Der Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) zwischen dem Kreis Borken, dem Kreis Steinfurt, dem Kreis Coesfeld, dem Kreis Warendorf sowie den Städten Hamm und Münster wird in der Fassung zugestimmt, wie sie als Anlage 1 zur Vorlage 0141/2016 beigefügt und im Übrigen der Urschrift der Niederschrift als Anlage __ nachgeheftet wird.
Sachdarstellung:
Das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2016 (EA-Gesetz NRW) wurde am 13.05.2016 (GV.NRW. S. 234) bekannt gemacht. Es ist rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Gem. § 2 Abs. 1 EA-Gesetz NRW wird die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners durch die Bezirksregierung Detmold wahrgenommen. Damit wurde die dezentrale Struktur mit 21 Einheitlichen Ansprechpartnern in NRW aufgelöst und durch einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner, verortet bei der Bezirksregierung Detmold, ersetzt.
Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Städte Hamm und Münster hatten die Aufgabe zwecks Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung im Rahmen einer Delegation zunächst auf den Kreis Warendorf übertragen. Durch die Änderungsvereinbarung vom 29.12.2014 übernahm der Kreis Steinfurt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners für die Beteiligten.
Aufgrund der Gesetzesänderung ist die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung samt Verwaltungsvereinbarung, die als Anlage 2 beigefügt ist, hinfällig geworden und muss aufgehoben werden.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt