1. Die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen
wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 10.12.2015 unter Berücksichtigung
- der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1),
- der Änderung des Stellenplans (Anlage 2) sowie
- mehrheitlich befürworteter
Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage
3)
mit
einem Hebesatz der Kreisumlage von 28,8 Prozentpunkten und der Jugendamtsumlage
von 24,4 Prozentpunkten der endgültigen Umlagegrundlagen 2016 verabschiedet.
2. Der Kreistag schließt sich nach
Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des
Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister
und Beigeordneten im Kreis Borken und der Stadt Gronau [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen] an.
.
Rechtsgrundlage:
§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sachdarstellung:
1. Veränderungen des Haushaltsplanentwurfs
2016
a. Veränderungen im Ergebnisplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde am 10.12.2015 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Vorberatung an die Fachausschüsse verwiesen. Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf ergeben sich im Ergebnisplan ergebnisrelevante Änderungsvorschläge der Verwaltung, die mit einer kurzen Begründung in der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt sind. Einen Schwerpunkt bilden dabei die finanziellen Auswirkungen der Flüchtlingssituation, die im Haushaltsentwurf 2016 in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ausdrücklich noch unberücksichtigt blieben. Zur Haushaltsverabschiedung sind die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse und vertretbaren Prognosen herangezogen worden, um Haushaltspositionen - trotz einer anhaltend schwer abschätzbaren Entwicklung - den finanzaufsichtlichen Anforderungen der Bezirksregierung Münster entsprechend zu dotieren.
Die Abweichungen im Ergebnisplan werden nachfolgend erläutert.
Im Budget 01 – Soziales erhöhen sich im Produkt 01.01.01 sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen gleichermaßen in Folge der stark steigenden Anzahl der Asylbewerber. Bei den Leistungen nach dem AsylbLG wird eine Kostensteigerung von 3% je Person/Monat (2015 = 396 EUR) bei einer durchschnittlichen Anzahl der Asylbewerber von 5.000 in 2016 angenommen. Kostenträger hierfür sind die Städte und Gemeinden. Bei den kommunalfinanzierten Aufgaben im SGB II sind Mehraufwendungen für die einmaligen Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 200 T-EUR aufgrund des Fallzahlenanstiegs und der Höhe der Auszahlung je Fall zu verzeichnen. Zudem ergeben sich Mehraufwendungen von 1.150 T-EUR bei den lfd. Kosten der Unterkunft gegenüber der Entwurfsplanung 2016. Dies liegt darin begründet, dass bei der Prognose des Zugangs anerkannter Flüchtlinge ins SGB II eine Steigerung um 600 Bedarfsgemeinschaften (BG) angenommen wird. Demgegenüber wird aufgrund der guten Konjunktur und der Wohngelderhöhung ein Rückgang um 250 BGs erwartet, so dass insgesamt ein Anstieg um 350 auf dann 8.450 BGs (Entwurf 2016: 8.100 BGs) angenommen wird. Entsprechend der veränderten Aufwandsplanung erhöhen sich auf der Ertragsseite die Bundesbeteiligung an den Leistungen der Unterkunft und die Leistungsbeteiligung der Städte und Gemeinden um insgesamt 900 T-EUR. Nach Vorliegen der Kosten der Unterkunft aller Kreise in NRW ist darüber hinaus nun eine konkretere Berechnung der Erträge aus der Wohngeldersparnis möglich, welche eine Verschlechterung von 150 T-EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf 2016 bedeutet. Veränderungen der Planansätze in Folge flüchtlingsbedingter Mehraufwendungen bei den bundesfinanzierten Aufgaben im SGB II (Produkt 01.04.02) bleiben ergebnisneutral. Die sonstigen Anpassungen im Budget 01 gegenüber der ursprünglichen Planung belaufen sich für das Jahr 2016 auf ca. 150 T-EUR und finden sich in den Produkten 01.01.03 – Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (-190 T-EUR), 01.02.01 – Hilfen bei Behinderung (+5 T-EUR) und 01.05.01 – Leistungen für Bildung und Teilhabe (+35 T-EUR) wieder.
Im Budget 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport werden für das geplante Kommunale Integrationszentrum eine pauschale Landesförderung für 3,5 neue Stellen in Höhe von 97 T-EUR und notwendige Sachaufwendungen von 50 T-EUR kalkuliert. Die neuen Stellen sind bei den Gesamtpersonalaufwendungen berücksichtigt. Der Bereich der Förderschulen (Produkt 05.03.02) weist 2016 Mehraufwendungen in Höhe von 35 T-EUR wegen zwischenzeitlich durchgeführter Linienneuausschreibungen im Schülerspezialverkehr auf. Aufwendungen für die Unterhaltung und den Betrieb von 170 T-EUR in 2016 für die Übernahme der Trägerschaft der Förderschule Lernen durch den Kreis Borken werden vollständig auf die beteiligten kreisangehörigen Kommunen umgelegt und wirken sich somit nicht kreisumlagerelevant aus. Für die Abrechnung des Buchprojektes „Leuchtende Vergangenheit“ werden Ansatzmittel aus 2015 übertragen, so dass der im Entwurf eingeplante Haushaltsansatz 2016 um 10 T-EUR reduziert werden kann (Produkt 05.05.01).
Im Budget 06 – Natur und Umwelt werden im Produkt 06.02.01 - Schutz der Gewässer Mehrerträge von 90 T-EUR bei Bußgeldern und Verwaltungsgebühren geplant, die aufgrund verstärkter Umweltüberwachung erwartet werden. Für zwei neue Stellen in diesem Bereich sind entsprechende Personalaufwendungen kalkuliert.
Verbesserungen werden auch im Budget 07 – Verkehr aufgrund der Gebührenerhöhung zum 01.01.2016 für die ordnungsbehördlichen Maßnahmen in der Zulassungsstelle (u.a. Ordnungsverfügungen, Stilllegungen) erwartet. Die zusätzlichen Erträge belaufen sich für 2016 auf 90 T-EUR.
Im Gegensatz dazu werden bei den Allgemeinen Finanzierungsmitteln
(Budget 99) Verschlechterungen
gegenüber der Entwurfsplanung von insgesamt ca. 570 T-EUR für 2016 erwartet.
Diese resultieren vornehmlich aus Mehraufwendungen für die Landschaftsumlage
und Minderträgen bei der Kreisumlage. Kalkuliert wurde im Entwurf des
Kreishaushalts 2016 mit einem Hebesatz für die Landschaftsumlage von 16,6
Prozentpunkten. Die Landschaftsversammlung hat am 28.01.2016 den Hebesatz zur
Landschaftsumlage auf 16,7 Prozentpunkte gesenkt. Das bedeutet für den
Kreishaushalt erhöhte Aufwendungen von ca. 483 T-EUR. Zudem ergeben sich für
den im Haushaltsentwurf geplanten Hebesatz der Kreisumlage von 29,40
Prozentpunkten „Rundungsdifferenzen aufgrund der zweiten Nachkommastelle“
Minderträge in Höhe von ca. 87 T-EUR.
Bei den dezentralen Aufwendungen ergibt sich bei den
Personalaufwendungen ein Mehrbedarf von 400 T-EUR aufgrund von geplanten 9,7
neuen Stellen in den Bereichen Kommunales Integrationszentrum,
Umweltüberwachung und Ausländerbehörde. Einzelheiten hierzu werden unter dem
Punkt „Veränderungen im Stellenplan“ erläutert. Zudem ergibt sich entsprechend
der aktuellen HEUBECK-Berechnung vom 04.02.2016 eine höhere Zuführung zu den
Pensions- und Beihilferückstellungen von 137 T-EUR für den allgemeinen
Haushalt.
Bei Bedarf wurde auch die mittelfristige Finanzplanung der
aufgeführten Haushaltspositionen angepasst. Insgesamt summieren sich die
Veränderungen im allgemeinen Haushalt - insbesondere vor dem Hintergrund der
Anpassungen im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation - zu einer Verschlechterung des Ergebnisplans von ca.
1,65 Mio. EUR.
Im getrennt zu betrachtenden Budget 02 – Jugend und Familie gleichen sich die Änderungen insgesamt aus und verändern daher die Höhe der Jugendamtsumlage nicht. Im Produkt 02.02.01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ergeben sich Mindererträge bei den Landeszuweisungen Betriebskosten inkl. U3-Pauschalen (-1.890 T-EUR), aber auch Minderaufwendungen bei den Betriebskostenzuschüssen inkl. U3-Pauschalen in Höhe von 1.390 T-EUR. Die Nettobelastung beträgt somit 500 T-EUR. In den Controllingberichten wurde aufgrund der Komplexität der KiBiz-Fördergrundlagen eine fortwährende Überprüfung zugesagt, um neuere Erkenntnisse noch vor der Haushaltsverabschiedung berücksichtigen zu können. In der Fortschreibung des laufenden Kita-Jahres waren die noch ausstehenden Nachbewilligungen zu Kindern mit Behinderung nicht berücksichtigt. Die Planung beinhaltet im Weiteren noch nicht die Auswirkungen aus der Planungsgarantie des Kita-Jahres 2015/16, aus der angestrebten Aufstockung der KiBiz-Pauschalen sowie aus der noch laufenden konkreten Betreuungsplanung für das Kita-Jahr 2016/17.
Die Nettobelastung von 500 T-EUR wird wie folgt aufgefangen: Die Entwicklung der Jahresergebnisse der letzten Jahre sowie das voraussichtliche Jahresergebnis 2015 bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung ermöglichen die Erhöhung dieses Haushaltsansatzes um 100 T-EUR. Im Produkt 02.03.03 – Hilfen außerhalb der Familie wird mit Mehrerträgen gegenüber dem Entwurf 2016 in Höhe von insgesamt 400 T-EUR geplant. Hier wurden ebenfalls die Entwicklung der Jahresergebnisse der letzten Jahre sowie das voraussichtliche Ergebnis 2015 zu Grunde gelegt.
Erhöhungen der Personalaufwendungen von 83 T-EUR aufgrund der Stellenmehrbedarfe bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (siehe Veränderungen im Stellenplan) und bei den Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen von 47 T-EUR steht eine Verwaltungskostenpauschale von 125 T-EUR (3.100 EUR pro Jahr pro Fall) gegenüber.
b.
Veränderungen
im Finanzplan
Die Kreisverwaltung hat im Haushaltsplanentwurf 2016 verschiedene
Maßnahmen, die nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)
gefördert werden sollen, veranschlagt. Grundlage hierfür war die
Maßnahmenübersicht mit Stand vom 20.11.2015, die dem Kreistag am 10.12.2015
zunächst zur Kenntnis gegeben wurde (siehe Sitzungsvorlage 0267/2015). Nunmehr
stehen nach einer einstimmigen Beschlussempfehlung im Ausschuss für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen am 01.02.2016 die Entscheidungen im Kreisausschuss und
Kreistag an. Die Änderungsliste der Verwaltung berücksichtigt die
Maßnahmenübersicht mit Stand vom 28.01.2016, die den politischen Gremien als
Beratungsgrundlage dient (siehe Sitzungsvorlage 0039/2016). Gegenüber dem
Haushaltsentwurf ergeben sich im Finanzplan folgende Änderungen:
Budget |
Maßnahme |
Ansatz bisher in T-EUR |
Ansatz neu in T-EUR |
Erläuterung |
03
- Einzahlung |
Linksabbiegerspur
L572 Ahaus |
153 |
0
|
Förderfähigkeit
nach KInvFöG NRW ist nicht gegeben. Auszahlung von 225.000 EUR lt.
KT-Beschluss vom 10.12.2015 |
02
- Einzahlung |
Anschaffung
eines Spielmobils |
0 |
49 |
Brückenprojekt
zur Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, Förderfähigkeit ist
gegeben. |
02
- Auszahlung |
0 |
54 |
||
11
- Einzahlung |
Umgestaltung
der Freianlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden |
0 |
66 |
Förderfähigkeit
wird derzeit von der Bezirksregierung Münster noch abschließend geprüft. |
11
- Auszahlung |
0 |
73 |
Weitere Erläuterungen zu den
KInvFöG-Maßnahmen sind der Sitzungsvorlage 0039/2016 zu entnehmen.
c.
Veränderungen
im Stellenplan
Die Kreisverwaltung schlägt aus aktuellem Anlass gegenüber dem bisherigen Stellenplanentwurf verschiedene Änderungen vor. Sämtliche Stellenmehrbedarfe sind in der Änderungsliste zum Stellenplan (Anlage 2) grau hinterlegt.
Stellenmehrbedarfe aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation
Budget 02 – Jugend und Familie
Die im Stellenplanentwurf bislang vorgesehenen insgesamt 2,5 neuen Stellen für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge basierten auf einer erwarteten Zahl von 50 Flüchtlingen. Inzwischen wird mit Zuweisungen von rund 120 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gerechnet. Darauf basierend sollen folgende zusätzliche Stellen eingerichtet werden:
Stelle |
Volumen |
Stellenwert |
Amtsvormundschaften |
1,00 |
S 12 |
ASD |
1,50 |
S 14 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,50 |
A 10 |
Das Land NRW erstattet einen
Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 3.100 EUR je unbegleitetem minderjährigen
Flüchtling. Dieser Betrag wird hinsichtlich der Personalkosten als auskömmlich
gesehen.
Der Kreis Borken nimmt für die Stadt Borken die Aufgabe der Amtsvormundschaften gegen Kostenerstattung wahr. Da die Stadt Borken gleichermaßen von dem Fallzahlenanstieg betroffen ist, wird der im Stellenplan-Entwurf ausgewiesene Stellenanteil von 0,4 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht ausreichen. Rechnerisch ergibt sich ein weiterer Mehrbedarf von 0,3 Stellenanteilen. Die Kosten werden vollständig durch die Stadt Borken erstattet.
Budget 05 – Schule, Kultur und Sport
Mit der Sitzungsvorlage Nr. 0062/2016 schlägt die Kreisverwaltung vor, die Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums zu beantragen sowie die notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Für ein kommunales Integrationszentrum müssen dabei verpflichtend 3,5 Stellen im Stellenplan des Kreises Borken vorgehalten werden. Im Stellenplanentwurf wird dieses durch die Einrichtung von 2,0 Stellen S 12 (sozialpädagogisches Personal), 1,0 Stelle E 9 (Verwaltungsfachkraft) und 0,5 Stelle E 6 (Assistenzkraft) umgesetzt.
Budget 10 – Sicherheit und Ordnung
Insbesondere das Aufgabenspektrum der Ausländerbehörde ist von der aktuellen Flüchtlingssituation massiv betroffen. Die Zahl der Asylbewerber/innen bei der Ausländerbehörde des Kreises Borken (ohne Bocholt) ist binnen eines Jahres (01.01. – 31.12.2015) von 1.757 auf mehr als 5.000 gestiegen. Davon waren 4.241 Asylbewerber/innen im noch nicht abgeschlossenen Verfahren (31.12.2014: 1.072). Dadurch haben sich zunächst die „Schalterbesuche“ nahezu verdoppelt. Daher wird eine weitere Verstärkung im Bereich der Aufenthaltsangelegenheiten (mittlerer Dienst; 2 E 6-Stellen; 0,2 E 8-Stelle) im Stellenplanentwurf vorgesehen.
Das MIK NRW hat darauf hingewiesen, dass es in dem kommenden Wochen und Monaten zu einem deutlich höheren Durchsetzungsbedarf an Rückführungen kommen wird und deshalb nahegelegt, hierfür organisatorische und personelle Vorsorge zu treffen. Da die Entwicklung der Flüchtlingszahlen die Prognosen aus dem Spätsommer, die Grundlage der Planungen zum Stellenplan-Entwurf waren, nochmals deutlich übertroffen hat, sollen hierfür weitere 2 Stellen (A 10) eingerichtet werden.
Aufgrund der anhaltend unklaren und dynamischen Situation ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Jahres für Rückführungen weitere Bedarfe entstehen. Daher wird vorgeschlagen, die im Stellenplanentwurf eingestellten 4 nicht dotierten Stellen im Budget 10 beizubehalten. Gleiches gilt für die im Stellenpool vorgesehenen – ebenfalls nicht dotierten – 5 Stellen.
Umweltüberwachung
Zum Stellenplan 2015 wurden im Budget 06 – Natur und Umwelt – zunächst 2 Stellen für Umweltinspektionen eingerichtet. Die Stellen wurden im Laufe des vergangenen Jahres besetzt. Mit diesen Stellen wurde der Einstieg in die regelmäßigen Umweltinspektionen bei den besonders umweltrelevanten Anlagen (IED- und sonstige BImSchG-Anlagen) gemacht. Um die Umweltüberwachung insbesondere mit Blick auf den Gewässerschutz verstärken und die zunehmende Zahl von Meldungen über Umweltverstöße zu Lasten von Gewässern verfolgen zu können, soll eine weitere Ingenieursstelle (E 11) ausgewiesen werden. Die ordnungsrechtliche Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfordert auch die Aufstockung des Verwaltungspersonals um eine Stelle (A 10). Es wird davon ausgegangen, dass sich die Stellen zur Hälfte durch Mehrerträge bei Gebühren und Bußgelder refinanzieren.
Organisatorische Änderungen
Zum 01.01.2016 wurden die Fachabteilungen Personalentwicklung und Personalverwaltung von der Stabstelle (15) zum Fachdienst 10 - Organisation und IT (jetzt: Personal, Organisation und IT) verlagert. In den Stellenübersichten wurde diese Verlagerung im Budget 11 nachgezeichnet. Eine Änderung des Stellenvolumens ergibt sich daraus nicht.
d. Weitere Veränderungen
Änderungen können sich darüber hinaus auch aus den Änderungsanträgen der Kreistagsfraktionen ergeben. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird die Liste der Änderungsanträge (Anlage 3) zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages vorgelegt. Mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge werden dann als Änderung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich im Haushaltsplan 2016 zwangsläufig Änderungen in den auf Budget- und Produktebene zusammengefassten Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Zudem sind auf der Grundlage der beschriebenen Änderungsvorschläge Anpassungen der Erläuterungen und weitere Folgeänderungen erforderlich. Diese in den beigefügten Anlagen nicht näher beschriebenen Anpassungen werden ohne Veränderungen der Ergebnisse des Haushaltsplans von der Verwaltung vorgenommen.
Innerhalb der Budgets bzw. Produkte können darüber hinaus noch Verschiebungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen und den internen Leistungsverrechnungen entstehen. Die Gesamtaufwendungen verändern sich dadurch jedoch nicht.
2. Prognostiziertes Jahresergebnis 2015
Noch vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2016 sollte eine Hochrechnung zum Jahresabschluss 2015 vorgenommen werden. Zum Stand 10.02.2016 ist nunmehr diese Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2015 auf Grundlage der bis dahin erfolgten Buchungen vorgenommen worden. Da das reine Buchungsgeschäft für 2015 noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann es sich hierbei nur um eine überschlägige, aber dennoch schon qualifizierte Hochrechnung der bisher gebuchten Sachverhalte handelt. Dabei sind absehbare Veränderungen bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen in die Hochrechnung weitgehend eingeflossen. Auch berücksichtigt ist schon der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger. Zu beachten bleibt aber, dass sich auch in 2016 noch für den Jahresabschluss 2015 relevante Sachverhalte, die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Haushaltsjahr 2015 beziehen, ergeben können („Wertaufhellungsprinzip“), die dann noch gebucht und damit ggf. ergebniswirksam werden. Insofern bleiben Unsicherheiten bestehen. Letztlich wird das Ergebnis erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 konkret beziffert und nach anschließender Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Herbst 2016 festgestellt werden.
Der
Kreishaushalt 2015 wurde originär ausgeglichen geplant. Im 2.
Controllingbericht zum 30.09.2015 wurde schon eine Verbesserung von 3,9 Mio.
EUR für den allgemeinen Haushalt prognostiziert. Die neueste Zahlenprognose
weist nunmehr eine weitere Verbesserung von 3,0 Mio. EUR auf, so dass nach
jetzigem Kenntnisstand ein Jahresüberschuss
von 6,9 Mio. EUR zu erwarten ist. Gegenüber dem 2. Controllingbericht
ergibt sich die Gesamtverbesserung um 3,0 Mio. EUR aus der Summe von
Einzelabweichungen in den ca. 8.500 Planungs- und Buchungsstellen mit
Verbesserungen von ca. 10,3 Mio. EUR und Verschlechterungen von ca. 7,3 Mio.
EUR. Allein schon im Saldo 1,3 Mio. EUR Verbesserungen ergeben sich aus
Veränderungen von weniger als 15 T-EUR in fast der Hälfte der Planungs- und
Buchungsstellen. Zusätzliche ertragswirksame Auflösungen von Rückstellungen und
Pauschalwertberichtigungen wirken sich mit über 2,0 Mio. EUR
ergebnisverbessernd aus. Negativ ausgewirkt haben sich hingegen mit 820 T-EUR
die höhere Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen und mit 815
T-EUR die Einzelwertberichtigungen von Forderungen. In den einzelnen Produkten
sind Abweichungen in einer Größenordnung von jeweils max. 300 T-EUR
festzustellen. Eine detaillierte Analyse des Plan-Ist-Vergleichs zur
Ergebnisrechnung 2015 wird im Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 erfolgen.
3. Kreis- und Jugendamtsumlage
Der Entwurf des Kreishaushalts 2016 wurde im Ergebnisplan zunächst originär ausgeglichen geplant. Damit verbunden ist ein durch die Kreisumlage zu deckender Betrag von 124,98 Mio. EUR mit einem Umlagehebesatz von 29,4 Prozentpunkten. Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2016 blieben bekanntermaßen ausdrücklich die finanziellen Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingssituation unberücksichtigt. Auch wurde die Landschaftsumlage mit einem geringeren als jetzt von der Landschaftsversammlung festgesetzten Umlagehebesatz geplant. In Folge aller jetzt vorgeschlagenen Veränderungen im Ergebnisplan (Anlage 1) erhöht sich der Finanzierungsbedarf um 1,65 Mio. EUR auf jetzt 126,63 Mio. EUR.
Durch den nach aktuellem Kenntnisstand zu erwartenden Jahresüberschuss 2015 von 6,9 Mio. EUR wird die Ausgleichsrücklage nach Feststellung des Jahresabschlusses 2015 einen Bestand von voraussichtlich 11,2 Mio. EUR aufweisen. Daher schlägt die Verwaltung vor, den jetzigen Bestand der Ausgleichsrücklage von 4,3 Mio. EUR kreisumlagemindernd einzusetzen. Der dann verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von 6,9 Mio. EUR soll in 2016 mit einem Teil - wie in der Vergangenheit - als angemessener Mindestbestand der Ausgleichsrücklage dienen, um unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen während der Haushaltsausführung auffangen zu können. Ein weiterer Teil soll weiterhin als „Puffer“ zur Vorsorge für die aktuelle Flüchtlingssituation eingeplant werden.
Unter diesen Voraussetzungen schlägt die Kreisverwaltung vor, den Kreishaushalt 2016 mit einem Defizit von 4,29 Mio. EUR auszuweisen, so dass dadurch der Kreisumlagehebesatz gegenüber dem Entwurf um 0,6 Prozentpunkte auf dann 28,8 Prozentpunkte (Umlagegrundlage: 424.808.552 EUR) gesenkt werden kann.
Kreisumlage 2016 |
||
|
PLAN 2016 in Mio. EUR Entwurf |
PLAN 2016 in Mio. EUR Neuer Vorschlag |
Finanzierungsbedarf ohne
Kreisumlage |
124,98 |
126,63 |
Inanspruchnahme
Ausgleichsrücklage |
0,00 |
4,29 |
Durch Kreisumlage zu
deckender Betrag |
124,98 |
122,34 |
Umlagegrundlagen |
424,81 |
424,81 |
Hebesatz (in Prozent) |
29,4 |
28,8 |
Im Budget 02 – Jugend und Familie ergeben sich insgesamt keine ergebnisrelevanten Veränderungen, so dass der Hebesatz für die Jugendamtsumlage entsprechend dem Haushaltsentwurf 2016 unverändert 24,4 Prozentpunkte (endgültige Jugendamtsumlagegrundlage: 172.778.694 EUR) beträgt.
4. Ausführungen der Verwaltung zu den im
Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
Nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Im Rahmen dieses Benehmensverfahrens sind folgende Stellungnahmen zum Entwurf des Kreishaushalts 2016 eingegangen:
· Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken vom 24.11.2015
· Stellungnahme der Stadt Gronau vom 26.11.2015
Diese beiden schriftlichen Stellungnahmen hat die
Kreisverwaltung ergänzt um die nachstehenden Ausführungen (kursiv) bei
der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung am 10.12.2015 (siehe auch
Sitzungsvorlage Nr. 0259/2015/1) dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Im
Nachgang vorgenommene Aktualisierungen sind unterstrichen oder durchgestrichen.
·
Der
Kreis Borken begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und
Beigeordneten im Kreis Borken und die Stadt Gronau das Benehmen für den
geplanten Hebesatz der Kreisumlage von 29,4 Prozent herstellen. Die Planung des
Kreishaushalts ist wesentlich dadurch geprägt, dass die Auswirkungen der
aktuellen Flüchtlingssituation ungewiss und damit kaum planbar sind. Für den
Entwurf des Kreishaushalts 2016 bleiben blieben daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ausdrücklich diese finanziellen Auswirkungen 2016 zunächst
größtenteils unberücksichtigt. Zum einen sind - auch weiterhin - aktuell
seriöse, haushaltsscharfe Planungen insbesondere des Mehraufwands für die
Kosten der Unterkunft aufgrund des Wechsels von Personen vom AsylbLG ins SGB II
nahezu unmöglich. Zum anderen wird weiterhin erwartet unterstellt,
dass für die zusätzlichen Herausforderungen auch entsprechend hohe Finanzmittel
von Bund und Land NRW zur Verfügung gestellt werden. In Abstimmung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden soll sollte daher ein
flüchtlingsbedingt zu erwartender Mehraufwand im Haushaltsentwurf noch nicht
veranschlagt werden. Vielmehr wird wurde der erwartete Jahresüberschuss 2015
von nach jetzigem Kenntnisstand voraussichtlich 3,9 Mio. Euro nicht zur
Absenkung der Kreisumlage, sondern als „Puffer“ zur Vorsorge für die aktuelle
Flüchtlingssituation eingeplant. Bis Zur Verabschiedung des Kreishaushalts 2016
am 25.02.2016 werden dann die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse und
vertretbaren Prognosen herangezogen und entsprechende Haushaltsansätze dotiert.
Die Ansätze sollen dann über den vorgesehenen „Puffer“ durch einen
entsprechenden Defizitausweis und damit durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
in dieser Höhe gedeckt werden.
Für den Kreishaushalt 2016 ergeben sich
nunmehr Mehraufwendungen von 1,65 Mio. Euro, die sich im Wesentlichen aus
höheren Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (flüchtlingsbedingt),
bei der Landschaftsumlage und bei den Personalaufwendungen einschließlich
Pensions- und Beihilferückstellungen ergeben. Gleichzeitig zeigt eine erste
Prognose zum Jahresergebnis 2015 eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen
Planung um 3,0 Mio. Euro auf jetzt 6,9 Mio. Euro. Dadurch wird die
Ausgleichsrücklage nach Feststellung des Jahresabschlusses 2015 einen Bestand
von voraussichtlich 11,2 Mio. Euro aufweisen. Daher wird der jetzige Bestand
der Ausgleichsrücklage von 4,3 Mio. Euro kreisumlagemindernd eingesetzt. Der
dann verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von 6,9 Mio. Euro soll in 2016
mit einem Teil - wie in der Vergangenheit - als angemessener Mindestbestand der
Ausgleichsrücklage dienen, um unterjährig entstehende unerwartete
Mehrbelastungen während der Haushaltsausführung auffangen zu können. Ein
weiterer Teil soll weiterhin als „Puffer“ zur Vorsorge für die aktuelle
Flüchtlingssituation eingeplant werden. Unter diesen Voraussetzungen wird der
Kreishaushalt 2016 mit einem Defizit von 4,29 Mio. Euro ausgewiesen, so dass
dadurch der Kreisumlagehebesatz gegenüber dem Entwurf um 0,6 Prozentpunkte auf
dann 28,8 Prozentpunkte (Umlagegrundlage: 424.808.552 Euro) gesenkt werden
kann.
·
Die
Landschaftsumlage, die hauptsächlich die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen abdeckt, wird nach jetzigem Planungsstand voraussichtlich um 3,75
4,24 Mio. Euro gegenüber 2015 auf dann 80,3 80,75
Mio. Euro steigen. Kalkuliert wird wurde im Entwurf des
Kreishaushalts mit einem Hebesatz für die Landschaftsumlage von 16,6
Prozentpunkten. Die LWL-Verwaltung hingegen sieht einen Hebesatz von 16,8
Prozentpunkten vor. Hier verbleibt somit ein finanzielles Risiko in Höhe von
fast 1 Mio. Euro! Der Kreis Borken äußerte bereits im Verfahren zur
Benehmensherstellung am 03.09.2015 die Erwartung, dass Maßnahmen des vom LWL
beabsichtigten Haushaltskonsolidierungsprogramms 2016 bis 2019 schon für die
Haushaltsplanungen 2016 greifen und damit die Belastungen für die
Mitgliedskörperschaften gegenüber dem jetzigen Planungsstand weiter verringert
werden. Die Landschaftsversammlung hat bei ihrer
Etatverabschiedung am 28.01.2016 den Hebesatz zur Landschaftsumlage auf 16,7
Prozentpunkte der endgültigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2016
festgesetzt. Für den endgültigen Kreishaushalt 2016 erhöhte Aufwendungen von
ca. 483 T-Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf wurden entsprechend eingeplant.
Sollte die Landschaftsversammlung einen Hebesatz von mehr als 16,6
Prozentpunkten festlegen soll der Ausgleich im Kreishaushalt ist durch einen
höheren Defizitausweis und eine entsprechende Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage erfolgen. Als „Puffer“ hierfür dient ebenfalls der erwartete
Jahresüberschuss 2015, so dass der Kreisumlagehebesatz hiervon unbeeinträchtigt
bleibt.
·
Gemeinsam
mit den 13 Städten und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt haben, sieht auch
der Kreis Borken mit Sorge die Entwicklung der Jugendamtsumlage mit einem
weiteren Anstieg des Finanzierungsbedarfs in 2016 von 2,37 Mio. Euro auf dann
42,15 Mio. Euro. Erhebliche Mehraufwendungen ergeben sich bei der nicht
steuerbaren Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie
bei den Hilfen außerhalb der Familie. Der erforderliche Anstieg des Hebesatzes
der Jugendamtsumlage von 23,3 auf 24,4 Prozentpunkten ist auch damit begründet,
dass hier die Umlagegrundlagen gegenüber der allgemeinen Kreisumlage (+2,7
Prozent) lediglich um +1,1 Prozent gestiegen sind. Der Anstieg der
Umlagegrundlagen für die allgemeine Kreisumlage ist somit im Wesentlichen auf
die gestiegene Finanzkraft der Städte mit eigenem Jugendamt zurückzuführen.
Entlastend für die Zahllast der Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt
wirkt sich zum 30.06.2016 allerdings die Erstattung des Jahresüberschusses 2014
aus dem Budget Jugend und Familie von 1,6 Mio. Euro aus.
·
Eine
kritische Betrachtung ihrer Aufgaben nimmt die Kreisverwaltung kontinuierlich
vor. Das gilt insbesondere in der Vorbereitung des Entwurfs des Kreishaushalts.
Hier wird der Stellenplan intensiv beraten. Die Notwendigkeit neuer
Stellenbedarfe ist auch beim Stellenplan 2016 umfänglich beleuchtet worden.
Erfahrungen zeigen aber, dass die finanziellen Auswirkungen bundesgesetzlicher
Regelungen, die Aufgabenerweiterungen und Standardanhebungen für die kommunale
Ebene mit sich bringen, vielfach nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Zusätzlich werden den Kommunen durch landesrechtliche Regelungen zahlreiche
Verpflichtungen auferlegt. Sofern ein Kostenausgleichsanspruch nach dem Konnexitätsprinzip
angezeigt ist, wird dieser durch die kommunalen Spitzenverbände vom Land NRW
eingefordert und erforderlichenfalls eingeklagt.
Derzeit untersucht die GPA NRW im Rahmen der
überörtlichen Prüfung 2015/2016 der Kreise in NRW auch den Kreis Borken.
Erstmals führt die GPA NRW dabei eine aufgabenbezogene Personalanalyse durch
mit den Zielen, eine Standortbestimmung für jeden Kreis zu ermöglichen und
Prioritäten für mögliche Veränderungs- und Entwicklungsprozesse sowie
Möglichkeiten für interkommunale Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Schon in der Vergangenheit wurden zwischen
den Städten und Gemeinden und dem Kreis Borken verschiedene gemeinsam
abgestimmte Prüfungen von Aufgabenwahrnehmungen und Förderungen vorgenommen.
Der Kreis Borken bietet auch weiterhin an, gemeinsam die interkommunale
Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und mit dem Kreis weiterzuentwickeln.
Insgesamt konnten im
Benehmensverfahren erneut gute und zielorientierte Gespräche mit den Kommunen
geführt und - wie die Stellungnahmen zeigen - in zentralen Fragen zur
Festsetzung der Höhe des Kreisumlage-Hebesatzes Übereinstimmung hergestellt
werden. Gleiches gilt für den Hebesatz der Jugendamtsumlage.
Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen der Städte und Gemeinden erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW mitzuteilen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag sich den Ausführungen der Verwaltung anschließt.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |