Der Sachstand zum Kommunalen Integrationszentrum wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Gem. RdErl. d. MSW und d. MAIS v. 25.6. 2012, geändert am 13.04.2016
Sachdarstellung:
Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken (KI) ist mit
der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns am 01. Mai 2016 wie
vorgesehen gestartet. Von den möglichen 3,5 kommunalen Stellen sind aktuell 1,3
Stellen besetzt. Ein Schwerpunkt der Arbeit des KI in der Startphase lag in der
Beantragung der Fördermittel KOMM-AN NRW zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe.
Hierzu wurde mit Kommunen und Trägern im Vorfeld die Verteilung der Mittel
abgestimmt. Insgesamt können über das Förderprogramm 161.088,00 EUR für
Maßnahmen vor Ort in 2016 verwendet werden.
Am 28. Juni übergab der Staatssekretär im Ministerium für
Schule und Weiterbildung, Ludwig Hecke, an Landrat Dr. Kai Zwicker im Beisein
von Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und Politik den
Bewilligungsbescheid für das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken. Das KI
im Kreis Borken ist damit offiziell eröffnet worden.
Integrationskonzept
Kreis Borken
Für die Einrichtung eines KI ist die Erarbeitung eines vom
Kreistag zu verabschiedenden Integrationskonzepts notwendig. Der Kreis Borken
soll gemäß der grundsätzlichen Genehmigung zur Einrichtung eines kommunalen
Integrationszentrums vom 04. März 2016 sein Integrationskonzept bis zum
September 2016 dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
vorlegen. Zur Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage hat der Kreis Borken
eine interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen der Fachbereiche
Sicherheit und Ordnung, Soziales, Jugend und Familie, Gesundheit sowie Bildung,
Schule, Kultur und Sport eingerichtet.
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, neben den Ergebnissen der
Bildungskonferenz eine fachbereichsübergreifende Abstimmung über weitere
Handlungsfelder sowie Zielsetzungen eines Integrationskonzeptes für den Kreis
Borken vorzunehmen.
In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe am
20.06.2016 wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt. Hierbei wurden besonders
die Wichtigkeit der Handlungsfelder Sport, Beschäftigung und Arbeitswelt,
Gesundheitsvorsorge und Wertevermittlung thematisiert.
Auf dieser Basis wird die kreisinterne Arbeitsgruppe den
Entwurf eines Integrationskonzeptes weiterentwickeln.
Das Konzept soll Ende September dem Kreisausschuss und dem
Kreistag vorgelegt werden.
Im Vorfeld werden sowohl Rückmeldungen der
Interfraktionellen Arbeitsgruppe als auch von Vertretungen von Akteuren der
Integrationsarbeit zu dem Konzept eingeholt.