Betreff
Beratung des Entwurfs des Nachtragshaushalts 2016 - Budget 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport und des 2. Controllingberichts zum 30.09.2016
Vorlage
0240/2016
Art
Beschlussvorlage

Dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 des Budgets 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport wird zugestimmt.

Der 2. Controlling-Bericht zum 30.09.2016 wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 53 der Kreisordnung NRW in Verbindung mit §§ 80 und 81 der Gemeindeordnung NRW

Sachdarstellung:

Entwurf des Nachtragshaushalts 2016

Angesichts der guten Haushaltsentwicklung in 2016 soll gem. § 56 Abs. 3 KrO NRW der Hebesatz der Kreisumlage noch im laufenden Jahr im Rahmen einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016 um einen Prozentpunkt auf dann 27,8 Prozentpunkte verringert werden (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 262/2016).

Im Nachtragshaushalt 2016 sollen gem. § 10 GemHVO NRW alle Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen im Allgemeinen Haushalt berücksichtigt werden, die im Aufstellungszeitraum übersehbar sind und oberhalb einer Wertgrenze von 50 T-Euro liegen. Auch muss der Nachtragshaushalt die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Die aus Vereinfachungsgründen vorgesehene Wertgrenze von 50 T-Euro gewährleistet, dass die wesentlichen Änderungen, die im 2. Controllingbericht zum 30.09.2016 dargestellt sind, im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. Geringfügige Änderungen bis zu 50 T-Euro bleiben demnach außen vor.

Der Entwurf der Nachtragssatzung 2016 wird am 10.11.2016 in den Kreistag eingebracht. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss am 01.12.2016 und der Verabschiedung im Kreistag am 08.12.2016 ist der Nachtragshaushaltsentwurf in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die für das Budget 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport relevanten Änderungen im Entwurf des Nachtragshaushalt 2016 ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.


2. Controllingbericht zum 30.09.2016

Im Rahmen des unterjährigen Controllings werden mit dem 2. Controllingbericht zum Stichtag 30.09.2016 ein Überblick über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung sowie ein Einblick in die konkreten Ursachen etwaiger Planabweichungen der einzelnen Budgets eröffnet. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Veränderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen hat die Verwaltung eine versicherungsmathematische Zwischenberechnung der Heubeck AG vom 01.09.2016 zu Grunde gelegt. Zudem werden Rückstellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen mit in die Analyse einbezogen. Die Erkenntnisse dienen soweit möglich zur Steuerung der Mittelbewirtschaftung im weiteren Jahresverlauf und zur Planung des Entwurfs des Kreishaushalts 2017. In diesem Jahr dient der 2. Controllingbericht zudem als Grundlage für den Entwurf des vorgesehenen Nachtragshaushalts 2016, da dort die wesentlichen Ertrags- und Aufwandsänderungen über jeweils 50 T-Euro gem. § 10 GemHVO NRW Berücksichtigung finden sollen.