Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2017 bis 2021 wird in der Fassung vom 06.01.2017 unter Berücksichtigung der von den Städten und Gemeinden und der Bezirksregierung Münster vorgebrachten Hinweise und Änderungswünsche als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlage:
§§ 26 Abs. 1 lit.
o und 53 Abs. 1 KrO
§ 87 Abs. 2 GO
§§ 17, 20 KrWG, § 5 Abs. 1 LAbfG NRW
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 dem Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für
den Kreis Borken für die Jahre 2017 - 2021 zugestimmt.
Da das fortgeschriebene
Abfallwirtschaftskonzept auch Festlegungen für Maßnahmen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden enthält, waren diese vor dem endgültigen Erlass zu hören.
Die Städte und Gemeinden haben dabei Gelegenheit erhalten, Anregungen und
Bedenken vorzubringen. Die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde wurde
ebenfalls frühzeitig im Verfahren beteiligt.
Die derzeit gültige Satzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Borken vom 25.06.2015 regelt, dass die
kreisangehörigen Gemeinden das Einsammeln und Befördern der Abfälle unter
Beachtung des jeweils gültigen Abfallwirtschaftskonzeptes – insbesondere der
dort getroffenen Festlegungen für die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden
– wahrnehmen.
Die Städte und Gemeinden Borken, Bocholt,
Legden, Reken, Rhede und Velen sowie die Bezirksregierung Münster haben
folgende Anregungen, Bedenken und Fragen vorgebracht:
Stadt / Gemeinde |
Stellungnahme der Verwaltung |
Borken Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2017 bis 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, - auf
die Aufnahme einer separaten Erfassung der Bio- und Grünabfälle im Außenbereich
zu verzichten und - die
Stadt frühzeitig in mögliche Überlegungen von Kreis und EGW zur Optimierung
der Schnittstellen zwischen den Kommunen und dem Kreis Borken/EGW im Sinne
einer langfristig wirtschaftlichen Lösung einzubinden |
In AWK wird lediglich angeregt, dass die Kommunen die Einführung der Biotonne im Außenbereich unter Einbeziehung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten prüfen. Eine Verpflichtung zur Einführung einer Erfassung im Außenbereich ist nicht gegeben. Die Optimierung von Schnittstellen kann und wird
nur gemeinsam mit den Kommunen erfolgen.
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Bocholt Allgemeines Die Stadt Bocholt nimmt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2017 - 2021 und die dort beschriebenen Planungen zur Kenntnis. Die dargestellten Maßnahmen zur Auslastung der vorhandenen Anlagen und zur Sicherung von Entsorgungskontingenten werden begrüßt. inhaltliche Änderungswünsche Die Stadt Bocholt beabsichtigt die Einführung einer Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Die politischen Gremien der Stadt Bocholt haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Umsetzung scheiterte bisher an einem fehlenden Wertstoffgesetz bzw. an der Bereitschaft der Dualen Systeme. Die auf den Seite 92 dargelegte Option der Einführung einer Wertstofftonne wird ausdrücklich begrüßt. Im Passus zur Wertstofftonne auf Seite 92 sollte jedoch konkret dargestellt werden, dass der Kreis Borken die Einführung der Wertstofftonne auch dann unterstützt, wenn das nunmehr alternativ zum Wertstoffgesetz geplante Verpackungsgesetz weiter auf sich warten lässt bzw. wenn statt einer kreisweiten Lösung nur einzelne Kommunen eine Wertstofftonne einführen möchten. Der Passus zur Wertstofftonne könnte etwa um die folgende Formulierung ergänzt werden: „Unabhängig von der weiteren abfall-rechtlichen Entwicklung unterstützt der Kreis Borken Initiativen einzelner Kommunen zur Einführung einer Wertstofftonne." Redaktionelle Ergänzungen / Hinweise Auf Seite 38 ist in der Tabelle „Erfassung über Wertstoffhöfe" ein Fehler, Hier muss der Betreiber in ESB geändert werden. |
Der Anregung wird gefolgt. Die Änderung ist übernommen. |
Legden Das Konzept in der vorgelegten Fassung findet unsere Zustimmung. |
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. |
Reken Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2017 bis 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Reken ist besonders am wirtschaftlichen Betrieb der Abfallentsorgungsanlagen interessiert. Die EGW ist im Bereich der Bioabfallbehandlung höchst leistungsfähig, daher sollte die Chance für den Ausbau von kommunalen Kundenbeziehungen durch die im KrWG vorgesehene flächendeckende Einführung der Biotonne unbedingt genutzt werden, um eine Auslastung der Anlagen und damit einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Die Anregung, dass die Erfassung der Küchenabfälle und auch der weiteren Bioabfälle auf den sog. „Außenbereich“ ausgedehnt werden soll (siehe Seite 59 des Abfallwirtschaftskonzeptes) wird allerdings nicht befürwortet. Die landwirtschaftlich geprägte Struktur des Außenbereiches und die damit verbundenen vielfältigen Verwertungsmöglichkeiten sprechen aus ökologischer Sicht nicht dafür. Es macht wenig Sinn, einen minimalen Bedarf kostenträchtig mittels Entsorgungsstruktur abzudecken. Die Kooperationen und interkommunalen Austausche zur Abfallvermeidung und Wertstofferfassung haben sich auch in der Vergangenheit (z. B. Altpapier- und Alttextilerfassung) bewährt und sollten fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden. Die Zielsetzung, die Gesamtkosten der Abfallerfassung, des Abfalltransportes und der Abfallentsorgung zu senken, wird geteilt. |
Im AWK wird lediglich angeregt, dass die Kommunen die Einführung der Biotonne im Außenbereich unter Einbeziehung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten prüfen. Eine Verpflichtung zur Einführung einer Erfassung im Außenbereich ist nicht gegeben. |
Rhede Zur Fortschreibung des Abfallwirtschafts-konzeptes habe ich folgende Anmerkungen: Seiten 34, 35 und 38 unter Bemerkungen: ganzjährige kostenlose Anlieferung am Wertstoffhof. Bedingt durch die Neukonzeption des EGW-Wertstoffhofes Mitte des Jahres wird eine deutliche Steigerung der Wertstoffmengen beim Grünabfall, Sperrmüll sowie Altholz erwartet, so dass auch die Zielwerte 2021 des AWP NRW erreicht werden dürften. |
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die
redaktionellen Anpassungen wurden ergänzt. |
Velen Der Rat der Stadt Velen nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) für den Zeitraum 2017 bis 2021 zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Entwurf der Fortschreibung des AWK wird der Nachweis erbracht, dass die Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre gewährleistet und der Kreis Borken als entsorgungspflichtige Körperschaft gut gerüstet ist, die vom Gesetzgeber bis zum Jahr 2021 vorgegebenen abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket, das verstärkt auf eine Intensivierung der Abfallvermeidungsmaßnahmen und auf eine Weiterentwicklung und Optimierung der Wertstofferfassung und -Verwertung ausgerichtet ist, wird vom Rat ausdrücklich begrüßt. Er teilt die Auffassung, dass die Systemführerschaft für die Wertstoffe auch zukünftig bei den Kommunen anzusiedeln Ist, damit die grundsätzlich bei der Verwertung der Wertstoffe zu erzielenden Erlöse den kommunalen Gebührenhaushalten zugutekommen. Bei allen Maßnahmen ist jedoch darauf zu achten, dass sie nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vertretbar und damit im Hinblick auf die Kosten sozial verantwortbar sind." |
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. |
Bezirksregierung Münster Abfallentsorgungssatzung
des Kreises Borken (Ziffer 2.6.1) Hinsichtlich des Ausschlusses von Abfällen von der Entsorgung durch den Kreis sollte ergänzend darauf hingewiesen werden, dass dieser Ausschluss nicht für Abfälle aus privaten Haushalten gilt. Elektroschrott
(Ziffer 5.5) Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sollte ergänzend angegeben sein, dass die Hersteller nach § 16 und die Vertreiber nach § 17 ElektroG verpflichtet sind, Elektroaltgeräte wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen. LVP (Ziffer 5.8) Auch hinsichtlich der Leichtverpackungen sollte die auf Grundlage der VerpackungsVO abweichende Zuständigkeit der „Dualen Systemen“ für die Einsammlung und die Verwertung bzw. Entsorgung angegeben sein. Prognose
Abfallmengen 2021 (Ziffer 5.12) Abweichend von der in Abbildung 49 dargestellten Entwicklung der Abfallmengen im Kreis Borken halte ich bei den hmä Gewerbeabfällen und bei den Bau- und Abbruchabfällen höhere Mengen als prognostiziert für möglich. Davon ausgehend, dass nicht beabsichtigt ist, den Umfang der per Satzung ausgeschlossenen Abfälle deutlich zu erweitern sowie die Entsorgungskosten deutlich anzuheben, würde ich zumindest das zuletzt erreichte Niveau des Jahres 2015 auch für die weitere Entwicklung der hmä Gewerbeabfälle in Ansatz bringen. Die in Abbildung 47 dargelegte Entwicklung der Bau- und Abbruchabfälle in den Jahren 2011 bis 2015 rechtfertigt aus meiner Sicht ohne weitergehende Erläuterungen nicht den prognostizierten erheblichen Rückgang im Jahr 2021. Da die Entsorgung der mineralischen Bau- und Abbruchabfälle über die Kooperation mit dem Kreis Warendorf mengenunabhängig sichergestellt ist, sollte der für diese Abfälle prognostizierte Rückgang deutlich konservativer gewählt werden. Dies auch deshalb, weil heute nicht vorhersehbar ist, wieviel Bautätigkeit als entscheidende Größe für das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen im Kreis Borken im Jahr 2021 stattfinden wird. |
Der Hinweis wurde übernommen. Der Hinweis wurde übernommen. Der Hinweis wurde übernommen. Der Rückgang in den hmä Gewerbeabfällen hat zwei Gründe: Es wird erwartet, dass aufgrund der novellierten Gewerbeabfallverordnung Mengen nicht mehr angedient, sondern anderweitig verwertet werden. Zudem werden relevante Mengen, die bis 2015 in der Anlage Hoxfeld angenommen wurden, in Zukunft wegfallen, da die Anlage mit der Rekultivierung des Deponiekörpers ebenfalls wegfällt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die gewerblichen Anlieferer mit häufig geringen Mengen den Entsorgungsstandort Gescher nutzen, sondern auf eine der vielen mittelständischen Entsorger in der Region zurückgreifen. Wesentliche Bestandteile der mineralischen Abfälle werden heute als Deponieersatzbaustoffe für die Rekultivierung der ehemaligen Siedlungsabfalldeponien eingesetzt. Mit Abschluss der Rekultivierungsarbeiten ist damit zu rechnen, dass wesentliche Mengen in andere Verwertungsmaßnahmen gehen. Eine Andienung als Abfall zur Beseitigung mit einem Transport zu Deponie im Kreis Warendorf ist aufgrund der damit verbundenen Kosten aufgrund günstigerer Verwertungswege im Aufkommen nur untergeordnet. Daher ist bei der Andienung der Abfälle mit deutlich geringeren Mengen zu rechnen, wobei der Weg der Deponierung im Kreis Warendorf mengenunabhängig besteht. |
Das fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept ist vom Kreistag als Satzung zu erlassen. Vor Veröffentlichung als Satzung wird das Ergebnis der Prüfung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen den Städten und Gemeinden mitgeteilt.