Rechtsgrundlage:
§ 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) und § 12 Absatz 1 Satz 2 Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland
Sachdarstellung:
Gemäß § 24 SpkG NRW beschließt die Vertretung der Träger der Sparkasse Westmünsterland auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NRW. Mit Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an die Träger auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland hat in der Sitzung am 02.06.2016 auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland beschlossen, aus dem Jahresüberschuss 2015 der Sparkasse einen Betrag von insgesamt 4.392.139,69 EUR an die Sparkassenträger auszuschütten.
Erstmals finden die anlässlich der Aufnahme der Stadt Gronau in den Sparkassenzweckverband Westmünsterland im vergangenen Jahr angepassten Ausschüttungsquoten Anwendung.
Aus dem Ausschüttungsbetrag entfällt auf den Kreis Borken gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland ein Anteil von 36,73 Prozent. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages resultiert für den Kreis Borken ein Ertrag in Höhe von 1.357.938,80 EUR.
Gemäß § 25 Absatz 3 SpkG NRW und § 12 Absatz 1 Satz 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland ist der Ausschüttungsbetrag zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke bestimmt und soll auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt beschränkt werden.
Der Ausschüttungsbetrag der Sparkasse Westmünsterland wurde bereits von vornherein als Ertragsposition des Kreishaushalts 2016 eingeplant, welcher bekanntermaßen mit einem Jahresfehlbetrag von 4.198.187 EUR geplant wurde. Die Verwaltung schlägt vor, satzungsgemäß den Ausschüttungsbetrag von 1.357.938,80 EUR für gemeinwohlorientierte Aufgaben der Bereiche Gesundheit, Kultur, Sport, Bildung und Umwelt zu verwenden. Die Verwendung des Ausschüttungsbetrages erfolgt dabei ausschließlich für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Aufgaben und Maßnahmen, die ohnehin schon im Kreishaushalt 2016 vorgesehen sind.
Budget 04 –
Gesundheit Förderung von Einrichtungen der Sucht- und Drogenberatung/Methadon (575.000 EUR) Förderung von Selbsthilfe- und Laienhelfergruppen im Kreis
Borken (19.000 EUR) Förderung von Kontaktstellen für Menschen mit psychischen
Behinderungen in Bocholt, Gronau, Rhede und im mittleren Versorgungsgebiet
des Kreises und Förderung der Fördervereine Fähre e.V. in Rhede und Horizont e.V. in Gronau sowie eines weiteren dritten Trainingsstandortes im mittleren Kreisgebiet (202.000 EUR) |
796.000
EUR |
Zuschuss zu den Beratungsstellen nach § 218 StGB |
50.000
EUR |
Budget 05 –
Bildung, Schule, Kultur und Sport Kultur- und
Heimatpflege · Veröffentlichungen, Publikationen (30.000 EUR) · Zuschuss „Stiftung Künstlerdorf Schöppingen“ (50.000 EUR) · Allgemeine Kulturförderung (Zuschüsse an Private) (27.000 EUR) |
107.000
EUR |
Sport · Übungsleiterzuschüsse (145.000 EUR) · Zuschüsse an die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau (97.500 EUR) · Förderung des Breiten- und Leistungssports (20.000 EUR) · Zuschuss an den Kreissportbund (45.000 EUR) |
307.500
EUR |
Budget 06 – Natur
und Umwelt Förderung Trägerverein Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. (40.000 EUR) Förderung Biologische Station Zwillbrock e.V. (57.439 EUR) |
97.439
EUR |
|
1.357.939 EUR |
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Der Ausschüttungsbetrag wird
teilweise für zusätzliche neue Maßnahmen verwandt. Dann müsste aber durch
andere Mehrerträge oder Minderaufwendungen gewährleistet sein, dass der
geplante Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 4.198.187 EUR nicht überschritten
wird.