Die Beteiligung des Kreises Borken an der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) mit einem Anteil von 0,4514 Prozent wird nicht erhöht.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 KrO NRW, § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 108 GO NRW
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Umsetzung des langfristigen Finanzierungskonzepts der FMO GmbH auch beschlossen, dass von den anderen Münsterlandkreisen ein stärkeres finanzielles Engagement durch eine höhere Beteiligung an der FMO GmbH erwartet wird. In einem weiteren Punkt wird eine Neuverteilung der Sitze im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingefordert. In seinem Schreiben vom 09.12.2015 (siehe Anlage) bittet nunmehr der Landrat des Kreises Steinfurt Dr. Klaus Effing die Thematik in den Borkener Kreistag einzubringen und ihm das Beratungsergebnis mitzuteilen.
Schon vor der letztjährigen Kommunalwahl hat der seinerzeitige Landrat des Kreises Steinfurt, Thomas Kubendorff, in einer Landrätekonferenz die Bereitschaft der übrigen Münsterlandkreise, ihre Anteile an der FMO GmbH zu erhöhen, angesprochen. Dieses Ansinnen wurde unlängst vom jetzigen Steinfurter Landrat Dr. Klaus Effing mündlich erneuert. Beiden hat Landrat Dr. Zwicker verdeutlicht, dass es aus Sicht der Kreisverwaltung Borken hierfür keine Veranlassung gebe. An der ursprünglichen Beteiligungsabsicht von 1990 hat sich für den Kreis Borken im Grundsatz nichts geändert. Der Kreis Borken beteiligt sich daher in Höhe seines Anteils von 0,4514 Prozent an den anstehenden Kapitalerhöhungen bei der FMO GmbH (siehe hierzu zuletzt KT-Sitzungsvorlage 0265/2015). Die Fraktion B90/Die Grünen hat am 23.11.2015 beantragt, dass die Kreisverwaltung über den Sachstand zur Neuverteilung der FMO-Gesellschafteranteile (KT-Sitzungsvorlage Nr. 0269/2015) berichtet. Daraufhin hat die Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung am 10.12.2015 ihre Auffassung dargelegt und begründet. Auf die schriftliche Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 02.12.2015 wird insoweit verwiesen.
Von Seiten der
Kreisverwaltung bleibt es dabei, dass ein stärkeres Engagement des Kreises
Borken in der aktuellen oder in einer etwaigen veränderten
Gesellschaftsstruktur nicht
vorgesehen werden sollte.
An Entscheidungen über die Verteilung von Aufsichtsratssitzen auf die Gesellschafter ist der Kreis Borken aufgrund seines vergleichsweise geringen Anteils an der FMO GmbH nicht maßgeblich beteiligt gewesen. Ein Sitz im Aufsichtsrat steht dem Kreis Borken ohnehin nicht zu.
Eine vorgesehene Änderung des FMO-Gesellschaftsvertrags, die auch der Borkener Kreistag am 10.12.2015 beschlossen hat, ist noch nicht mit der gesetzlich erforderlichen Dreiviertelmehrheit beschlossen worden. Der Kreis Steinfurt hatte seine Zustimmung davon abhängig gemacht, dass spätestens bis zum 31.12.2016 eine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates zugunsten des Kreises Steinfurt bzw. der Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH erfolgt.
Sofern von der FMO GmbH Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorgelegt werden, muss im Kreistag darüber gesondert entschieden werden. Aktuell liegt kein Änderungsvorschlag vor.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Der Kreis Borken ist bereit, vom Kreis Steinfurt Gesellschafteranteile an der FMO GmbH zu übernehmen.