Betreff
Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule – Beruf in NRW“
Vorlage
0005/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Kommunalen Koordinierungsstelle zum Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ (KAoA) zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

-

Sachdarstellung:

1.      Schulische Standardelemente im Schuljahr 2015/16

 

Im Schuljahr 2015/2016 setzen insgesamt 55 der 56 weiterführenden öffentlichen und privaten Schulen im Kreis Borken schulische Standardelemente im Rahmen des Landesvorhabens um. Rund  4.150 Schüler/innen der 8. Klassen durchliefen bis Ende des Jahres 2015 eine eintägige Potentialanalyse bei einem regionalen Bildungsträger. Der Potenzialanalyse schließt sich im zweiten Schulhalbjahr die dreitägige betriebliche oder trägergestützte Berufsfelderkundung für alle Schüler/innen der 8. Klassen an. Das Buchungsportal für die betriebliche Berufsfelderkundung wurde nutzerfreundlich optimiert und im Oktober 2015 wieder geöffnet. Unternehmen veröffentlichen bis zum 05.02.2016 Plätze im Portal für die festgelegten Durchführungszeiträume 07.03 bis 17.03.2016 und 06.06. bis 08.07.2016. Anschließend haben Schüler/innen in vorgegebenen Zeiträumen die Möglichkeit, diese Angebote zu buchen. Die Buchungen müssen von Lehrkräften bestätigt werden.   

 

 

2.    Planungsgespräch mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW

Im Herbst 2015 fand das jährlich stattfindende  Abstimmungsgespräch der Kommunalen Koordinierungsstelle Kreis Borken mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW  zum aktuellen Umsetzungsstand des Landesvorhabens im Kreis Borken in den Handlungsfeldern Berufs- und Studienorientierung, Übergangssystem und Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung  statt.  Aus Sicht des Landes ist der KAoA-Umsetzungsstand im Kreis Borken positiv und die Einbindung der regionalen Akteure in den KAoA-Prozess gut gelungen.

 

3. Statuskonferenz „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) im Kreis Borken“

Im Kreishaus Borken fand eine regionale KAoA-Statuskonferenz statt mit dem Ziel, aktuelle Sachstände und Herausforderungen im Rahmen der Umsetzung des Landesvorhabens darzulegen und auszutauschen. Die Konferenz richtete sich an regionale Einrichtungen und Personenkreisen, die in ihrer Arbeit engen Bezug zum Übergang Schule-Beruf haben (Schulaufsichten, Kammern, Bildungsträger, Unternehmensverbände, Münsterland e.V.- Regionalagentur, Jugendämter, Hochschule u.a.). Rund 40 Personen nahmen an der  Konferenz teil. Am Ende der Konferenz wurden von den Beteiligten die informativen inhaltlichen Inputs zum Landesvorhaben sowie zum Umsetzungsprozess bzw. Umsetzungsstand im Kreis Borken sowie der konstruktive Austausch sehr positiv hervorgehoben. Es wurde vereinbart, die KAoA-Statuskonferenz im Kreis Borken als jährliches Begleitgremium zu etablieren.

 

4.      Übergangsangebote für Jugendliche

Produktionsschule.NRW

Im Kreis Borken wurde an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau eine Produktionsschule für den Rechtskreis SGB II eingerichtet mit jeweils 18 TN-Plätzen. In Ahaus und Bocholt gibt es zudem die Produktionsschule „BvB-Pro“ der Agentur für Arbeit mit jeweils 12 TN-Plätzen, welche im Bedarfsfall auch durch Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II in Anspruch genommen werden können. Die Produktionsschulen starteten zum 07.09.2015 und laufen zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016. Eine Verstetigung dieses Instrumentes und somit eine Verlängerung der Angebote ist seitens des Landes NRW geplant.

 

Jugend in Arbeit plus

Das neu ausgerichtete Programm mit dem Ziel, Jugendliche mit Unterstützungsbedarf Chancen auf einen betrieblichen Berufseinstieg zu eröffnen, ist zum 01.10.2015 im Kreis Borken gestartet. Der für den Kreis Borken gemeldete Bedarf in Höhe eines 0,5 Stellenanteils für eine Fachkraft bei einem Bildungsträger wird vom Land NRW und aus ESF-Mitteln gefördert. Die Fachkraft agiert kreisweit und bietet den Jugendlichen Beratung und Begleitung vor Ort an.  Zusätzlich stehen feste Ansprechpersonen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) für eine  passgenaue Vermittlung in Arbeit durch direkte Kontakte zu Arbeitgebern zur Verfügung.