Betreff
MobiTicket - Weiterführung und Ausweitung auf die Preisstufen 3 und 4
Vorlage
0181/2016
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Kreis Borken wird das MobiTicket im Jahr 2017 weiter anbieten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln.

2.      Das MobiTicket wird ab dem 01.10.2016 auf die Preisstufen 3 und 4 ausgeweitet Diese Änderung steht unter dem Vorbehalt eines münsterlandweit einheitlichen Vorgehens und der Genehmigung der Bezirksregierung Münster.


Rechtsgrundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)

Sachdarstellung:

Bisherige Inanspruchnahme

Am 25.06.2015 hat der Kreistag des Kreises Borken den Beschluss zur Einführung eines MobiTickets ab 2016 unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln gefasst. Das Ticket wurde in allen Münsterlandkreisen gleichzeitig eingeführt. Das Land NRW fördert das MobiTicket im Kreis Borken im Jahr 2016 mit einer Summe von 425.700 €.

Wahlweise werden folgende Fahrkarten zu einem vergünstigten Preis den Bezugsberechtigten angeboten:

·         FunTicket

(für Personen bis 20 Jahre, an Schultagen ab 14.00 Uhr, ansonsten ganztags, im Münsterland-Netz)

·         Abo Monatsticket Preisstufe 2, Großkundenabo (in Bocholt: BocholtTicket)

(Die Fahrkarte ist begrenzt auf Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde, der Vorteil für Inhaber liegt im Wesentlichen in der günstigen Beschaffung von Anschlusstickets.)

·         Abo 9-Uhr-Monatsticket, Preisstufe 2 (in Bocholt: 9 Uhr BocholtTicket)

(Geringerer Eigenanteil und geringerer öffentlicher Zuschuss im Vergleich zum „normalen Monatsticket)

·         60plusAbo Netz Kreis Borken

·         60plusAbo Netz Münsterland

Da keine Erfahrungen mit dem MobiTicket vorlagen, wurde seinerzeit vorsichtig kalkuliert, um die maximale Förderhöhe nicht zu überschreiten. Die Auswertung aus den ersten sechs Monaten zeigt nun, dass das Ticket mit der Preisstufe 2 nur in Kommunen mit einem nennenswerten Stadtverkehr angenommen wird.

Aufgrund der relativ geringen Nachfrage würden bei den aktuellen Bedingungen nur ca. 30 % der seitens des Landes zur Verfügung gestellten Mittel in 2016 abgerufen.

Weiterentwicklung des MobiTickets

Um das MobiTicket attraktiver zu machen und die Nachfrage zu erhöhen wird vorgeschlagen, das Ticket auch für die Preisstufen 3 und 4 anzubieten. Die Zuzahlungen sollen, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, angehoben werden. Da sich die Bedingungen für das 60plusAbo und das FunTicket nicht ändern, soll die Höhe der Zuzahlung für diese Tickets unverändert bleiben.

Fahrkarte

PS 2

Zuzahlung

PS 3

Zuzahlung

PS 4

Zuzahlung

Abo Monatsticket

50,75 €

37,50 € (Bocholt)

15,00 €

64,00 €

25,00 €

85,96 €

30,00 €

9 Uhr Monatsticket

38,72 €

29,50 € (Bocholt)

10,00 €

50,16 €

15,00 €

58,72 €

20,00 €

(Ticketpreise: Stand 01.08.2016)

Die Tickets der Preisstufe 3 und 4 berechtigen die Nutzer zu Fahrten in die nächst größere Stadt oder Gemeinde, haben aber keine Netzgültigkeit. Es ist davon auszugehen, dass die MobiTickets mit der erweiterten Gültigkeit besser angenommen werden.

Es ist geplant, die Änderungen zum 01.10.2016 in allen Münsterlandkreisen durchzuführen. Vor der Umsetzung müsste die Bezirksregierung Münster über den notwendigen Änderungsantrag für 2016 entscheiden.

Wie bereits bei der Einführung des MobiTickets lässt sich die Nachfrage nach der Anpassung der Preisstufen nur schätzen. In der Anlage 1 ist eine Hochrechnung der Kreisanteile dargestellt. Wie die Tabelle 1 in der Anlage 1 zeigt, werden im Jahr 2016 voraussichtlich 297.700 € an Fördermitteln nicht abgerufen, die einen finanziellen Puffer für die Ausweitung der Preisstufen darstellen.

Die Tabelle 2 der Anlage 1 zeigt, wie viele Tickets der Preisstufen 3 und 4 ausgegeben werden können, bis die Förderhöchstsumme erreicht ist. Wie der Tabelle zu entnehmen ist, könnten noch insgesamt 2159 Tickets der Preisstufe 3 und 4 pro Monat ausgegeben werden, bis die Fördermittel für das Jahr 2016 erschöpft sind.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die meisten MobiTickets bislang für die Städte Bocholt, Ahaus und Borken ausgegeben wurden. Der überwiegende Teil der Nutzer aus diesen Städten wird voraussichtlich das MobiTicket der Preisstufe 2 wählen, da es für die Fahrten im Stadtgebiet ausreichend ist.

Die Nachfrage ab dem 01.10.2016 ist detailliert zu beobachten. Falls absehbar ist, dass die Nachfrage entgegen der bisherigen Erfahrungen so deutlich steigt, dass die Fördermittel in 2017 nicht mehr ausreichen sollten, müsste rechtzeitig gegengesteuert werden, z. B. durch Erhöhung des Eigenanteils der Ticketnutzer.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Die Änderungen werden nicht zum 01.10.2016 umgesetzt. Das MobiTicket wird in 2017 nicht mehr angeboten.


Finanzielle Auswirkungen:

Wie der Kalkulation für 2017 (s. Anlage 2) zu entnehmen ist, werden die Kosten für das MobiTicket in Höhe von 425.668 € geschätzt. Diese Kosten würden durch die zu erwartenden Fördermittel in Höhe von ca. 425.700 € vollständig gedeckt.