Der Jahresbericht 2016 der Revision des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen..
Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 103 Abs. 1 und 2 GO NRW
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken vom 24.09.2001, neugefasst mit Beschluss des Kreistages vom 24.09.2015
Sachdarstellung:
Die Revision des Kreises Borken nimmt die Aufgaben der
örtlichen Rechnungsprüfung wahr. Ihr obliegen die in § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m.
§ 103 Abs. 1 GO NRW gesetzlich definierten Pflichtaufgaben. Darüber hinaus
wurden der Revision gem. § 103 Abs. 2 GO NRW i.V.m. der
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken vom 24.09.2015 weitere Aufgaben
übertragen.
Mit dem vorgelegten Jahresbericht 2016 informiert die Revision über die wesentlichen Prüfungen in 2016. Zudem gibt der Bericht Auskunft über die Umsetzung von Empfehlungen und Vereinbarungen, die im Rahmen der Fach- und Produktprüfungen in 2015 getroffen wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine