Betreff
Landschaftsplanung im Kreis Borken - Landschaftsplan "Ahaus"
a) Beratung und Beschlussfassung über die von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
0069/2016
Art
Beschlussvorlage

a)       Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.

b)      Der Landschaftsplan “Ahaus” wird als Satzung beschlossen.


Rechtsgrundlage:

§§ 8 ff. des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 16 bis 28 des Gesetzes zur Siche­rung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NW. S. 568 / SGV. NW. S. 791), jeweils in der aktuellen Fassung

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 04.10.2012 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Ahaus” beschlossen. Der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der westmünsterländischen Parklandschaft. Die Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken. Der Landschaftsplan enthält neben den notwendigen Erhaltungsfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) die gebotenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.

Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender und ‑gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus.

Die für diesen Landschaftsplan eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich in Sitzungen am 29.09.2014 und 04.03.2015 sowie bei einer Bereisung des Plangebietes am 01.12.2014 mit dem Landschaftsplan “Ahaus” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur Münsterland, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NW, die Stadt Ahaus sowie je zwei Vertreter des Ausschusses für Umwelt und des Landschaftsbeirates mit.

Der Vorentwurf des Planes wurde dem Ausschuss für Umwelt am 26.03.2015 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 22.04.2015 vorgestellt. Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt im April 2015 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte von April bis Mai 2015.

Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form eines Bürgerbüros durchgeführt. Der Landschaftsplanentwurf wurde in der Zeit vom 20. bis 29.04.2015 im Heimathaus Ahaus-Wessum vorgestellt. Anschließend konnte der Entwurf weitere 3 Wochen in der Kreisverwaltung eingesehen werden.

In seiner Sitzung am 24.09.2015 hat der Kreistag über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung entschieden.

Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt des Kreises Borken Nr. 18/2015 vom 22.10.2015. Der Landschaftsplan hat dann in der Zeit vom 16.11.2015 bis 15.12.2015 öffentlich ausgelegen. Den Trägern öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 04.11.2015 nochmals Gelegenheit gegeben worden, bis zum Ende der Offenlegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzutragen. Hiervon haben 18 Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht (s. Anlage 1). Im Rahmen der Offenlage haben Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Verbände Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Landschaftsplan vorgetragen (s. Anlage 2). Die Einwendungen sind von der Verwaltung geprüft worden. Übersichten der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, versehen mit einem Beschlussvorschlag, sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung des Landschaftsplanes „Ahaus“ soll in einer fünfjährigen Phase, beginnend direkt nach Erlangung der Rechtskraft erfolgen. Bei der Finanzierung der Einzelfestsetzungen werden verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen, wobei von einer Landes- und EU-Beteiligung von 80% ausgegangen wird. Ebenfalls ist der Einsatz von Ersatzgeldern vorgesehen.

Folgende Ausgaben sind veranschlagt:

1. Vervielfältigung des Planes                                                                                             450,00 €

2. Ausgaben für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft

Beschilderung der Naturschutzgebiete                                                    3.000,00 €

Sicherungsmaßnahmen                                                                            2.500,00 €

Beschilderung von Naturdenkmalen                                                          550,00 €

Maßnahmen in Landschaftsräumen                                                         5.500,00 €

3. Ausgaben für Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen

Standortgebundene Anpflanzungen / Anlage von Kleingewässern    102.385,00 €

Allgemeine Pflegemaßnahmen (z.B. Hecken- und Kopfbaumpflege,

Obstwiesen und Obstbaumpflege)                                                        38.000,00 €

Spezielle Pflegemaßnahmen                                                                  14.000,00 €

Maßnahmen an Naturdenkmalen                                                             3.850,00 €

Gesamtkosten                                                                                                170.235,00 €

Eigenanteil                                                                                                  rd. 34.000,00 €