Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt die Informationen zur Produktionsschule NRW zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Produktionsschule.NRW
ist
im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang
Schule-Beruf in NRW“ ein Angebot für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche,
bei dem die berufliche Qualifizierung durch praktische und produktive Arbeit
vermittelt wird. Ziel der
Produktionsschule ist es, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt der
Jugendlichen durch eine individuelle und bedarfsgerechte Förderung zu erhöhen.
Das Landesprogramm sieht für jeden Teilnehmerplatz eine
Kofinanzierung vor, die im Kreis Borken alternativ durch die Rechtskreise SGB
II (Jobcenter) und SGB III (Agentur für Arbeit) erfolgt. Damit verbunden
unterscheiden sich auch die Zielgruppen der jeweiligen Rechtskreise.
Zielgruppe
im Rechtskreis SGB II sind Jugendliche unter 25 Jahren mit umfassenden
Aktivierungs- und Stabilisierungsbedarf, die
· vielfältige und
schwerwiegende Hemmnisse, insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen,
Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen, auf andere Weise
nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu
motivieren und schrittweise heranzuführen,
· die allgemeine
Schulpflicht erfüllt haben und ohne berufliche Erstausbildung sind, wegen der
in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht
eingegliedert werden können.
Zielgruppe
im Rechtkreis SGB III sind Jugendliche unter 25 Jahren nach Erfüllen der Vollzeitschulpflicht
und ohne Erstausbildung, die grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben und
· bei denen aufgrund
vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich von
Schlüsselqualifikationen oder auf Grund einer ausgeprägten Schulmüdigkeit eine
Förderung nach dem pädagogischen Prinzip des produktionsorientierten Lernens
(Verbindung von Arbeiten und Lernen) erfolgsversprechender erscheint als eine
Teilnahme an der BvB,
· die über die
erforderliche grundsätzliche Arbeits- und Lernbereitschaft verfügen und die mit
entsprechender sozialpädagogischer Unterstützung eine regelmäßige Teilnahme an
der Maßnahme erwarten lassen.
Darüber hinaus wird auch die Ausweitung auf
den Rechtskreis SGB VIII (Jugendhilfe) angestrebt.
Die Herausforderung dieser Zielgruppe, eine bedarfsgerechte und
individuelle Förderung zukommen zulassen, lässt sich am Auszug aus dem Zwischenbericht eines Bildungsträgers
ablesen:
„Die
Teilnehmer/innen bringen komplexe Problemlagen mit, die teilweise auch
kombiniert vorherrschen. Dies kann zum Beispiel eine Lernschwäche in
Kombination mit einer Sozialkompetenzschwäche oder einer psychischen Erkrankung
sein. Auch Themen wie plötzliche Wohnungslosigkeit oder ungewollte
Schwangerschaften spielen eine Rolle. Diese Problemlagen machen eine Zuweisung
in Maßnahmen mit höheren Anforderungen, geschweige denn eine Vermittlung auf
den ersten Arbeits-und Ausbildungsmarkt nur für einen Teil der Teilnehmer/innen
möglich. Bei einem Großteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet die Sozialisation
in schwierigen Familienverhältnissen statt. So fehlt häufig eine geregelte
Alltagsstruktur, soziale Kompetenzen sind nur gering ausgeprägt und die
Aufnahme-und Lernfähigkeit ist deutlich herabgesetzt.
Folgende
Problemlagen – auch in Kombination – sind bei den Teilnehmenden Jugendlichen
festzustellen:
§ Suchtgefährdung
§ Schulden
§ Straffälligkeit
§ Gesundheitliche Einschränkung
§ Psych. Auffälligkeiten
§ Lernschwierigkeiten
§ themenbehaftetes Elternhaus
§ nicht ausreichende Bildung“
Das
Angebot der Produktionsschule setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
(1) Einzelberatung/Sozialpädagogische Begleitung
- Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive
- Planung einer Aktivierungsstrategie
(2) Einbindung der Teilnehmenden in Produktions-
und Wirtschaftsabläufe in
Berufsfeldern:
- Metall-/Maschinenbau
- Holz
- Hotel-und Gaststätten
- Haushalt/Hygiene
- Handel
(3) Fachpraktischer
und schulisch-allgemeinbildender Kompetenzausbau:
- Stütz- und Förderunterricht zur Vorbereitung auf
weiterführende Bildungsangebote/Ausbildung
- Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs von
Schulabschlüssen
- methodisch/praktischer Kompetenzausbau im jeweiligen
Berufsfeld
(4) Sozialer / personaler und methodischer Kompetenzausbau:
- Förderung des Selbstbewusstseins und der
Verantwortungsbereitschaft
- Förderung der interkulturellen Kompetenz
- Förderung von Teamfähigkeit und Kommunikations- und
Kritikfähigkeit durch Bildung von Kleinteams
- Förderung der Problemlösekompetenz durch Organisation
von Arbeitsaufteilung, Zeitablaufpläne, Bestandskontrollen
In
der Regel wird das Angebot der Produktionsschule von 12-18 Teilnehmer/innen
gleichzeitig genutzt, ein laufender Einstieg ist möglich. Die maximale
Verweildauer beträgt 12 Monate.
Der
Jugendliche besucht die Produktionsschule an fünf Tage in der Woche mit einer
Wochenstundenzahl von 39 Stunden.
Das
Angebot wird durch sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte und
Ausbilder/innen durchgeführt bei einem Betreuungsschlüssel von 1-6.
Im Kreis Borken gibt es Produktionsschulen in
den Städten Gronau, Ahaus, Borken und Bocholt mit insgesamt 96 Plätzen.