Betreff
Bericht zum Entwurf des Jahresabschlusses 2015 für das Budget 02
Vorlage
0113/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

                            


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 Kreisordnung (KrO NRW)

 

Sachdarstellung:

Unterjährig wird in zwei Controllingberichten über die Mittelbewirtschaftung im Budget 02 berichtet. Mit dem zweiten Controllingbericht zum 30.09.2015 wurde ein ausgeglichenes Ergebnis für das Jahr 2015 prognostiziert.

Aufgrund der Daten zum Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zeichnet sich mit +319 T-EUR eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung und dem zweiten Controlling-bericht im Budget 02 ab. Hinzu kommt ein Mehrertrag bei der Jugendamtsumlage von 29 T-EUR im Budget 99.

Die wesentlichen Veränderungen sind nachfolgend je Produkt dargestellt (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung). Aufwendungen und evtl. Auflösungen von Rückstellungen sind je Leistungsbereich zusammengefasst dargestellt.

Produkte 06.02.11 und 06.02.12 – Kinder- und Jugendarbeit / an Schulen:             + 83 T-EUR

·         Förderung von Angeboten:                                                         + 57 T-EUR
Die Antragstellungen der freien Träger haben auch im vergangenen Jahr das Budget nach dem bisherigen Kinder- und Jugendförderplan unterschritten. Der neue Plan ist am 05.11.2015 im Jugendhilfeausschuss beschlossen worden und steuert mit fortgeschriebenen Förderkriterien dieser Entwicklung entgegen.

·         Förderung von Einrichtungen und Verbänden (Infrastruktur):  + 28 T-EUR
Eine 0,5-Stelle in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht besetzt gewesen und es sind weniger Praktika-Zuschüsse beantragt worden.                                                                         

 

Produkt 06.02.21 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Tagespflege:   - 879 T-EUR

·         Landeszuweisung Betriebskosten Tageseinrichtungen/Tagespflege: + 94 T-EUR 
Die etwas höhere Landeszuweisung gegenüber der Haushaltsplanung 2015 ergibt sich aus der Bedarfsplanung für die beiden Kita-Jahre 2014/15 und 2015/16 sowie insbesondere aus zusätzlichen Bewilligungen von Pauschalen für Kinder mit Behinderung.

·         Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien:                        +/- 0 T-EUR
Der Mehraufwand von 32 T-EUR für Brückenprojekte wird vollständig vom Land refinanziert.

·         Landeszuweisungen für Familienzentren:                                            + 23 T-EUR
Durch Änderungen im Verbund der Familienzentren ist ein höherer Zuweisungsbetrag erreicht worden.

·         Erstattung des Landes infolge Elternbeitragsfreiheit:                          + 45 T-EUR
Für das Kita-Jahr 2015/16 wird eine höhere Landeszuweisung gezahlt. Der Anteil für das Jahr 2015 führt zu diesem Mehrertrag.

·         Erhöhte Landeszuweisung zum KiFöG-Belastungsausgleich:           + 112 T-EUR
Die Zuweisung wird auf Basis der U3-Kindpauschalen berechnet. Der Mehrertrag bei der Landeszuweisung zu den Betriebskosten, resultierend aus zusätzlichen Bewilligungen von Pauschalen für Kinder mit Behinderungen, wirkt sich auch hier aus.

·         Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:     + 373 T-EUR
Im Rahmen der nachträglichen Einkommensüberprüfungen konnten nochmals deutliche Mehrerträge erzielt werden. Dies geht insbesondere auf die gute Konjunkturlage zurück. Die Einkommensüberprüfungen werden zu einem großen Anteil nach Abschluss der Bearbeitung der Neuaufnahmen des neuen Kita-Jahres durchgeführt, sodass sich diese im letzten Quartal auswirken. Der Ansatz wurde für das Jahr 2016 bereits deutlich um 300 T-EUR angehoben.

·         Rückzahlungen von Kita-Trägern:                                                      + 261 T-EUR
Die Erträge ergeben sich aus der Endabrechnung der Betriebskostenförderung für das Kita-Jahr 2013/14 und aus der Rückforderung von Pauschalen für nicht anerkannte Kinder mit Behinderung im Kita-Jahr 2014/15.

·         Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und -tagespflege:      - 1.286 T-EUR
Nach den Bedarfsplanungen der Kita-Jahre 2014/15 und 2015/16 haben sich Mehraufwendungen insbesondere bei den Pauschalen für Kinder mit Behinderung, bei Erstattungen für Kinder, die in anderen Jugendamtsbezirken betreut werden (§ 21d KiBiz) sowie durch die Auswirkungen der zweiten KiBiz-Revision. Aufgrund der deutlichen Abweichung gegenüber der Haushaltsplanung wurde für das künftige Aufstellungsverfahren zum Haushalt eine Fortschreibung der Kalkulation auf Basis der ersten Erkenntnisse aus der Bedarfsplanung für das nächste Kita-Jahr zwischengeschaltet.

·         Förderung Tagespflege über den SkF Ahaus-Vreden e.V.                   - 28 T-EUR
Mit der Fortschreibung der Trägervereinbarung wurde die Fallpauschale angepasst.

·         Kinder in Tagespflege:                                                                         - 100 T-EUR
Der Durchschnittsaufwand je Fall ist durch die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes und durch einen Anstieg des Betreuungsumfanges der Kinder sowie des Qualifikationsniveaus der Tagespflegepersonen gestiegen. Eine Rückstellung konnte anteilig in Höhe von 15 T-EUR aufgelöst werden.

·         Rückzahlungen an das Land (Kita-Betriebskosten):                          + 278 T-EUR
Aus der Endabrechnung der Betriebskostenförderung für das Kita-Jahr 2013/14 und aus der Rückforderung von Pauschalen für nicht anerkannte Kinder mit Behinderung im Kita-Jahr 2014/15 ergibt sich eine Rückzahlungsverpflichtung von Landeszuweisungen.

·         Einrichtung von Familienzentren:                                                          - 20 T-EUR
(siehe Ertragsposition)

Produkt 06.02.22 – Familienbildung:                                                                        + 28 T-EUR

·         Eltern- und Familienbildung:                                                                + 10 T-EUR
Die Antragstellungen zur Förderung von Bildungsmaßnahmen auf Basis der Richtlinie zur Eltern- und Familienbildung sind rückläufig.

 

Produkt 06.02.23 – Eltern- und Betreuungsgeld:                                                      + 27 T-EUR

Die Verbesserung geht im Wesentlichen auf den dezentralen Personalaufwand zurück.

 

Produkt 06.02.31 – Beratungsangebote für Familien:                                               + 78 T-EUR

·         Förderung der Erziehungsberatung:                                                     + 70 T-EUR
Die Abrechnung für das Jahr 2014 hat zu geringeren Nachzahlungen geführt, sodass die Rückstellung anteilig in Höhe von 20 T-EUR aufgelöst wurde. Entsprechend dieser Vorjahresabrechnung wurden auch geringere neue Rückstellungen für die Jahresabrechnung 2015 gebildet.

 

Produkt 06.02.32 – Familienunterstützende Hilfen:                                                + 250 T-EUR

·         Flexible Erziehungshilfen:                                                                  + 123 T-EUR
Die Verbesserung geht auf die ertragswirksame Auflösung einer Rückstellung von 21 T-EUR sowie auf eine Unterschreitung der Planfallzahl von 282 um 12 Fälle zurück.

·         Frühe Hilfen:                                                                                         + 72 T-EUR
Durch den späteren Beginn der neuen Maßnahmen zu Familienpatenschaften im zweiten Halbjahr 2015 ergibt sich eine Verbesserung.

·         Maßnahmen gem. § 13 SGB VIII -schul./berufl. Bildung:                  + 66 T-EUR
Die Planzahl von jahresdurchschnittlich 15 Fällen wurde um 6 Fälle unterschritten.

·         Erziehung in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII):                                         - 9 T-EUR
Die Planzahl von jahresdurchschnittlich 25 Fällen wurde zwar um 3 Fälle unterschritten, allerdings sind in mehreren teilstationären Fällen kostenintensive Zusatzleistungen eingerichtet worden, sodass die Durchschnittskosten je Fall gestiegen sind.

 

Produkt 06.02.33 – Hilfen außerhalb der Familie:                                                     + 56 T-EUR

·        Kostenbeiträge – eigene Fälle:                                                            + 138 T-EUR

·         Kostenbeiträge – fremde Fälle:                                                             + 45 T-EUR
Bei den Kostenbeiträgen von Eltern und jungen Menschen zur Heimerziehung und Vollzeitpflege konnten im Bereich der eigenen wie auch der fremden Fälle bessere Ergebnisse erzielt werden.

·         Rückerstattung Trägerendabrechnung:                                                 + 37 T-EUR
Nach Beendigung der Hilfen außerhalb von Einrichtungen erfolgt eine endgültige Abrechnung mit dem Anbieter der Hilfe. Überzahlte Beträge sind zurückzuerstatten.

·         Kostenerstattung nach Abgabe - eigene Fälle:                                   + 956 T-EUR
In wenigen Fällen werden in oftmals langwierigen Klärungsverfahren zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Kostenträgers Erstattungsansprüche verfolgt. Die Erträge sind grundsätzlich in der Höhe wie auch in der zeitlichen Realisierung schwer kalkulierbar. Im Jahr 2015 konnten insbesondere ein bedeutendes Verfahren mit einem anderen Jugendamt sowie mehrere Verfahren mit dem Landschaftsverband abgeschlossen werden. Der Ansatz wurde für 2016 deutlich um 400 T-EUR angehoben.                                 

·         Hilfe zur Erziehung für eigene Kostenerstattungsfälle:                       - 281 T-EUR
Auch das Kreisjugendamt ist bei eigener Kostenträgerschaft gegenüber anderen Jugendämtern zur Erstattung der Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung verpflichtet. Im Jahr 2015 ist insbesondere in zwei bedeutenden Fällen für einen längeren Zeitraum Kostenerstattung zu leisten gewesen.

·         Hilfen für andere Kostenträger (fremde Fälle, insb. Vollzeitpflege):  - 174 T-EUR
Die Planfallzahl von jahresdurchschnittlich 155 wurde um 10 Fälle überschritten. Der Mehraufwand von insgesamt 247 T-EUR geht auch auf geringfügig höhere Durchschnittsfallkosten zurück. Außerdem wurde eine nicht mehr benötigte Rückstellung von 73 T-EUR ertragswirksam aufgelöst.

·         Vollzeitpflege (eigene Kostenträgerschaft):                                          - 61 T-EUR
Die Planfallzahl von jahresdurchschnittlich 130 wurde um 8 Fälle überschritten. Die Steigerung liegt im Bereich der Minderjährigen und wird teilweise durch den Fallzahlrückgang im Bereich der kostengünstigeren Fälle junger Volljähriger ausgeglichen.

·         Inobhutnahme:                                                                                     - 245 T-EUR
Die Kennzahl der durchschnittlich in dieser Hilfe untergebrachten Fälle liegt auf dem Planniveau. Durch eine längere Laufzeit in Einzelfällen ist der Aufwand allerdings deutlich höher. Im Weiteren mussten die Inobhutnahmen auf eine spezialisierte Unterbringungsform mit höheren Entgeltsätzen umgestellt werden. Zum Jahresende sind im Zuge der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen auch die Kosten für Unterbringungen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in diese Aufwandsposition eingeflossen.

·         Gemeinsame Unterbringung:                                                                + 61 T-EUR
Es handelt sich um sehr kostenintensive Fälle der Unterbringung eines Elternteiles mit einem oder auch mehreren Kindern in einer Einrichtung. Die Durchschnittsfallkosten variieren dementsprechend. Die Fallzahl liegt nach wie vor auf einem hohen Niveau, allerdings um jahresdurchschnittlich zwei Fälle unterhalb der Planzahl.

·         Hilfe in Notsituationen:                                                                           24 T-EUR
In dieser Hilfeart werden Familien bei Ausfall des betreuenden Elternteils unterstützt. Es gibt es nur sehr wenige Anwendungsfälle. Im Jahr 2015 lag die Fallzahl mit vier Fällen höher als in den Vorjahren.

·         Heimerziehung:                                                                                    - 348 T-EUR
Nach 1 ½ Jahren rückläufiger Fallzahlentwicklung ist die Anzahl im ersten Halbjahr 2015 wieder angestiegen und hat sich danach wieder reduziert. Im Jahresdurchschnitt wurde die Planzahl von 101 Fällen um 5 Fälle überschritten. Gleichzeitig sind die Durchschnittsfallkosten aufgrund von Zusatzleistungen zur Unterbringung und höherer Entgeltsätze gestiegen. Der Mehraufwand beträgt 455 T-EUR. Außerdem wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen von 107 T-EUR ertragswirksam aufgelöst.

 

Produkt 06.02.34 – Mitwirkung und Vertretung:                                                    + 166 T-EUR

·         Rückforderung und Unterhaltsheranziehung UVG:                            + 49 T-EUR
Eine Verschlechterung um 51 T-EUR ergibt sich in der Unterhaltsheranziehung zum Unterhaltsvorschuss. Die Erträge werden auf den werthaltigen Anteil abgeschrieben. Die Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen bleiben allerdings um 100 T-EUR hinter dem Planansatz zurück, wodurch die Unterhaltsheranziehung mit + 49 T-EUR zum Ergebnis beiträgt.

·         Landesanteil an den UVG-Ausgaben:                                                   - 59 T-EUR
Die niedrigeren Unterhaltsvorschusszahlungen wirken sich auf den Landesanteil von 46,66% aus.

·         Unterhaltsvorschusszahlungen:                                                           + 105 T-EUR
Die Planfallzahl von 530 wird um 56 Fälle unterschritten. Die Verbesserung wird zum Teil durch die gesetzliche Anhebung der Unterhaltsbeträge zum 01.07.2015 aufgezehrt.

 

Produkt 06.02.35 – Eingliederungshilfe:                                                                 + 514 T-EUR

·         Stationäre Eingliederungshilfe:                                                           + 453 T-EUR
Im stationären Eingliederungshilfebereich wird die Aufwandskalkulation von wenigen Fällen bestimmt. Der Planwert von 15 wurde im Jahresdurchschnitt um 8 Fälle unterschritten, sodass sich auch der Aufwand mehr als halbiert hat.

 

Produkt 06.02.41 – Produktübergreifende Aufgaben:                                                 - 5 T-EUR

 

Über alle Produkte:                                                                                                                      

·         Dezentraler Personal- und Versorgungsaufwand:                               - 227 T-EUR

·         interne Leistungsbeziehungen:                                                              + 88 T-EUR

·         Mehrerträge bei der Jugendamtsumlage:                                              + 29 T-EUR

                            


Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahresüberschuss von insgesamt 348 T-EUR kann nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW im Jahr 2017 an die Städte und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirkes entsprechend den Umlagegrundlagen 2015 weitergeleitet werden.