1. Beratung und Beschlussfassung über die Hinweise, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung
1. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Bocholt-Rhede“ wird um folgende Grundstücke erweitert:
Gemarkung: Rhede
Flur: 3
Flurstücke: 20, 101, 102, 222, 224,
394, 395
Flur: 4
Flurstücke: 103, 107, 108, 109, 111, 112, 160, 179, 180, 225, 323, 324, 331
Flur: 5
Flurstücke: 1, 2, 3, 5, 6, 50, 92,
93, 94, 96, 398, 399
Diese sind nun Bestandteil des Landschaftsplanes „Bocholt-Rhede“. Der Beschluss wird gem. §§ 27 und 29 LG NW ortsüblich bekannt gemacht.
2. Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Vorschläge beschlossen.
3. Der Entwurf des Landschaftsplanes
„Bocholt-Rhede” wird in der Zeit vom 04.10.2016 bis 03.11.2016 öffentlich
ausgelegt (§ 27 c LG NW).
Rechtsgrundlage:
§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung §§ 27 a bis 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NW-)
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Bocholt-Rhede” beschlossen.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Bocholt-Rhede“ ist in einem Bereich anzupassen: Der Pastors Busch einschließlich Pastorat mit Gräfte und ehemaliger Friedhof stellen Bereiche dar, die grundsätzlich in den Landschaftsplan aufgenommen werden können. Voraussetzung ist, dass diese Flächen im Außenbereich liegen oder ein Zusammenhang zum Außenbereich gegeben ist. Im vorliegenden Fall wird die Verbindung der Flächen zum Außenbereich durch einen Bebauungsplan („Rhede BW 6“), der die Errichtung von Sportanlagen westlich des Pastors Busch vorsieht, unterbunden. Die Stadt Rhede befürwortet die Einbeziehung des Pastors Busch einschließlich der angrenzenden Bereiche in den Landschaftsplan und hat deshalb beschlossen, den Bebauungsplan „Rhede BW 6“ aufzuheben, da das Planungsziel nicht mehr beabsichtigt ist (siehe Anlage 1 zur Sitzungsvorlage, Randnummer Ö53). Ein Teil der künftig dann wieder unbeplanten Fläche würde als Korridor die Anbindung des Waldgebietes Pastors Busch an die freie Landschaft gewährleisten. Durch die Aufnahme der Flächen in den Landschaftsplan besteht hier u. a. die Option, die Fördermöglichkeiten des Landschaftsplanes bei der Umsetzung landschaftsbezogener Maßnahmen zu nutzen.
Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 19.11.2015 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 16.12.2015 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0235/2015).
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 27 a LG NW) erfolgte im Februar/ März 2016. Parallel hierzu haben die Kreistagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt sowie des Landschaftsbeirates je ein Exemplar des Entwurfs des Landschaftsplanes erhalten.
Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbüros durchgeführt. Auf diese Veranstaltungen wurde in der örtlichen Presse hingewiesen. Die Bürgerversammlung fand am 17.02.2016 in der Gaststätte „Haus Stockhorst“ in Rhede-Vardingholt statt. Hieran anschließend konnte in der Zeit vom 22.02. bis 04.03.2016 im Medizin- und Apothekenmuseum Rhede sowie im Rathaus der Stadt Bocholt der Planentwurf für je eine Woche eingesehen werden. Dabei stand den Interessierten ein Ansprechpartner aus der Unteren Landschaftsbehörde persönlich für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Nach Ende der Bürgerbeteiligung vor Ort konnte der Planentwurf weitere zwei Wochen in der Kreisverwaltung und im Internet eingesehen werden. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zudem zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt. Im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Eingaben zur vorgesehenen Planung eingereicht.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 beigefügt. Hierüber ist zu beschließen.
Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen soll der
Landschaftsplan “Bocholt-Rhede” in der Zeit vom 04.10.2016 bis zum 03.11.2016
gemäß § 11 BNatSchG in Verbindung mit § 27 c LG NW öffentlich
ausgelegt werden. Die Bürger haben innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit,
Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die
öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher
Belange werden von der Auslegung benachrichtigt.
Der
Satzungsbeschluss durch den Kreistag könnte sich im Frühjahr/Sommer 2017
anschließen. Dabei erhält die Politik erneut Gelegenheit zur Beschlussfassung
über jede einzelne Eingabe.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die örtliche Umsetzung des
Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2018 Mittel bereit zu stellen.
Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des
Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.