Betreff
Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2015, Entlastung des Landrates für den Gesamtabschluss 2015
Vorlage
0007/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) schließt sich dem von der Revision festge­stellten Ergebnis über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2015 und der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes an. Die Feststellungen der Revision werden als eigenes Prüfungsergebnis übernommen.

2.        Der RPA empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

1.    Der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2015 wird in der vom RPA in seiner Sitzung am 21.02.2017 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 457.976.706,48 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 7.200.951,06 € bestätigt.

2.    Dem Landrat wird für den Gesamtabschluss 2015 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

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Rechtsgrundlage:

§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 116, 95 und 96 sowie § 101 GO NRW und § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW

Sachdarstellung:

Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche vermitteln und ist zu erläutern. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen. Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zur Bestätigung zuzuleiten.

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde vom Kämmerer am 15.09.2016 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat leitete den Mitgliedern des Kreistages anschließend den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 mit den begründenden Unterlagen zur Kreistagssitzung am 22.09.2016 zu. Aufgrund der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zur Prüfung an den RPA weitergeleitet. Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 6, 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der RPA zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Die Revision des Kreises Borken hat den Gesamtabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem beigefügten Prüfungsbericht vom 12.12.2016 zusammengefasst.

Den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 mit Gesamtanhang und Gesamtlagebericht haben die Mitglieder des RPA bereits im Rahmen der Kreistagssitzung am 22.09.2016 erhalten. Über die im Gesamtabschluss vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen durch die Verwaltung informiert die beigefügte Änderungsliste.

Es wird vorgeschlagen, die Feststellung der Revision als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Bestätigungsvermerk ist nach Beschlussfassung durch den RPA vom Vorsitzenden zu unterzeichnen (§ 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 7 GO NRW).

Nach der abschließenden Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2015 durch den RPA wird der Prüfungsbericht mit dem Gesamtabschluss, dem Gesamtlagebericht, dem Beteiligungsbericht und dem Bestätigungsvermerk im Internet als digitale Gesamtfassung bereitgestellt.

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. 116 Abs. 1 GO NRW und § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW ist der Kreistag für die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses zuständig. Darüber hinaus entscheiden die Kreistagsmitglieder über die Entlastung des Landrates.

Der vom Kreistag bestätigte Gesamtabschluss wird der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Er wird öffentlich bekannt gemacht und bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Im Übrigen ist der Gesamtabschluss 2015 dauerhaft im Internet abrufbar.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Soweit die Bestätigung des Gesamtabschlusses verweigert oder dem Landrat keine oder nur eine Entlastung mit Einschränkungen erteilt wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine