Der Kreistag beschließt über eine der folgenden vier alternativen Entscheidungsmöglichkeiten:
- Der Kreis Borken beteiligt sich an einem erweiterten Angebot der Verbraucherberatungsstelle in Gronau mit 2 Beratungskraftstellen und 0,5 Bürokraftstellen ab 2017 für 5 Jahre in Höhe von 25 % an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Gronau. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vertragsregelungen zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Gronau zu treffen sowie die Abstimmung mit den Kommunen im Kreis vorzunehmen über ein regelmäßiges örtliches Angebot von Beratungstagen im Kreisgebiet sowie über weitere Angebote der Verbraucherberatung zu einer verstärkten Präsenz im Kreisgebiet.
- Der Kreis Borken beteiligt sich zur Verstetigung der bisherigen Arbeit der Verbraucherberatungsstelle im Kreisgebiet an den laufenden Kosten einer Verbraucherberatungsstelle in Gronau mit 1 Beratungskraftstelle und 0,5 Bürokraftstellen ab 2017 für 5 Jahre mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von 15 % an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Gronau. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vertragsregelungen zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Gronau zu treffen sowie die Abstimmung mit den Kommunen im Kreis vorzunehmen über ein punktuelles Beratungs- oder Aktionsangebot der Verbraucherberatung im Kreisgebiet zu besonderen Anlässen.
- Der Kreis Borken beteiligt sich zur Verstetigung der
bisherigen Arbeit der Verbraucherberatungsstelle im Kreisgebiet an den
laufenden Kosten einer Verbraucherberatungsstelle in Gronau mit 1
Beratungskraftstelle und 0,5 Bürokraftstellen ab 2017 für 5 Jahre durch
die Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils für die 0,5
Bürokraftstelle. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Vertragsregelungen zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt
Gronau zu treffen sowie die Abstimmung mit den Kommunen im Kreis vorzunehmen
über ein punktuelles Beratungs- oder Aktionsangebot der
Verbraucherberatung im Kreisgebiet zu besonderen Anlässen.
- Der Kreis Borken beteiligt sich nicht an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Gronau.
Sachdarstellung:
- Rückblick und
Darstellung der Situation in Bezug auf die Verbraucherzentrale Gronau
Im Rahmen der im Zusammenhang mit
dem Kreishaushalt 2010 veranlassten Überprüfung der Angebots- und Förderstrukturen
im sozialen Bereich wurde auf Veranlassung der Stadt Gronau auch das Angebot
der Verbraucherzentrale NRW mit der Beratungsstelle in Gronau untersucht
(Lebenslage 13 Ziffer 3). Die Kosten für die Verbraucherberatungsstelle in
Gronau werden zu 50% durch das Land und durch die Stadt Gronau getragen (damals
je 63.000 EUR p.a.). Die Stadt Gronau
hatte für eine anteilige Kreisförderung geworben, da es sich um die einzige
Verbraucherberatungsstelle im Kreis Borken handele und zumindest durch die telefonische
Beratungstätigkeit der Verbraucherberatungsstelle in Gronau auch im
nennenswerten Umfang Bürgerinnen und Bürger des Kreises Borken von außerhalb
der Stadt Gronau profitieren würden. Eine Auswertung der
Verbraucherberatungsstelle Gronau im Jahre 2011 führte hierzu aus, dass dies einen
Anteil von ca. 30% der telefonischen Beratungen ausmache, wobei unter diesen
„externen“ Anfragen von außerhalb Gronau die Nachfragen überwiegend aus den
unmittelbaren Nachbarkommunen Ahaus, Vreden, Stadtlohn und Heek kamen. Weitere
Anfragen kamen aber etwa auch aus den Nachbarkreisen Steinfurt und Grafschaft
Bentheim.
In den politischen Beratungen zum Haushalt
2011 und 2012 wurde der Antrag auf eine anteilige Kreisbezuschussung
mehrheitlich abgelehnt, insbesondere mit folgenden Begründungen:
·
Nach
der bisherigen Konzeption der Verbraucherberatungsstellen im Lande wird ein
deutlicher Schwerpunkt der Tätigkeiten auf die Standortkommune gelegt, was
Angebote in benachbarten Kommunen (Schulen, Außensprechstunden etc.) ausschließe,
und damit auch die kommunale
Kofinanzierung von der jeweiligen Standortkommune vertraglich vorgesehen ist.
·
Im
Kreisgebiet Borken erfolgt die Versorgung mit Angeboten der Verbraucherberatung
nicht nur durch die Verbraucherberatungsstelle in Gronau, vielmehr sind auch
die benachbarten Verbraucherberatungsstellen Dorsten und Wesel mit zu
berücksichtigen, die faktisch nachgefragt werden.
·
Über
eine Bundesinitiative erfolgen zunehmend Angebote zum Thema Energieberatung
durch die Verbraucherberatung NRW unmittelbar in verschiedenen Kommunen des
Kreises, somit außerhalb der Angebotspalette der Verbraucherberatungsstelle
Gronau.
Als Perspektive wurde in den politischen
Beratungen die Erwartung formuliert, dass für eine Kreisbeteiligung eine
deutliche konzeptionelle Ausweitung des Angebotes der
Verbraucherberatungsstelle in die Kreisfläche erfolge.
In der Folgezeit hat es wiederholt Gespräche
zwischen der Kreisverwaltung, der Stadtverwaltung Gronau und der
Verbraucherberatung NRW gegeben.
Für den Kreis-Haushalt 2014 (SV 0269/2013)
wurden verschiedenen Überlegungen
diskutiert und mehrheitlich eine Beteiligung des Kreises an der
Verbraucherberatungsstelle in Gronau abgelehnt, nachdem sich auch die Kommunen
des Kreises im Rahmen einer schriftlichen Abfrage zurückhaltend bis ablehnend
gegenüber einem erweiterten Angebot der Verbraucherberatungsstelle
ausgesprochen hatten und ein konkreter Bedarf für ein erweitertes Angebot nicht
ermittelbar war. In der damaligen Konzeption hätte der Kreis für eine personelle
Aufstockung der Beratungskräfte zunächst die alleinige Finanzierung – ohne
anteilige Landesfinanzierung – sicherzustellen gehabt.
Im Frühjahr 2015 hatte die
Verbraucherzentrale NRW im gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern der
Kreisverwaltung, der Stadtverwaltung Gronau und der Verbraucherberatung mit
Blick auf die Perspektive Haushalt 2016 angekündigt, bis zum Herbst 2015 eine
Konzeption zu erarbeiten, um auf die Erwartungen aus Sicht des Kreises
(möglichst flächendeckendes Angebot durch Außensprechstunden oder
Schulprojekten) einzugehen. Im Juni 2015 teilte die Verbraucherzentrale NRW
mit, dass man nach intensiven Vorüberlegungen zwar einen konkreten
Projektantrag im Entwurf für den Kreis erarbeitet habe, in dem Schulprojekte
skizziert seien und die Präsens in der Fläche des Kreises dargestellt sei. Auch
sei eine anteilige Finanzierung der zuletzt zusätzlichen ½ Bürokraftstelle in
Gronau (die ausschließlich von der Stadt Gronau bis Jahresende 2015 getragen
wurde) durch den Kreis miteingerechnet worden. Eine Verzahnung einer
institutionellen Grundförderung (d.h. hier die Bürokraft-Finanzierung) mit
einer projektbezogenen Förderung (d.h. hier die angedachte schulbezogene
Beratung) sei nach intensiver Prüfung aber unzulässig. Das Land würde auf eine
strikte Trennung dieser Bereiche Wert legen. Aus diesem Grunde sehe sich die
Verbraucherzentrale nicht in der Lage, ein den Erwartungen des Kreises Borken
entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
Auch in anderen Kreisen hat sich in der
Vergangenheit zunehmend die Frage einer anteiligen Verteilung des kommunalen
Finanzierungsanteils durch die Standortkommune und den Kreis gestellt und in
der Folge zu verschiedenen Überlegungen geführt, die Angebote der
Verbraucherberatungsstellen zunehmend auch in benachbarten Kommunen außerhalb
der Standortkommune zu platzieren. Eine standardisierte Grundkonzeption gerade
für Flächenkreise ist insoweit dabei nicht erkennbar, es gibt vielmehr eine
Vielzahl unterschiedlicher Angebots- und Finanzierungsformen. Im Kreis Coesfeld
wurde 2015 mit der Stadt Dülmen und der
Verbraucherzentrale eine neue Beratungsstelle in Dülmen (2 Beratungskräfte, 0,5
Bürokraftstelle) eingerichtet mit einer hälftigen Beteiligung von Kreis und
Stadt Dülmen (ca. je 65 TEUR) an den
kommunalen Zuschussbedarf und einer Außensprechstunde einmal in der Woche
außerhalb Dülmens.
Nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW ist
dieses Ausbauprogramm des Landes zum Schließen bislang unversorgter Gebiete
zunächst abgeschlossen. Die Einrichtung einer neben Gronau weiteren
zusätzlichen eigenständigen Beratungsstelle im Kreisgebiet (so gibt es etwa im
Kreis Wesel 3 eigenständige Verbraucherberatungsstellen mit je 1,5
Personalstellen), kommt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW zunächst
realistischer Weise nicht in Betracht.
- Aktueller
Verhandlungsstand mit der Verbraucherzentrale und unterbreitete
Angebotsvarianten
Der zwischen der Stadt Gronau und der
Verbraucherzentrale NRW geschlossene Grundvertrag über den Betrieb einer
Verbraucherberatungsstelle in Gronau war zuletzt bis zum 31.12.2016 befristet
und wurde von Seiten der Verbraucherzentrale NRW zu diesem Datum fristgerecht
gekündigt mit dem Angebot, einen Folgevertrag für den Zeitraum 2017 ff. neu zu
verhandeln und abzuschließen. Der Nachfolgevertrag müsse bis zum 30.06.2016
ausverhandelt und abgeschlossen werden, um einen Anschluss nahtlos
sicherzustellen. Von Seiten der Verbraucherzentrale NRW wird eine
Vertragslaufzeit von 5 Jahren grundsätzlich angestrebt. In den Verträgen der
Verbraucherzentrale über die Vorhaltung einer Verbraucherberatungsstelle ist
generell eine 50% kommunale Kofinanzierung vorgesehen. In den vergangenen
beiden Jahren (2014 und 2015) hatte die Verbraucherzentrale NRW wiederholt
darauf hingewirkt, dass über das bisher vertraglich vereinbarte Maß hinaus eine
Personalaufstockung um eine ½ Bürokraftstelle erfolgen solle, um die Arbeit der
Verbraucherberatung in Gronau verwaltungsseitig angemessen sicherzustellen. Die
Stadt Gronau hatte hierzu für die Jahre 2014 und 2015 die anteiligen Kosten in
Höhe von rd. 11 TEUR/Jahr übernommen – nachdem eine entsprechende Übernahme
durch den Kreis abgelehnt wurde. Für das Jahr 2016 hat die Stadt Gronau diese
erneute Übernahme der 11 TEUR abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund haben in den letzten
Monaten verwaltungsseitig Gespräche zwischen der Stadt Gronau, dem Kreis und
der Verbraucherzentrale NRW über Perspektiven für eine Folgevertragsregelung
für den Zeitraum 01.01.2017 ff. stattgefunden. Die Verbraucherzentrale hat
dabei zwei Angebotsvarianten durchkalkuliert
und inhaltlich die Möglichkeiten einer verstärkten Präsens im Kreisgebiet
skizziert:
Variante 1: 2 Beratungskräfte, 0,5
Bürokraft
Variante 2: 1
Beratungskraft, 0,5 Bürokraft
Zusätzlich sind die Verbraucheranfragen und
Veranstaltungskontakte der Beratungsstelle Gronau näher statistisch analysiert
worden und der kommunale Mehrwert der örtlichen Angebote der
Verbraucherzentrale NRW dargestellt worden.
- Zusammenfassung
und Bewertung der beiden Angebotsvarianten
Zusammenfassend lässt sich folgendes
feststellen:
·
Die
Verbraucherzentrale NRW leistet mit ihren Angeboten in den Bereichen der
Verbraucherberatung und der Verbraucherbildung vielfältige Unterstützung bei
Problemlagen und Fragestellungen im Verbraucheralltag. Häufig wenden sich
Personen an die Verbraucherberatung, die
aufgrund von Einkommensarmut, Verschuldungssituation oder komplexer
sozialer Situation nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen oder andere
Beratungszugänge zu finden. Nach eigenen Angaben der Verbraucherzentrale liegt
der Anteil an „sozialorientierter Rechtsbesorgung“ bei über einem Drittel. Vor
diesem Hintergrund gibt es zumindest einen engen Zusammenhang mit der
Beratungsleistung der Verbraucherberatung und der Inanspruchnahme von sozialen
(zumeist kommunalen) Transferleistungen sowie zur sozialen Stabilisierung der
Betroffenen. Insoweit sieht sich die Verbraucherzentrale NRW auch als Partnerin
im kommunalen Hilfs- und Unterstützungssystem.
·
Neben
der allgemeinen Verbraucherberatung gibt es thematische Veranstaltungen
(Schulklassen-Veranstaltungen, Vorträge, Aktions- und Informationsstände) und
weitere Spezialberatungen zu den Themen Energieberatung, Ernährungsberatung,
Nachhaltigkeit, Finanzdienstleistungen und Finanzkompetenzen. Diese Angebote
sind zum Teil durch Sonderprogramme aufgelegt und finanziert, so dass nicht
immer die „Verzahnung“ mit der Verbraucherberatungsstelle in Gronau sichtbar
wurde/ist. Zum Teil ist die Platzierung solcher Spezialangebote separat möglich
und finanzierbar.
·
Im
Jahr 2015 hat es ca. 3.400 individuelle Verbraucheranfragen an die
Verbraucherberatungsstelle in Gronau gegeben (ca. 2.000 persönliche Anfragen
vor Ort und ca. 1.400 telefonische Anfragen). Über 38 Veranstaltungen wurden
weitere ca. 1.300 Bürgerinnen und Bürger erreicht. Nach den Herkunftsorten aus
dem Kreisgebiet kann man im mehrjährigen Schnitt feststellen, dass rd. 60
Prozent der Beratungsanfragen aus Gronau selbst kommen, 30 Prozent aus dem
übrigen Kreisgebiet Borken und ca. 10 Prozent aus Nachbarkreisen. Innerhalb des
Kreisgebietes entfielen die meisten Beratungskontakte nach Gronau auf Ahaus
(ca. 10 Prozent), Vreden (schwankend 6-8 Prozent) und Heek (ca. 4-5 Prozent).
Anfragen aus dem Südkreis sind bislang kaum nennenswert zu verzeichnen gewesen.
Dies hängt auch mit der räumlichen Nähe zu Beratungsstellen in Dorsten und
Wesel zusammen.
·
Im
landesweiten Vergleich erscheint eine Verbraucherberatungsstelle mit 1
Beratungskraft und 0,5 Bürokraft für einen Flächenkreis als nicht mehr
zeitgemäß und qualitativ grenzwertig. Nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW
ist ein „passendes Modell“ für einen Flächenkreis noch nicht gefunden, mit der
derzeitigen Ausstattung (1 Beratungskraft) ist dies aber im landesweiten Vergleich
die geringste Ausstattung.
·
Die
Grundvertragsbedingungen (z.B. 15% Aufschlag zu den kalkulierten Kosten als
Anteil der Gemeinkosten der Verbraucherzentrale NRW, inhaltliche Ausrichtung)
sind vom Land vorgegeben und für die kommunalen Vertragspartner nicht
verhandelbar.
·
Bewertung Variante 1: 2
Beratungskraftstellen, 0,5 Bürokraftstellen = ca. 260 TEUR Gesamtkosten = ca.
130 TEUR kommunaler Finanzierungsanteil
o
Entspricht
dem zuletzt im Kreis Coesfeld umgesetzten Modell und führt zu einer deutlich
verbesserten Qualität der Beratungsarbeit gegenüber der derzeitigen
Ist-Situation und auf einem Niveau wie landesweit eher üblich
o
Deutlich
höhere Präsenz im Kreisgebiet durch die Möglichkeit fester Außensprechstunden
in Rathäusern/Kreishaus, verstärkte aktionsorientierte (Bildungs- und
Präventions-)Arbeit in Schulen oder anderen Zielgruppen
o
Veranstaltungen,
Präsenztage und –orte könnten jährlich neu abgestimmt und festgelegt werden, so
dass den aus den Kommunen rückgemeldeten Bedarfen entsprochen werden könnte und
das Kreisgebiet möglichst flächendeckend einbezogen werden könnte.
o
Bedarf
für zusätzliche Beratungsangebote vor Ort ist eher schwer im Vorhinein
abzuschätzen. Erfahrungen aus der Anlaufphase im Kreis Coesfeld zeigen, dass
sich die neuen Beratungsangebote am Hauptstandort in Dülmen und an den beiden
Außensprechstunden in Coesfeld und Lüdinghausen schnell etabliert haben und
diese gut angenommen werden.
o
Anteil
Stadt Gronau würde bei einem Finanzierungs-Modell analog Kreis Coesfeld mit 50%
des kommunalen Eigenanteils auf dem bisherigen Niveau bleiben, Kreis würde mit
ca. 65 TEUR zusätzlich die anteilige Finanzierung übernehmen.
o
Der
Landesanteil an der zusätzlichen 2. Beratungskraft ist voraussichtlich bis
Jahresende nicht verbindlich zu klären, ggf. müsste die Verbraucherzentrale
diesen Anteil aus eigenen Mitteln refinanzieren. In jedem Fall sollte der
kommunale Anteil nur unter dem Vorbehalt einer hälftigen Kofinanzierung durch
das Land/die Verbraucherzentrale zugesagt werden.
o
Bindung
für zumindest 5 Jahre als grundsätzlich institutioneller Zuschuss und nicht
wirklich „projektbezogen“.
·
Bewertung Variante 2: 1 Beratungskraft,
0,5 Bürokraft = ca. 180 TEUR Gesamtkosten = ca. 90 TEUR kommunaler
Finanzierungsanteil
o
In
erster Linie (nur) Verstetigung der bisherigen Arbeit mit Möglichkeit
punktueller Präsenz außerhalb des Standortes Gronau.
o
Im
landesweiten Vergleich weiterhin ein sehr „schmales“ Angebot für einen
Flächenkreis
o
In
erster Linie profitieren von diesem Angebot die bisherigen Kommunen
o
Bezogen
auf die bisherige Herkunftsanalyse der Beratungsanfragen könnte eine neben
Gronau anteilige kommunale Finanzierung der Kommunen mit dem höchsten
Beratungsanteil (Ahaus, Vreden, Heek) oder einer Kreisbeteiligung (oder eines
Mixes aus beiden) in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 30 Prozent überlegt
werden (= 27 TEUR). Damit würde bei Gronau in etwa der bisherige
Finanzierungsanteil verbleiben.
o
In
Abhängigkeit von der weiteren strategischen Ausrichtung der Verbraucherzentrale
NRW in der kommenden Landtags-Legislaturperiode könnte mit diesem „Einstieg“
die Grundausstattung zunächst gesichert werden und ggf. zu einem späteren
Zeitpunkt angepasst werden (2. Standort, etc.)
vgl. alternative Beschlussvorschläge
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Aufwand ist jeweils im laufenden Budget finanziert: |
|
Ja |
|
|
Nein |
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche?
Es entsteht in den Jahren 2017 bis 2021
jeweils folgender finanzieller Aufwand:
Beschlussvorschlag 1: 65 TEUR
Beschlussvorschlag 2: 27 TEUR
Beschlussvorschlag 3: 11 TEUR
Beschlussvorschlag 4: 0 EUR