Der Ausschuss nimmt den Bericht der
Kommunalen Koordinierungsstelle zum Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne
Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ (KAoA) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
1. Schulische
Standardelemente im Schuljahr 2015/16
Im
Schuljahr 2015/2016 setzen insgesamt 55 der 56 weiterführenden öffentlichen und
privaten Schulen im Kreis Borken schulische Standardelemente im Rahmen des
Landesvorhabens um. Rund 4.150
Schüler/innen der 8. Klassen durchliefen bis Ende des Jahres 2015 eine
eintägige Potentialanalyse bei einem regionalen Bildungsträger. Der
Potenzialanalyse schließt sich im zweiten Schulhalbjahr die dreitägige
betriebliche oder trägergestützte Berufsfelderkundung für alle Schüler/innen
der 8. Klassen an. Das Buchungsportal für die betriebliche Berufsfelderkundung
wurde nutzerfreundlich optimiert und im Oktober 2015 wieder geöffnet.
Unternehmen veröffentlichen bis zum 05.02.2016 Plätze im Portal für die
festgelegten Durchführungszeiträume 07.03 bis 17.03.2016 und 06.06. bis
08.07.2016. Anschließend haben Schüler/innen in vorgegebenen Zeiträumen die
Möglichkeit, diese Angebote zu buchen. Die Buchungen müssen von Lehrkräften
bestätigt werden.
2.
Planungsgespräch
mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales NRW
Im Herbst 2015
fand das jährlich stattfindende
Abstimmungsgespräch der Kommunalen Koordinierungsstelle Kreis Borken mit
dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW zum aktuellen Umsetzungsstand des
Landesvorhabens im Kreis Borken in den Handlungsfeldern Berufs- und
Studienorientierung, Übergangssystem und Steigerung der Attraktivität der dualen
Ausbildung statt. Aus Sicht des Landes ist der
KAoA-Umsetzungsstand im Kreis Borken positiv und die Einbindung der regionalen
Akteure in den KAoA-Prozess gut gelungen.
3. Statuskonferenz „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) im Kreis
Borken“
Im
Kreishaus Borken fand eine regionale KAoA-Statuskonferenz statt mit dem Ziel,
aktuelle Sachstände und Herausforderungen im Rahmen der Umsetzung des
Landesvorhabens darzulegen und auszutauschen. Die
Konferenz richtete sich an regionale Einrichtungen und Personenkreisen, die in
ihrer Arbeit engen Bezug zum Übergang Schule-Beruf haben (Schulaufsichten,
Kammern, Bildungsträger, Unternehmensverbände, Münsterland e.V.- Regionalagentur, Jugendämter,
Hochschule u.a.). Rund 40 Personen nahmen an der Konferenz teil. Am Ende der Konferenz wurden
von den Beteiligten die informativen inhaltlichen Inputs zum Landesvorhaben
sowie zum Umsetzungsprozess bzw. Umsetzungsstand im Kreis Borken sowie der
konstruktive Austausch sehr positiv hervorgehoben. Es wurde vereinbart, die
KAoA-Statuskonferenz im Kreis Borken als jährliches Begleitgremium zu
etablieren.
4. Übergangsangebote für Jugendliche
Produktionsschule.NRW
Im Kreis
Borken wurde an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau eine
Produktionsschule für den Rechtskreis SGB II eingerichtet mit jeweils 18
TN-Plätzen. In Ahaus und Bocholt gibt es zudem die Produktionsschule „BvB-Pro“
der Agentur für Arbeit mit jeweils 12 TN-Plätzen, welche im Bedarfsfall auch
durch Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II in Anspruch genommen werden
können. Die Produktionsschulen starteten zum 07.09.2015 und laufen zunächst bis
zum Ende des Schuljahres 2015/2016. Eine Verstetigung dieses Instrumentes und
somit eine Verlängerung der Angebote ist seitens des Landes NRW geplant.
Jugend in Arbeit plus
Das
neu ausgerichtete Programm mit dem Ziel, Jugendliche mit Unterstützungsbedarf
Chancen auf einen betrieblichen Berufseinstieg zu eröffnen, ist zum 01.10.2015
im Kreis Borken gestartet. Der für den Kreis Borken gemeldete Bedarf in Höhe
eines 0,5 Stellenanteils für eine Fachkraft bei einem Bildungsträger wird vom
Land NRW und aus ESF-Mitteln gefördert. Die Fachkraft agiert kreisweit und
bietet den Jugendlichen Beratung und Begleitung vor Ort an. Zusätzlich
stehen feste Ansprechpersonen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und
der Handwerkskammer (HWK) für eine
passgenaue Vermittlung in Arbeit durch direkte Kontakte zu Arbeitgebern
zur Verfügung.