1. Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 05.12.2016 unter Berücksichtigung
- der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1),
- der Änderung des Stellenplans (Anlage 2) sowie
- mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage 3)
mit einem Hebesatz der Kreisumlage von _____ Prozent und der Jugendamtsumlage von 23,9 Prozent der endgültigen Umlagegrundlagen 2017 verabschiedet.
2. Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken und der Stadt Gronau [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen] an.
. .
Rechtsgrundlage:
§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sachdarstellung:
1. Veränderungen
des Haushaltsplanentwurfs 2017
1.1. Veränderungen
im Ergebnisplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wurde am 08.12.2016
in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Vorberatung an die Fachausschüsse
verwiesen. Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf ergeben sich im
Ergebnisplan ergebnisrelevante Änderungsvorschläge der Verwaltung, die mit
einer kurzen Begründung in der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt sind. Generell
sind zudem in mehreren Produkten ergebnisneutrale Veränderungen notwendig, da
entsprechend einer Forderung des Landesbetrieb IT NRW verschiedene
Planungsstellen mit ihren Ansätzen ab dem Haushaltsjahr 2017 nicht mehr der
Kontengruppe "Kostenerstattungen/Kostenumlagen" sondern der
Kontengruppe "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" zuzuordnen sind.
Diese sind der Vollständigkeit halber in der Änderungsliste mitaufgeführt.
Die ergebnisrelevanten Abweichungen im Ergebnisplan werden nachfolgend erläutert.
Im Budget 01 – Soziales
ergeben sich im Produkt 01.02.01 - Hilfen bei Behinderung - höhere Erträge von
120 T-Euro durch die vom Land NRW verdoppelte Inklusionspauschale
(Landeszuweisung KORB II). Diese Verdoppelung der Inklusionspauschale führt zu
einem Minderaufwand von 245 T-Euro bei den Hilfen zur angemessenen
Schulbildung. Nach einer Hochrechnung des Landkreistages NRW vom 02.12.2016
wird der Kreis Borken 2017 voraussichtlich 3.480.000 Euro aus der
Landesersparnis des Wohngeldes als Zuweisung erhalten. Das sind 520.000 Euro
mehr als im Haushaltsplanentwurf, Produkt 01.04.01 - Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem SGB II (kommunalfinanziert) - veranschlagt. Im
Gegenzug vermindern sich die Erträge aus der Finanzbeteiligung der Städte und
Gemeinden bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende um 265.000 Euro.
Im Budget 05 – Bildung, Schule,
Kultur und Sport sind im Produkt 05.03.03 - Berufskollegs - 50 T-Euro
höhere Aufwendungen erforderlich, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass die
PC-Ersatzbeschaffungen verstärkt konsumtiv erfolgen. Einsparungen von 80 T-Euro
ergeben sich bei den konsumtiven Einzelmaßnahmen, da diese über das Programm
„NRW.BANK Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen.
Die Geschwindigkeitsmessungen der Kreispolizeibehörde Borken und des
Kreises Borken sind im Laufe des Jahres 2016 intensiviert worden. Es wird damit
gerechnet, dass die Überwachungsmaßnahmen in diesem Umfang bestehen bleiben.
Aufgrund von deutlich höheren Bußgeldeinnahmen in 2016 wird im Budget 07 – Verkehr im Produkt 07.01.02
Bußgeldstelle der Ansatz für 2017 um 200 T-Euro angehoben.
Im Budget 08 - Bauen, Wohnen und
Immissionsschutz – ergeben sich im Produkt 08.04.01 - Anlagenbezogener
Immissionsschutz - höhere Erträge von 400 T-Euro bei den Verwaltungsgebühren.
2016 sind zum Jahresende eine hohe Anzahl von Windenergieanlagen (73 WEA)
genehmigt worden. Nach der amtlichen Bekanntmachung dieser Bescheide und der
Ermittlung der für die Höhe der Genehmigungsgebühren maßgeblichen
Herstellungskosten werden die entsprechenden Gebührenbescheide gefertigt.
Gerade was die Höhe der Herstellungskosten angeht, besteht in vielen
Antragsverfahren noch ein Dissens zwischen dem Fachbereich 63 und den
Investoren, der weitere Ermittlungen erfordert. Unter Berücksichtigung der
haushaltsrechtlichen Vorgaben ist deshalb ein Teil dieser Einnahmen erst im
Haushaltsjahr 2017 zu berücksichtigen.
Im Budget 12 - Straßen, Gebäude,
Grünflächen ergeben sich Verbesserungen im Produkt 12.01.01. -
Gebäudebewirtschaftung. Durch die vorgesehene Übernahme der Schulgebäude der
beiden Berufskollegs in Bocholt und der Sporthalle Werther Straße wird der
Kreis um die Jahresmiete in Höhe von jährlich rund 500.000 Euro sowie um
Hallennutzungsentgelte in Höhe von zuletzt 27.500 Euro (siehe Budget 05)
jährlich entlastet. Durch Übernahme der Sporthalle entfällt die anteilige
Personalkostenerstattung der Stadt Bocholt an den Kreis für den Hausmeister in
Höhe von aktuell 12.500 € pro Jahr. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese
Budgetverschlechterung durch zusätzliche Einnahmen durch Hallennutzungsentgelte
(siehe Budget 05), die der Kreis als Eigentümer für die Nutzung der Halle erwartet,
mindestens kompensiert wird. Nach Einschätzung des Kreisbetriebes 81 werden die
künftigen durchschnittlichen jährlichen Bauunterhaltungskosten einschließlich
der Personalkosten des Kreisbetriebes nach der Sanierungsphase den bisherigen
Aufwand für Jahresmiete und Hallennutzungsentgelte nicht übersteigen. Des
Weiteren ergeben sich zusätzliche Miet-, Betriebs- und Nebenkosten für die
Übernahme der Roncalli Schule Südlohn.
Bei den Allgemeinen
Finanzierungsmitteln (Budget 99) werden Verbesserungen gegenüber der
Entwurfsplanung von insgesamt ca. 1,0 Mio. Euro für 2017 vornehmlich aus einer
geringeren Landschaftsumlage erwartet. Kalkuliert wurde im Entwurf des
Kreishaushalts 2017 mit dem angekündigten Hebesatz für die Landschaftsumlage
von 17,6 Prozent. Die Landschaftsversammlung hat am 28.01.2016 den Hebesatz auf
17,4 Prozent festgesetzt.
Bei den dezentralen Aufwendungen
werden die Personalaufwendungen im Budget 02 – Jugend und Familie um 80 T-Euro
erhöht. Im allgemeinen Haushalt wird davon ausgegangen, dass sich der
Personalmehrbedarf - sofern nicht ohnehin refinanziert – wegen der absehbar
unterjährigen Besetzung über die Haushaltsausführung 2017 abgedeckt werden
kann. Inhaltliche Einzelheiten hierzu werden unter dem Punkt „Veränderungen im
Stellenplan“ erläutert. Zudem ergibt sich entsprechend der aktuellen
HEUBECK-Berechnung vom 10.02.2017 eine niedrigere Zuführung zu den Pensions-
und Beihilferückstellungen von 132 T-Euro für den allgemeinen Haushalt.
Bei Bedarf wurde auch die mittelfristige Finanzplanung der aufgeführten
Haushaltspositionen angepasst. Insgesamt summieren sich die Veränderungen im
allgemeinen Haushalt zu einer Verbesserung des Ergebnisplans von ca. 2,65 Mio. EUR.
Im getrennt zu betrachtenden Budget
02 – Jugend und Familie gleichen sich die vorgesehenen Änderungen insgesamt
nahezu aus und verändern daher den Hebesatz der Jugendamtsumlage nicht. Bei der
geplanten Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes haben sich Bund und Länder
am 23.01.2017 auf Regelungen geeinigt, die nach durchlaufendem
Gesetzgebungsverfahren zum 01.07.2017 in Kraft treten sollen. Der Bund wird
danach statt wie bislang ein Drittel nun 40 Prozent der
Unterhaltsvorschussleistungen tragen. Die Länder müssen dann 60 Prozent tragen.
Die Länder sind aber berechtigt, ihren Anteil zwischen Land und Kommunen durch
Gesetz aufzuteilen. In NRW müssen derzeit 80 Prozent der Kosten des
Länderanteils kommunal getragen werden. Künftig trägt somit der Bund 40 Prozent
der Unterhaltsvorschussleistungen, das Land NRW - bei unveränderter Aufteilung
des Länderanteils - lediglich 12 Prozent und die kommunale Seite 48 Prozent.
Aus kommunaler Sicht wird die erneute Einigung wohl weiterhin zu einem erhöhten
Aufwand führen. Gefordert wird deshalb, dass die kommunalen Mehrbelastungen
sowohl bei den Zweckausgaben als auch beim Personal stärker ausgeglichen
werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder die Fallzahlen ermittelbar sind, noch
die verbleibende kommunale Kostenbelastung abschließend geklärt ist, wird im
Budget 02 – Jugend und Familie zunächst vorsorglich ein Mehraufwand von 80
T-Euro für zwei Personalstellen vorgesehen. Etwaige Mehraufwendungen im
Leistungsbereich sollen dann im Rahmen der Haushaltsausführung 2017 gedeckt
werden. Verbesserungen ergeben sich auch hier durch die vom Land NRW verdoppelte
Inklusionspauschale (Landeszuweisung KORB II) von 56 T-Euro.
b. Veränderungen
im Finanzplan
In den Budgets 05 und 12 mussten Teilfinanzpläne betragsmäßig angepasst
werden. Zudem hat die bisherige Haushaltsvorberatung den Bedarf aufgezeigt, in
einigen Teilfinanzplänen die Investitionsmaßnahmen oberhalb der in der
Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze von 50 T-Euro differenzierter
darzustellen und zu erläutern. Die aktualisierten Teilfinanzpläne sind im
Rahmen der Änderungsliste beigefügt.
Im Budget 05 - Bildung, Schule,
Kultur und Sport konnte der Planansatz der Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen für die Berufskollegs um 50.000 € reduziert werden.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die PC-Ersatzbeschaffung verstärkt konsumtiv
erfolgt (z.B. durch den Einsatz von Thin-Clients). Außerdem wird der noch
verbleibende Bedarf von 50.000 € aus dem Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“
finanziert. Aufgrund der beabsichtigten Finanzierung von investiven
Einzelmaßnahmen durch das Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ kann auch dieser
Ansatz um rd. 437 T-Euro reduziert werden.
Im Budget 12 – Straßen, Gebäude,
Grünflächen sind im Produkt 12.01.02 - Verkehrswegebewirtschaftung – die
Auszahlungen von 200 T-Euro für investiven Brückenbau herausgenommen worden, da
hier bereits eine konsumtive Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde. Der
Ansatz für Auszahlungen für Grunderwerb wurde auf 2,5 Mio. Euro erhöht, da der
aktuelle Grundstücksmarkt Möglichkeiten erkennen lässt, im Haushaltsjahr 2017 Grundstücke
zu erwerben. Diese Flächen werden als Ausgleichsflächen nach dem
Landschaftsgesetz NRW sowie als mögliche Tauschflächen für die Umsetzung von
Straßen- und Radwegeneubaumaßnahmen dringend benötigt. Schließlich wurde die
Auszahlung für die geplante Deckenerneuerung K55, 11.2 Velen, die bereits im
Straßenbericht 2017 enthalten ist, aufgenommen.
c. Veränderungen
im Stellenplan
Die Kreisverwaltung schlägt gegenüber dem bisherigen Stellenplanentwurf
3,8 neue Stellen vor. Die Stellenmehrbedarfe sind in der Änderungsliste zum
Stellenplan (Anlage 2) grau
hinterlegt.
Budget 05 –
Schule, Kultur und Sport
Die 0,8-Stelle der Schulsekretärin am Standort Bocholt der
Overbergschule (Förderschule Lernen), für die der Kreis die Trägerschaft
übernommen hat, wurde bisher durch die Stadt Bocholt gegen Kostenerstattung
besetzt. Zum Schuljahr 2017/18 muss der Kreis diese Stelle mit eigenem Personal
besetzen. Die Finanzierung erfolgt - wie bisher - über die Kommunen, aus denen
die Schüler stammen.
Budget 12 -
Straßen, Gebäude, Grünflächen
Eine zusätzliche Stelle ist bedingt durch erhöhte Anforderungen im
Bereich der Haus- und Gebäudetechnik (u. a. Übernahme der beiden Berufskollegs
in Bocholt, höhere Betreuungsintensität bei den technischen Anlagen)
erforderlich.
Budget 02 – Jugend
und Familie
Die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017
erfordert einen Personalmehrbedarf von zwei Stellen. Die A 10-Stelle
Unterhaltsheranziehung wird dabei vollständig refinanziert.
Noch nicht eingeplant werden mögliche
Stellenbedarfe, die sich aufgrund der Einführung des
Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in den Fachbereichen Gesundheit sowie
Sicherheit und Ordnung ergeben könnten. Sofern sich im Laufe des Jahres
Stellenbedarfe abzeichnen sollten, erfolgt eine Bereitstellung zunächst über
den Stellenpool. Zumindest für den Einführungsaufwand 2017 hat das Land NRW
eine Kostenerstattung in Aussicht gestellt.
d. Weitere
Veränderungen
Änderungen können sich darüber hinaus auch aus den Änderungsanträgen der
Kreistagsfraktionen ergeben. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird
die Liste der Änderungsanträge (Anlage
3) zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages vorgelegt.
Mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge werden dann als
Änderung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich im Haushaltsplan 2017
zwangsläufig Änderungen in den auf Budget- und Produktebene zusammengefassten
Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Zudem sind auf der Grundlage der
beschriebenen Änderungsvorschläge Anpassungen der Erläuterungen und weitere
Folgeänderungen erforderlich. Diese in den beigefügten Anlagen nicht näher
beschriebenen Anpassungen werden ohne Veränderungen der Ergebnisse des Haushaltsplans
von der Verwaltung vorgenommen.
Innerhalb der Budgets bzw. Produkte können darüber hinaus noch
Verschiebungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen und den internen
Leistungsverrechnungen entstehen. Die Gesamtaufwendungen verändern sich dadurch
jedoch nicht.
2. Prognostiziertes
Jahresergebnis 2016
Noch vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2017 sollte eine
Hochrechnung zum Jahresabschluss 2016 vorgenommen werden. Zum Stand 20.02.2017 ist nunmehr diese
Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2016 auf Grundlage der bis dahin
erfolgten Buchungen vorgenommen worden. Da das reine Buchungsgeschäft für 2016
noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann es sich hierbei nur um eine
überschlägige, aber dennoch schon qualifizierte Hochrechnung der bisher
gebuchten Sachverhalte handeln. Dabei sind absehbare Veränderungen bei der
Bildung und Auflösung von Rückstellungen in die Hochrechnung weitgehend
eingeflossen. Auch berücksichtigt ist schon der tatsächliche Zuführungsbedarf
zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und
Versorgungsempfänger. Zu beachten bleibt aber, dass sich auch in 2017 noch für
den Jahresabschluss 2016 relevante Sachverhalte, die sich auf Gegebenheiten im
abgelaufenen Haushaltsjahr 2016 beziehen, ergeben können („Wertaufhellungsprinzip“),
die dann noch gebucht und damit ggf. ergebniswirksam werden. Insofern bleiben
Unsicherheiten bestehen. Letztlich wird das Ergebnis erst bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses 2016 konkret beziffert und nach anschließender Prüfung
durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Herbst 2017 festgestellt werden.
Der Kreishaushalt 2016 wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 28,8
Prozent und einem geplanten Defizit von fast 4,2 Mio. Euro beschlossen.
Angesichts der frühzeitig absehbaren ersten deutlichen Verbesserungen beschloss
der Kreistag am 08.12.2016. durch eine Nachtragssatzung den Hebesatz der
Kreisumlage auf 27,8 Prozent zu senken und damit die Zahllast der Städte und
Gemeinden um rd. 4,25 Mio. Euro zu vermindern. Das geplante Defizit verringert
sich dadurch auf 3,8 Mio. Euro.
Bei der jetzigen Hochrechnung zum Jahresabschluss 2016 zeichnet sich ab,
dass das geplante Defizit von 3,8 Mio. Euro nicht eintreten wird. Es wird
derzeit vielmehr ein geringer Überschuss von 70 T-Euro, somit eine Verbesserung von 3,87 Mio. Euro
erwartet, die in der weiteren Haushaltsplanung kreisumlagemindernd an die
Städte und Gemeinden weitergegeben werden kann. Eine wesentliche Verbesserung
ist für 2016 insbesondere die ertragswirksame teilweise Auflösung der
Urlaubsrückstellungen (+900 T-Euro), da der Bestand an nicht genommenen
Urlaubstagen durch verstärkten Abbau um ein Drittel reduziert werden konnte.
Auch ist die Entlastung der Personalaufwendungen durch Inanspruchnahme der
Rückstellungen für Altersteilzeit (+600 T-Euro) zu nennen. Höhere Erträge aus
der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen von Forderungen des Fachbereichs
Soziales wirken sich mit 470 T-Euro ergebnisverbessernd aus. Weitere
Mehrerträge ergeben sich bei den Bußgeldern im Budget 07 – Verkehr (+660
T-Euro) und bei Verwaltungsgebühren im Budget 08 – Bauen, Wohnen und
Immissionsschutz (+240 T-Euro). sowie durch die Auflösung verschiedener
Rückstellungen. Eine detaillierte Analyse des Plan-Ist-Vergleichs zur
Ergebnisrechnung 2016 wird im Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 erfolgen.
3. Kreis-
und Jugendamtsumlage
Der Entwurf des Kreishaushalts 2017 wurde im Ergebnisplan mit einem
Finanzierungsbedarf von 129,90 Mio. Euro geplant. Unter Berücksichtigung eines
geplanten Defizits von 622.806 Euro bleibt ein durch die Kreisumlage zu
deckender Betrag von 129,27 Mio. EUR. Daher wurde im Haushaltsentwurf ein
Umlagehebesatz von 29,5 Prozent vorgeschlagen.
In Folge aller jetzt vorgeschlagenen Veränderungen im Ergebnisplan (Anlage 1) vermindert sich der
Finanzierungsbedarf um 2,65 Mio. Euro
auf jetzt ca. 127,25 Mio. Euro.
Durch das nach aktuellem Prognosestand zu erwartende positive Jahresergebnis
2016 von 70 T-Euro steht für die weitere Haushaltsplanung 2017 jetzt eine
Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 11,145 Mio. Euro zur Verfügung. Damit kann
anstelle der bislang geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von rd.
623 T-Euro ein deutlich höherer Betrag als Defizit ausgewiesen und damit
kreisumlagemindernd eingesetzt werden. So könnte bei einem wie im
Haushaltsplanentwurf geplanten Mindestbestand der Ausgleichsrücklage von 6,6 Mio. Euro ein Defizit von 4,56 Mio. Euro vorgesehen werden, so
dass dadurch der durch die Kreisumlage zu deckende Betrag auf 122,7 Mio. Euro
(Kreisumlagehebesatz: 28,0 Prozent -Umlagegrundlage:
438.200.827 Euro) verringert werden kann. Die nachstehende Übersicht zeigt die
Berechnung der Kreisumlage des Haushaltsplanentwurfs und unter Berücksichtigung
der Änderungsliste, des prognostizierten Jahresergebnisses 2016 und einer
verbleibenden Ausgleichsrücklage von ca. 6,6 Mio. Euro. Dargestellt ist zudem
eine Berechnung bei Beibehaltung des in der Nachtragssatzung 2016 festgesetzten
Hebesatzes von 27,8 %. Die Ausgleichsrücklage wird dabei bis auf einen Bestand
von 5,7 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die Kreisverwaltung hält weiterhin
einen angemessenen Mindestbestand der Ausgleichsrücklage für erforderlich, um
unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen (Stichworte:
Flüchtlingssituation, Pflegestärkungsgesetze, Bundesteilhabegesetz) während der
Haushaltsausführung auffangen zu können.
Kreisumlage 2017 |
|||
|
PLAN 2017 in Mio. EUR Entwurf |
PLAN 2017 in Mio. EUR bei verbleibendem Bestand der
Ausgleichsrücklage von 6,6 Mio. Euro |
PLAN 2017 in Mio. EUR bei einem Hebesatz von 27,8 % |
Finanzierungsbedarf ohne
Kreisumlage |
129,90 |
127,25 |
127,25 |
Inanspruchnahme
Ausgleichsrücklage |
0,62 |
4,56 |
5,43 |
Durch Kreisumlage zu
deckender Betrag |
129,27 |
122,69 |
121,82 |
Umlagegrundlagen |
438,22 |
438,20 |
438,20 |
Hebesatz (in Prozent) |
29,5 |
28,0 |
27,8 |
Im Budget 02 – Jugend und Familie
ergeben sich insgesamt keine ergebnisrelevanten Veränderungen, so dass der
Hebesatz für die Jugendamtsumlage entsprechend dem Haushaltsentwurf 2017 unverändert 23,9 Prozent (endgültige
Jugendamtsumlagegrundlage: 182.208.525 Euro) beträgt.
4. Ausführungen
der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
Nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Im Rahmen des
Benehmensverfahrens sind anschließend folgende Stellungnahmen eingegangen:
·
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken (Arbeitsgemeinschaft) vom
24.11.2016
·
Stellungnahme der Stadt Gronau vom 21.11.2016
Diese beiden schriftlichen Stellungnahmen hat die Kreisverwaltung
ergänzt um die nachstehenden Ausführungen (kursiv) bei der Einbringung des
Entwurfs der Haushaltssatzung am 08.12.2016 (siehe auch Sitzungsvorlage Nr.
0302/2016/1) dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Im Nachgang vorgenommene
Aktualisierungen sind unterstrichen oder durchgestrichen.
Der Kreis Borken
begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im
Kreis Borken und die Stadt Gronau keine Einwendungen erheben und das Benehmen
für den ursprünglich geplanten Hebesatz der Kreisumlage von 29,5 Prozent
herstellen.
Die
Landschaftsumlage wird nach jetzigem Planungsstand mit einem Hebesatz von 17,6
Prozentpunkten für den Kreis Borken um 6,8 Mio. Euro auf dann rd. 87,6 Mio.
Euro steigen. Der inzwischen eingebrachte LWL-Haushaltsentwurf 2017 ist mit
einem Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen von ca. 3,48 Mrd. Euro originär
ausgeglichen. Auf Basis der Einwendungen der Mitgliedskörperschaften im Rahmen
des Verfahrens zur Benehmensherstellung hat die LWL-Verwaltung bereits eine
risikoorientiertere Kalkulation vorgenommen und den kalkulierten saldierten
Mehrbedarf für die Gesetzesänderungen im Sozialhilferecht (Inklusionsstärkungsgesetz,
Pflegestärkungsgesetze II und III) um rd. 19,1 Mio. Euro auf nunmehr rund 38,9
Mio. Euro gesenkt.
Wie in den
Vorjahren ist vorgesehen, dass der Kreis den Entwurf des Kreishaushalts und die
Berechnung der Kreisumlage anpassen wird, wenn absehbar ist, dass sich die
Landschaftsversammlung für eine niedrigere als bisher eingeplante
Landschaftsumlage entscheiden sollte.
Der Entwurf des
Kreishaushalts 2017 wird mit einem Defizit von 622 T-Euro geplant und durch
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in dieser Höhe gedeckt. Der dann
voraussichtlich planmäßig verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von 6,7
Mio. Euro soll in 2017 wie im Vorjahr als angemessener Mindestbestand dienen,
um unterjährig entstehende unerwartete Mehrbelastungen während der Haushaltsausführung
auffangen zu können. Die Bezirksregierung Münster hat in ihrer
Haushaltsverfügung vom 25.04.2016 zum Kreishaushalt 2016 schon darauf
hingewiesen, dass eine weitere Verknappung der Ausgleichsrücklage nicht frei
von Risiken für die zukünftige Handlungsfähigkeit wäre. Risiken bestehen
beispielsweise in den weiterhin nicht planbaren Auswirkungen der
Flüchtlingssituation und des jetzt beschlossenen Bundesteilhabegesetzes sowie
den nicht kalkulierbaren Veränderungen bei den Zuführungen zu den Pensions- und
Beihilferückstellungen (Stichwort: HEUBECK-Berechnungen).
Die
Landschaftsversammlung hat bei ihrer Haushaltsverabschiedung am 28.01.2017 den
Hebesatz zur Landschaftsumlage auf 17,4 Prozent der endgültigen
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt. Geplant war im Entwurf
des Kreishaushalts noch ein Hebesatz von 17,6 Prozent. Die Verbesserung von 1,0
Mio. Euro wird kreisumlagemindernd im endgültigen Kreishaushalt 2017
eingeplant.
Der Entwurf des
Kreishaushalts 2017 wurde im Ergebnisplan mit einem Finanzierungsbedarf von
129,90 Mio. Euro geplant. Unter Berücksichtigung eines geplanten Defizits von
622.806 Euro bleibt ein durch die Kreisumlage zu deckender Betrag von 129,27
Mio. EUR. Daher wurde im Haushaltsentwurf ein Umlagehebesatz von 29,5 Prozent
vorgeschlagen.
In Folge aller
vorgesehenen Veränderungen im Ergebnisplan vermindert sich im Kreishaushalt der
Finanzierungsbedarf um 2,65 Mio. Euro
auf ca. 127,25 Mio. Euro. Durch den
nach aktuellem Prognosestand zu erwartende Jahresüberschuss 2016 von 70 T-Euro
wird eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 11,145 Mio. Euro für die
Haushaltsplanung 2017 zur Verfügung stehen. Daher wird vom jetzigen Bestand der
Ausgleichsrücklage ■ Mio. Euro kreisumlagemindernd eingesetzt. Der dann
verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von ■ Mio. Euro soll 2017 -
wie in der Vergangenheit - als angemessener Mindestbestand der
Ausgleichsrücklage dienen, um unterjährig entstehende unerwartete
Mehrbelastungen (Stichworte: Flüchtlingssituation, Pflegestärkungsgesetze,
Bundesteilhabegesetz) während der Haushaltsausführung auffangen zu können.
Unter diesen Voraussetzungen weist der Kreishaushalt 2017 ein Defizit von ■
Mio. Euro aus, so dass dadurch der Kreisumlagehebesatz gegenüber dem Entwurf um
■ Prozentpunkte auf dann ■ Prozent (Umlagegrundlage: 438.200.827
Euro) gesenkt werden kann.
Insgesamt konnten
im Benehmensverfahren erneut gute und zielorientierte Gespräche mit den
Kommunen geführt und - wie die Stellungnahmen zeigen - zur Festsetzung der Höhe
des Kreisumlage-Hebesatzes von jetzt ■ Prozent - Übereinstimmung
hergestellt werden. Gleiches gilt für den Hebesatz der Jugendamtsumlage von
23,9 Prozentpunkten.
Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den
Stellungnahmen der Städte und Gemeinden erhobenen Einwendungen in öffentlicher
Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und dessen
Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO
NRW mitzuteilen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag sich den Ausführungen
der Verwaltung anschließt.
Entscheidungsalternative(n):
Nein