Der Umsetzung des Projektes zum Bau eines mit Deponiegas betriebenen Blockheizkraftwerkes zur Versorgung des Kreishauses Borken mit Energie (Wärme und Strom) als Nachfolgelösung für die vorhandene Kohleheizung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung unter Berücksichtigung der Heizperiode 2016/2017 durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 26 j) Kreisordnung
Sachdarstellung:
Das Projekt zum Bau eines mit Deponiegas betriebenen Blockheizkraftwerkes zur Versorgung des Kreishauses Borken mit Energie (Wärme und Strom) als Nachfolgelösung für die vorhandene Kohleheizung wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen in der Sitzung am 08.09.2015 vorgestellt und ausführlich erläutert. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, die Planungen für dieses Projekt bis zur Entscheidungsreife fortzuführen. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 0197/2015 wird insoweit verwiesen.
Die mit der Planung beauftragten Fachingenieurbüros haben inzwischen den Stand der Genehmigungs- und Ausführungsplanung erreicht. Insoweit ist die Entscheidungsreife hinsichtlich der Umsetzung des Projektes gegeben.
Wie bereits im September dargestellt, liegen die Vorteile der Nutzung des am ehemaligen Deponiestandortes Borken-Hoxfeld weiterhin anfallenden Deponiegases für die Wärme- und Stromerzeugung des Kreishauses unter Nutzung eines Blockheizkraftwerkes zunächst im wirtschaftlichen Bereich. Sowohl auf der Deponie als auch für die Beheizung des Kreishauses stehen zwingende Reinvestitionsentscheidungen an, da die Deponiegasverwertungsanlagen in Borken-Hoxfeld aufgrund ihres Alters sowie ihres technischen Verschleißes und die Kohleheizung im Kreishaus genehmigungsrechtlich nicht mehr länger genutzt werden können.
Auch künftig sollen die Deponiegasverwertungsanlagen (Verdichterstation, Gasfackel) über die EGW im Rahmen der Deponienachsorgekosten finanziert werden. Die Mikrogasleitung, das Blockheizkraftwerk und die neue Heizungsanlage im Kreishaus werden über den Kreishaushalt finanziert.
Durch die gemeinsame Reinvestition können vor allem die Kosten für das ansonsten notwendige zweite Blockheizkraftwerk eingespart werden. Im Gegenzug fallen Kosten für eine Mikrogasleitung vom Deponiestandort zum Kreishaus an, um das Deponiegas anliefern zu können. Entscheidende Kostenvorteile entstehen dann aber dadurch, dass die Energiebezugskosten für Strom und Erdgas für den Kalkulationszeitraum von 15 Jahren deutlich reduziert werden können. Insgesamt ging die Kostenvergleichsrechnung, die im September 2015 vorgestellt wurde (s.o.) von Einsparungen in der Größenordnung von rund 2,0 Mio. € aus. Diese Einschätzung hat sich bei den weiteren Planungen bestätigt.
Weitere Kostenvorteile ergeben sich durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Insbesondere soll die über den Kreishaushalt zu finanzierende Maßnahme über das Kommunale Investitionsfördergesetz mit einem 90%igen Zuschuss abgerechnet werden.
Mit Blick auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft ist bei der Abwicklung der Maßnahme darauf zu achten, dass dem Gebührenzahler keine finanziellen Nachteile entstehen. Bislang fallen für die Verstromung des Deponiegases in Borken-Hoxfeld Erlöse an, die abfallgebührenmindernd berücksichtigt werden. Bei der künftigen Nutzung des Deponiegases zur Versorgung des Kreishauses müssen diese entfallenden Erlöse unter Berücksichtigung eingesparter Investitionsausgaben (Zweites BHKW) vom Kreis ausgeglichen werden.
Unabhängig davon setzt eine termingerechte Realisierung des Projektes auch unter Beachtung der notwendigen Vergabeverfahren einen zeitnahen Umsetzungsbeschluss voraus, der seitens der Verwaltung schon vor dem Hintergrund der dargestellten wirtschaftlichen Vorteile vorgeschlagen wird. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen entstehen darüber hinaus auch ökologische Verbesserungen durch CO²-Reduzierungen, da insbesondere die ansonsten durch die Verstromung des Deponiegases anfallende Abwärme ungenutzt in die Atmosphäre geleitet würde.
Den Planungsstand im Einzelnen werden die beauftragten Ingenieurbüros in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 01.02.2016 erläutern.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Siehe Sitzungsvorlage 0197/2015
Finanzielle Auswirkungen:
Im Entwurf des Kreishaushaltes ist das Projekt wie folgt berücksichtigt:
Der Aufwand für die Heizungserneuerung in Höhe von 850.000 € ist im Budget 12 – Gebäudebewirtschaftung – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Maßnahmen nach dem KInvFöG) veranschlagt.
Die investiven Ausgaben für das BHKW (350.000 €) und die Mikrogasleitung (900.000 €) sind im Teilfinanzplan des Budgets 12 – Gebäudebewirtschaftung (Auszahlungen im Rahmen KInvFöG) veranschlagt.
Die Erträge/Einzahlungen nach dem KInvFöG sind dort jeweils ebenfalls kalkuliert.