Betreff
Verabschiedung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2017 bis 2021 des Kreises Borken
Vorlage
0005/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2017 bis 2021 wird in der Fassung vom 06.01.2017 unter Berücksichtigung der von den Städten und Gemeinden und der Bezirks­regierung Münster vorgebrachten Hinweise und Änderungswünsche als Satzung beschlos­sen.

 


Rechtsgrundlage:

§§ 26 Abs. 1 lit. o und 53 Abs. 1 KrO

§ 87 Abs. 2 GO

§§ 17, 20 KrWG, § 5 Abs. 1 LAbfG NRW

 

Sachdarstellung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 dem Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Borken für die Jahre 2017 - 2021 zugestimmt.

Da das fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept auch Festlegungen für Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden enthält, waren diese vor dem endgültigen Erlass zu hören. Die Städte und Gemeinden haben dabei Gelegenheit erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde wurde ebenfalls frühzeitig im Verfahren beteiligt.

Die derzeit gültige Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken vom 25.06.2015 regelt, dass die kreisangehörigen Gemeinden das Einsammeln und Befördern der Abfälle unter Beachtung des jeweils gültigen Abfallwirtschaftskonzeptes – insbesondere der dort getroffenen Festlegungen für die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden – wahr­nehmen.

Die Städte und Gemeinden Borken, Bocholt, Legden, Reken, Rhede und Velen sowie die Bezirksregierung Münster haben folgende Anregungen, Bedenken und Fragen vorgebracht:

Stadt / Gemeinde

 

Stellungnahme der Verwaltung

Borken

 

Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2017 bis 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Es wird angeregt,

-    auf die Aufnahme einer separaten Erfas­sung der Bio- und Grünabfälle im Außen­bereich zu verzichten und

 

 

 

 

 

-    die Stadt frühzeitig in mögliche Überle­gungen von Kreis und EGW zur Optimie­rung der Schnittstellen zwischen den Kommunen und dem Kreis Borken/EGW im Sinne einer langfristig wirtschaftlichen Lösung einzubinden

 

 

 

 

 

 

 

 

In AWK wird lediglich angeregt, dass die Kommunen die Einführung der Biotonne im Außenbereich unter Einbeziehung von wirt­schaftlichen und ökologischen Aspekten prüfen. Eine Verpflichtung zur Einführung einer Erfassung im Außenbereich ist nicht gegeben.

 

Die Optimierung von Schnittstellen kann und wird nur gemeinsam mit den Kommunen erfolgen. 

Bocholt

 

Allgemeines

Die Stadt Bocholt nimmt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeit­raum 2017 - 2021 und die dort beschrie­benen Planungen zur Kenntnis. Die darge­stellten Maßnahmen zur Auslastung der vorhandenen Anlagen und zur Sicherung von Entsorgungskontingenten werden begrüßt.

 

inhaltliche Änderungswünsche

Die Stadt Bocholt beabsichtigt die Einfüh­rung einer Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Die politi­schen Gremien der Stadt Bocholt haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Umsetzung scheiterte bisher an einem fehlenden Wertstoffgesetz bzw. an der Bereitschaft der Dualen Systeme.

 

Die auf den Seite 92 dargelegte Option der Einführung einer Wertstofftonne wird ausdrücklich begrüßt.

 

Im Passus zur Wertstofftonne auf Seite 92 sollte jedoch konkret dargestellt werden, dass der Kreis Borken die Einführung der Wertstofftonne auch dann unterstützt, wenn das nunmehr alternativ zum Wertstoffgesetz geplante Verpackungsgesetz weiter auf sich warten lässt bzw. wenn statt einer kreis­weiten Lösung nur einzelne Kommunen eine Wertstofftonne einführen möchten.

 

Der Passus zur Wertstofftonne könnte etwa um die folgende Formulierung ergänzt werden:

„Unabhängig von der weiteren abfall-recht­lichen Entwicklung unterstützt der Kreis Borken Initiativen einzelner Kommunen zur Einführung einer Wertstofftonne."

 

Redaktionelle Ergänzungen / Hinweise

Auf Seite 38 ist in der Tabelle „Erfassung über Wertstoffhöfe" ein Fehler, Hier muss der Betreiber in ESB geändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Anregung wird gefolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Änderung ist übernommen.

Legden

Das Konzept in der vorgelegten Fassung findet unsere Zustimmung.

 

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Reken

Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2017 bis 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Gemeinde Reken ist besonders am wirt­schaftlichen Betrieb der Abfallentsorgungs­anlagen interessiert. Die EGW ist im Bereich der Bioabfallbehandlung höchst leistungs­fähig, daher sollte die Chance für den Aus­bau von kommunalen Kunden­beziehungen durch die im KrWG vorgesehene flächen­deckende Einführung der Biotonne unbe­dingt genutzt werden, um eine Auslastung der Anlagen und damit einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.

 

Die Anregung, dass die Erfassung der Küchenabfälle und auch der weiteren Bio­abfälle auf den sog. „Außenbereich“ aus­gedehnt werden soll (siehe Seite 59 des Abfallwirtschaftskonzeptes) wird allerdings nicht befürwortet. Die landwirtschaftlich geprägte Struktur des Außenbereiches und die damit verbundenen vielfältigen Verwer­tungsmöglichkeiten sprechen aus ökolo­gischer Sicht nicht dafür. Es macht wenig Sinn, einen minimalen Bedarf kostenträchtig mittels Entsorgungsstruktur abzudecken.

 

Die Kooperationen und interkommunalen Austausche zur Abfallvermeidung und Wert­stofferfassung haben sich auch in der Ver­gangenheit (z. B. Altpapier- und Alttextil­erfassung) bewährt und sollten fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden. Die Zielsetzung, die Gesamtkosten der Abfallerfassung, des Abfalltransportes und der Abfallentsorgung zu senken, wird geteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im AWK wird lediglich angeregt, dass die Kommunen die Einführung der Biotonne im Außenbereich unter Einbeziehung von wirt­schaftlichen und ökologischen Aspekten prüfen. Eine Verpflichtung zur Einführung einer Erfassung im Außenbereich ist nicht gegeben.

 

Rhede

 

Zur Fortschreibung des Abfallwirtschafts-konzeptes habe ich folgende Anmerkungen:

 

Seiten 34, 35 und 38 unter Bemerkungen: ganzjährige kostenlose Anlieferung am Wertstoffhof.

 

Bedingt durch die Neukonzeption des EGW-Wertstoffhofes Mitte des Jahres wird eine deutliche Steigerung der Wertstoffmengen beim Grünabfall, Sperrmüll sowie Altholz erwartet, so dass auch die Zielwerte 2021 des AWP NRW erreicht werden dürften.

 

 

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die redaktionellen Anpassun­gen wurden ergänzt.

Velen

 

Der Rat der Stadt Velen nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschafts­konzeptes (AWK) für den Zeitraum 2017 bis 2021 zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Entwurf der Fortschreibung des AWK wird der Nachweis erbracht, dass die Entsor­gungssicherheit für die nächsten 10 Jahre gewährleistet und der Kreis Borken als entsorgungspflichtige Körperschaft gut gerüstet ist, die vom Gesetzgeber bis zum Jahr 2021 vorgegebenen abfallwirtschaft­lichen Ziele zu erreichen.

 

Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket, das verstärkt auf eine Intensivierung der Abfall­vermeidungsmaßnahmen und auf eine Weiterentwicklung und Optimierung der Wertstofferfassung und -Verwertung ausge­richtet ist, wird vom Rat ausdrücklich begrüßt. Er teilt die Auffassung, dass die Systemführerschaft für die Wertstoffe auch zukünftig bei den Kommunen anzusiedeln Ist, damit die grundsätzlich bei der Verwer­tung der Wertstoffe zu erzielenden Erlöse den kommunalen Gebührenhaushalten zugutekommen.

 

Bei allen Maßnahmen ist jedoch darauf zu achten, dass sie nicht nur ökologisch sinn­voll, sondern auch wirtschaftlich vertretbar und damit im Hinblick auf die Kosten sozial verantwortbar sind."

 

 

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Bezirksregierung Münster

Abfallentsorgungssatzung des Kreises Borken (Ziffer 2.6.1)

Hinsichtlich des Ausschlusses von Abfällen von der Entsorgung durch den Kreis sollte ergänzend darauf hingewiesen werden, dass dieser Ausschluss nicht für Abfälle aus privaten Haushalten gilt.

 

Elektroschrott (Ziffer 5.5)

Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Sammlung und Entsorgung von Elektro­altgeräten sollte ergänzend angegeben sein, dass die Hersteller nach § 16 und die Ver­treiber nach § 17 ElektroG verpflichtet sind, Elektroaltgeräte wiederzuverwenden oder nach § 20 zu behandeln und nach § 22 zu entsorgen.

 

LVP (Ziffer 5.8)

Auch hinsichtlich der Leichtverpackungen sollte die auf Grundlage der VerpackungsVO abweichende Zuständigkeit der „Dualen Systemen“ für die Einsammlung und die Verwertung bzw. Entsorgung angegeben sein.

 

Prognose Abfallmengen 2021 (Ziffer 5.12)

Abweichend von der in Abbildung 49 darge­stellten Entwicklung der Abfallmengen im Kreis Borken halte ich bei den hmä Gewer­beabfällen und bei den Bau- und Abbruch­abfällen höhere Mengen als prognostiziert für möglich.

Davon ausgehend, dass nicht beabsichtigt ist, den Umfang der per Satzung ausge­schlossenen Abfälle deutlich zu erweitern sowie die Entsorgungskosten deutlich anzu­heben, würde ich zumindest das zuletzt erreichte Niveau des Jahres 2015 auch für die weitere Entwicklung der hmä Gewerbe­abfälle in Ansatz bringen.

 

 

Die in Abbildung 47 dargelegte Entwicklung der Bau- und Abbruchabfälle in den Jahren 2011 bis 2015 rechtfertigt aus meiner Sicht ohne weitergehende Erläuterungen nicht den prognostizierten erheblichen Rückgang im Jahr 2021. Da die Entsorgung der mine­ralischen Bau- und Abbruchabfälle über die Kooperation mit dem Kreis Warendorf mengenunabhängig sichergestellt ist, sollte der für diese Abfälle prognostizierte Rück­gang deutlich konservativer gewählt werden. Dies auch deshalb, weil heute nicht vorher­sehbar ist, wieviel Bautätigkeit als entschei­dende Größe für das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen im Kreis Borken im Jahr 2021 stattfinden wird.

 

 

 

 

Der Hinweis wurde übernommen.

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wurde übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wurde übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Rückgang in den hmä Gewerbeabfällen hat zwei Gründe: Es wird erwartet, dass aufgrund der novellierten Gewerbeabfall­verordnung Mengen nicht mehr angedient, sondern anderweitig verwertet werden. Zudem werden relevante Mengen, die bis 2015 in der Anlage Hoxfeld angenommen wurden, in Zukunft wegfallen, da die Anlage mit der Rekultivierung des Deponiekörpers ebenfalls wegfällt. Es ist nicht davon auszu­gehen, dass die gewerblichen Anlieferer mit häufig geringen Mengen den Entsorgungs­standort Gescher nutzen, sondern auf eine der vielen mittelständischen Entsorger in der Region zurückgreifen.

 

Wesentliche Bestandteile der mineralischen Abfälle werden heute als Deponieersatz­baustoffe für die Rekultivierung der ehe­maligen Siedlungsabfalldeponien eingesetzt. Mit Abschluss der Rekultivierungsarbeiten ist damit zu rechnen, dass wesentliche Mengen in andere Verwertungsmaßnahmen gehen. Eine Andienung als Abfall zur Beseitigung mit einem Transport zu Deponie im Kreis Warendorf ist aufgrund der damit verbunde­nen Kosten aufgrund günstigerer Verwer­tungswege im Aufkommen nur unter­geordnet. Daher ist bei der Andienung der Abfälle mit deutlich geringeren Mengen zu rechnen, wobei der Weg der Deponierung im Kreis Warendorf mengenunabhängig besteht.

 

 

Das fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept ist vom Kreistag als Satzung zu erlassen. Vor Veröffentlichung als Satzung wird das Ergebnis der Prüfung über die vorgebrachten Beden­ken und Anregungen den Städten und Gemeinden mitgeteilt.