Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
a.
Zuweisung
Nach der Verteilerstatistik zum
06.06.2016 wurden den Kommunen im Kreis Borken insgesamt 4.789 Flüchtlinge
kommunal zugewiesen. Die bereits entschiedenen Anträge (positive und negative)
werden in dieser Statistik nicht mehr erfasst. Aktuell werden insgesamt 1.418
Plätze in der ZUE bzw. in den Notunterkünften dem Land zur Verfügung gestellt
und angerechnet. Damit hatten die Kommunen im Kreis – anders als bekanntlich
zahlreiche andere, vor allem größere Städte im Land - ihre
Aufnahmeverpflichtung zu 100 Prozent und mehr erfüllt. Auf Grund der Kritik an
dieser ungleichmäßigen Zuweisungspraxis im Land wurde seit Februar 2016 die
Zuweisung zunächst in die Kommunen im Land mit bisher deutlicher Untererfüllungsquote
vorgenommen. Seit Anfang Februar 2016 sind damit faktisch bis auf wenige
Ausnahmen (u.a. Familienzusammenführungen) keine nennenswerten neuen
Zuweisungen in die Kommunen des Kreises erfolgt. Die Verteilerstatistik ist als
Anlage beigefügt. Kommunen, die hierbei in der letzten Spalte unterhalb von 90%
liegen, können ab Mitte Juli voraussichtlich mit weiteren Zuweisungen rechnen.
Die Bezirksregierung Arnsberg wird dazu Gespräche mit den betroffenen Kommunen
führen.
Hauptherkunftsstaaten:
Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellt monatlich eine
Asylgeschäftsstatistik. In den Anlagen sind ergänzend folgende Daten beigefügt:
- Top im Mai 2016
b.
Asylbewerberleistungsgesetz-Status
Für einen Großteil der Flüchtlinge hat
das eigentliche Asylverfahren bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) immer noch nicht begonnen (Registrierung, Datenabgleich, Anhörung). Das
konkrete Verfahren wird aktuell neu abgestimmt. Für den Bereich der
Ausländerbehörde Kreis Borken betrifft dies zum jetzigen Stand 2.110 Flüchtlinge. Ein Rückgang zu April von knapp 680 Personen.
offene Verfahren |
Nachregistrierung, BAMF-Verfahren zugewiesene Flüchtlinge mit
BÜMA, aber ohne Asylantragstellung |
|
Ahaus |
28 |
|
Borken |
369 |
|
Heiden |
101 |
498 |
Gescher |
225 |
|
Stadtlohn |
235 |
|
Südlohn |
2 |
|
Vreden |
328 |
790 |
Gronau |
92 |
|
Heek |
107 |
|
Legden |
69 |
|
Rhede |
204 |
|
Schöppingen |
0 |
472 |
Isselburg |
53 |
|
Raesfeld |
120 |
|
Reken |
32 |
|
Velen |
145 |
350 |
Ausländerbehörde Kreis Borken |
2.110 |
c.
Notunterkünfte:
Anzahl, Abbau, Belegung
Neben der ZUE Schöppingen sind derzeit
noch folgende Notunterkünfte für das Land in den Kommunen des Kreises Borken in
Betrieb:
Statusmeldung Notunterkünfte (10.06.2016) |
Soll |
Ist |
Ahaus |
300 |
217 |
Reken |
158 |
123 |
Isselburg-Werth |
120 |
1 |
Bocholt I |
200 |
63 |
Bocholt II |
180 |
33 |
Bocholt III |
150 |
24 |
gesamt |
1108 |
461 |
|
|
|
d.
Unbegleitete minderj.
Flüchtlinge
Zum Stichtag 09.06.2016 wurden durch
das Kreisjugendamt Borken 59 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut.
Seit April 2016 hat es lediglich
zwei Zuweisungen durch die Landesverteilstelle von auswärtigen Jugendämtern
gegeben, darunter befand sich erstmals eine weibliche unbegleitete
Minderjährige. Weitere Inobhutnahmen haben sich durch die Beschaffung von Dokumenten
ergeben, die die Minderjährigkeit belegten. Diese jungen Flüchtlinge waren
bereits innerhalb des Kreises kommunal untergebracht. In einem Fall konnte ein
jugendlicher Flüchtling nach einem Clearing in einer Inobhutnahmestelle
erstmals in eine eigens dafür nach dem Konzept „Migration für Junge Menschen”
(MiforJu)“ vorbereitete Pflegefamilie wechseln.
Altersverteilung: Verteilung
der Herkunftsländer / Nationalitäten:
Nationalität |
Anzahl |
Veränderung April
2016 |
Afghanistan |
34 |
+3 |
Angola |
1 |
±0 |
Eritrea |
2 |
+1 |
Ghana |
1 |
+1 |
Guinea |
6 |
+1 |
Irak |
2 |
±0 |
Syrien, Arabische Republik |
13 |
-1 |
gesamt |
59 |
+5 |
Alter |
Anzahl |
Veränderung April 2016 |
14 |
5 |
-2 |
15 |
11 |
±0 |
16 |
18 |
-2 |
17 |
22 |
+8 |
18 |
3 |
+1 |
gesamt |
59 |
+5 |
Der landesweite Verteilstand ist seit dem
01.04.2016 nicht angepasst worden, die aufgeführte Aufnahmequote ist aufgrund
dessen nicht aktuell.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden
zum Stichtag 09.06.2016 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
59 |
128 |
Stadtjugendamt Ahaus |
15 |
30 |
Stadtjugendamt Bocholt |
33 |
54 |
Stadtjugendamt Borken |
19 |
32 |
Stadtjugendamt Gronau |
27 |
35 |
gesamt |
153 |
279 |
e.
Rückführung: Abschiebung/freiwillige Ausreise
Für den Bereich der Ausländerbehörde
Kreis Borken sind für 2015 und bisher für 2016 folgende Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2015 |
2016 |
Veränderung (11.04.2016) |
Abschiebungen |
163 |
64 |
+11 |
freiwillige
Ausreise: |
220 |
230 |
+91 |
2.
Beschulung
a.
Aktuelle Zahlen zur
Beschulung von Flüchtlingskindern und der zusätzlichen Lehrerressource
Im Kreis Borken werden aktuell rund
1.350 Flüchtlingskinder in den Grund- und weiterführenden Schulen beschult.
Stand 17.04.2016 |
Schülerinnen
und Schüler (SuS) ohne Deutschkenntnisse |
Veränderung (Februar
2016) |
Vorbereitungs-klassen |
Integrationsstellen |
Grundschule |
500 |
+22 |
8 |
25,46 |
Förderschule |
3 |
±0 |
0 |
0 |
Hauptschule |
207 |
-8 |
7 |
12,08 |
Realschule |
129 |
-2 |
7 |
2,21 |
Sekundarschule |
60 |
+4 |
3 |
4,90 |
Gesamtschule |
63 |
+16 |
3 |
3,6 |
Gymnasium |
127 |
+10 |
6 |
0,6 |
Berufskolleg |
185 |
-7 |
9 |
6,5 |
Weiterbildungskolleg |
78 |
-17 |
3 |
1,0 |
gesamt |
1352 |
+18 |
46 |
56,35 |
Zum Schuljahr 2016/17 werden
voraussichtlich fünf weitere Vorbereitungsklassen eingerichtet.
b.
Antrag
multiprofessionelle Teams
Mit Erlass vom 02.02.2016 (Az.:
322-08.06.10 Nr. 130168) hat das Ministerium Schule und Weiterbildung über die
Bereitstellung von landesweit 113 Stellen (Regierungsbezirk Münster: 17
Stellen) zur Einrichtung sog. Multiprofessioneller Teams informiert. Ziel ist es, die Integration von
zugewanderten bzw. geflüchteten schulpflichtigen Kindern zu unterstützen.
Der Kreis Borken hat zum 29.04.2016
einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster zur Förderung von zwei Stellen
für Sozialarbeiter/innen eingereicht. Zur Erlangung der Förderung wird der
Kreis Borken eine eigene Stelle in das Verfahren einbringen. Am 01. Juni 2016
kam von der Bezirksregierung Münster die positive Bestätigung des Antrages. Die
Stellen werden an den Standorten der Berufskollegs eingesetzt werden. Die Stadt
Stadtlohn war mit ihrem eigenen Antrag ebenfalls erfolgreich.
3.
Aktuelle Zahlen zur
Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten
Unmittelbar nach der Einreise ist den
Flüchtlingsfamilien das hiesige System der Tagesbetreuung von Kinder weder dem
Grunde nach bekannt, noch herrscht Klarheit über Zuständigkeiten,
Anmeldeverfahren etc. Hinzu kommt, dass gerade kleine Kinder unmittelbar nach
der Flucht und Einreise in Deutschland häufig Stabilität in der eigenen Familie
benötigen, und eine Aufnahme in die Tagesbetreuung auch im Hinblick auf das
Kindeswohl zumindest kurzfristig nicht angezeigt ist.
Hierfür wurden vom Land NRW geförderte
Brückenprojekte durch das Kreisjugendamt in Verbindung mit Trägern vor Ort
eingerichtet. Ziel ist es, einen ersten Kontakt zum System der Tagesbetreuung,
aber auch zu den zuständigen Personen im Sozialraum herzustellen. Ziel ist es,
am Ende einen Wechsel in die Betreuung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege
zu ermöglichen und zu fördern.
Im Bereich des Kreisjugendamtes sind
folgende Brückenprojekte für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht
eingerichtet (Stand der Bewilligungen zum 15.06.2016):
Träger |
Ort des
Brückenprojekts |
Anzahl der
"Plätze" |
Ev. Kirchengemeinde
Gescher-Reken |
Gescher,
Ev.Gemeindehaus |
10 |
KBW Regionalverbund für
Kath. Erwachsene- und Familienbildung e.V. |
Gescher,
Josef-Frings-Haus |
20 |
DRK an Aa und Issel
GmbH, Rhede |
Isselburg,
Flüchtlingsunterkunft am Klärwerk |
10 |
DRK-Soziale Arbeit und
Bildung gGmbH, Borken |
Kreisjugendamtsbezirk,
Spielmobil |
10 |
DRK-Soziale Arbeit und
Bildung gGmbH, Borken |
Reken, Flüchtlingsunterkunft |
15 |
Kath. Kirchengemeinde
St. Gudula, Rhede |
Kath. Kirchengemeinde
St. Gudula, Rhede |
10 |
DRK an Aa und Issel
GmbH, Rhede |
Rhede, DRK-Zentrum |
10 |
Kath. Kirchengemeinde
St. Otger, Stadtlohn |
Stadtlohn,
Familienzentrum Kita St. Otger |
10 |
DRK-Familienzentrum
Prinz Botho gGmbH, Stadtlohn |
Stadtlohn,
Familienzentrum Prinz Botho |
10 |
DRK Ortsverein
Velen-Ramsdorf |
Velen, Familienzentrum
Kita Kinderland |
10 |
KBW Regionalverbund für
Kath. Erwachsene- und Familienbildung e.V. |
Velen, Familienzentrum
St. Walburga |
10 |
DRK Ortsverein Vreden
e.V. |
Vreden,
DRK-Familienzentrum Der kleine Prinz |
10 |
Kath. Kirchengemeinde
St. Georg, Vreden |
Vreden, Pfarrzentrum
St. Georg |
10 |
Evangelische
Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Steinfurt |
Vreden, Familienzentrum
Kita Vergissmeinnicht |
5 |
Evangelische
Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Steinfurt |
Vreden, Kita Sterntaler |
5 |
Sozialdienst kath.
Frauen (SkF) e.V., Dekanate Ahaus-Vreden |
Vreden, Matthias-Haus |
10 |
Kath.
Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) St. Georg Vreden |
Vreden, Pfarrheim St.
Georg |
5 |
Bildungswerk Raesfeld |
Raesfeld, ehem.
Schwesternhaus |
15 |
DRK-Soziale Arbeit und
Bildung gGmbH, Borken |
Reken, Vereins- und
Bildungszentrum |
5 |
DRK-Soziale Arbeit und
Bildung gGmbH, Borken |
Heek, Jugendhaus ZAK |
10 |
Evangelische.
Kirchengemeinde Borken-Gemen |
Heiden, Ev. Pauluskita |
10 |
gesamt |
210 |
Nach Klärung der fördertechnischen Voraussetzungen
befindet sich das Projekt „Spielmobil“ (s. Tabelle Projekt 4) des DRK
Kreisverbandes nunmehr in der unmittelbaren Vorbereitung. Durch dieses Angebot
werden insbesondere solche Orte versorgt, wo bislang kein stationäres Angebot
möglich oder sinnvoll war. Der DRK Kreisverband wird hierfür mit einem eigens
dafür umgebauten Bus ein variables Angebot vorhalten.
Neben den Brückenprojekten wurden Kinder auch schon
bislang in Tageseinrichtungen angemeldet. Da bislang keine statistische
Erhebung orientiert am Merkmal „Flüchtling“ stattfindet, wurde die Zahl der
angemeldeten Kinder aus diesen Familien Ende 2015 erstmalig mit Blick auf das
kommende Kindergartenjahr 2016/17 abgefragt. Im Ergebnis wurden im
Kreisjugendamtsbezirk zu diesem Zeitpunkt 54 Kinder aus Flüchtlingsfamilien in
Tageseinrichtungen zum 01.08.2016 angemeldet.
Für die Planung des Kindergartenjahres 2016/2017
wurden im Februar 2016 zusätzlich bei den Kommunen im Kreisjugendamtsbezirk die
Gesamtzahl der dort wohnenden Kinder aus Flüchtlingsfamilien im Alter vor der
Schulpflicht abgefragt und diese der Anzahl die freien Plätze
gegenübergestellt. Danach wäre unter Berücksichtigung von
Überbelegungsmöglichkeiten die Bereitstellung von ausreichenden Plätzen im
Bereich der über 3jährigen (Ü3) möglich. Die Gegenüberstellung bei den unter
3jährigen (U3) weist auf den ersten Blick teilweise noch einen Platzbedarf aus.
Allerdings ist hier die Inanspruchnahmequote nach Betreuungsplätzen auch
bislang deutlich niedriger. Unterstellt man hier analog der tatsächlichen
U3-Anmeldesituation zum 15.03.2016 (KiBiz-Planung 2016/17) eine
U3-Betreuungsquote von 38,5 % in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege, kann auch dieser Bedarf weitgehend gedeckt werden. Bei
Kontakten mit den Familien und in der Beratung vor Ort liegt ein Schwerpunkt
darauf, möglichst sicherzustellen, dass alle Kinder zumindest im Jahr vor ihrer
Einschulung eine Tageseinrichtung besuchen. Insbesondere die sprachliche
Integration kann in der Tageseinrichtung bestmöglich sichergestellt werden.
4.
Arbeitsmarktzugang
(Asyl ¢ SGB II)
a.
Entwicklung
Integration Point-Ansatz
Erstprofiling
Ausgangspunkt der o.g. Bemühungen ist das
sog. Erstprofiling, welches mit Personen mit voraussichtlicher
Bleibeperspektive von den Kommunen geführt wird und erste Erkenntnisse über die
Profillagen und mögliche Arbeitsmarktpotentiale liefern soll. Seit Jahresbeginn
werden diese Erfassungen standardisiert vorgenommen und für eine Auswertung
einheitlich vorgehalten. In dieser Form standardisiert wurden aktuell bereits
rd. 950 Profiling-Gespräche geführt und die entsprechenden Ergebnisse erfasst.
Betreuung durch die Agentur für Arbeit
Aufgrund der Ergebnisse des Erstprofilings
werden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur
für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.
Die Agentur betreut aktuell (Stand Juni) rund 540 Flüchtlinge im Rahmen des
Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung ist es, individuell
Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in entsprechende Maßnahme zu
vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren, die Anerkennung
beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.. Zum Stand 12.05.2016 haben 103
Flüchtlinge aus dem Kreis Borken an berufsqualifizierenden oder -orientierenden
Maßnahmen teilgenommen oder sind dafür vorgemerkt. 16 der Kunden konnten seit
Beginn des Jahres in einer Beschäftigung integriert werden, bei 9 Flüchtlingen
ist eine Förderung ist eine Förderung mit Eingliederungszuschuss ausgesprochen
worden.
Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für
Flüchtlinge
Agentur und Jobcenter bemühen sich um eine
gemeinsame Maßnahmeplanung und -Abstimmung, so dass für die Flüchtlinge –
unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches
Maßnahmeportfolio zur Verfügung steht. Die Zielgruppen und Inhalte der
Maßnahmen unterscheiden sich z.B. nach Altersgruppen, Sprachkenntnissen und
Berufsorientierungsbedarfen (PerF, PerjuF, PerjuF Handwerk, KompAS). Die
Planungen werden laufend aktualisiert und den sich ändernden Bedarfen
angepasst. Als Maßnahme-Teilnehmer für PerF/PerjuF sind 51 Personen vorgesehen,
32 für Maßnahmen bei Arbeitgebern (Stand12.05.2016)
b.
Entwicklung SGB
II-Bedarfsgemeinschaften
Der Wechsel von
Flüchtlingen vom AsylbLG ins SGB II ist bislang im Kreis Borken eher verhalten.
Dies ist einerseits durch die noch immer langen Bearbeitungszeiten der
Asylanträge begründet. Zudem bleiben bisher auch nicht alle anerkannten
Flüchtlinge nach Abschluss ihres Asylverfahrens im Kreis Borken.
§
So waren zum Höchststand im Januar 2016 in den
Kommunen des Kreises insgesamt 5.555 Leistungsberechtigte nach AsylbLG erfasst
(gegenüber Juli 2015 +3.207 Personen); aktuell (05/2016) liegt die Zahl bei
4.861 Personen.
§ Im Rechtskreis SGB
II hat es dagegen von Juli 2015 zu Januar 2016 einen Anstieg der
Leistungsempfängerzahlen aus den TOP 8-Asylstaaten um lediglich 259 Personen (» 141
Bedarfsgemeinschaften) gegeben. Aktuell (05/2016) liegt der Anstieg bei +526
Personen (» 304 Bedarfsgemeinschaften.
Die Entwicklung der Leistungsberechtigten nach
AsylbLG lässt sich wie folgt darstellen:
nach Personenkreisen:
nach
TOP 8 Asylherkunftsländern: |
nach Altersgruppen (alle Personenkreise) |
|
|
|
|
Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach
Bedarfsgemeinschaften lässt sich anhand der TOP 8-Asylherkunftsstaaten wie
folgt darstellen:
BG´s nach TOP 8 Asylherkunftsländer |
Personen nach TOP 8 Asylherkunftsländern |
BG´s nach TOP 8 Asylherkunftsländer – Zeitreihe
5.
Sachstand Kommunales
Integrationszentrum (KI)
a.
Vorläufige
Genehmigung
Am 29.
April 2016 wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn durch die Bezirksregierung
Arnsberg bewilligt. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Borken ist zum
01. Mai 2016 gestartet. Aktuell wird die Erstellung eines Integrationskonzeptes
für den Kreis Borken in Abstimmung mit den Kommunen und Akteuren der
Integrationsarbeit vorbereitet.
b.
Zusammenarbeit mit
Kommunen u.a.
Im
Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Rahmen von
bedarfsorientieren Maßnahmen vor Ort wurden durch das KI in Abstimmung mit den
Städten, Gemeinden und freien Trägern für das Jahr 2016 161.088,00 EUR für
Maßnahmen vor Ort bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Die Bewilligung
liegt vor. Aktuell werden die Weiterleitungsverträge an die Letztempfänger
abgestimmt und erstellt.