a) Beratung und Beschlussfassung über die von den Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
b) Satzungsbeschluss
a) Über die im Rahmen der Offenlegung von den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird entsprechend den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschlägen beschlossen.
b) Der Landschaftsplan “Bocholt/ Rhede” wird als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§§ 8 ff. des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit den §§ 7 bis 18 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 (GV. NW. S. 568 / SGV. NW. S. 791), jeweils in der aktuellen Fassung.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken
hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 die Aufstellung des Landschaftsplanes
„Bocholt/ Rhede” beschlossen. Durch Kreistagsbeschluss vom 23.06.2016 wurde der
Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes erweitert. Der Landschaftsplan als zentrales Instrument
des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die
Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der Münsterländer Parklandschaft. Die
Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch die Untere Naturschutzbehörde des
Kreises Borken. Der Landschaftsplan enthält neben den notwendigen
Erhaltungsfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,
Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) die gebotenen Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von
Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.
Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei
der Durchführung landschaftserhaltender und ‑gestaltender Maßnahmen sowie
der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des
Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in
zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen
eines Landschaftsplanes voraus.
Die für diesen Landschaftsplan eingerichtete
planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich in Sitzungen am 29.06.2015 und
09.11.2015 sowie bei einer Bereisung des Plangebietes am 28.09.2015 mit dem
Landschaftsplan “Bocholt/ Rhede” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene
Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur
Münsterland, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Kreisstelle der
Landwirtschaftskammer NW, die Städte Bocholt und Rhede sowie je zwei Vertreter
des Ausschusses für Umwelt und des Naturschutzbeirates mit.
Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 19.11.2015 und dem Beirat am 16.12.2015 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0235/2015). Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt im Februar 2016 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Februar/ März 2016. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.
In seiner Sitzung am 23.06.2016 hat der Kreistag über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung entschieden sowie die Offenlegung des Planes beschlossen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0119/2016).
Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt des Kreises Borken Nr. 21/2016 vom 12.09.2016. Der Landschaftsplan hat dann in der Zeit vom 04.10.2016 bis 03.11.2016 öffentlich ausgelegen. Den Trägern öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 26.09.2016 nochmals Gelegenheit gegeben worden, bis zum Ende der Offenlegungsfrist Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzutragen. Hiervon haben 13 Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht (s. Anlage 1). Im Rahmen der Offenlage haben Privatpersonen, Grundstückseigentümer und Verbände Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Landschaftsplan vorgetragen (s. Anlage 2). Die Einwendungen sind von der Verwaltung geprüft worden. Übersichten der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, versehen mit einem Beschlussvorschlag, sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung des Landschaftsplanes „Bocholt/ Rhede“ soll in einer fünfjährigen Phase, beginnend direkt nach Erlangung der Rechtskraft erfolgen. Bei der Finanzierung der Einzelfestsetzungen werden verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen, wobei von einer Landes- und EU-Beteiligung von 80% ausgegangen wird. Ebenfalls ist der Einsatz von Ersatzgeldern vorgesehen.
Folgende Ausgaben sind veranschlagt:
1.
Vervielfältigung des Planes 1.200,00
€
2. Ausgaben für besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
Beschilderung
der Naturschutzgebiete 1.800,00
€
Sicherungsmaßnahmen 2.500,00 €
Beschilderung von Naturdenkmalen 200,00 €
Maßnahmen in Landschaftsräumen 76.000,00 €
3. Ausgaben für
Entwicklungs- Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
Standortgebundene
Anpflanzungen / Anlage von Kleingewässern 72.900,00
€
Allgemeine Pflegemaßnahmen (z.B. Hecken- und Kopfbaumpflege,
Obstwiesen und Obstbaumpflege) 38.000,00 €
Spezielle Pflegemaßnahmen 12.560,00 €
Maßnahmen an Naturdenkmalen 2.000,00 €
Erholungsbezogene Maßnahmen 30.000,00 €
Gesamtkosten 237.160,00
€
Eigenanteil rd. 70.000 €