Der Kreistag beschließt über eine der folgenden vier alternativen Entscheidungsmöglichkeiten:

 

  1. Der Kreis Borken beteiligt sich an einem erweiterten Angebot der Verbraucherberatungsstelle in Gronau mit 2 Beratungskraftstellen und 0,5 Bürokraftstellen ab 2017 für 5 Jahre in Höhe von 25 % an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Gronau. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vertragsregelungen zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Gronau zu treffen sowie die Abstimmung mit den Kommunen im Kreis vorzunehmen über ein regelmäßiges örtliches Angebot von Beratungstagen im Kreisgebiet sowie über weitere Angebote der Verbraucherberatung zu einer verstärkten Präsenz im Kreisgebiet.

 

  1. Der Kreis Borken beteiligt sich zur Verstetigung der bisherigen Arbeit der Verbraucherberatungsstelle im Kreisgebiet an den laufenden Kosten einer Verbraucherberatungsstelle in Gronau mit 1 Beratungskraftstelle und 0,5 Bürokraftstellen ab 2017 für 5 Jahre mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von 15 % an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Gronau. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vertragsregelungen zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Gronau zu treffen sowie die Abstimmung mit den Kommunen im Kreis vorzunehmen über ein punktuelles Beratungs- oder Aktionsangebot der Verbraucherberatung im Kreisgebiet zu besonderen Anlässen.

 

  1. Der Kreis Borken beteiligt sich zur Verstetigung der bisherigen Arbeit der Verbraucherberatungsstelle im Kreisgebiet an den laufenden Kosten einer Verbraucherberatungsstelle in Gronau mit 1 Beratungskraftstelle und 0,5 Bürokraftstellen ab 2017 für 5 Jahre durch die Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils für die 0,5 Bürokraftstelle. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vertragsregelungen zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt Gronau zu treffen sowie die Abstimmung mit den Kommunen im Kreis vorzunehmen über ein punktuelles Beratungs- oder Aktionsangebot der Verbraucherberatung im Kreisgebiet zu besonderen Anlässen.

  2. Der Kreis Borken beteiligt sich nicht an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbraucherberatungsstelle in Gronau.

 


 

Sachdarstellung:

 

 

  1. Rückblick und Darstellung der Situation in Bezug auf die Verbraucherzentrale Gronau

 

 

Im Rahmen der im Zusammenhang mit dem Kreishaushalt 2010 veranlassten Überprüfung der Angebots- und Förderstrukturen im sozialen Bereich wurde auf Veranlassung der Stadt Gronau auch das Angebot der Verbraucherzentrale NRW mit der Beratungsstelle in Gronau untersucht (Lebenslage 13 Ziffer 3). Die Kosten für die Verbraucherberatungsstelle in Gronau werden zu 50% durch das Land und durch die Stadt Gronau getragen (damals je 63.000 EUR p.a.). Die Stadt Gronau hatte für eine anteilige Kreisförderung geworben, da es sich um die einzige Verbraucherberatungsstelle im Kreis Borken handele und zumindest durch die telefonische Beratungstätigkeit der Verbraucherberatungsstelle in Gronau auch im nennenswerten Umfang Bürgerinnen und Bürger des Kreises Borken von außerhalb der Stadt Gronau profitieren würden. Eine Auswertung der Verbraucherberatungsstelle Gronau im Jahre 2011 führte hierzu aus, dass dies einen Anteil von ca. 30% der telefonischen Beratungen ausmache, wobei unter diesen „externen“ Anfragen von außerhalb Gronau die Nachfragen überwiegend aus den unmittelbaren Nachbarkommunen Ahaus, Vreden, Stadtlohn und Heek kamen. Weitere Anfragen kamen aber etwa auch aus den Nachbarkreisen Steinfurt und Grafschaft Bentheim.

 

In den politischen Beratungen zum Haushalt 2011 und 2012 wurde der Antrag auf eine anteilige Kreisbezuschussung mehrheitlich abgelehnt, insbesondere mit folgenden Begründungen:

·         Nach der bisherigen Konzeption der Verbraucherberatungsstellen im Lande wird ein deutlicher Schwerpunkt der Tätigkeiten auf die Standortkommune gelegt, was Angebote in benachbarten Kommunen (Schulen, Außensprechstunden etc.) ausschließe, und damit auch die  kommunale Kofinanzierung von der jeweiligen Standortkommune vertraglich vorgesehen ist.

·         Im Kreisgebiet Borken erfolgt die Versorgung mit Angeboten der Verbraucherberatung nicht nur durch die Verbraucherberatungsstelle in Gronau, vielmehr sind auch die benachbarten Verbraucherberatungsstellen Dorsten und Wesel mit zu berücksichtigen, die faktisch nachgefragt werden.

·         Über eine Bundesinitiative erfolgen zunehmend Angebote zum Thema Energieberatung durch die Verbraucherberatung NRW unmittelbar in verschiedenen Kommunen des Kreises, somit außerhalb der Angebotspalette der Verbraucherberatungsstelle Gronau.

 

Als Perspektive wurde in den politischen Beratungen die Erwartung formuliert, dass für eine Kreisbeteiligung eine deutliche konzeptionelle Ausweitung des Angebotes der Verbraucherberatungsstelle in die Kreisfläche erfolge.

 

In der Folgezeit hat es wiederholt Gespräche zwischen der Kreisverwaltung, der Stadtverwaltung Gronau und der Verbraucherberatung NRW gegeben. 

Für den Kreis-Haushalt 2014 (SV 0269/2013) wurden verschiedenen Überlegungen  diskutiert und mehrheitlich eine Beteiligung des Kreises an der Verbraucherberatungsstelle in Gronau abgelehnt, nachdem sich auch die Kommunen des Kreises im Rahmen einer schriftlichen Abfrage zurückhaltend bis ablehnend gegenüber einem erweiterten Angebot der Verbraucherberatungsstelle ausgesprochen hatten und ein konkreter Bedarf für ein erweitertes Angebot nicht ermittelbar war. In der damaligen Konzeption hätte der Kreis für eine personelle Aufstockung der Beratungskräfte zunächst die alleinige Finanzierung – ohne anteilige Landesfinanzierung – sicherzustellen gehabt.

 

Im Frühjahr 2015 hatte die Verbraucherzentrale NRW im gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern der Kreisverwaltung, der Stadtverwaltung Gronau und der Verbraucherberatung mit Blick auf die Perspektive Haushalt 2016 angekündigt, bis zum Herbst 2015 eine Konzeption zu erarbeiten, um auf die Erwartungen aus Sicht des Kreises (möglichst flächendeckendes Angebot durch Außensprechstunden oder Schulprojekten) einzugehen. Im Juni 2015 teilte die Verbraucherzentrale NRW mit, dass man nach intensiven Vorüberlegungen zwar einen konkreten Projektantrag im Entwurf für den Kreis erarbeitet habe, in dem Schulprojekte skizziert seien und die Präsens in der Fläche des Kreises dargestellt sei. Auch sei eine anteilige Finanzierung der zuletzt zusätzlichen ½ Bürokraftstelle in Gronau (die ausschließlich von der Stadt Gronau bis Jahresende 2015 getragen wurde) durch den Kreis miteingerechnet worden. Eine Verzahnung einer institutionellen Grundförderung (d.h. hier die Bürokraft-Finanzierung) mit einer projektbezogenen Förderung (d.h. hier die angedachte schulbezogene Beratung) sei nach intensiver Prüfung aber unzulässig. Das Land würde auf eine strikte Trennung dieser Bereiche Wert legen. Aus diesem Grunde sehe sich die Verbraucherzentrale nicht in der Lage, ein den Erwartungen des Kreises Borken entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

 

Auch in anderen Kreisen hat sich in der Vergangenheit zunehmend die Frage einer anteiligen Verteilung des kommunalen Finanzierungsanteils durch die Standortkommune und den Kreis gestellt und in der Folge zu verschiedenen Überlegungen geführt, die Angebote der Verbraucherberatungsstellen zunehmend auch in benachbarten Kommunen außerhalb der Standortkommune zu platzieren. Eine standardisierte Grundkonzeption gerade für Flächenkreise ist insoweit dabei nicht erkennbar, es gibt vielmehr eine Vielzahl unterschiedlicher Angebots- und Finanzierungsformen. Im Kreis Coesfeld wurde  2015 mit der Stadt Dülmen und der Verbraucherzentrale eine neue Beratungsstelle in Dülmen (2 Beratungskräfte, 0,5 Bürokraftstelle) eingerichtet mit einer hälftigen Beteiligung von Kreis und Stadt Dülmen (ca. je 65 TEUR)  an den kommunalen Zuschussbedarf und einer Außensprechstunde einmal in der Woche außerhalb Dülmens.

 

Nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW ist dieses Ausbauprogramm des Landes zum Schließen bislang unversorgter Gebiete zunächst abgeschlossen. Die Einrichtung einer neben Gronau weiteren zusätzlichen eigenständigen Beratungsstelle im Kreisgebiet (so gibt es etwa im Kreis Wesel 3 eigenständige Verbraucherberatungsstellen mit je 1,5 Personalstellen), kommt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW zunächst realistischer Weise nicht in Betracht.

 

 

 

  1. Aktueller Verhandlungsstand mit der Verbraucherzentrale und unterbreitete Angebotsvarianten

 

 

Der zwischen der Stadt Gronau und der Verbraucherzentrale NRW geschlossene Grundvertrag über den Betrieb einer Verbraucherberatungsstelle in Gronau war zuletzt bis zum 31.12.2016 befristet und wurde von Seiten der Verbraucherzentrale NRW zu diesem Datum fristgerecht gekündigt mit dem Angebot, einen Folgevertrag für den Zeitraum 2017 ff. neu zu verhandeln und abzuschließen. Der Nachfolgevertrag müsse bis zum 30.06.2016 ausverhandelt und abgeschlossen werden, um einen Anschluss nahtlos sicherzustellen. Von Seiten der Verbraucherzentrale NRW wird eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren grundsätzlich angestrebt. In den Verträgen der Verbraucherzentrale über die Vorhaltung einer Verbraucherberatungsstelle ist generell eine 50% kommunale Kofinanzierung vorgesehen. In den vergangenen beiden Jahren (2014 und 2015) hatte die Verbraucherzentrale NRW wiederholt darauf hingewirkt, dass über das bisher vertraglich vereinbarte Maß hinaus eine Personalaufstockung um eine ½ Bürokraftstelle erfolgen solle, um die Arbeit der Verbraucherberatung in Gronau verwaltungsseitig angemessen sicherzustellen. Die Stadt Gronau hatte hierzu für die Jahre 2014 und 2015 die anteiligen Kosten in Höhe von rd. 11 TEUR/Jahr übernommen – nachdem eine entsprechende Übernahme durch den Kreis abgelehnt wurde. Für das Jahr 2016 hat die Stadt Gronau diese erneute Übernahme der 11 TEUR abgelehnt.

 

Vor diesem Hintergrund haben in den letzten Monaten verwaltungsseitig Gespräche zwischen der Stadt Gronau, dem Kreis und der Verbraucherzentrale NRW über Perspektiven für eine Folgevertragsregelung für den Zeitraum 01.01.2017 ff. stattgefunden. Die Verbraucherzentrale hat dabei zwei Angebotsvarianten durchkalkuliert und inhaltlich die Möglichkeiten einer verstärkten Präsens im Kreisgebiet skizziert:

 

            Variante 1:    2 Beratungskräfte,   0,5 Bürokraft

Variante 2:    1 Beratungskraft,     0,5 Bürokraft

 

Zusätzlich sind die Verbraucheranfragen und Veranstaltungskontakte der Beratungsstelle Gronau näher statistisch analysiert worden und der kommunale Mehrwert der örtlichen Angebote der Verbraucherzentrale NRW dargestellt worden.

 

 

  1. Zusammenfassung und Bewertung der beiden Angebotsvarianten

 

 

Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen:

 

·         Die Verbraucherzentrale NRW leistet mit ihren Angeboten in den Bereichen der Verbraucherberatung und der Verbraucherbildung vielfältige Unterstützung bei Problemlagen und Fragestellungen im Verbraucheralltag. Häufig wenden sich Personen an die Verbraucherberatung, die  aufgrund von Einkommensarmut, Verschuldungssituation oder komplexer sozialer Situation nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen oder andere Beratungszugänge zu finden. Nach eigenen Angaben der Verbraucherzentrale liegt der Anteil an „sozialorientierter Rechtsbesorgung“ bei über einem Drittel. Vor diesem Hintergrund gibt es zumindest einen engen Zusammenhang mit der Beratungsleistung der Verbraucherberatung und der Inanspruchnahme von sozialen (zumeist kommunalen) Transferleistungen sowie zur sozialen Stabilisierung der Betroffenen. Insoweit sieht sich die Verbraucherzentrale NRW auch als Partnerin im kommunalen Hilfs- und Unterstützungssystem.

·         Neben der allgemeinen Verbraucherberatung gibt es thematische Veranstaltungen (Schulklassen-Veranstaltungen, Vorträge, Aktions- und Informationsstände) und weitere Spezialberatungen zu den Themen Energieberatung, Ernährungsberatung, Nachhaltigkeit, Finanzdienstleistungen und Finanzkompetenzen. Diese Angebote sind zum Teil durch Sonderprogramme aufgelegt und finanziert, so dass nicht immer die „Verzahnung“ mit der Verbraucherberatungsstelle in Gronau sichtbar wurde/ist. Zum Teil ist die Platzierung solcher Spezialangebote separat möglich und finanzierbar.

·         Im Jahr 2015 hat es ca. 3.400 individuelle Verbraucheranfragen an die Verbraucherberatungsstelle in Gronau gegeben (ca. 2.000 persönliche Anfragen vor Ort und ca. 1.400 telefonische Anfragen). Über 38 Veranstaltungen wurden weitere ca. 1.300 Bürgerinnen und Bürger erreicht. Nach den Herkunftsorten aus dem Kreisgebiet kann man im mehrjährigen Schnitt feststellen, dass rd. 60 Prozent der Beratungsanfragen aus Gronau selbst kommen, 30 Prozent aus dem übrigen Kreisgebiet Borken und ca. 10 Prozent aus Nachbarkreisen. Innerhalb des Kreisgebietes entfielen die meisten Beratungskontakte nach Gronau auf Ahaus (ca. 10 Prozent), Vreden (schwankend 6-8 Prozent) und Heek (ca. 4-5 Prozent). Anfragen aus dem Südkreis sind bislang kaum nennenswert zu verzeichnen gewesen. Dies hängt auch mit der räumlichen Nähe zu Beratungsstellen in Dorsten und Wesel zusammen.

·         Im landesweiten Vergleich erscheint eine Verbraucherberatungsstelle mit 1 Beratungskraft und 0,5 Bürokraft für einen Flächenkreis als nicht mehr zeitgemäß und qualitativ grenzwertig. Nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW ist ein „passendes Modell“ für einen Flächenkreis noch nicht gefunden, mit der derzeitigen Ausstattung (1 Beratungskraft) ist dies aber im landesweiten Vergleich die geringste Ausstattung.

·         Die Grundvertragsbedingungen (z.B. 15% Aufschlag zu den kalkulierten Kosten als Anteil der Gemeinkosten der Verbraucherzentrale NRW, inhaltliche Ausrichtung) sind vom Land vorgegeben und für die kommunalen Vertragspartner nicht verhandelbar.

 

·         Bewertung Variante 1: 2 Beratungskraftstellen, 0,5 Bürokraftstellen = ca. 260 TEUR Gesamtkosten = ca. 130 TEUR kommunaler Finanzierungsanteil

o   Entspricht dem zuletzt im Kreis Coesfeld umgesetzten Modell und führt zu einer deutlich verbesserten Qualität der Beratungsarbeit gegenüber der derzeitigen Ist-Situation und auf einem Niveau wie landesweit eher üblich

o   Deutlich höhere Präsenz im Kreisgebiet durch die Möglichkeit fester Außensprechstunden in Rathäusern/Kreishaus, verstärkte aktionsorientierte (Bildungs- und Präventions-)Arbeit in Schulen oder anderen Zielgruppen

o   Veranstaltungen, Präsenztage und –orte könnten jährlich neu abgestimmt und festgelegt werden, so dass den aus den Kommunen rückgemeldeten Bedarfen entsprochen werden könnte und das Kreisgebiet möglichst flächendeckend einbezogen werden könnte.

o   Bedarf für zusätzliche Beratungsangebote vor Ort ist eher schwer im Vorhinein abzuschätzen. Erfahrungen aus der Anlaufphase im Kreis Coesfeld zeigen, dass sich die neuen Beratungsangebote am Hauptstandort in Dülmen und an den beiden Außensprechstunden in Coesfeld und Lüdinghausen schnell etabliert haben und diese gut angenommen werden.

o   Anteil Stadt Gronau würde bei einem Finanzierungs-Modell analog Kreis Coesfeld mit 50% des kommunalen Eigenanteils auf dem bisherigen Niveau bleiben, Kreis würde mit ca. 65 TEUR zusätzlich die anteilige Finanzierung übernehmen.

o   Der Landesanteil an der zusätzlichen 2. Beratungskraft ist voraussichtlich bis Jahresende nicht verbindlich zu klären, ggf. müsste die Verbraucherzentrale diesen Anteil aus eigenen Mitteln refinanzieren. In jedem Fall sollte der kommunale Anteil nur unter dem Vorbehalt einer hälftigen Kofinanzierung durch das Land/die Verbraucherzentrale zugesagt werden.

o   Bindung für zumindest 5 Jahre als grundsätzlich institutioneller Zuschuss und nicht wirklich „projektbezogen“.

 

·         Bewertung Variante 2: 1 Beratungskraft, 0,5 Bürokraft = ca. 180 TEUR Gesamtkosten = ca. 90 TEUR kommunaler Finanzierungsanteil

o   In erster Linie (nur) Verstetigung der bisherigen Arbeit mit Möglichkeit punktueller Präsenz außerhalb des Standortes Gronau.

o   Im landesweiten Vergleich weiterhin ein sehr „schmales“ Angebot für einen Flächenkreis

o   In erster Linie profitieren von diesem Angebot die bisherigen Kommunen

o   Bezogen auf die bisherige Herkunftsanalyse der Beratungsanfragen könnte eine neben Gronau anteilige kommunale Finanzierung der Kommunen mit dem höchsten Beratungsanteil (Ahaus, Vreden, Heek) oder einer Kreisbeteiligung (oder eines Mixes aus beiden) in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 30 Prozent überlegt werden (= 27 TEUR). Damit würde bei Gronau in etwa der bisherige Finanzierungsanteil verbleiben.

o   In Abhängigkeit von der weiteren strategischen Ausrichtung der Verbraucherzentrale NRW in der kommenden Landtags-Legislaturperiode könnte mit diesem „Einstieg“ die Grundausstattung zunächst gesichert werden und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden (2. Standort, etc.)

 


Entscheidungsalternativen:

 

vgl. alternative Beschlussvorschläge

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der Aufwand ist jeweils im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche?

 

Es entsteht in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils folgender finanzieller Aufwand:

Beschlussvorschlag 1:            65 TEUR

Beschlussvorschlag 2:            27 TEUR

Beschlussvorschlag 3:            11 TEUR

Beschlussvorschlag 4:            0 EUR