Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt das neue Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 61 Schulgesetz
Sachdarstellung:
Mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern neu gestaltet. Diese Neuregelung war erforderlich, da die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die schulgesetzliche Regelung in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt hatte.
Durch die Neuregelung wird insbesondere die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Auswahlentscheidung klarer konturiert. Beide Beteiligte nehmen im Wege einer Anhörung am Besetzungsverfahren teil und können zu den Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen. Das bisherige Wahlrecht der Schulkonferenz und das Vetorecht des Schulträgers entfallen zukünftig.
Die neuen Regelungen gelten für Verfahren, die nach dem 01.01.2016 eingeleitet werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule werden die wesentlichen Änderungen durch die Gegenüberstellung des bisherigen Verfahrens mit dem neuen Verfahren erläutert.