1. Der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2015 wird in der vom RPA in seiner Sitzung am 21.02.2017 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanz- summe von 457.976.706,48 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 7.200.951,06 € bestätigt.
2. Dem Landrat wird für den Gesamtabschluss 2015 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
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Rechtsgrundlage:
§§ 53 KrO NRW in
Verbindung mit §§ 116, 95 und 96 sowie § 101 GO NRW und § 26 Abs. 1 Satz 2
Buchstabe i) KrO NRW
Sachdarstellung:
Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3
der GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte
Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zur Bestätigung zugeleitet. Der
Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde vom Kämmerer am 15.09.2016 aufgestellt
und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat leitete den Mitgliedern
des Kreistages anschließend den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 mit den
begründenden Unterlagen zur Kreistagssitzung am 22.09.2016 zu.
Aufgrund der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zur Prüfung an den RPA weitergeleitet. Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 6, 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der RPA zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Der RPA hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 und den Prüfungsbericht der Revision des Kreises vom 12.12.2016 beraten und einstimmig beschlossen, sich dem Prüfungsergebnis der Revision anzuschließen und es als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen. Der Vorsitzende des RPA hat anschließend den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk unterschrieben (§ 101 Abs. 7 GO NRW). Eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes inkl. Anlagen wird den Kreistagsmitgliedern im Internet als digitale Gesamtfassung bereitgestellt.
Zuständig für die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses ist der Kreistag. Der RPA empfiehlt dem Kreistag aufgrund der einstimmigen Beschlussfassung vom 21.02.2017 zu beschließen, dass
1. der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2015 in der vom RPA in seiner Sitzung am 21.02.2017 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 457.976.706,48 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 7.200.951,06 € bestätigt und
2. dem Landrat für den Gesamtabschluss 2015 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt wird.
Der vom Kreistag bestätigte Gesamtabschluss wird der
Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Er wird öffentlich bekannt gemacht und
bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar
gehalten. Im Übrigen ist der Gesamtabschluss 2015 dauerhaft im Internet
abrufbar.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Soweit die Bestätigung des Gesamtabschlusses verweigert
oder dem Landrat keine oder nur eine Entlastung mit Einschränkungen erteilt
wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben
Finanzielle Auswirkungen:
keine