Betreff
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2017
Vorlage
0029/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.        Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 05.12.2016 unter Berücksichtigung

       - der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1),

       - der Änderung des Stellenplans (Anlage 2) sowie

       - mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage 3)

mit einem Hebesatz der Kreisumlage von _____ Prozent und der Jugendamtsumlage von 23,9 Prozent der endgültigen Umlagegrundlagen 2017 verabschiedet.

2.    Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken und der Stadt Gronau [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen] an.

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Rechtsgrundlage:

§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Sachdarstellung:

1.       Veränderungen des Haushaltsplanentwurfs 2017

1.1.    Veränderungen im Ergebnisplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wurde am 08.12.2016 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Vorberatung an die Fachausschüsse verwiesen. Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf ergeben sich im Ergebnisplan ergebnisrelevante Änderungsvorschläge der Verwaltung, die mit einer kurzen Begründung in der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt sind. Generell sind zudem in mehreren Produkten ergebnisneutrale Veränderungen notwendig, da entsprechend einer Forderung des Landesbetrieb IT NRW verschiedene Planungsstellen mit ihren Ansätzen ab dem Haushaltsjahr 2017 nicht mehr der Kontengruppe "Kostenerstattungen/Kostenumlagen" sondern der Kontengruppe "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" zuzuordnen sind. Diese sind der Vollständigkeit halber in der Änderungsliste mitaufgeführt.

Die ergebnisrelevanten Abweichungen im Ergebnisplan werden nachfolgend erläutert.

Im Budget 01 – Soziales ergeben sich im Produkt 01.02.01 - Hilfen bei Behinderung - höhere Erträge von 120 T-Euro durch die vom Land NRW verdoppelte Inklusionspauschale (Landeszuweisung KORB II). Diese Verdoppelung der Inklusionspauschale führt zu einem Minderaufwand von 245 T-Euro bei den Hilfen zur angemessenen Schulbildung. Nach einer Hochrechnung des Landkreistages NRW vom 02.12.2016 wird der Kreis Borken 2017 voraussichtlich 3.480.000 Euro aus der Landesersparnis des Wohngeldes als Zuweisung erhalten. Das sind 520.000 Euro mehr als im Haushaltsplanentwurf, Produkt 01.04.01 - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (kommunalfinanziert) - veranschlagt. Im Gegenzug vermindern sich die Erträge aus der Finanzbeteiligung der Städte und Gemeinden bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende um 265.000 Euro.

Im Budget 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport sind im Produkt 05.03.03 - Berufskollegs - 50 T-Euro höhere Aufwendungen erforderlich, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass die PC-Ersatzbeschaffungen verstärkt konsumtiv erfolgen. Einsparungen von 80 T-Euro ergeben sich bei den konsumtiven Einzelmaßnahmen, da diese über das Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen.

Die Geschwindigkeitsmessungen der Kreispolizeibehörde Borken und des Kreises Borken sind im Laufe des Jahres 2016 intensiviert worden. Es wird damit gerechnet, dass die Überwachungsmaßnahmen in diesem Umfang bestehen bleiben. Aufgrund von deutlich höheren Bußgeldeinnahmen in 2016 wird im Budget 07 – Verkehr im Produkt 07.01.02 Bußgeldstelle der Ansatz für 2017 um 200 T-Euro angehoben.

Im Budget 08 - Bauen, Wohnen und Immissionsschutz – ergeben sich im Produkt 08.04.01 - Anlagenbezogener Immissionsschutz - höhere Erträge von 400 T-Euro bei den Verwaltungsgebühren. 2016 sind zum Jahresende eine hohe Anzahl von Windenergieanlagen (73 WEA) genehmigt worden. Nach der amtlichen Bekanntmachung dieser Bescheide und der Ermittlung der für die Höhe der Genehmigungsgebühren maßgeblichen Herstellungskosten werden die entsprechenden Gebührenbescheide gefertigt. Gerade was die Höhe der Herstellungskosten angeht, besteht in vielen Antragsverfahren noch ein Dissens zwischen dem Fachbereich 63 und den Investoren, der weitere Ermittlungen erfordert. Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben ist deshalb ein Teil dieser Einnahmen erst im Haushaltsjahr 2017 zu berücksichtigen.

Im Budget 12 - Straßen, Gebäude, Grünflächen ergeben sich Verbesserungen im Produkt 12.01.01. - Gebäudebewirtschaftung. Durch die vorgesehene Übernahme der Schulgebäude der beiden Berufskollegs in Bocholt und der Sporthalle Werther Straße wird der Kreis um die Jahresmiete in Höhe von jährlich rund 500.000 Euro sowie um Hallennutzungsentgelte in Höhe von zuletzt 27.500 Euro (siehe Budget 05) jährlich entlastet. Durch Übernahme der Sporthalle entfällt die anteilige Personalkostenerstattung der Stadt Bocholt an den Kreis für den Hausmeister in Höhe von aktuell 12.500 € pro Jahr. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Budgetverschlechterung durch zusätzliche Einnahmen durch Hallennutzungsentgelte (siehe Budget 05), die der Kreis als Eigentümer für die Nutzung der Halle erwartet, mindestens kompensiert wird. Nach Einschätzung des Kreisbetriebes 81 werden die künftigen durchschnittlichen jährlichen Bauunterhaltungskosten einschließlich der Personalkosten des Kreisbetriebes nach der Sanierungsphase den bisherigen Aufwand für Jahresmiete und Hallennutzungsentgelte nicht übersteigen. Des Weiteren ergeben sich zusätzliche Miet-, Betriebs- und Nebenkosten für die Übernahme der Roncalli Schule Südlohn.

Bei den Allgemeinen Finanzierungsmitteln (Budget 99) werden Verbesserungen gegenüber der Entwurfsplanung von insgesamt ca. 1,0 Mio. Euro für 2017 vornehmlich aus einer geringeren Landschaftsumlage erwartet. Kalkuliert wurde im Entwurf des Kreishaushalts 2017 mit dem angekündigten Hebesatz für die Landschaftsumlage von 17,6 Prozent. Die Landschaftsversammlung hat am 28.01.2016 den Hebesatz auf 17,4 Prozent festgesetzt.

Bei den dezentralen Aufwendungen werden die Personalaufwendungen im Budget 02 – Jugend und Familie um 80 T-Euro erhöht. Im allgemeinen Haushalt wird davon ausgegangen, dass sich der Personalmehrbedarf - sofern nicht ohnehin refinanziert – wegen der absehbar unterjährigen Besetzung über die Haushaltsausführung 2017 abgedeckt werden kann. Inhaltliche Einzelheiten hierzu werden unter dem Punkt „Veränderungen im Stellenplan“ erläutert. Zudem ergibt sich entsprechend der aktuellen HEUBECK-Berechnung vom 10.02.2017 eine niedrigere Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen von 132 T-Euro für den allgemeinen Haushalt.

Bei Bedarf wurde auch die mittelfristige Finanzplanung der aufgeführten Haushaltspositionen angepasst. Insgesamt summieren sich die Veränderungen im allgemeinen Haushalt zu einer Verbesserung des Ergebnisplans von ca. 2,65 Mio. EUR.

Im getrennt zu betrachtenden Budget 02 – Jugend und Familie gleichen sich die vorgesehenen Änderungen insgesamt nahezu aus und verändern daher den Hebesatz der Jugendamtsumlage nicht. Bei der geplanten Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes haben sich Bund und Länder am 23.01.2017 auf Regelungen geeinigt, die nach durchlaufendem Gesetzgebungsverfahren zum 01.07.2017 in Kraft treten sollen. Der Bund wird danach statt wie bislang ein Drittel nun 40 Prozent der Unterhaltsvorschussleistungen tragen. Die Länder müssen dann 60 Prozent tragen. Die Länder sind aber berechtigt, ihren Anteil zwischen Land und Kommunen durch Gesetz aufzuteilen. In NRW müssen derzeit 80 Prozent der Kosten des Länderanteils kommunal getragen werden. Künftig trägt somit der Bund 40 Prozent der Unterhaltsvorschussleistungen, das Land NRW - bei unveränderter Aufteilung des Länderanteils - lediglich 12 Prozent und die kommunale Seite 48 Prozent. Aus kommunaler Sicht wird die erneute Einigung wohl weiterhin zu einem erhöhten Aufwand führen. Gefordert wird deshalb, dass die kommunalen Mehrbelastungen sowohl bei den Zweckausgaben als auch beim Personal stärker ausgeglichen werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder die Fallzahlen ermittelbar sind, noch die verbleibende kommunale Kostenbelastung abschließend geklärt ist, wird im Budget 02 – Jugend und Familie zunächst vorsorglich ein Mehraufwand von 80 T-Euro für zwei Personalstellen vorgesehen. Etwaige Mehraufwendungen im Leistungsbereich sollen dann im Rahmen der Haushaltsausführung 2017 gedeckt werden. Verbesserungen ergeben sich auch hier durch die vom Land NRW verdoppelte Inklusionspauschale (Landeszuweisung KORB II) von 56 T-Euro.

b.      Veränderungen im Finanzplan

In den Budgets 05 und 12 mussten Teilfinanzpläne betragsmäßig angepasst werden. Zudem hat die bisherige Haushaltsvorberatung den Bedarf aufgezeigt, in einigen Teilfinanzplänen die Investitionsmaßnahmen oberhalb der in der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze von 50 T-Euro differenzierter darzustellen und zu erläutern. Die aktualisierten Teilfinanzpläne sind im Rahmen der Änderungsliste beigefügt.

Im Budget 05 - Bildung, Schule, Kultur und Sport konnte der Planansatz der Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Berufskollegs um 50.000 € reduziert werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die PC-Ersatzbeschaffung verstärkt konsumtiv erfolgt (z.B. durch den Einsatz von Thin-Clients). Außerdem wird der noch verbleibende Bedarf von 50.000 € aus dem Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ finanziert. Aufgrund der beabsichtigten Finanzierung von investiven Einzelmaßnahmen durch das Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ kann auch dieser Ansatz um rd. 437 T-Euro reduziert werden.

Im Budget 12 – Straßen, Gebäude, Grünflächen sind im Produkt 12.01.02 - Verkehrswegebewirtschaftung – die Auszahlungen von 200 T-Euro für investiven Brückenbau herausgenommen worden, da hier bereits eine konsumtive Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde. Der Ansatz für Auszahlungen für Grunderwerb wurde auf 2,5 Mio. Euro erhöht, da der aktuelle Grundstücksmarkt Möglichkeiten erkennen lässt, im Haushaltsjahr 2017 Grundstücke zu erwerben. Diese Flächen werden als Ausgleichsflächen nach dem Landschaftsgesetz NRW sowie als mögliche Tauschflächen für die Umsetzung von Straßen- und Radwegeneubaumaßnahmen dringend benötigt. Schließlich wurde die Auszahlung für die geplante Deckenerneuerung K55, 11.2 Velen, die bereits im Straßenbericht 2017 enthalten ist, aufgenommen.

c.       Veränderungen im Stellenplan

Die Kreisverwaltung schlägt gegenüber dem bisherigen Stellenplanentwurf 3,8 neue Stellen vor. Die Stellenmehrbedarfe sind in der Änderungsliste zum Stellenplan (Anlage 2) grau hinterlegt.

Budget 05 – Schule, Kultur und Sport

Die 0,8-Stelle der Schulsekretärin am Standort Bocholt der Overbergschule (Förderschule Lernen), für die der Kreis die Trägerschaft übernommen hat, wurde bisher durch die Stadt Bocholt gegen Kostenerstattung besetzt. Zum Schuljahr 2017/18 muss der Kreis diese Stelle mit eigenem Personal besetzen. Die Finanzierung erfolgt - wie bisher - über die Kommunen, aus denen die Schüler stammen.

Budget 12 - Straßen, Gebäude, Grünflächen

Eine zusätzliche Stelle ist bedingt durch erhöhte Anforderungen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik (u. a. Übernahme der beiden Berufskollegs in Bocholt, höhere Betreuungsintensität bei den technischen Anlagen) erforderlich.

Budget 02 – Jugend und Familie

Die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 erfordert einen Personalmehrbedarf von zwei Stellen. Die A 10-Stelle Unterhaltsheranziehung wird dabei vollständig refinanziert.

Noch nicht eingeplant werden mögliche Stellenbedarfe, die sich aufgrund der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in den Fachbereichen Gesundheit sowie Sicherheit und Ordnung ergeben könnten. Sofern sich im Laufe des Jahres Stellenbedarfe abzeichnen sollten, erfolgt eine Bereitstellung zunächst über den Stellenpool. Zumindest für den Einführungsaufwand 2017 hat das Land NRW eine Kostenerstattung in Aussicht gestellt.

d.      Weitere Veränderungen

Änderungen können sich darüber hinaus auch aus den Änderungsanträgen der Kreistagsfraktionen ergeben. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird die Liste der Änderungsanträge (Anlage 3) zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages vorgelegt. Mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge werden dann als Änderung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich im Haushaltsplan 2017 zwangsläufig Änderungen in den auf Budget- und Produktebene zusammengefassten Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Zudem sind auf der Grundlage der beschriebenen Änderungsvorschläge Anpassungen der Erläuterungen und weitere Folgeänderungen erforderlich. Diese in den beigefügten Anlagen nicht näher beschriebenen Anpassungen werden ohne Veränderungen der Ergebnisse des Haushaltsplans von der Verwaltung vorgenommen.

Innerhalb der Budgets bzw. Produkte können darüber hinaus noch Verschiebungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen und den internen Leistungsverrechnungen entstehen. Die Gesamtaufwendungen verändern sich dadurch jedoch nicht.

2.       Prognostiziertes Jahresergebnis 2016

Noch vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2017 sollte eine Hochrechnung zum Jahresabschluss 2016 vorgenommen werden. Zum Stand 20.02.2017 ist nunmehr diese Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2016 auf Grundlage der bis dahin erfolgten Buchungen vorgenommen worden. Da das reine Buchungsgeschäft für 2016 noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann es sich hierbei nur um eine überschlägige, aber dennoch schon qualifizierte Hochrechnung der bisher gebuchten Sachverhalte handeln. Dabei sind absehbare Veränderungen bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen in die Hochrechnung weitgehend eingeflossen. Auch berücksichtigt ist schon der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger. Zu beachten bleibt aber, dass sich auch in 2017 noch für den Jahresabschluss 2016 relevante Sachverhalte, die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Haushaltsjahr 2016 beziehen, ergeben können („Wertaufhellungsprinzip“), die dann noch gebucht und damit ggf. ergebniswirksam werden. Insofern bleiben Unsicherheiten bestehen. Letztlich wird das Ergebnis erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 konkret beziffert und nach anschließender Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Herbst 2017 festgestellt werden.

Der Kreishaushalt 2016 wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 28,8 Prozent und einem geplanten Defizit von fast 4,2 Mio. Euro beschlossen. Angesichts der frühzeitig absehbaren ersten deutlichen Verbesserungen beschloss der Kreistag am 08.12.2016. durch eine Nachtragssatzung den Hebesatz der Kreisumlage auf 27,8 Prozent zu senken und damit die Zahllast der Städte und Gemeinden um rd. 4,25 Mio. Euro zu vermindern. Das geplante Defizit verringert sich dadurch auf 3,8 Mio. Euro.

Bei der jetzigen Hochrechnung zum Jahresabschluss 2016 zeichnet sich ab, dass das geplante Defizit von 3,8 Mio. Euro nicht eintreten wird. Es wird derzeit vielmehr ein geringer Überschuss von 70 T-Euro, somit eine Verbesserung von 3,87 Mio. Euro erwartet, die in der weiteren Haushaltsplanung kreisumlagemindernd an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden kann. Eine wesentliche Verbesserung ist für 2016 insbesondere die ertragswirksame teilweise Auflösung der Urlaubsrückstellungen (+900 T-Euro), da der Bestand an nicht genommenen Urlaubstagen durch verstärkten Abbau um ein Drittel reduziert werden konnte. Auch ist die Entlastung der Personalaufwendungen durch Inanspruchnahme der Rückstellungen für Altersteilzeit (+600 T-Euro) zu nennen. Höhere Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen von Forderungen des Fachbereichs Soziales wirken sich mit 470 T-Euro ergebnisverbessernd aus. Weitere Mehrerträge ergeben sich bei den Bußgeldern im Budget 07 – Verkehr (+660 T-Euro) und bei Verwaltungsgebühren im Budget 08 – Bauen, Wohnen und Immissionsschutz (+240 T-Euro). sowie durch die Auflösung verschiedener Rückstellungen. Eine detaillierte Analyse des Plan-Ist-Vergleichs zur Ergebnisrechnung 2016 wird im Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 erfolgen.

3.       Kreis- und Jugendamtsumlage

Der Entwurf des Kreishaushalts 2017 wurde im Ergebnisplan mit einem Finanzierungsbedarf von 129,90 Mio. Euro geplant. Unter Berücksichtigung eines geplanten Defizits von 622.806 Euro bleibt ein durch die Kreisumlage zu deckender Betrag von 129,27 Mio. EUR. Daher wurde im Haushaltsentwurf ein Umlagehebesatz von 29,5 Prozent vorgeschlagen.

In Folge aller jetzt vorgeschlagenen Veränderungen im Ergebnisplan (Anlage 1) vermindert sich der Finanzierungsbedarf um 2,65 Mio. Euro auf jetzt ca. 127,25 Mio. Euro. Durch das nach aktuellem Prognosestand zu erwartende positive Jahresergebnis 2016 von 70 T-Euro steht für die weitere Haushaltsplanung 2017 jetzt eine Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 11,145 Mio. Euro zur Verfügung. Damit kann anstelle der bislang geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von rd. 623 T-Euro ein deutlich höherer Betrag als Defizit ausgewiesen und damit kreisumlagemindernd eingesetzt werden. So könnte bei einem wie im Haushaltsplanentwurf geplanten Mindestbestand der Ausgleichsrücklage von 6,6 Mio. Euro ein Defizit von 4,56 Mio. Euro vorgesehen werden, so dass dadurch der durch die Kreisumlage zu deckende Betrag auf 122,7 Mio. Euro (Kreisumlagehebesatz: 28,0 Prozent -Umlagegrundlage: 438.200.827 Euro) verringert werden kann. Die nachstehende Übersicht zeigt die Berechnung der Kreisumlage des Haushaltsplanentwurfs und unter Berücksichtigung der Änderungsliste, des prognostizierten Jahresergebnisses 2016 und einer verbleibenden Ausgleichsrücklage von ca. 6,6 Mio. Euro. Dargestellt ist zudem eine Berechnung bei Beibehaltung des in der Nachtragssatzung 2016 festgesetzten Hebesatzes von 27,8 %. Die Ausgleichsrücklage wird dabei bis auf einen Bestand von 5,7 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die Kreisverwaltung hält weiterhin einen angemessenen Mindestbestand der Ausgleichsrücklage für erforderlich, um unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen (Stichworte: Flüchtlingssituation, Pflegestärkungsgesetze, Bundesteilhabegesetz) während der Haushaltsausführung auffangen zu können.

Kreisumlage 2017

PLAN 2017

in Mio. EUR

Entwurf

PLAN 2017

in Mio. EUR

bei verbleibendem Bestand der Ausgleichsrücklage von 6,6 Mio. Euro

PLAN 2017

in Mio. EUR

bei einem Hebesatz von 27,8 %

Finanzierungsbedarf ohne Kreisumlage

129,90

127,25

127,25

Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage

0,62

4,56

5,43

Durch Kreisumlage zu deckender Betrag

129,27

122,69

121,82

Umlagegrundlagen

438,22

438,20

438,20

Hebesatz (in Prozent)

29,5

28,0

27,8

Im Budget 02 – Jugend und Familie ergeben sich insgesamt keine ergebnisrelevanten Veränderungen, so dass der Hebesatz für die Jugendamtsumlage entsprechend dem Haushaltsentwurf 2017 unverändert 23,9 Prozent (endgültige Jugendamtsumlagegrundlage: 182.208.525 Euro) beträgt.

4.       Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen

Nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Im Rahmen des Benehmensverfahrens sind anschließend folgende Stellungnahmen eingegangen:

·           Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken (Arbeitsgemeinschaft) vom 24.11.2016

·           Stellungnahme der Stadt Gronau vom 21.11.2016

Diese beiden schriftlichen Stellungnahmen hat die Kreisverwaltung ergänzt um die nachstehenden Ausführungen (kursiv) bei der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung am 08.12.2016 (siehe auch Sitzungsvorlage Nr. 0302/2016/1) dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Im Nachgang vorgenommene Aktualisierungen sind unterstrichen oder durchgestrichen.

Der Kreis Borken begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken und die Stadt Gronau keine Einwendungen erheben und das Benehmen für den ursprünglich geplanten Hebesatz der Kreisumlage von 29,5 Prozent herstellen.

Die Landschaftsumlage wird nach jetzigem Planungsstand mit einem Hebesatz von 17,6 Prozentpunkten für den Kreis Borken um 6,8 Mio. Euro auf dann rd. 87,6 Mio. Euro steigen. Der inzwischen eingebrachte LWL-Haushaltsentwurf 2017 ist mit einem Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen von ca. 3,48 Mrd. Euro originär ausgeglichen. Auf Basis der Einwendungen der Mitgliedskörperschaften im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung hat die LWL-Verwaltung bereits eine risikoorientiertere Kalkulation vorgenommen und den kalkulierten saldierten Mehrbedarf für die Gesetzesänderungen im Sozialhilferecht (Inklusionsstärkungsgesetz, Pflegestärkungsgesetze II und III) um rd. 19,1 Mio. Euro auf nunmehr rund 38,9 Mio. Euro gesenkt.

Wie in den Vorjahren ist vorgesehen, dass der Kreis den Entwurf des Kreishaushalts und die Berechnung der Kreisumlage anpassen wird, wenn absehbar ist, dass sich die Landschaftsversammlung für eine niedrigere als bisher eingeplante Landschaftsumlage entscheiden sollte.

Der Entwurf des Kreishaushalts 2017 wird mit einem Defizit von 622 T-Euro geplant und durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gedeckt. Der dann voraussichtlich planmäßig verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von 6,7 Mio. Euro soll in 2017 wie im Vorjahr als angemessener Mindestbestand dienen, um unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen während der Haushaltsausführung auffangen zu können. Die Bezirksregierung Münster hat in ihrer Haushaltsverfügung vom 25.04.2016 zum Kreishaushalt 2016 schon darauf hingewiesen, dass eine weitere Verknappung der Ausgleichsrücklage nicht frei von Risiken für die zukünftige Handlungsfähigkeit wäre. Risiken bestehen beispielsweise in den weiterhin nicht planbaren Auswirkungen der Flüchtlingssituation und des jetzt beschlossenen Bundesteilhabegesetzes sowie den nicht kalkulierbaren Veränderungen bei den Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen (Stichwort: HEUBECK-Berechnungen).

Die Landschaftsversammlung hat bei ihrer Haushaltsverabschiedung am 28.01.2017 den Hebesatz zur Landschaftsumlage auf 17,4 Prozent der endgültigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt. Geplant war im Entwurf des Kreishaushalts noch ein Hebesatz von 17,6 Prozent. Die Verbesserung von 1,0 Mio. Euro wird kreisumlagemindernd im endgültigen Kreishaushalt 2017 eingeplant.

Der Entwurf des Kreishaushalts 2017 wurde im Ergebnisplan mit einem Finanzierungsbedarf von 129,90 Mio. Euro geplant. Unter Berücksichtigung eines geplanten Defizits von 622.806 Euro bleibt ein durch die Kreisumlage zu deckender Betrag von 129,27 Mio. EUR. Daher wurde im Haushaltsentwurf ein Umlagehebesatz von 29,5 Prozent vorgeschlagen.

In Folge aller vorgesehenen Veränderungen im Ergebnisplan vermindert sich im Kreishaushalt der Finanzierungsbedarf um 2,65 Mio. Euro auf ca. 127,25 Mio. Euro. Durch den nach aktuellem Prognosestand zu erwartende Jahresüberschuss 2016 von 70 T-Euro wird eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 11,145 Mio. Euro für die Haushaltsplanung 2017 zur Verfügung stehen. Daher wird vom jetzigen Bestand der Ausgleichsrücklage ■ Mio. Euro kreisumlagemindernd eingesetzt. Der dann verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von ■ Mio. Euro soll 2017 - wie in der Vergangenheit - als angemessener Mindestbestand der Ausgleichsrücklage dienen, um unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen (Stichworte: Flüchtlingssituation, Pflegestärkungsgesetze, Bundesteilhabegesetz) während der Haushaltsausführung auffangen zu können. Unter diesen Voraussetzungen weist der Kreishaushalt 2017 ein Defizit von ■ Mio. Euro aus, so dass dadurch der Kreisumlagehebesatz gegenüber dem Entwurf um ■ Prozentpunkte auf dann ■ Prozent (Umlagegrundlage: 438.200.827 Euro) gesenkt werden kann.

Insgesamt konnten im Benehmensverfahren erneut gute und zielorientierte Gespräche mit den Kommunen geführt und - wie die Stellungnahmen zeigen - zur Festsetzung der Höhe des Kreisumlage-Hebesatzes von jetzt ■ Prozent - Übereinstimmung hergestellt werden. Gleiches gilt für den Hebesatz der Jugendamtsumlage von 23,9 Prozentpunkten.

Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen der Städte und Gemeinden erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW mitzuteilen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag sich den Ausführungen der Verwaltung anschließt.

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen: