Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Bundesberggesetz (BBergG)
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken wurde mit Schreiben vom 20.08.2015 durch die Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie um Stellungnahme zu drei konkurrierenden Anträgen für ein lagegleiches Feld mit unterschiedlicher Benennung (Firma Dart Energy (Europe) Limited „Freiheit 1“, Mingas-Power „Hohemark-Gas“, PVC GmbH „Haltern-Gas“) um Stellungnahme zu Aufsuchungserlaubnissen gem. § 7 Bundesberggesetz gebeten.
Veranlassung zur erneuten Stellungnahme für die bereits im Jahr 2013 bearbeiteten Anträge zu Freiheit 1 und Hohemark-Gas sah die Bezirksregierung in der Änderung von drei Koordinaten in der Abgrenzung des Feldes. Da diese Änderung im Bereich der Stadt Haltern (siehe Anlage 1 aktuelle Abgrenzung des Feldes) liegt und den Kreis Borken nicht betraf, wurde in beiden Fällen auf die ablehnende Stellungnahme des Kreises vom 03.07.2013 verwiesen (vgl. Anhang 3 zur Sitzungsvorlage 0179/2015).
Nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.11.2015 wurde der Antrag der Firma Dart Energy (Europe) Limited mittlerweile zurückgezogen.
Der dritte Antrag wurde von der Firma PVG GmbH zur Erteilung einer Erlaubnis gem. § 7 Bundesberggesetz zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken neu gestellt. Abweichend zu den anderen Anträgen bestätigt die Firma, dass aufgrund einer gezielten technologischen Nutzung des natürlichen Mikrokluftsystems der tektonischen Störung auf den Einsatz der Fracking-Technologie verzichtet wird.
Die kritische Stellungnahme des Kreises Borken vom 9.11.2015 ist als Anlage 2 beigefügt.
Eine Entscheidung zur Vergabe einer Erlaubnis an die verbleibenden konkurrierenden Firmen Mingas-Power „Hohemark-Gas“ und PVC GmbH „Haltern-Gas“ liegt aktuell noch nicht vor.