Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation
Vorlage
0144/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

1.            Aktuelle Zahlen

a.            Zuweisung

Nach der Verteilerstatistik zum 06.06.2016 wurden den Kommunen im Kreis Borken insgesamt 4.789 Flüchtlinge kommunal zugewiesen. Die bereits entschiedenen Anträge (positive und negative) werden in dieser Statistik nicht mehr erfasst. Aktuell werden insgesamt 1.418 Plätze in der ZUE bzw. in den Notunterkünften dem Land zur Verfügung gestellt und angerechnet. Damit hatten die Kommunen im Kreis – anders als bekanntlich zahlreiche andere, vor allem größere Städte im Land - ihre Aufnahmeverpflichtung zu 100 Prozent und mehr erfüllt. Auf Grund der Kritik an dieser ungleichmäßigen Zuweisungspraxis im Land wurde seit Februar 2016 die Zuweisung zunächst in die Kommunen im Land mit bisher deutlicher Untererfüllungsquote vorgenommen. Seit Anfang Februar 2016 sind damit faktisch bis auf wenige Ausnahmen (u.a. Familienzusammenführungen) keine nennenswerten neuen Zuweisungen in die Kommunen des Kreises erfolgt. Die Verteilerstatistik ist als Anlage beigefügt. Kommunen, die hierbei in der letzten Spalte unterhalb von 90% liegen, können ab Mitte Juli voraussichtlich mit weiteren Zuweisungen rechnen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird dazu Gespräche mit den betroffenen Kommunen führen.

Hauptherkunftsstaaten:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellt monatlich eine Asylgeschäftsstatistik. In den Anlagen sind ergänzend folgende Daten beigefügt:

  • Top im Mai 2016

b.            Asylbewerberleistungsgesetz-Status

Für einen Großteil der Flüchtlinge hat das eigentliche Asylverfahren bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer noch nicht begonnen (Registrierung, Datenabgleich, Anhörung). Das konkrete Verfahren wird aktuell neu abgestimmt. Für den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken betrifft dies zum jetzigen Stand 2.110 Flüchtlinge. Ein Rückgang zu April von knapp 680 Personen.

offene Verfahren

Nachregistrierung, BAMF-Verfahren

zugewiesene Flüchtlinge mit BÜMA, aber ohne Asylantragstellung

Ahaus

28

Borken

369

Heiden

101

498

Gescher

225

Stadtlohn

235

Südlohn

2

Vreden

328

790

Gronau

92

Heek

107

Legden

69

Rhede

204

Schöppingen

0

472

Isselburg

53

Raesfeld

120

Reken

32

Velen

145

350

Ausländerbehörde Kreis Borken

2.110

c.            Notunterkünfte: Anzahl, Abbau, Belegung

Neben der ZUE Schöppingen sind derzeit noch folgende Notunterkünfte für das Land in den Kommunen des Kreises Borken in Betrieb:

Statusmeldung Notunterkünfte (10.06.2016)

Soll

Ist

Ahaus

300

217

Reken

158

123

Isselburg-Werth

120

1

Bocholt I

200

63

Bocholt II

180

33

Bocholt III

150

24

gesamt

1108

461

 

 

 

 


d.            Unbegleitete minderj. Flüchtlinge

Zum Stichtag 09.06.2016 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 59 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut.

Seit April 2016 hat es lediglich zwei Zuweisungen durch die Landesverteilstelle von auswärtigen Jugendämtern gegeben, darunter befand sich erstmals eine weibliche unbegleitete Minderjährige. Weitere Inobhutnahmen haben sich durch die Beschaffung von Dokumenten ergeben, die die Minderjährigkeit belegten. Diese jungen Flüchtlinge waren bereits innerhalb des Kreises kommunal untergebracht. In einem Fall konnte ein jugendlicher Flüchtling nach einem Clearing in einer Inobhutnahmestelle erstmals in eine eigens dafür nach dem Konzept „Migration für Junge Menschen” (MiforJu)“ vorbereitete Pflegefamilie wechseln.

 

Altersverteilung:                                            Verteilung der Herkunftsländer / Nationalitäten:

Nationalität

Anzahl

Veränderung

April 2016

Afghanistan

34

+3

Angola

1

±0

Eritrea

2

+1

Ghana

1

+1

Guinea

6

+1

Irak

2

±0

Syrien, Arabische Republik

13

-1

gesamt

59

+5

 

Alter

Anzahl

Veränderung

April 2016

14

5

-2

15

11

±0

16

18

-2

17

22

+8

18

3

+1

gesamt

59

+5

 

 

Der landesweite Verteilstand ist seit dem 01.04.2016 nicht angepasst worden, die aufgeführte Aufnahmequote ist aufgrund dessen nicht aktuell.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 09.06.2016 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

59

128

Stadtjugendamt Ahaus

15

30

Stadtjugendamt Bocholt

33

54

Stadtjugendamt Borken

19

32

Stadtjugendamt Gronau

27

35

gesamt

153

279

e.            Rückführung:  Abschiebung/freiwillige Ausreise

Für den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken sind für 2015 und bisher für 2016 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

 

2015

2016
(Stand 10.06.2016)

Veränderung

(11.04.2016)

Abschiebungen

163

64

+11

freiwillige Ausreise:

220

230

+91


2.            Beschulung

a.            Aktuelle Zahlen zur Beschulung von Flüchtlingskindern und der zusätzlichen Lehrerressource

Im Kreis Borken werden aktuell rund 1.350 Flüchtlingskinder in den Grund- und weiterführenden Schulen beschult.

 

Stand 17.04.2016
(eigene Abfrage)

Schülerinnen und Schüler (SuS) ohne Deutschkenntnisse

Veränderung (Februar 2016)

Vorbereitungs-klassen

Integrationsstellen
(Schuljahr 2015/16)

Grundschule

500

+22

8

25,46

Förderschule

3

±0

0

0

Hauptschule

207

-8

7

12,08

Realschule

129

-2

7

2,21

Sekundarschule

60

+4

3

4,90

Gesamtschule

63

+16

3

3,6

Gymnasium

127

+10

6

0,6

Berufskolleg

185

-7

9

6,5

Weiterbildungskolleg

78

-17

3

1,0

gesamt

1352

+18

46

56,35

Zum Schuljahr 2016/17 werden voraussichtlich fünf weitere Vorbereitungsklassen eingerichtet.

b.            Antrag multiprofessionelle Teams

Mit Erlass vom 02.02.2016 (Az.: 322-08.06.10 Nr. 130168) hat das Ministerium Schule und Weiterbildung über die Bereitstellung von landesweit 113 Stellen (Regierungsbezirk Münster: 17 Stellen) zur Einrichtung sog. Multiprofessioneller Teams informiert.  Ziel ist es, die Integration von zugewanderten bzw. geflüchteten schulpflichtigen Kindern zu unterstützen.

Der Kreis Borken hat zum 29.04.2016 einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster zur Förderung von zwei Stellen für Sozialarbeiter/innen eingereicht. Zur Erlangung der Förderung wird der Kreis Borken eine eigene Stelle in das Verfahren einbringen. Am 01. Juni 2016 kam von der Bezirksregierung Münster die positive Bestätigung des Antrages. Die Stellen werden an den Standorten der Berufskollegs eingesetzt werden. Die Stadt Stadtlohn war mit ihrem eigenen Antrag ebenfalls erfolgreich. 

3.            Aktuelle Zahlen zur Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten

Unmittelbar nach der Einreise ist den Flüchtlingsfamilien das hiesige System der Tagesbetreuung von Kinder weder dem Grunde nach bekannt, noch herrscht Klarheit über Zuständigkeiten, Anmeldeverfahren etc. Hinzu kommt, dass gerade kleine Kinder unmittelbar nach der Flucht und Einreise in Deutschland häufig Stabilität in der eigenen Familie benötigen, und eine Aufnahme in die Tagesbetreuung auch im Hinblick auf das Kindeswohl zumindest kurzfristig nicht angezeigt ist.

Hierfür wurden vom Land NRW geförderte Brückenprojekte durch das Kreisjugendamt in Verbindung mit Trägern vor Ort eingerichtet. Ziel ist es, einen ersten Kontakt zum System der Tagesbetreuung, aber auch zu den zuständigen Personen im Sozialraum herzustellen. Ziel ist es, am Ende einen Wechsel in die Betreuung in Tageseinrichtungen oder Tagespflege zu ermöglichen und zu fördern.

Im Bereich des Kreisjugendamtes sind folgende Brückenprojekte für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht eingerichtet (Stand der Bewilligungen zum 15.06.2016):


Träger

Ort des Brückenprojekts

Anzahl der "Plätze"

Ev. Kirchengemeinde Gescher-Reken

Gescher, Ev.Gemeindehaus

10

KBW Regionalverbund für Kath. Erwachsene- und Familienbildung e.V.

Gescher, Josef-Frings-Haus

20

DRK an Aa und Issel GmbH, Rhede

Isselburg, Flüchtlingsunterkunft am Klärwerk

10

DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH, Borken

Kreisjugendamtsbezirk, Spielmobil

10

DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH, Borken

Reken, Flüchtlingsunterkunft

15

Kath. Kirchengemeinde St. Gudula, Rhede

Kath. Kirchengemeinde St. Gudula, Rhede

10

DRK an Aa und Issel GmbH, Rhede

Rhede, DRK-Zentrum

10

Kath. Kirchengemeinde St. Otger, Stadtlohn

Stadtlohn, Familienzentrum Kita St. Otger

10

DRK-Familienzentrum Prinz Botho gGmbH, Stadtlohn

Stadtlohn, Familienzentrum Prinz Botho

10

DRK Ortsverein Velen-Ramsdorf

Velen, Familienzentrum Kita Kinderland

10

KBW Regionalverbund für Kath. Erwachsene- und Familienbildung e.V.

Velen, Familienzentrum St. Walburga

10

DRK Ortsverein Vreden e.V.

Vreden, DRK-Familienzentrum Der kleine Prinz

10

Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Vreden

Vreden, Pfarrzentrum St. Georg

10

Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Steinfurt

Vreden, Familienzentrum Kita Vergissmeinnicht

5

Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Steinfurt

Vreden, Kita Sterntaler

5

Sozialdienst kath. Frauen (SkF) e.V., Dekanate Ahaus-Vreden

Vreden, Matthias-Haus

10

Kath. Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) St. Georg Vreden

Vreden, Pfarrheim St. Georg

5

Bildungswerk Raesfeld

Raesfeld, ehem. Schwesternhaus

15

DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH, Borken

Reken, Vereins- und Bildungszentrum

5

DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH, Borken

Heek, Jugendhaus ZAK

10

Evangelische. Kirchengemeinde Borken-Gemen

Heiden, Ev. Pauluskita

10

gesamt

210

 

Nach Klärung der fördertechnischen Voraussetzungen befindet sich das Projekt „Spielmobil“ (s. Tabelle Projekt 4) des DRK Kreisverbandes nunmehr in der unmittelbaren Vorbereitung. Durch dieses Angebot werden insbesondere solche Orte versorgt, wo bislang kein stationäres Angebot möglich oder sinnvoll war. Der DRK Kreisverband wird hierfür mit einem eigens dafür umgebauten Bus ein variables Angebot vorhalten.

Neben den Brückenprojekten wurden Kinder auch schon bislang in Tageseinrichtungen angemeldet. Da bislang keine statistische Erhebung orientiert am Merkmal „Flüchtling“ stattfindet, wurde die Zahl der angemeldeten Kinder aus diesen Familien Ende 2015 erstmalig mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2016/17 abgefragt. Im Ergebnis wurden im Kreisjugendamtsbezirk zu diesem Zeitpunkt 54 Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Tageseinrichtungen zum 01.08.2016 angemeldet.

Für die Planung des Kindergartenjahres 2016/2017 wurden im Februar 2016 zusätzlich bei den Kommunen im Kreisjugendamtsbezirk die Gesamtzahl der dort wohnenden Kinder aus Flüchtlingsfamilien im Alter vor der Schulpflicht abgefragt und diese der Anzahl die freien Plätze gegenübergestellt. Danach wäre unter Berücksichtigung von Überbelegungsmöglichkeiten die Bereitstellung von ausreichenden Plätzen im Bereich der über 3jährigen (Ü3) möglich. Die Gegenüberstellung bei den unter 3jährigen (U3) weist auf den ersten Blick teilweise noch einen Platzbedarf aus. Allerdings ist hier die Inanspruchnahmequote nach Betreuungsplätzen auch bislang deutlich niedriger. Unterstellt man hier analog der tatsächlichen U3-Anmeldesituation zum 15.03.2016 (KiBiz-Planung 2016/17) eine U3-Betreuungsquote von 38,5 % in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, kann auch dieser Bedarf weitgehend gedeckt werden. Bei Kontakten mit den Familien und in der Beratung vor Ort liegt ein Schwerpunkt darauf, möglichst sicherzustellen, dass alle Kinder zumindest im Jahr vor ihrer Einschulung eine Tageseinrichtung besuchen. Insbesondere die sprachliche Integration kann in der Tageseinrichtung bestmöglich sichergestellt werden.

4.            Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB II)

a.            Entwicklung Integration Point-Ansatz

  Erstprofiling

Ausgangspunkt der o.g. Bemühungen ist das sog. Erstprofiling, welches mit Personen mit voraussichtlicher Bleibeperspektive von den Kommunen geführt wird und erste Erkenntnisse über die Profillagen und mögliche Arbeitsmarktpotentiale liefern soll. Seit Jahresbeginn werden diese Erfassungen standardisiert vorgenommen und für eine Auswertung einheitlich vorgehalten. In dieser Form standardisiert wurden aktuell bereits rd. 950 Profiling-Gespräche geführt und die entsprechenden Ergebnisse erfasst.

 

  Betreuung durch die Agentur für Arbeit

Aufgrund der Ergebnisse des Erstprofilings werden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt. Die Agentur betreut aktuell (Stand Juni) rund 540 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in entsprechende Maßnahme zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.. Zum Stand 12.05.2016 haben 103 Flüchtlinge aus dem Kreis Borken an berufsqualifizierenden oder -orientierenden Maßnahmen teilgenommen oder sind dafür vorgemerkt. 16 der Kunden konnten seit Beginn des Jahres in einer Beschäftigung integriert werden, bei 9 Flüchtlingen ist eine Förderung ist eine Förderung mit Eingliederungszuschuss ausgesprochen worden.

 

  Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge

Agentur und Jobcenter bemühen sich um eine gemeinsame Maßnahmeplanung und -Abstimmung, so dass für die Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung steht. Die Zielgruppen und Inhalte der Maßnahmen unterscheiden sich z.B. nach Altersgruppen, Sprachkenntnissen und Berufsorientierungsbedarfen (PerF, PerjuF, PerjuF Handwerk, KompAS). Die Planungen werden laufend aktualisiert und den sich ändernden Bedarfen angepasst. Als Maßnahme-Teilnehmer für PerF/PerjuF sind 51 Personen vorgesehen, 32 für Maßnahmen bei Arbeitgebern (Stand12.05.2016)

 

b.            Entwicklung SGB II-Bedarfsgemeinschaften

Der Wechsel von Flüchtlingen vom AsylbLG ins SGB II ist bislang im Kreis Borken eher verhalten. Dies ist einerseits durch die noch immer langen Bearbeitungszeiten der Asylanträge begründet. Zudem bleiben bisher auch nicht alle anerkannten Flüchtlinge nach Abschluss ihres Asylverfahrens im Kreis Borken.

§  So waren zum Höchststand im Januar 2016 in den Kommunen des Kreises insgesamt 5.555 Leistungsberechtigte nach AsylbLG erfasst (gegenüber Juli 2015 +3.207 Personen); aktuell (05/2016) liegt die Zahl bei 4.861 Personen.

§  Im Rechtskreis SGB II hat es dagegen von Juli 2015 zu Januar 2016 einen Anstieg der Leistungsempfängerzahlen aus den TOP 8-Asylstaaten um lediglich 259 Personen (» 141 Bedarfsgemeinschaften) gegeben. Aktuell (05/2016) liegt der Anstieg bei +526 Personen (» 304 Bedarfsgemeinschaften.

 

Die Entwicklung der Leistungsberechtigten nach AsylbLG lässt sich wie folgt darstellen:

 

  nach Personenkreisen:

 

 

  nach TOP 8 Asylherkunftsländern:

  nach Altersgruppen (alle Personenkreise)

 

 

 


Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach Bedarfsgemeinschaften lässt sich anhand der TOP 8-Asylherkunftsstaaten wie folgt darstellen:

 

BG´s nach TOP 8 Asylherkunftsländer

 

Personen nach TOP 8 Asylherkunftsländern

 

 

BG´s nach TOP 8 Asylherkunftsländer – Zeitreihe

 

5.            Sachstand Kommunales Integrationszentrum (KI)

a.            Vorläufige Genehmigung

Am 29. April 2016 wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn durch die Bezirksregierung Arnsberg bewilligt. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Borken ist zum 01. Mai 2016 gestartet. Aktuell wird die Erstellung eines Integrationskonzeptes für den Kreis Borken in Abstimmung mit den Kommunen und Akteuren der Integrationsarbeit vorbereitet.

b.            Zusammenarbeit mit Kommunen u.a.

Im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Rahmen von bedarfsorientieren Maßnahmen vor Ort wurden durch das KI in Abstimmung mit den Städten, Gemeinden und freien Trägern für das Jahr 2016 161.088,00 EUR für Maßnahmen vor Ort bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Die Bewilligung liegt vor. Aktuell werden die Weiterleitungsverträge an die Letztempfänger abgestimmt und erstellt.