Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Unterjährig wird in zwei Controllingberichten über die Mittelbewirtschaftung im Budget 02 berichtet. Mit dem zweiten Controllingbericht zum 30.09.2015 wurde ein ausgeglichenes Ergebnis für das Jahr 2015 prognostiziert.
Aufgrund der Daten zum Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zeichnet sich mit +319 T-EUR eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung und dem zweiten Controlling-bericht im Budget 02 ab. Hinzu kommt ein Mehrertrag bei der Jugendamtsumlage von 29 T-EUR im Budget 99.
Die wesentlichen Veränderungen sind nachfolgend je Produkt dargestellt (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung). Aufwendungen und evtl. Auflösungen von Rückstellungen sind je Leistungsbereich zusammengefasst dargestellt.
Produkte
06.02.11 und 06.02.12 – Kinder- und Jugendarbeit / an Schulen: + 83 T-EUR
·
Förderung von Angeboten: + 57 T-EUR
Die Antragstellungen der freien Träger haben auch im vergangenen Jahr das
Budget nach dem bisherigen Kinder- und Jugendförderplan unterschritten. Der
neue Plan ist am 05.11.2015 im Jugendhilfeausschuss beschlossen worden und
steuert mit fortgeschriebenen Förderkriterien dieser Entwicklung entgegen.
·
Förderung von Einrichtungen und Verbänden
(Infrastruktur): + 28 T-EUR
Eine 0,5-Stelle in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht besetzt
gewesen und es sind weniger Praktika-Zuschüsse beantragt worden.
Produkt
06.02.21 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Tagespflege: - 879 T-EUR
·
Landeszuweisung Betriebskosten Tageseinrichtungen/Tagespflege:
+ 94 T-EUR
Die etwas höhere Landeszuweisung gegenüber der Haushaltsplanung 2015 ergibt
sich aus der Bedarfsplanung für die beiden Kita-Jahre 2014/15 und 2015/16 sowie
insbesondere aus zusätzlichen Bewilligungen von Pauschalen für Kinder mit
Behinderung.
·
Tagesbetreuung von Kindern aus
Flüchtlingsfamilien: +/-
0 T-EUR
Der Mehraufwand von 32 T-EUR für Brückenprojekte wird vollständig vom Land
refinanziert.
·
Landeszuweisungen für Familienzentren: + 23
T-EUR
Durch Änderungen im Verbund der Familienzentren ist ein höherer
Zuweisungsbetrag erreicht worden.
·
Erstattung des Landes infolge
Elternbeitragsfreiheit: +
45 T-EUR
Für das Kita-Jahr 2015/16 wird eine höhere Landeszuweisung gezahlt. Der Anteil
für das Jahr 2015 führt zu diesem Mehrertrag.
·
Erhöhte Landeszuweisung zum
KiFöG-Belastungsausgleich: + 112
T-EUR
Die Zuweisung wird auf Basis der U3-Kindpauschalen berechnet. Der Mehrertrag
bei der Landeszuweisung zu den Betriebskosten, resultierend aus zusätzlichen
Bewilligungen von Pauschalen für Kinder mit Behinderungen, wirkt sich auch hier
aus.
·
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege: + 373 T-EUR
Im Rahmen der nachträglichen Einkommensüberprüfungen konnten nochmals deutliche
Mehrerträge erzielt werden. Dies geht insbesondere auf die gute Konjunkturlage
zurück. Die Einkommensüberprüfungen werden zu einem großen Anteil nach
Abschluss der Bearbeitung der Neuaufnahmen des neuen Kita-Jahres durchgeführt,
sodass sich diese im letzten Quartal auswirken. Der Ansatz wurde für das Jahr
2016 bereits deutlich um 300 T-EUR angehoben.
·
Rückzahlungen von Kita-Trägern: +
261 T-EUR
Die Erträge ergeben sich aus der Endabrechnung der Betriebskostenförderung für
das Kita-Jahr 2013/14 und aus der Rückforderung von Pauschalen für nicht anerkannte
Kinder mit Behinderung im Kita-Jahr 2014/15.
·
Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und
-tagespflege: - 1.286 T-EUR
Nach den Bedarfsplanungen der Kita-Jahre 2014/15 und 2015/16 haben sich
Mehraufwendungen insbesondere bei den Pauschalen für Kinder mit Behinderung,
bei Erstattungen für Kinder, die in anderen Jugendamtsbezirken betreut werden
(§ 21d KiBiz) sowie durch die Auswirkungen der zweiten KiBiz-Revision. Aufgrund
der deutlichen Abweichung gegenüber der Haushaltsplanung wurde für das künftige
Aufstellungsverfahren zum Haushalt eine Fortschreibung der Kalkulation auf
Basis der ersten Erkenntnisse aus der Bedarfsplanung für das nächste Kita-Jahr
zwischengeschaltet.
·
Förderung Tagespflege über den SkF Ahaus-Vreden
e.V. - 28 T-EUR
Mit der Fortschreibung der Trägervereinbarung wurde die Fallpauschale
angepasst.
·
Kinder in Tagespflege: -
100 T-EUR
Der Durchschnittsaufwand je Fall ist
durch die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes und durch einen Anstieg des
Betreuungsumfanges der Kinder sowie des Qualifikationsniveaus der
Tagespflegepersonen gestiegen. Eine Rückstellung konnte anteilig in Höhe von 15
T-EUR aufgelöst werden.
·
Rückzahlungen an das Land (Kita-Betriebskosten): + 278 T-EUR
Aus der Endabrechnung der Betriebskostenförderung für das Kita-Jahr 2013/14 und
aus der Rückforderung von Pauschalen für nicht anerkannte Kinder mit
Behinderung im Kita-Jahr 2014/15 ergibt sich eine Rückzahlungsverpflichtung von
Landeszuweisungen.
·
Einrichtung von Familienzentren: -
20 T-EUR
(siehe Ertragsposition)
Produkt 06.02.22 –
Familienbildung: +
28 T-EUR
·
Eltern- und Familienbildung: +
10 T-EUR
Die Antragstellungen zur Förderung von Bildungsmaßnahmen auf Basis der
Richtlinie zur Eltern- und Familienbildung sind rückläufig.
Produkt 06.02.23 –
Eltern- und Betreuungsgeld: +
27 T-EUR
Die
Verbesserung geht im Wesentlichen auf den dezentralen Personalaufwand zurück.
Produkt 06.02.31 –
Beratungsangebote für Familien: +
78 T-EUR
·
Förderung der Erziehungsberatung: +
70 T-EUR
Die Abrechnung für das Jahr 2014 hat zu geringeren Nachzahlungen geführt,
sodass die Rückstellung anteilig in Höhe von 20 T-EUR aufgelöst wurde.
Entsprechend dieser Vorjahresabrechnung wurden auch geringere neue
Rückstellungen für die Jahresabrechnung 2015 gebildet.
Produkt 06.02.32 –
Familienunterstützende Hilfen: +
250 T-EUR
·
Flexible Erziehungshilfen: +
123 T-EUR
Die Verbesserung geht auf die ertragswirksame Auflösung einer Rückstellung von
21 T-EUR sowie auf eine Unterschreitung der Planfallzahl von 282 um 12 Fälle
zurück.
·
Frühe Hilfen: +
72 T-EUR
Durch den späteren Beginn der neuen Maßnahmen zu Familienpatenschaften im
zweiten Halbjahr 2015 ergibt sich eine Verbesserung.
·
Maßnahmen gem. § 13 SGB VIII -schul./berufl.
Bildung: + 66 T-EUR
Die Planzahl von jahresdurchschnittlich 15 Fällen wurde um 6 Fälle
unterschritten.
·
Erziehung in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII): - 9
T-EUR
Die Planzahl von jahresdurchschnittlich 25 Fällen wurde zwar um 3 Fälle
unterschritten, allerdings sind in mehreren teilstationären Fällen
kostenintensive Zusatzleistungen eingerichtet worden, sodass die
Durchschnittskosten je Fall gestiegen sind.
Produkt 06.02.33 –
Hilfen außerhalb der Familie: +
56 T-EUR
· Kostenbeiträge – eigene Fälle: + 138 T-EUR
·
Kostenbeiträge – fremde Fälle: +
45 T-EUR
Bei den Kostenbeiträgen von Eltern und jungen Menschen zur Heimerziehung und
Vollzeitpflege konnten im Bereich der eigenen wie auch der fremden Fälle
bessere Ergebnisse erzielt werden.
·
Rückerstattung Trägerendabrechnung: +
37 T-EUR
Nach Beendigung der Hilfen außerhalb von Einrichtungen erfolgt eine endgültige
Abrechnung mit dem Anbieter der Hilfe. Überzahlte Beträge sind
zurückzuerstatten.
·
Kostenerstattung nach Abgabe - eigene Fälle: + 956 T-EUR
In wenigen Fällen werden in oftmals langwierigen Klärungsverfahren zur
sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Kostenträgers Erstattungsansprüche
verfolgt. Die Erträge sind grundsätzlich in der Höhe wie auch in der zeitlichen
Realisierung schwer kalkulierbar. Im Jahr 2015 konnten insbesondere ein
bedeutendes Verfahren mit einem anderen Jugendamt sowie mehrere Verfahren mit
dem Landschaftsverband abgeschlossen werden. Der Ansatz wurde für 2016 deutlich
um 400 T-EUR angehoben.
·
Hilfe zur Erziehung für eigene
Kostenerstattungsfälle: -
281 T-EUR
Auch das Kreisjugendamt ist bei eigener Kostenträgerschaft gegenüber anderen
Jugendämtern zur Erstattung der Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung
verpflichtet. Im Jahr 2015 ist insbesondere in zwei bedeutenden Fällen für
einen längeren Zeitraum Kostenerstattung zu leisten gewesen.
·
Hilfen für andere Kostenträger (fremde Fälle,
insb. Vollzeitpflege): - 174 T-EUR
Die Planfallzahl von jahresdurchschnittlich 155 wurde um 10 Fälle
überschritten. Der Mehraufwand von insgesamt 247 T-EUR geht auch auf
geringfügig höhere Durchschnittsfallkosten zurück. Außerdem wurde eine nicht
mehr benötigte Rückstellung von 73 T-EUR ertragswirksam aufgelöst.
·
Vollzeitpflege (eigene Kostenträgerschaft): - 61
T-EUR
Die Planfallzahl von jahresdurchschnittlich 130 wurde um 8 Fälle überschritten.
Die Steigerung liegt im Bereich der Minderjährigen und wird teilweise durch den
Fallzahlrückgang im Bereich der kostengünstigeren Fälle junger Volljähriger
ausgeglichen.
·
Inobhutnahme: -
245 T-EUR
Die Kennzahl der durchschnittlich in dieser Hilfe untergebrachten Fälle liegt
auf dem Planniveau. Durch eine längere Laufzeit in Einzelfällen ist der Aufwand
allerdings deutlich höher. Im Weiteren mussten die Inobhutnahmen auf eine
spezialisierte Unterbringungsform mit höheren Entgeltsätzen umgestellt werden.
Zum Jahresende sind im Zuge der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen auch
die Kosten für Unterbringungen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in
diese Aufwandsposition eingeflossen.
·
Gemeinsame Unterbringung: +
61 T-EUR
Es handelt sich um sehr kostenintensive Fälle der Unterbringung eines
Elternteiles mit einem oder auch mehreren Kindern in einer Einrichtung. Die
Durchschnittsfallkosten variieren dementsprechend. Die Fallzahl liegt nach wie
vor auf einem hohen Niveau, allerdings um jahresdurchschnittlich zwei Fälle
unterhalb der Planzahl.
·
Hilfe in Notsituationen: 24
T-EUR
In dieser Hilfeart werden Familien bei Ausfall des betreuenden Elternteils
unterstützt. Es gibt es nur sehr wenige Anwendungsfälle. Im Jahr 2015 lag die
Fallzahl mit vier Fällen höher als in den Vorjahren.
·
Heimerziehung: -
348 T-EUR
Nach 1 ½ Jahren rückläufiger Fallzahlentwicklung ist die Anzahl im ersten
Halbjahr 2015 wieder angestiegen und hat sich danach wieder reduziert. Im
Jahresdurchschnitt wurde die Planzahl von 101 Fällen um 5 Fälle überschritten.
Gleichzeitig sind die Durchschnittsfallkosten aufgrund von Zusatzleistungen zur
Unterbringung und höherer Entgeltsätze gestiegen. Der Mehraufwand beträgt 455
T-EUR. Außerdem wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen von 107 T-EUR ertragswirksam
aufgelöst.
Produkt 06.02.34 –
Mitwirkung und Vertretung: +
166 T-EUR
·
Rückforderung und Unterhaltsheranziehung UVG: + 49 T-EUR
Eine Verschlechterung um 51 T-EUR
ergibt sich in der Unterhaltsheranziehung zum Unterhaltsvorschuss. Die Erträge
werden auf den werthaltigen Anteil abgeschrieben. Die Aufwendungen für
Einzelwertberichtigungen bleiben allerdings um 100 T-EUR hinter dem Planansatz
zurück, wodurch die Unterhaltsheranziehung mit + 49 T-EUR zum Ergebnis
beiträgt.
·
Landesanteil an den UVG-Ausgaben: -
59 T-EUR
Die niedrigeren Unterhaltsvorschusszahlungen wirken sich auf den Landesanteil
von 46,66% aus.
·
Unterhaltsvorschusszahlungen: +
105 T-EUR
Die Planfallzahl von 530 wird um 56 Fälle unterschritten. Die Verbesserung wird
zum Teil durch die gesetzliche Anhebung der Unterhaltsbeträge zum 01.07.2015
aufgezehrt.
Produkt 06.02.35 –
Eingliederungshilfe: +
514 T-EUR
·
Stationäre Eingliederungshilfe: +
453 T-EUR
Im stationären Eingliederungshilfebereich wird die Aufwandskalkulation von wenigen
Fällen bestimmt. Der Planwert von 15 wurde im Jahresdurchschnitt um 8 Fälle
unterschritten, sodass sich auch der Aufwand mehr als halbiert hat.
Produkt 06.02.41 –
Produktübergreifende Aufgaben: -
5 T-EUR
Über
alle Produkte:
· Dezentraler Personal- und Versorgungsaufwand: - 227 T-EUR
· interne Leistungsbeziehungen: + 88 T-EUR
· Mehrerträge bei der Jugendamtsumlage: + 29 T-EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Der Jahresüberschuss von insgesamt 348 T-EUR kann nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW im Jahr 2017 an die Städte und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirkes entsprechend den Umlagegrundlagen 2015 weitergeleitet werden.