Der Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Borken für die Jahre 2016 bis 2018 wird beschlossen.
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Rechtsgrundlage:
§ 5a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG)
Sachdarstellung:
Am 23.05.2013 hat der Kreistag den
Frauenförderplan für die Jahre 2013 bis 2015 verabschiedet. Nach dem Ablauf von
drei Jahren ist gem. § 5a Abs. 1 LGG die Fortschreibung vorgesehen. Die
geplante Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes sieht eine Umbenennung
des Planes in Gleichstellungsplan vor. Hintergrund ist, dass der öffentliche Dienst
dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur tatsächlichen Durchsetzung der
Gleichberechtigung in besonderer Weise verpflichtet ist. Mit Blick auf die
Laufzeit soll diese absehbare Entwicklung bereits aufgegriffen werden.
Inhalt des Gleichstellungsplanes sind nach §
6 LGG Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Als Grundlage
dienen eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine
Prognose der zu besetzenden Stellen und der möglichen Beförderungen und
Höhergruppierungen.
Auf Grundlage der bisherigen Struktur werden
im Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Borken fünf Handlungsfelder
aufgezeigt:
·
Personalentwicklung
allgemein,
·
Frauen
in Führungspositionen,
·
Vereinbarkeit
von Familie und Beruf,
·
Aus-/Fortbildung
und Qualifizierung und
·
geschlechtergerechte
Verwaltungskultur.
Innerhalb der Handlungsfelder wurden
ausgehend von einem Rückblick die derzeitige Situation bewertet, auf künftige
Entwicklungen hingewiesen und konkrete Ziele und Maßnahmen für die Jahre 2016
bis 2018 festgelegt.
Auf folgende Entwicklungen seit der letzten
Fortschreibung wird besonders hingewiesen:
·
Im
höheren Dienst ist die Frauenquote für die Gesamtverwaltung
auf 53 % angestiegen, die Steigerung erfolgte in den Gruppen A15/E15. Im
gehobenen Dienst ist der Frauenanteil von 43% auf 51% angestiegen. In Richtung
der höheren Gruppen sinkt der Anteil der Frauen stetig. Positive Entwicklungen
ergeben sich in den Gruppen A12/E11(+11; +10%). Im mittleren Dienst liegt der
Frauenanteil bei 65%, lediglich im Endamt sind mit 24% weniger Frauen als
Männer beschäftigt.
·
Im
gehobenen Dienst der allgemeinen
Verwaltung ist der Frauenanteil weiter auf 51% gestiegen. Im mittleren
Dienst sind mehrheitlich Frauen beschäftigt. Wie im gehobenen Dienst sinkt auch
hier der Frauenanteil mit den Beförderungsämtern.
·
Die
Stellen im Bereich der Sozialarbeit
sind mehrheitlich mit Frauen besetzt. Bei Einstellungen wurden Männer besonders
in den Blick genommen. Auf die ausgeschriebenen Stellen im Bereich Sozialarbeit
bewarben sich aber deutlich weniger Männer als Frauen.
·
Der
Frauenanteil im medizinischen Bereich
liegt bei 87%.
·
Im
tiermedizinischen Bereich sind in
der Gruppe A16 sind ausschließlich Männer, in den Bereichen A14/E14 und A13/E13
ausschließlich Frauen beschäftigt.
·
Die
Frauenquote ist im technischen Bereich
seit 2009 leicht gestiegen. Im höheren Dienst ist eine Frau beschäftigt. Am
höchsten ist die Anzahl der beschäftigten Frau-en in den Gruppen A12/E11.
·
Die
Frauenquote bei den Facheinheitsleitungen lag zum Stichtag 30.09.2015 bei 28%,
bei den Fachabteilungsleitungen bei 26%. Aufgrund von aktuellen Nachbesetzungen
hat sich bei den Facheinheitsleitungen eine weitere Steigerung auf rund 35% ergeben.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat an dem
jetzt vorliegenden Entwurf des Frauenförderplans aktiv mitgewirkt (§ 17 LGG).
Der Personalrat ist im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens des gem. § 72 Absatz
4 Ziffer 18 Landespersonalvertretungsgesetz beteiligt worden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gleichstellungsplan für die Jahre 2016
bis 2018 zu beschließen.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Aufwand von Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
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Ja |
|
|
Nein |
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?