Betreff
Radschnellweg Westliches Münsterland Regio.Velo: Aktueller Sachstand
Vorlage
0166/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Radschnellweg „Regio.Velo“ wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

./.

Sachdarstellung:

I. Ausgangssituation

Mit dem Radschnellweg Westliches Münsterland „Regio.Velo“ soll im Rahmen der Regionale 2016 zwischen Isselburg über Bocholt, Rhede, Borken, Velen und Gescher bis nach Coesfeld eine optimale Infrastruktur für schnellen Radverkehr entstehen, die die Städte entlang der Strecke schnell, sicher und komfortabel per Fahrrad und E-Bike miteinander verbindet.

Auf Grundlage der Ergebnisse einer vertiefenden Machbarkeitsstudie haben die beteiligten Städte Isselburg, Bocholt, Rhede, Borken, Velen sowie der Kreis Borken im Dezember 2015 politische Beschlüsse getroffen, nach denen sich die Projektpartner zu dem Ziel einer gemeinsamen Realisierung des Radschnellwegs bekennen. Die Städte Bocholt und Rhede sowie der Kreis Borken haben darüber hinaus finanzielle Beteiligungen zur Erstellung von weiterführenden Planungen (vertiefende Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen) für einen möglichen ersten Trassenabschnitt von Bocholt bis Rhede beschlossen. Daraufhin hat das Land NRW eine achtzigprozentige Förderung dieser Arbeiten in Höhe von 240 T-EUR bewilligt.

Auf Basis der Ergebnisse der vertiefenden Machbarkeitsstudie und der politischen Beschlussfassungen in den Projektkommunen hat auch der Lenkungsausschuss der Regionale 2016 den Projektfortgang ausdrücklich gewürdigt und dem Projekt im April 2016 die höchste Qualifizierungsstufe „A“ bescheinigt. Damit hat das gemeinsame Projekt der neun beteiligten Kommunen das Regionale-Qualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

II. Vertiefende Planungen für einen ersten Abschnitt Bocholt-Rhede

Wesentliche Inhalte der vertiefenden Planungen für einen ersten Abschnitt Bocholt-Rhede wurden zunächst mit dem Land NRW abgestimmt. Der Kreisbetrieb hat die Planungsleistungen schließlich im Frühjahr als VOF-Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme ausgeschrieben. Zentrale Inhalte sind die vertiefende Objektplanung der Verkehrsanlagen, die vertiefende Planung der Ingenieurbauwerke, Fachplanungen Tragwerksplanung und technische Ausrüstung, vertiefende Planung von Lichtsignalanlagen sowie vertiefende umweltfachliche Planungen.

Im Vergabeverfahren hat sich eine Arbeitsgemeinschaft rund um die Fischer Ingenieurbüro GmbH durchgesetzt. Die Arbeiten werden gemeinsam mit den Unternehmen LAP Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBl AG (Köln), Ingolf Hahn Landschafts- und Umweltplanung (Essen) und PTV Transport Consult GmbH (Düsseldorf) erbracht. Inzwischen sind Startgespräche durchgeführt sowie Vermessungs- und Planungsarbeiten angelaufen. In die Arbeiten wird auch der Landesbetrieb Straßen.NRW eingebunden. Nach gegenwärtiger Zeitplanung werden die Arbeiten etwa ein Jahr bis ca. Mitte 2017 in Anspruch nehmen.

III. Finanzierung und Baulastträgerschaft

Die Landesregierung hatte sich in der Vergangenheit wiederholt zur Planung und Realisierung von Radschnellwegen in NRW bekannt. Der zuständige Staatssekretär Michael von der Mühlen hatte vergangenen Herbst im Zuge seines Besuchs in Bocholt bekräftigt, die Baulast für Radschnellwege (Bau und Unterhalt) solle wie angekündigt auf das Land übergehen.

Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht. Im Vorfeld wurden maßgebliche Verbände – hierunter u. a. der Städtetag und der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sowie die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS) – zur geplanten Gesetzesänderung angehört. Diese sieht nunmehr vor, dass die Baulast für Radschnellwege im Einvernehmen mit den betroffenen kommunalen Akteuren auf das Land übergeht. Eine Verabschiedung der Änderungen ist laut Landesauskunft für diesen Herbst vorgesehen.

IV. Weiteres Verfahren und Exkursion zum Radschnellweg Ruhr (RS1)

Nach Abschluss der vertiefenden Planungsarbeiten ist vorgesehen, eine weitere planerische Konkretisierung und die bauliche Umsetzung des Radschnellwegs auf Basis der neuen Regelungen zur Baulast in Verantwortung des Landes NRW abzuwickeln. Vor diesem Hintergrund wird der Landesbetrieb Straßen.NRW bereits in die jetzigen Planungsarbeiten eingebunden.

In Abstimmung mit der Regionale Agentur soll Interessierten nochmals die Möglichkeit gegeben werden,  sich intensiver über die Planung und Realisierung von Radschnellwegen zu informieren. Nach den beiden Exkursionen in die Niederlande in den Jahren 2013 und 2015 ist vor diesem Hintergrund nun eine Fachexkursion zum Pionier-Projekt Radschnellweg Ruhr RS1 am 30.09.2016 geplant. Der erste fünf Kilometer lange Abschnitt des RS1 zwischen dem Hauptbahnhof Mülheim und der Mülheim-Essener Stadtgrenze wurde im November 2015 eröffnet. Über Einzelheiten des Ablaufs wird seitens der Regionale Agentur informiert.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?