Betreff
Interessenbekundungsverfahren für neue Kindertageseinrichtungen
Vorlage
0106/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung jeweils zusammen mit den jugendamtsangehörigen Städten und Gemeinden bei Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen ein Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche durchzuführen.

                


Rechtsgrundlage:

SGB VIII

 

Sachdarstellung:

Bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 haben wir über die Planung berichtet, dass im Ortsteil Legden eine neue Kindertageseinrichtung gebaut werden soll, um die absehbaren Betreuungsbedarfe decken zu können.

Nicht nur in Legden sondern auch in weiteren Städten/Gemeinden unseres Bezirks haben wir Gespräche mit der/dem jeweiligen Bürgermeister/in aufgenommen, um den bedarfsgerechten weiteren Ausbau der Betreuungsplätze zu klären. Sofern keine Erweiterung einer bestehenden Kindertageseinrichtung möglich ist, wird es notwendig sein, eine neue Kindertageseinrichtung zu errichten.

Da bereits die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau in sämtlichen Kindertageseinrichtungen weitgehend ausgeschöpft wurden, sind mittlerweile Neubauten oder Umnutzungen anderer geeigneter und vorhandenen Immobilien zu prüfen.

Im Herbst 2014 haben wir bereits ein aufwendiges Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche für eine neue Kindertageseinrichtung in Gescher unter Beteiligung von Vertretern der Fraktionen/Gruppen des Jugendhilfeausschusses sowie der Stadt Gescher durchgeführt.

Da sich abzeichnet, dass ein Trägersuchverfahren für weitere neue Kindertageseinrichtungen durchzuführen sein wird, ist zu klären, wie diese Verfahren künftig gestaltet werden sollen. Für den Trägerfindungsprozess ist kein förmliches vergaberechtliches Verfahren anzuwenden, allerdings ist aus Transparenzgründen zur Ermöglichung einer pluralen Trägerstruktur ein Interessenbekundungsverfahren angezeigt.

Anders als im Herbst 2014 ist nunmehr von allen bisher beteiligten Kommunen signalisiert worden, sich aktiv in das Trägersuchverfahren einbringen zu wollen. Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung des Jugendamtes gemeinsam mit durch die jeweilige Stadt/Gemeinde zu bestimmende Vertreter mit dem Verfahren zu beauftragen.

Der Politik würde über den Fortgang des jeweiligen Projekts im Jugendhilfeausschuss berichtet. Den Beschluss, an welchen Träger die künftige Trägerschaft einer neuen Kindertageseinrichtung gegeben wird, soll jeweils der Jugendhilfeausschuss fassen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Es wird auf diesen Grundsatzbeschluss und eine Übertragung auf den Fachbereich Jugend und Familie verzichtet; die Beteiligung von Vertretern aus dem Jugendhilfeausschuss erfolgt in jedem Einzelfall der Trägersuche wie bisher.