1. Der vorgeschlagenen Verfahrensweise zur Übernahme der Schulträgerschaft der Overbergschule – Förderschule Lernen – durch den Kreis Borken wird zugestimmt.
2. Dem Auslaufen der Primarstufe an der künftigen kreiseigenen Förderschule Lernen wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Übernahme der Schulträgerschaft für die Overbergschule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – der Stadt Bocholt zum 01.08.2016 und die Erweiterung der Schule durch Errichtung eines Teilstandortes am Standort der dann aufgelösten Don-Bosco-Förderschule in Ahaus zum Schuljahresbeginn 2016/2017 beschlossen. Darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, dass der Kreis Borken mit allen kreisangehörigen Kommunen Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort trifft.
Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses wurden Gespräche mit den kommunalen Schulträgern und Schulleitungen der betroffenen Förderschulen Lernen geführt. In diesen Gesprächen wurden folgende Ergebnisse festgehalten:
Aktueller
Sachstand:
· Die prognostizierten Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/2017 sind so hoch, dass beide geplanten Teilstandorte in Bocholt und Ahaus zustande kommen werden.
· Am Teilstandort Bocholt soll aufgrund der höheren Schülerzahlen die Schulleitung angesiedelt werden. Zurzeit ist die Stelle der Schulleitung noch vakant.
· Der derzeitige Primarbereich wird aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen auslaufend gestellt. An der kreiseigenen Förderschule Lernen wird es zukünftig keine Eingangsklassen mehr im Primarbereich geben. Allerdings können vorhandene Schülerinnen und Schüler weiter im Primarbereich beschult werden. Zusätzlich kann eine Aufnahme in den noch bestehenden Klassen im Primarbereich erfolgen.
· Das Schulkonzept für die kreiseigene Förderschule Lernen wird unter Federführung des Schulamtes für den Kreis Borken mit den Kollegien der beiden Teilstandorte entwickelt.
Finanzierung:
Die künftige kreiseigene Förderschule Lernen wird – nach dem Vorbild der Nachbarkreise –nicht über die allgemeine Kreisumlage finanziert. Stattdessen wird eine schülergenaue Abrechnung mit den Wohnortkommunen der Schülerinnen und Schüler angestrebt. Der Kreis Borken wird mit seinen kreisangehörigen Kommunen einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen.
Landeszuweisungen
nach dem GFG:
Als neuer Schulträger wird der Kreis Borken Landeszuweisungen auf Grundlage des GFG erst ab dem Jahr 2018 erhalten. Grundlagen für die Berechnung der Landzuweisungen werden u.a. die Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 sein. Derzeit lässt sich noch nicht kalkulieren, ob und in welcher Höhe der Kreis Borken für den Betrieb der kreiseigenen Förderschule Lernen Mittel vom Land erhalten wird. In der Übergangszeit erklären sich die kommunalen Schulträger bereit, die Landeszuweisungen, die diese bislang für den Betrieb der Förderschulen Lernen erhalten haben, an den Kreis Borken weiterzuleiten.
Schülerfahrkosten:
Mit den kreisangehörigen Kommunen wird geklärt, ob der Bereich Schülerfahrkosten vollständig auf die jeweilige Wohnortkommune delegiert wird (Organisation und Finanzierung). Sollte hier keine Einigkeit erzielt werden, erklärt sich der Kreis Borken als zukünftiger Schulträger bereit, die Schülerfahrkosten zu übernehmen und die anfallenden Kosten im Umlageverfahren auf die Kommunen zu verteilen. Die Schülerfahrkosten werden dann pauschal analog zur Finanzierung der Förderschule Lernen auf Grundlage der Schülerzahlen umgelegt.
Schulgebäude:
Der Kreis Borken wird für den Betrieb der Förderschule Lernen die Gebäude der künftigen Teilstandorte in Ahaus und Bocholt nutzen. Die Gebäude werden durch den Betrieb 81 der Kreisverwaltung begutachtet. Anschließend wird eine Entscheidung über die vertraglichen Rahmenbedingungen der Nutzung der Gebäude getroffen. Der Kreis Borken übernimmt von den weiteren kommunalen Schulträgern keine weiteren Gebäude für den Betrieb der Förderschule Lernen. Für den Teilstandort Ahaus ist zu berücksichtigen, dass dieser sich im Eigentum des Gesamtschulverbandes für die Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen - der Gemeinden Ahaus, Heek, Legden und Schöppingen befindet.
Personal der
kommunalen Schulträger:
Nach derzeitigem Stand plant der Kreis Borken, das kommunale Personal insbesondere Hausmeister und Schulsekretärinnen an den zukünftigen Teilstandorten in Ahaus und Bocholt weiterhin einzusetzen. Dabei werden Personalgestellungsverträge mit den betroffenen Städten favorisiert.
Weiteres Vorgehen:
· Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden entsprechend informiert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden um eine kurzfristige Bestätigung der getroffenen Vereinbarungen gebeten.
· Anschließend wird der Kreis Borken auf dieser Grundlage mit allen kreisangehörigen Kommunen im Kreis Borken einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Finanzierung der kreiseigenen Förderschule Lernen schließen.
· Der Kreis Borken wird die Öffentlichkeitsarbeit und den Pressedienst zur Übernahme der Förderschule Lernen übernehmen.
· Darüber hinaus werden die Eltern der jetzigen Schülerschaft mit einem gesonderten Anschreiben durch den Kreis informiert.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Kreis Borken
übernimmt die Trägerschaft der Förderschule Lernen nicht. Dadurch wir ein
flächendeckendes Schulangebot im Kreisgebiet Borken gefährdet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von ca. 170.000 Euro ist grob geschätzt und im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
Nein |
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Dieser Aufwand wird durch Umlage auf die kreiseigenen
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Der Aufwand für Unterhaltung und Betrieb der Förderschule Lernen wird auf ca. 400.000,00 € pro Jahr geschätzt. Dem gegenüber stehen Einnahmen von den kreisangehörigen Kommunen in gleicher Höhe.