Betreff
Sachstand „Kulturcard“
Vorlage
0179/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand der Möglichkeiten zur Einführung und Vermarktung einer „Kultur-/kult-Card“ zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung einer KULT-Card zu entwickeln, das kurzfristig realisiert werden kann und die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung  bietet.


Rechtsgrundlage:

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Sachdarstellung:

Der Ausschuss hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der Einführung einer sog. „Kulturcard“ zu prüfen. Zum einen soll somit der Eintritt in das KULT rabattiert möglich sein, zum anderen soll durch den Verbund mit anderen musealen Einrichtungen werbewirksam auf das KULT hingewiesen werden.

Darüber hinaus bietet eine solche Karte den Mehrwert einer Besucherbindung, die ein Teil der Marketingstrategie sein kann und damit verbunden zu einer höheren Besucherzahl führen kann. Damit werden aber nicht zwangsläufig die Eintrittseinnahmen erhöht, da diese  im Verbund mit den beteiligten anderen musealen Einrichtungen gerechnet werden müssen.

Um Erfahrungen zu sammeln kann auch ein zeitlich zielgruppenbegrenzter Museumspass eingeführt werden, der über einen bestimmten Zeitraum gültig ist und z. B.  jungen Menschen bis 18 Jahren den Besuch in den entsprechenden Musen stark vergünstigt einräumt. Dieser Museumspass kann mit einem Gewinnspiel verbunden werden, der das Image positiv verstärkt.

Grundsätzlich sind bei der Einführung solcher Rabattsysteme in musealen Einrichtungen oder bei der Anbindung an bereits bestehende Systeme (z. B. LWL- oder LVR-Museumscard) folgende Voraussetzungen zu bedenken:

·         Die beteiligten Museen müssen sich festlegen, wie der gewährende Rabatt eingerichtet wird – die Möglichkeiten sind sehr vielfältig (z.B. freier Eintritt,  ermäßigter Eintritt,  50%-Rabattierung). Je nach Trägerschaft der einzelnen Einrichtungen müssen die Vereinbarungen für das abgestimmte Rabattsystem vertraglich geregelt werden.

·         Die Gültigkeit der Karte muss einvernehmlich vereinbart werden. Möglich ist diese auf das Kalenderjahr zu beschränken oder für ein Jahr ab Ausgabedatum festzulegen.

·         Diese Vertragsregelungen müssen bei Anbindung an bestehende Systeme s.o. übernommen werden oder erst  mit allen beteiligten Museen ausgehandelt werden. Dabei ist zu bedenken, ob dies pauschaliert oder nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet werden kann.

·         Beim Verkauf der Karte muss abgestimmt werden, ob diese über eine zentrale Verkaufsstelle oder online vertrieben werden soll. Dies benötigt eine entsprechende Verwaltungsstruktur, die die Verteilung der Einnahmen, die Abwicklung der Kundendaten u. ä. zu ermöglicht. Darüber hinaus muss die Ausgabeform der sogenannten „Kulturcard“ geklärt werden (z. B. Plastik-Chipcard, die sowohl Hard- als auch Software erfordern würde).

Im Rahmen des Treffens der Kultur-AG am 31. August 2016 wurde über die Bereitschaft eines gemeinsamen Rabattsystems mit Museen und Trägern der Kultureinrichtungen diskutiert. Über die Ergebnisse wird mündlich im Ausschuss berichtet.

Bereits geplant ist für das Jahr 2017, über das Netzwerk Reformation eine Kombi-Ticket-Card einzuführen in Zusammenhang mit der geplanten Sonderausstellung, an der sich das KULT beteiligt, bei Vorlage der Card einen ermäßigten Eintritt zu gewähren. Auch das rock'n'popmuseum Gronau wird sich an dieser Card beteiligen – hier werden auf jeden Fall bereits Erfahrungen gesammelt, die bei der Gesamtkonzeption berücksichtigt werden können.

Nach Prüfung ist eine Anbindung an die Ruhrtop-Card oder an die LWL-/LVR-Museums-Card nicht möglich, da bei allen drei Karten ein komplexes Abrechnungssystem hinterlegt ist. Die Ruhrtop-Card ist zudem eine touristisch vertriebene Karte, bei der sich die teilnehmenden Institutionen bewerben müssen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Es wird keine „Kulturcard“ eingeführt.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Aufgrund des aktuellen Planungsstandes können noch keine Aufwandsschätzungen gemacht werden.