gemeindlichen Gesamtabschluss steht die Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 3 GO NRW nicht zur Verfügung: Diese besondere bilanzielle Rücklage im Einzelabschluss des Kreises wird unverändert in die Gesamtbilanz übernommen. Zudem entscheiden die Kreistagsmitglieder über die Entlastung des Landrates.

Der vom Kreistag bestätigte Gesamtabschluss wird der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Er wird öffentlich bekannt gemacht und bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Im Übrigen ist der Gesamtabschluss 2014 dauerhaft im Internet abrufbar.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Soweit die Bestätigung des Gesamtabschlusses verweigert oder dem Landrat keine oder nur eine Entlastung mit Einschränkungen erteilt wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine