Betreff
Sachstand Kommunales Integrationszentrum
Vorlage
0172/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Kommunalen Integrationszentrum wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

Gem. RdErl. d. MSW und d. MAIS v. 25.6. 2012, geändert am 13.04.2016

Sachdarstellung:

Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken (KI) ist mit der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns am 01. Mai 2016 wie vorgesehen gestartet. Von den möglichen 3,5 kommunalen Stellen sind aktuell 1,3 Stellen besetzt. Ein Schwerpunkt der Arbeit des KI in der Startphase lag in der Beantragung der Fördermittel KOMM-AN NRW zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe. Hierzu wurde mit Kommunen und Trägern im Vorfeld die Verteilung der Mittel abgestimmt. Insgesamt können über das Förderprogramm 161.088,00 EUR für Maßnahmen vor Ort in 2016 verwendet werden.

Am 28. Juni übergab der Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung, Ludwig Hecke, an Landrat Dr. Kai Zwicker im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und Politik den Bewilligungsbescheid für das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken. Das KI im Kreis Borken ist damit offiziell eröffnet worden.

Integrationskonzept Kreis Borken

Für die Einrichtung eines KI ist die Erarbeitung eines vom Kreistag zu verabschiedenden Integrationskonzepts notwendig. Der Kreis Borken soll gemäß der grundsätzlichen Genehmigung zur Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums vom 04. März 2016 sein Integrationskonzept bis zum September 2016 dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW vorlegen. Zur Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage hat der Kreis Borken eine interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen der Fachbereiche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Jugend und Familie, Gesundheit sowie Bildung, Schule, Kultur und Sport eingerichtet.

Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, neben den Ergebnissen der Bildungskonferenz eine fachbereichsübergreifende Abstimmung über weitere Handlungsfelder sowie Zielsetzungen eines Integrationskonzeptes für den Kreis Borken vorzunehmen.

In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe am 20.06.2016 wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt. Hierbei wurden besonders die Wichtigkeit der Handlungsfelder Sport, Beschäftigung und Arbeitswelt, Gesundheitsvorsorge und Wertevermittlung thematisiert.

Auf dieser Basis wird die kreisinterne Arbeitsgruppe den Entwurf eines Integrationskonzeptes weiterentwickeln.

Das Konzept soll Ende September dem Kreisausschuss und dem Kreistag vorgelegt werden.

Im Vorfeld werden sowohl Rückmeldungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe als auch von Vertretungen von Akteuren der Integrationsarbeit zu dem Konzept eingeholt.